Berlins Innensenator Frank Henkel verstrickt sich bei der Aufklärung der Vorgänge um NSU-Akten in erhebliche Widersprüche. Was steckt hinter seinen Aussagen? Und hätte er anders handeln können?
Der Auftritt im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses sollte sein Befreiungsschlag werden. Doch die Verteidigungsstrategie von Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU) gerät ins Wanken. Erst verwies er auf eine Verabredung, die es mit der Bundesanwaltschaft (GBA) gegeben habe, wonach Informationen des NSU-nahen V-Manns beim Berliner Landeskriminalamt vorerst nicht an den NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages weitergegeben werden dürften. Von einer Verabredung will die Behörde in Karlsruhe aber nichts wissen.
Nun verweist Henkel auf die Berliner Polizeispitze, die ihm von der Verabredung berichtet habe.
Schiebt Henkel den Schwarzen Peter ab?
Er nimmt die Berliner Polizeispitze auf jeden Fall mit in die Verantwortung. Denn am Mittwochmorgen hat Henkel im ZDF-Morgenmagazin gesagt, dass es ihm darum gegangen sei, das laufende Ermittlungsverfahren nicht zu gefährden und dabei habe er sich auf Auskünfte der Berliner Polizeispitze berufen, wonach es eine Vereinbarung mit der Bundesanwaltschaft gegeben habe. Dies sei ihm „glaubhaft versichert“ worden, deshalb habe er „zunächst keinen Grund daran zu zweifeln“ gehabt. Was er nicht sagt, aber insinuiert: Sollte Margarete Koppers, die derzeit als Vizepräsidentin auch das Amt der Polizeipräsidentin bekleidet, falsch informiert haben, dann ist das ihr Problem nicht meins. Auch diese Äußerung ist wieder ein Beleg dafür, wie schwer sich Henkel tut, in dieser Affäre die richtigen Worte zu wählen. Denn als Schuldzuweisung oder Abschieben der Verantwortung will er das auch nicht verstanden wissen. Schon am Mittag versucht er seine Aussage wieder etwas gerade zu rücken. „Ich bin mir meiner Verantwortung bewusst, trage sie und schiebe sie nicht ab“, sagte er vor dem Verfassungsschutzausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses. Tatsache ist, dass weder Henkel noch sein Staatssekretär Bernd Krömer bei den Gesprächen mit der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe dabei waren.
Wer hat die Gespräche in Karlsruhe geführt?
Am 20. März war Koppers mit dem Leiter des Berliner Landeskriminalamtes und dem Leiter der Abteilung Staatsschutz in Karlsruhe. Sie haben dort über den V-Mann Thomas S. informiert. Insofern müsste die Polizei wissen, wie und mit welchen möglichen Verabredungen man auseinandergegangen ist. Ein Protokoll oder eine schriftliche Vereinbarung gibt es aber laut Polizei nicht. „Das wäre auch untypisch“, sagte Polizeisprecher Stefan Redlich. Alle drei Vertreter der Polizei seien nach dem Gespräch mit dem Gefühl zurück nach Berlin gefahren, dass Konsens darüber herrsche, dass noch viele Fragen zu klären seien und man deshalb vorerst Stillschweigen bewahre.
Welche Rolle spielt die Bundesanwaltschaft?
Die Bundesanwaltschaft verfolgt eigene Interessen. Zahlreiche Sicherheitsbehörden und Ministerien, egal ob auf Bundes- oder Landesebene, sowie Polizeien sind im Zuge der NSU-Ermittlungen in schlechtes Licht geraten. Deutschlands oberste Anklagebehörde blieb bisher verschont. Und das soll nach ihrem Willen auch so bleiben. Deshalb mussten deren Mitarbeiter wohl fürchten, dass sie von Frank Henkel als Schutzschild missbraucht werden und der NSU-Untersuchungsausschuss ihnen den Schwarzen Peter zuschiebt und vorhält, Akten nicht weitergegeben zu haben. Das verschwiegene Handeln Henkels dürfte aber in ihrem Sinne gewesen sein. Sie selbst haben in einer Stellungnahme vor einigen Tagen erklärt, dass sie den Untersuchungsausschuss erst über den V-Mann-Fall in Kenntnis gesetzt haben, nachdem die „...erforderlichen Abklärungen erfolgt und eine Gefährdung laufender Ermittlungen durch die Übermittlung dieser Erkenntnisse nicht mehr zu besorgen waren...“.












