Die Staatsanwaltschaft will gegen den Bundespräsidenten vorgehen. Sie beantragt die Aufhebung der Immunität. Welche Konsequenzen hat das?
Für Bundespräsident Christian Wulff wird es eng. Die Staatsanwaltschaft Hannover hat beim Bundestag die Aufhebung seiner Immunität beantragt. Ein Ermittlungsverfahren wird damit unausweichlich.
Was haben die Staatsanwälte bisher im Fall Wulff geprüft?
Es geht vor allem um Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung, sogenannte Korruptionsdelikte. „Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“, heißt es im Strafgesetzbuch zur Vorteilsannahme.
Grund der Strafdrohung ist das Vertrauen der Bürger in die Verwaltung – bis hoch zu Kanzlern, Ministern oder Ministerpräsidenten.
Welche Taten bestraft das Gesetz?
Keine konkreten. Strafbar ist die „Dienstausübung“, ein sehr allgemeiner Begriff. Härter bestraft – mit bis zu fünf Jahren – wird Bestechlichkeit, wenn der Amtsträger mit einer konkreteren „Diensthandlung“ gefällig war. Korruptionsdelikte sind schwer zu beweisen. Auch bei der Vorteilsannahme muss es Indizien dafür geben, dass eine „Unrechtsvereinbarung“ vorliegt, dass Geber und Nehmer sich einig sind, dass Geld für eine Leistung des Amtsträgers gegeben und erwartet wird.
Welches Geschehen kommt im Zusammenhang mit Groenewold in Frage?
Der Filmproduzent David Groenewold hat mit Wulff im Jahr 2005 Bekanntschaft und bald darauf Freundschaft geschlossen. Das Land Niedersachsen hat die Geschäfte des Unternehmers mit Öffentlichkeitsarbeit und einer Ausfallbürgschaft in Millionenhöhe unterstützt. Von Groenewold ist bekannt geworden, dass er Wulff, neben Unterstützung für sein Buch und einem Hotel-Upgrade bei zwei Aufenthalten auf Sylt die Kosten verauslagt hatte. Das war alles, hieß es zunächst. Dann aber tauchte ein privater Überlassungsvertrag über ein Firmen-Handy Groenewolds auf. Wulff habe auch hier die Kosten beglichen, hieß es – doch spätestens zu diesem Zeitpunkt dürften sich die Staatsanwälte zu Ermittlungen entschlossen haben.
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