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Berliner Republik

Beschnittene GrundrechteWas die Politik tun sollte

Von Alexander Ignor16. Juli 2012
picture alliance
Beschneidung von Jungen,Beschneidung von Männern,Argumente für Beschneidung,Rechtslage,religiöse Beschneidung,Brit Mira
Werden Islam und Judentum durch ein Gesetz zur Beschneidung ins Zwielicht gesetzt?
Schrift:

Die Kriminalisierung der Beschneidung ist kein juristischer Betriebsunfall: Bleibt es bei der Entscheidung des Kölner Landgerichts, stünden Judentum und Islam im Zwielicht – doch das ist nicht der Ort, den ihnen das Grundgesetz zuweist, argumentiert Strafrechtler Alexander Ignor

Seite 1 von 3

Die Frage Gretchens an Faust, wie er es mit der Religion halte, stellt sich immer wieder neu und manchmal unverhofft. Die umstrittene Entscheidung des Landgerichts Köln zur religiös motivierten Knabenbeschneidung hat deutlich gemacht, dass sie auch eine Rechtsfrage ersten Ranges ist und dass die Meinungen darüber weit auseinander gehen.

Nun hat die Bundesregierung angekündigt, den religiösen Brauch per Gesetz straffrei stellen zu wollen. Die Bundesregierung wolle muslimisches und jüdisches Leben in Deutschland, heißt es. Diese Mitteilung wird – vielleicht – die politische Diskussion etwas beruhigen. Die rechtliche Diskussion ist damit noch lange nicht zu Ende und die Bundesregierung wird nicht umhin kommen, sich in diesem Streit zu positionieren.

Relativ unstreitig ist unter den Juristen allein, dass die Beschneidung (Zirkumzision) den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt. Sie ist indes nicht rechtswidrig und deshalb nicht strafbar, wenn eine rechtfertigende Einwilligung vorliegt. Bei einem einwilligungsunfähigen Kind entscheiden darüber die Eltern, die ihre Entscheidung am Kindeswohl auszurichten haben.

Gemäß dem Kölner Urteil, das sich auf eine mehr oder weniger verbreitete Auffassung in der juristischen Literatur stützt, ist die allein religiös motivierte Einwilligung der Eltern rechtswidrig und damit unwirksam. Die Grundrechte des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung würden dem Erziehungsrecht der Eltern eine unverrückbare Grenze setzen. Der Körper des Kindes werde durch eine Zirkumzision irreparabel verändert, was seinem Interesse widerspreche, später selbst über seine Religionszugehörigkeit bestimmen zu können. Dies liege nicht im Wohl des Kindes.

Das ist eine in sich schlüssige Argumentation. Aber es ist nicht die Sichtweise eines religiösen Menschen, dem es Bedürfnis und Pflicht ist, seine Kinder zu ihrem Wohl so zu erziehen, wie seine Religion dies vorschreibt. Das Kölner Urteil greift tief in das Sorgerecht der Eltern und in das Recht auf ungestörte Religionsausübung ein und beschneidet im Ergebnis beide. Am intensivsten stellt sich dieser Eingriff gläubigen Juden dar, aus deren Sicht das Urteil bereits den Zugang zum Judentum beeinträchtigt. Die Beschneidung acht Tage nach der Geburt hat hierfür eine konstitutive Bedeutung. Es verwundert daher nicht, dass von jüdischer Seite die schärfsten Proteste gegen das Urteil erhoben werden.

Lesen Sie weiter über die Kosten-Nutzen-Analyse der Beschneidung...

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Traditionen

Meiner Meinung nach stößt hier eine Tradition mit dem Gesetz zusammen und wie so oft, soll das Gesetz daraufhin zurück geschnitten werden. Im katholischen Milieu war das z.B. das Kruzifixurteil, dann gibt es immer Diskussionen zur weiblichen Beschneidung und jetzt sind halt die Jungen dran.

"Der Gesetzgeber sollte daher die religiös motivierte Knabenbeschneidung ausdrücklich als rechtmäßig anerkennen." - Sehe ich nicht so. Verhindern wird man sie nicht können, aber gut heißen muß man sie nicht.

  • Antworten
Robert16.07.2012 | 15:50 Uhr

"Der kleine Schnitt"

Der Autor scheint sich leider nicht darüber informiert zu haben, dass dieser "kleine Schnitt" eben *nicht* als harmloser Eingriff bezeichnet werden kann.
In den USA sterben Schätzungen zufolge ca. 100 Jungen jedes Jahr an Komplikationen...
Und keine einzige professionelle Ärtzevereinigung empfiehlt den Eingriff, da Risiken und Nebenwirkungen überwiegen.
Es handelt sich um ein völlig gesundes Körperteil, das hier amputiert wird.

  • Antworten
Bernd16.07.2012 | 16:04 Uhr

Medizinische Perspektive

Der Autor scheint sich leider nicht darüber informiert zu haben, dass dieser "kleine Schnitt" eben *nicht* als harmloser Eingriff bezeichnet werden kann.
In den USA sterben Schätzungen zufolge ca. 100 Jungen jedes Jahr an Komplikationen...
Und keine einzige professionelle Ärtzevereinigung empfiehlt den Eingriff, da Risiken und Nebenwirkungen überwiegen.
Es handelt sich um ein völlig gesundes Körperteil, das hier amputiert wird.

  • Antworten
Bernd16.07.2012 | 16:14 Uhr

Sozial adäquate Verstümmelung?

Ich teile auch nicht die Auffassung, dass Dieben die Hand abgeackt, Ehebrecher gesteinigt oder Frauen beschnitten werden sollten. Bin ich setzt intollerant und nicht aufgeklärt? Interessant ist auch, dass hier zwischen Verstümmelung und sozial adäquater Verstümmelung unterschieden wird. Sozusagen zwischen Schwanger und ein bisschen schwanger.

  • Antworten
Patrick16.07.2012 | 16:51 Uhr

Eine professionell

Eine professionell durchgeführte Beschneidung an Jungen hat absolut nicht mit "Verstümmelung" zu tun.
Und was die Vor- und Nachteile angeht: es mag fraglich sein, ob es ernsthafte Vorteile gibt, aber es gibt definitiv absolut keine Nachteile.
Das Kölner Urteil ist aus rechtsdogmatischer Sicht ein Armutszeugnis. Jeder Autodieb bekommt mehr Sätze in der Urteilsbegründung. Die Richter haben zwar richtig erkannt, welche (Grund-)Rechte miteinander abzuwägen sind, aber diese Abwägung erfolgt viel zu kurz und teilweise unter völlig falschen Annahmen.
Warum z. B. sollte die Beschneidung die spätere Religionswahl des Kindes in irgendeiner Weise beeinflussen? Sie tut es doch jedenfalls nicht mehr, als die Taufe oder die religiöse Erziehung der Eltern im Allgemeinen. Oder kennen Sie eine Religion, in die beschnittene Männer nicht eintreten dürfen?
Ich stimme dem Autor voll und ganz zu. Er hat das gemacht, was die Kölner Richter scheinbar vernachlässigt haben, nämlich eine fundierte und allumfassende Abwägung. Vielen Dank dafür.

  • Antworten
Marcel16.07.2012 | 23:26 Uhr

Beschneidung

@ Marcel
Ihr Beitrag gefällt mir

  • Antworten
Wolfgang Schultz17.07.2012 | 14:27 Uhr

Beschneidung

endlich mal ein adäquater Kommentar von Marcel.
Für einen religiösen Menschen ist Religion nicht eine Weltsicht unter anderen, sondern da es um eine fundamentale Wahrheitsfrage geht, geht es ihm um das existentielle Grundrecht

  • Antworten
Gauß19.07.2012 | 11:29 Uhr

Rechtsbeugung

Wenn man nach dem „Kölner Urteil“ jetzt die Beschneidung von Säuglingen oder unmündigen Knaben straffrei stellt, ist das einmal wieder ein klassisches Beispiel für bewusste Rechtsbeugung, denn das Grundgesetz unseres Staates verlangt und garantiert die Unantastbarkeit der Würde des Menschen und auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit – gleichermaßen wie das Recht auf Religionsfreiheit. Ein Beschneidungsverbot verbietet ja nicht die freie Religionsausübung, sondern lediglich einen menschenunwürdigen, religiös verbrämten Ritus mit irreversibler körperlicher Schädigung. – Glauben und beten kann man auch mit intakter Vorhaut am Penis. Und wenn einen gläubigen Mann dies stört, kann er sich seinen Penis ja dann, wenn er es selbst und aus freiem Willen persönlich entscheiden kann, auf seine Kosten gerne verstümmeln lassen - dies sei ihm in aller Freiheit grundgesetzkonform gewährt.

  • Antworten
Rocor17.07.2012 | 01:42 Uhr

Lasst die Finger vom Grundgesetz!

17.07.2012 | 01:42 Uhr

Bravo!Dem kann man sich nur anschließen!

Und ebenso den Petitionen , die zumindest erst einmal ein 2 jähriges Moratorium fordern!

Zweijähriges Moratorium gefordert
Verbände wie die Deutsche Kinderhilfe, der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte und der Bund Deutscher Kriminalbeamter forderten jedoch ein zweijähriges Moratorium. In diesem Zeitraum soll ein Runder Tisch über das Thema diskutieren, bevor gesetzliche Schritte eingeleitet werden.
In ihrer gemeinsamen Petition warnen die Initiatoren vor einem "gravierenden und irreparablen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eines Kindes", der in zehn Prozent der Fälle zu Komplikationen führe.

Quelle
www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/818426/petition-legalisierung-beschneidungen.html

Desweiteren

hpd.de/node/13684?page=0,3

  • Antworten
HenryG13.08.2012 | 14:26 Uhr

Zeit dass Judentum und Islam im 21.Jahrhundert ankommen

und die archaeische Sitte der Opferung der maennlichen Vorhaut in dem kleine Kinder beschnitten werden,beenden und es den jungen Männern überlassen ob sie den Eingriff später nachholen lassen.Oder wollen Muslime und Juden
etwa ihre Religioesitaet an der Vorhaut messen?
Wer dann bewusst diesen Eingriff,der durchaus nicht harmlos ist,machen lassen will wird ja nicht davon abgehalten
aber Kleinkinder sollten davon verschont werden.

  • Antworten
Lill-Karin Bryant17.07.2012 | 02:17 Uhr

Grundrechte

§1 Menschenwürde...
betrifft hier nur die Würde des Kindes, nicht der Religion oder der Eltern des Kindes! Weder Eltern, noch Religion sind durch eine "nicht-Beschneidung" betroffen!

§2 Unversehrtheit...
betrifft nur die Unversehrtheit eines schutzbedürftigen Kindes!

§3 Gleichheit...
betrifft alle Bürger: Männer und Frauen, Mädchen und Kinder müssen vor dem Gesetz gleich behandelt werden! Was man Mädchen nicht antun darf, das darf man Jungen nicht antun!

§4 Religionsfreiheit...
Ist die Freiheit eines Kindes, sich seine eigene Religion zu wählen! Und zwar, wenn das Kind erwachsen genug dazu ist! Es ist nicht die Freiheit der Eltern!

Gegen diese vier Grundrechte muß eine juristische Regelung verstoßen, wenn sie den Eltern eine straffreie Beschneidung ihres Schutzbefohlenen gestattet!

Und überhaupt: Ohrfeigen sind verboten, Brandzeichen bei Pferden sind verboten, ... und so weiter... und so fort! Aber Beschneidungen sollen erlaubt sein? Setzt bei einem Juristen hier nicht die Logik aus, nur weil eine Gruppe mit Lobby hier ihre Eigeninteressen durchsetzen will?

  • Antworten
Nemo17.07.2012 | 09:53 Uhr

Gleichbehandlung, Masturbation

Die weibliche und männliche Beschneidung sollte rechtlich nicht unterschieden werden, da wir fortschrittlich eine Gleichbehandlung von Frauen und Männern anstreben, die doch sicher bereits mit dem ersten Hahnenschrei beginnen sollte.

Beide Beschneidungen beinhalten historisch gesehen neben Hygienegründen auch die "Anti-Masturbations-Kampagne". Religionen sind im Allgemeinen sexualfeindlich gestimmt. Traditionen entsprechen nicht unbedingt immer allen rechtlichen Bestimmungen der Neuzeit.

Das maskuline "Fetzen Haut" hat unbestritten für die Masturbation seine Bedeutung. Ohne dem Häutchen wird gewöhnlich nur mit Hilfsmitteln masturbiert.

  • Antworten
don bolko17.07.2012 | 12:27 Uhr

Wenn schon Gesetz, dann bitte richtig

Einige Politiker sprechen bereits von "medizinisch einwandfreien Umständen" und meinen damit hoffentlich die Durchführung einer Beschneidung mit ausreichender Betäubung und Wundversorgung im Krankenhaus.
Das wird den betroffenen Religionen aber wiederum nicht gefallen, denn bisher sind diese Beschneidungen durchaus Teil größerer Rituale. Aber wollen wir wirklich das archaische Ritual vollständig straffrei stellen oder lieber den guten Kompromiss zwischen Kindeswohl und Religionsfreiheit suchen?

  • Antworten
JeanLuc717.07.2012 | 12:57 Uhr

Beschneidung

weshalb wohl regt sich männiglich gerade in Deutschland derart auf? Zwei Antworten wären anzubieten: Gesetzesversessenheit als typisch deutsche Eigenschaft oder doch Antisemitismus?

  • Antworten
hanna zweig17.07.2012 | 13:56 Uhr

Beschneidung

Was ist nun eine säkulare Vernunft??
Warum steht dann Gott in der Prämbel unseres GG. Das hat auch mit säkularer Vernunft nix zu tun
Weiterhin:
Bis zu diesem Urteil hat kein Mensch gegen die religiös begründete Beschneidung bei Juden und Moslems weder protestiert noch hat sie überhaupt zur Kenntnis genommen. Wenn man die Zeitungsartikel verfolgt, gibt es in den nachfolgenden Kommentaren auf einmal Mitbürger, die auf diesen Zug aufspringen und ihre antijüdischen, antimoslemischen, versteckt sogar antireligiösen Meinungen offen legen und ihre Meinung artikulieren und oft auch so ihre Fremdenfeindlichkeit kultivieren.

  • Antworten
WOlf Schultzi17.07.2012 | 14:03 Uhr

Warum wurden Beschneidungen bislang nicht zur Kenntnis genommen?

Weil wir Deutschen (davon gehe ich ganz fest aus) immer glaubten, daß dieser archaische Mummenschanz bei uns irgendwie gesetzlich geregelt sein mußte. Zumindest, was die Bundesbürger betrifft. Bei uns ist nämlich alles geregelt - vom Kindbett bis zur Bahre.

Und doch: Seit Jahren kratze ich mich am Kopf, wenn ich mit diesem Thema konfrontiert bin... und ich dachte mir immer schon, daß diese frühkindliche Vereinnahmung (man könnte auch Versklavung [ohne Rücktrittsmöglichkeit]) durch einen Glauben irgendwie nicht korrekt sein kann. Aber bin ich Jurist? Mir bleibt nur der gesunde Menschenverstand und die einfachen Regeln des Grundgesetzes (und der UN Kinderschutzregeln). Und alle sind sie hier eindeutig: Kein Religionszwang, keine Körperverletzungen, keine Beschneidungen!

Nun hat ein Gericht Fakten geschaffen. Der Deckel von Pandoras Dose ist ab... und den bekommen wir auch nicht wieder drauf. Denn: Gibt es eine spezielle Gesetzgebung zu dem Thema, dann stinkt das alles nach Lobbytum und Politikerkriecherei. Und das BVG wird nicht umhin kommen, diese auf ihre Grundgesetzrechtmäßigkeit zu überprüfen. Und sofern unsere obersten Richter auch nur eine Spur von Unabhängigkeit haben (woran ja aufgrund der Euro-Krise allgemein gezweifelt wird), dann kann deren Urteil nur dem gesunden Menschenverstand und den Buchstaben des Grundgesetzes folgen: Kein Religionszwang, keine Körperverletzungen, keine Bescheindungen!

Erst durch den aktuellen Aktionismus werden unsere Politiker zu Komikern! Und komisch: Da stehen sie wieder alle beieinander - CDU/CSU, SPD, FDP und die Grünen.

  • Antworten
Nemo17.07.2012 | 15:50 Uhr

Keine Sonderrechte für Minderheiten

Bei noch nicht einwilligungsfähigen Jungen und Mädchen vorgenommene Beschneidungen erfüllen nach Auffassung von Juristen den Tatbestand der Körperverletzung. Der Eingriff ist medizinisch nicht geboten und lässt sich nach Erlangung der Urteilsfähigkeit der Kinder nicht rückgängig machen. Die religiöse Erziehung durch die Eltern setzt Beschneidungen nicht voraus. Deshalb sollte die Vornahme solcher nicht risikoloser Eingriffe in Deutschland nicht geduldet werden. Genauso ist die Anwendung der Scharia als islamische Selbstjustiz mit deutschem Recht nicht vereinbar. Es gibt vermutlich weltweit keinen Staat, der Minderheiten Sonderrechte einräumt.

  • Antworten
Walter Kluck17.07.2012 | 17:55 Uhr

Verharmlosen der Risiken einer Beschneidung

An den Autor und Marcel 16.07.2012 | 23:26 Uhr

Es schlicht und einfach falsch, dass eine Beschneidung ein harmloser Eingriff ist, was man schon alleine daran sehen kann, dass Beschneidungen nicht selten unter Vollnarkose durchgeführt werden. Nach den unten angebenen Quellen kommt es auch manchmal zu Todesfällen. Das Recht auf religiöse Erziehung der eigenen Kinder schließt sicher nicht ein, dass Rituale vollzogen werden, die tödliche Folgen haben können.

http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Beschneidung_von_Jungen_und_M%E4nnern.html

"... In jedem Fall ist der Eingriff wie jede andere Operation mit Risiken wie Blutungen und Entzündungen verbunden und nicht ganz ungefährlich. Allein die Anzahl der Narkoseunfälle bei der Beschneidung von Babys in den USA wird auf mehrere hundert pro Jahr geschätzt. Eine genaue Zahl ist nicht verfügbar da die Todesfälle als durch Arzneimittel bedingt eingeordnet werden und so nicht als Folge der Beschneidung in die Statistik eingehen.

In den USA wird der überwiegende Teil der Eingriffe mit der hierfür nur unzureichenden örtlichen Betäubung oder ganz ohne jegliche schmerzstillende Maßnahmen durchgeführt. Hierdurch erleidet das Baby einen Schock durch den es meist vorübergehend in einen komatösen Zustand fällt und der zu neurologischen Spätfolgen führen kann.

Bei der rituellen jüdischen Beschneidung wird der Eingriff von einem Kleriker also einem medizinischen Laien im Rahmen der Zeremonie zuhause durchgeführt wobei es nicht selten zu Komplikationen kommt die tödlich enden können. ..."
http://www.nytimes.com/2012/03/08/nyregion/infants-death-renews-debate-over-a-circumcision-ritual.html

  • Antworten
Bruno17.07.2012 | 22:33 Uhr

ein kleiner Schnitt

Nachdem man sich durch 3 belanglose Seiten Text gequält hat, stößt man auf des Pudels Kern. Der allerding ist arg simpel: das Sorgerecht der Eltern berechtigt diese nicht dazu, die Unversehrtheit des Kindes ohne Weiteres zu verletzten. Zu welch bahnbrechender Erkenntnis so ein Strafrechtler auf verfassungsrechtlichem Gebiet doch im Stande ist! So wenig man bis hierhin widersprechen mag, so sehr fällt einem beim Weiterlesen dann die Kinnlade auf die Tastatur: dieser Strafrechtler ist auch Mediziner oder hat selbst persönlich einschlägige Erfahrungen mit der Knabenbeschneidung. Er weiß uns zu berichten, dass der kleine Schnitt das Wohlbefinden in gewissem Maße beeinträchtigt. Diese Hohlformel ist natürlcih schwer zu widerlegen. Jede Körperverletzung beeinträchtigt dass Wohlbefinden des Opfers in "gewissem Maße" - halt mal mehr, mal weniger. Was genau dieses Maß in dem vorliegenden Fall ist, ist doch wohl entscheiden für das Ergebnis der zutreffenden Abwägung, wird aber kein Stück weit ausgeführt. Was letztendlich die schale Erkenntnis hinterläßt, dass der harte Kern dieses Pudelelaborats eben dann doch auch nur heiße Luft ist.

Aber wie um dafür zu entschädigen, hält der letzte Satz dann noch einen kleinen Schocker parat, wenn der Autor sich dann als Philosoph versucht: die Grenzen der Toleranz seien erst da zu setzen, wo die Voraussetzungen der Aufklärung in Frage gestellt werden. Was soll das denn nun heißen? Jedes Vehalten, jede Körperverletzung ist zu tolerieren, solange sie nicht den Verfassungsstaat selbst gefährdet? Das scheint mir dann doch eine arg hoch gelegte Messlatte zu sein, und dieser Maßstab würde diesen Strafrechtler und seine Zunft dann wohl Arbeitslos machen.

  • Antworten
Georg Acrior18.07.2012 | 00:11 Uhr

Judentum ist kein frei wählbarer Glaube, sondern ein Volk

„Der Körper des Kindes werde durch eine Zirkumzision irreparabel verändert, was seinem Interesse widerspreche, später selbst über seine Religionszugehörigkeit bestimmen zu können.“

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass ein Jude durch die Beschneidung zum Juden gemacht wird, so wie ein Christ erst durch Taufe Christ wird.

Ein Jude wird als Sohn einer jüdischen Mutter ins Judentum hineingeboren, mit oder ohne Beschneidung.

Das Judentum ist kein „Glaube“, wie von Christen angenommen, sondern ein Volk, eine Volksgemeinschaft, eine Ethnie und – ganz fies ausgedrückt – bis 1945 in Deutschland sogar eine eigenständige „Rasse“ gewesen, gleichgültig, welche Religion der Jude angenommen hat.

Das oft wiederholte Argument der freien Religionswahl fällt also im Falle der Juden flach.

  • Antworten
Ulrich Sahm18.07.2012 | 09:20 Uhr

Hm

Wenn die Beschneidung die freie Religionswahl nicht einschränkt, weil sie letztendlich ein "völkisches"(?) und kein religiöses Symbol ist, dann ist die Grundfrage ja geklärt: die freie Religionsausübung rechtfertigt die beschneidung nicht, mithin bleibt nur die körperliche Unversehrtheit des Kindes als chützenswertes Rechtsgut. Danke für die Klarstellung!

  • Antworten
Gerorg Acrior18.07.2012 | 11:26 Uhr

Richtig, unsere Verfassung

Richtig, unsere Verfassung mistt Art. 4 II und Art. 6 II GG ein hohes Gewicht zu.

Was der Autor aber geschickterweise vergisst zu erwähnen ist, dass das Leitprinzip unserer Verfassung, die Unantastbarkeit der Menschenwürde, Art. 1 I GG, über allem steht, und - wenn man nicht gewillt ist bereits an dieser Stelle einen Eingriff anzunehmen - dass unser Grundgesetz der körperlichen Unversehrtheit aus Art. 2 II GG systematisch ein noch viel höheres Gewicht zumisst als der Religions- und der Erziehungsfreihet. Das geht einfachgesetzlich sogar so weit, dass es trotz der ach so gewichtigen Erziehungsfreiheit den Eltern verboten ist, dem Kind eine zu scheuern, wenn sie das für richtig oder pädagogisch erforderlich halten (§ 1631 II BGB). Und man wird dem Kind auch aus religiösen Gründen keine scheuern dürfen.

In bisher allen Artikeln gegen das Urteil zeigt sich eine nicht ganz überraschende Parallele: auf einmal spielt Art 2 II GG kaum noch eine große Rolle, er sei ja gesetzlich beschränkbar und würde allenthalben eingeschränkt (was natürlich auch auf Religions- und Erziehungsfreiheit zutrifft), wird ein Verhalten, das tatbestandsmäßig nicht nur eine einfache sondern eine gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) erfüllt und zu einem irreversiblen Eingriff in die Körperintegrität führt, zum "kleinen Schnitt" degradiert der das Wohlbefinden nur in einem "gewissen Umfang" beeinträchtige. Wer soetwas von sich gibt, hat wohl noch nie einen Säugling nach einer Zirkumzision stundenlang aus voller Brust schreien gehört. Wir reden hier von einem Vorgang, der sowohl vom Eingriff, von den Schmerzen als auch von den Langzeitfolgen in aller Regel _weit_ jenseits beispielsweise eines blaugeschlagenen Auges, dessen Beibringung zurecht allgemein selbst unter religiösen Motiven als Straftat gilt, liegt.

Was ist das den für ein Argument, "es ist jedoch nicht nachgewiesen, dass die Zirkumzision im Regelfall schwerwiegende gesundheitliche Beeinträchtigungen mit sich bringt". Das gleiche gilt wohl noch mehr für die elterliche Ohrfeige und trotzdem gilt die als nicht gerechtfertigte Körperverletzung, weil die schwerwiegende gesuntheitliche Beeinträchtigung für eine Körperverletzung zwar hinreichend aber nicht erforderlich ist. Es ist außerdem nachgewiesen, dass zumindest in nicht unerheblicher Anzahl Komplikationen auftreten und es im Einzelfall auch zu Todesfällen kommt. Gut, der Autor hat recht, wenigstens stirbt der Säugling nicht im Regelfall. Aber vorallem kommt es für die Körperverletzung darauf an, dass die Zirkumzision eines (in der Regel unbetäubten) Säuglings "erwiesenermaßen" zu erheblichen Schmerzen während und nach dem Vorgang und zu einem Eingriff in die Körperintegrität führt.

Sehr geehrter Herr Ignor, zurecht erkennen Sie, dass der hohe Wert, der allen betroffenen Grundrechten zukommt, es gebiete, den körperlichen Eingriff angesichts dieser Grundrechte zu bewerten und die jeweiligen Grundrechtsbeeinträchtigungen gegeneinander abzuwägen. So eine Abwägung könnte in der Tat auch zu einer fehlenden Rechtswidrigkeit oder Straffreiheit führen. Aber Sie bleiben dann genau diese Abwägung schuldig, da über die Erwähnung der Notwendigkeit einer Abwägung wegen widerstreitender Grundrechte hinaus nahezu keinerlei Abwägung oder Argumentation zu gunsten der "anderen Seite" zu finden ist.

  • Antworten
Maximilian18.07.2012 | 11:55 Uhr

Was die Politik tun müsste ist, die Meinung der Bevölkerung

beachten, die das Urteil mehrheitlich begrüßt. Genauso, wie der Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgen,
http://dgkic.de/index.php/presse/189-pressemitteilung-juli-2012

der Verband Deutscher Kinder und Jugendärzte
http://www.kinderaerzte-im-netz.de/bvkj/aktuelles1/show.php3?id=4277&nodeid=26
und die
Deutsche Kinderhilfe.

Und genau dieses Verhalten, dass die religiöse Interessensverbände über die breite Bevölkerungsmehrheit und religiöse Begründung über die Meinung medizinischer Fachgesellschaften gestellt werden, ist der eigentliche Skandal –und das ist keine demokratische Politik.

  • Antworten
Sami19.07.2012 | 03:52 Uhr

Züchtigungsrecht der Eltern

Das Entfernen der Vorhaut ist eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrheit des männlichen Kindes.Man mag dafür ja gerne einen Rechtfertigungsgrund in irgendein Gesetz aufnehmen. Wenn man das tut, dann sollte aber auch das Züchtigungsrecht für Eltern und Lehrer ausdrücklich erlaubt werden. Viele Kinder lassen sich doch ohne ein paar Maulschellen überhaupt nicht richtig erziehen. Und dieser Eingriff ist keine Substanzverletzung, sondern dient der Erziehung des Kindes zu einem integrationsfähigen Erwachsenen noch viel mehr als eine religiöse Erziehung durch Beschneidung.

  • Antworten
ein_Liberaler19.07.2012 | 10:29 Uhr

Beschneidung

Die Beschneidungsfrage bewegt die Gemüter.
Was mich erschreckt, ist nicht die Diskussion der Frage, ob das Körperverletzung ist oder nicht. Oder ob es ein seitens der Eltern erlaubter Eingriff in das Leben eines Menschen ist. Sondern dass diese Debatte überwunden geglaubte tiefe Anti-Gefühle weckt.

Dazu möchte ich zu bedenken geben: Eltern entscheiden und prägen immer auch irreversibel die psychisch-physische Integrität ihrer Kinder. Sie tun das meist in guter Absicht, z.B. bei Impfungen, die ja auch nicht immer komplikationslos verlaufen. Oder durch Gedankenlosigkeit, z.B. indem sie ihre Kinder dem Rauch von Zigaretten oder schädlichem Lärm aussetzen.
Warum aber wird dieser Sachverhalt in Bezug auf die Religion in Frage gestellt?
Wohl nur weil man Religion nicht [mehr] als etwas Wesentliches und Unaufgebbares für die persönliche Lebensentwicklung ansieht, sondern als vernachlässigbare Nebensache. Die Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft ist so weit entfremdet durch die Individualisierung, dass Religion so sehr Privatsache geworden ist und man sich in weiten Teilen unserer Bevölkerung nicht mehr vorstellen kann, wie sehr Gemeinschaft etwas unabdingbar Lebensnotwendiges ist und Religion einen unaufgebbaren Lebensrahmen gibt.
Diese Haltung ist verstärkt durch einen latenten Antisemitismus gepaart mit Ignoranz und Unkenntnis und sowie Fremdenfeindlichkeit, weil man nicht begreift, dass die Verweigerung der Beschneidung die Vernichtung zweier Religionen bedeutet – da beiden dieser rituelle Akt wesentlich als Aufnahme des Kindes ist. Die Verschiebung auf eine angeblich freie Entscheidung als Erwachsener ist keine Möglichkeit, denn zum religiös selbstverantwortlichen Subjekt wird man ja erst durch diesen Akt – dessen Verweigerung aber den Ausschluss aus eben dieser Gemeinschaft und damit den Verlust der Basis der religiösen Selbstverantwortung bedeutete.
Aus diesem Grunde haben übrigens die großen Kirchen niemals ernsthaft die Kindertaufe in Frage gestellt: Denn sie ist Ausdruck der vorausgehenden Gnade Gottes, die ja erst die Bedingung der eigenen freien Entscheidung ist. Wer diesen Sachverhalt negiert, kann sich daher kein inneres Urteil bilden zur Frage der Beschneidung, sondern wird immer von außen die Sache betrachten und damit ein weltlich säkulares Kriterium an die Religion herantragen, was KEINE Religionsgemeinschaft unwidersprochen hinnehmen kann.
Ignorant sind die Gegner auch, weil sie den Skandal eines Urteils in einer Gesellschaft, deren Vergangenheit geprägt ist vom Vernichtungswillen gegen das jüdische Volk, völlig ignoriert.
Das Verbot der Beschneidung fällt daher auf eine breite Zustimmung (über 80%), weil sie diesen latenten Antisemitismus und die Angst vor dem Islam (Überfremdung) mobilisiert.
Das Argument, was eine 4000 Jahre alte rituelle Vorschrift heute im 20. Jhd noch soll, kann nur ernsthaft von Menschen unterstützt werden, denen die eigene Tradition weitgehend fremd geworden ist (entwurzelt), denen Religion nicht »heilig« ist und denen die eigene Heilige Schrift daher weitestgehend beliebig geworden. Sie verstehen nicht, was religiös fundierten Menschen ihre Heilige Schrift bedeutet und Ihnen erscheinen dann die Menschenrechte als im Gegensatz zur Religion stehend, weil sie nicht wissen, dass er christliche Humanismus der Mutterboden ist, ohne den die Menschenrechte nicht denkbar sind.
Insofern offenbart die Debatte eine erschreckende Sicht auf die geistige Substanz der Zeitgenossen.

  • Antworten
Gauß19.07.2012 | 11:33 Uhr

Grundgesetzänderung

Nach dem was bisher im Bundestag geschehen ist, fürchte ich das Schlimmste: Die streben eine GRUNDGESETZÄNDERUNG an, in der mit entsprechender Mehrheit ein "LEX VORHAUT" mit folgendem Inhalt verabschiedet wird: "Abweichend von allen anderen Bestimmungen des Grundgesetzes ist die Beschneidung von Knaben erlaubt und straflos, wenn ein Erziehungsberechtigter religiöse Gründe zu Protokoll gibt." Dann hat auch Karlsruhe keine Chance. Das ist der Horror!

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Dr. Bodo Zimmermann20.07.2012 | 09:15 Uhr

Masturbation

Die Einschränkungen, die ein Beschnittener erlebt, sind gering?

Wikipedia:

"Die Masturbation ist auch nach einer Beschneidung noch möglich. Abhängig von Art und Umfang der Beschneidung können jedoch Einschränkungen bei der Masturbation erlebt werden. In einer prospektiven Studie an 373 Männern wurde der Einfluss der Zirkumzision auf die Masturbation erhoben: 48% erlebten die Masturbation nach der Beschneidung als weniger lustvoll, 8% als verstärkt lustvoll während 44% keine Veränderung befand. Nach dem Eingriff hatten 63% Schwierigkeiten bei der Masturbation, 37% erlebten sie hinterher als leichter [81].

Die Art der Masturbation unterscheidet sich oft: Unbeschnittene Männer stimulieren sich während der Masturbation häufig durch das Vor- und Zurückschieben der Vorhaut, diese Möglichkeit der Stimulation haben beschnittene Männer nur noch eingeschränkt. Je mehr Haut bei der Beschneidung entfernt wurde, desto geringer ist die mögliche Stimulation; im Gegenteil kann die Stimulation der trockenen Eichel mit der Hand als unangenehm bis schmerzhaft empfunden werden. Für manche beschnittene Männer ist die Masturbation deshalb nur noch mit Hilfsmitteln (wie z. B. Gleitgel, Babyöl oder auch Speichel) möglich."

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Timo21.07.2012 | 10:56 Uhr

Es ist meine Meinung

dass religioese Rituale sich nicht ueber das GG stellen duerfen und unser GG verspricht Schutz vor koerperlicher Unversehrtheit usw., leider gilt das offenbar nur fuer Hunde,Katzen und Pferde...aber nicht kleine Kinder die sich nicht wehren koennen wenn ihnen die Froemmigkeit befiehlt sie beschneiden zu lassen. Erwachsene,die ihre Religion so ausueben wollen,denen steht es doch frei sich beschneiden zu lassen, aber Kinder sollten nicht beschnitten werden. Dazu muss ich allerdings auch sagen dass wenn in D Gleichberechtigung gilt dann muss es auch legitim sein Maedchen zu beschneiden.....es kann kein Recht fuer maennliche Kinder geben.
Aber diese Debatte zeigt mal wieder wie schnell Ausnahmen gemacht werden wenn der 'richtige Hebel' angesetzt wird.

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Lill-Karin Bryant21.07.2012 | 16:00 Uhr

Petition gegen rituelle Beschneidung

20. Juli 2012
Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, Personensorgeberechtigten jede rituelle, medizinisch nicht indizierte Beschneidung eines Jungen (Zirkumzision) oder eines Mädchens (nach der Typisierung der World Health Organisation die FGM vom Typ I, II, III, IV) im Hinblick auf die Verwirklichung der körperlichen Unversehrtheit des Kindes oder Jugendlichen bis zu dessen Volljährigkeit zu untersagen. Um dem Individuum die Option auf ein Leben mit unversehrten Genitalien und mit der Option auf eine selbstgeschriebene Biographie zu ermöglichen, insbesondere im Hinblick auf die Entscheidung, ob eine lebenslange Sexualität mit oder ohne Präputium (Junge) oder Klitorisvorhaut (Mädchen) verwirklicht wird, möge der Bundestag beschließen, in das Bürgerliche Gesetzbuch Buch 4 Familienrecht Abschnitt 2 Verwandtschaft Titel 5 Elterliche Fürsorge § 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge einzufügen:

§ 1631d
Verbot der rituellen Genitalmutilation

Die Eltern können nicht in eine rituelle, medizinisch nicht indizierte Beschneidung ihres Sohnes (Zirkumzision) oder ihrer Tochter (nach der Typisierung der World Health Organisation die FGM vom Typ I, II, III, IV) einwilligen. Auch das Kind selbst kann nicht in die Beschneidung einwilligen. § 1909 findet keine Anwendung.

Begründung

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR, Paris 10.12.1948) und das auf ihr beruhende Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (23.05.1949) richten sich zuallererst an den Menschen als Individuum und nicht, wie in der von Stammesreligion, Rechtspluralismus und Initiationsriten geprägten kulturellen Vormoderne, an den Menschen als Angehörigen eines ethnoreligiösen Kollektivs, ...

http://eifelginster.wordpress.com/2012/07/21/297/

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Edward von Roy31.08.2012 | 00:19 Uhr

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