SPD- und CDU-Politiker nähern sich bei einem wichtigen Streitthema an: Teile beider Parteien haben sich für eine dreimonatige Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen – die Regierungspartei FDP droht dabei, isoliert zu werden. Die blutigen Mordtaten des Jenaer Neonazi-Trios könnten den Sicherheitsexperten nun zum Durchbruch verhelfen
Stephan Weinberger war sprachlos. Ausgerechnet das Bundesjustizministerium hat ihm sein Recht auf Informationsfreiheit verwehrt. Der 23-Jährige hatte weder in die Unterlagen von Militär oder Geheimdiensten einsehen wollen, noch ging es um Akten zu Iran oder Afghanistan. Er bat nur um den Schriftwechsel zwischen der Regierung und der EU zum Thema Vorratsdatenspeicherung.
Ihm wurde jedoch beschieden, seine Anfrage könne „negative Auswirkungen auf die Interessen der Bundesrepublik haben“ oder gar die „vertrauensvolle Zusammenarbeit“ mit der Europäischen Kommission haben.
Die Geheimniskrämerei zeigt: Die Regierung ist nervös. Das Thema Vorratsdatenspeicherung ist noch immer ein heißes Eisen. Im Zuge der Ermittlungen gegen das Neonazi-Trio aus Jena könnte es allerdings wieder an Bedeutung gewinnen. Hätte die Vorratsdatenspeicherung den rechten Terror eindämmen können? Wären die Behörden den mutmaßlichen Mördern früher auf die Schliche gekommen, wenn sie Zugriff auf deren Telefon- und Internetdaten gehabt hätten?
Die SPD verneint diese Fragen nicht mehr, im Gegenteil: Sie spricht sich für die Protokollierung aus, wie aus einem Antrag für den Bundesparteitag Anfang Dezember hervorgeht. Eine Speicherdauer von drei Monaten, heißt es da, habe sich in der Praxis als „ausreichend“ gezeigt. In der 777-seitigen Dokumentensammlung findet sich etwa auch ein früherer Antrag „Vorratsdatenspeicherung ablehnen“. Dieser ist jedoch mit dem Vermerk „erledigt“ notiert. Schon in der Vergangenheit hatten große Teile der SPD die Vorratsdatenspeicherung befürwortet: Erst warb Ex-Bundesinnenminister Otto Schily dafür, dann stimmten die Sozialdemokraten in der großen Koalition dem Gesetzentwurf zu.
Alles begann mit dem 11. September 2001
Der lange Kampf um die Datenüberwachung begann vor zehn Jahren. Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 hatten die USA ihren Ermittlungsbehörden mit dem „Patriot Act“ weitreichende Befugnisse eingeräumt. Auch Europa diskutierte bessere Überwachungsmöglichkeiten; befeuert wurde die Angst durch die Anschläge auf mehrere Züge in Madrid 2004 und die U-Bahn-Attacken in London 2005. Schließlich rang sich auch die EU dazu durch, härter gegen den Terrorismus vorzugehen.
Eine von mehreren Abwehrmaßnahmen war die vorsorgliche Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten durch die Provider. Die Informationen sollten zwischen sechs und 24 Monaten vorbehalten werden. Mit der Datensammlung sollte es leichter werden, schwere Verbrechen wie Kinderpornografie aufzuklären und Terrorismus möglichst frühzeitig zu bekämpfen. Den Mitgliedstaaten wurde bis 2007 Zeit gegeben, um die Richtlinie in nationales Recht umzuwandeln.
Das Gesetz wurde in Deutschland fristgerecht verabschiedet – und sofort war der öffentliche Widerstand geweckt. Fast 35.000 Menschen brachten die umfangreichste Massenklage der bundesdeutschen Geschichte auf den Weg. Mit dabei: Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Die FDP-Politikerin saß damals noch in der Opposition. Im März 2010 gab das Bundesverfassungsgericht den Klägern Recht: Es zerriss das bestehende Gesetz in der Luft – weil es mit dem Post- und Fernmeldegeheimnis nicht vereinbar sei.
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