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 > Verfassungsschutz beobachtet die Linke zu Recht

Berliner Republik
Marx und Murks

Verfassungsschutz beobachtet die Linke zu Recht

von 
Hugo Müller-Vogg
25. Januar 2012
picture alliance
Gregor Gysi, Linke, Verfassungsschutz
Ob Gregor Gysi glaubt, was seine Partei in ihr Programm schreibt?

Die Linke verherrlicht und verharmlost den real existierenden SED-Sozialismus samt seiner Marx- und Murks-Wirtschaft. Hugo Müller-Vogg zur Debatte über die Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz

Seite 1 von 2

„Zu den Erfahrungen der Menschen im Osten Deutschlands zählen die Beseitigung von Erwerbslosigkeit und die wirtschaftliche Eigenständigkeit der Frauen, die weitgehende Überwindung von Armut, ein umfassendes soziales Sicherungssystem, ein hohes Maß an sozialer Chancengleichheit im Bildungs- und Gesundheitswesen und in der Kultur sowie die Umstrukturierung der Landwirtschaft in genossenschaftliche und staatliche Betriebe.“

Ob Gregor Gysi diese Verherrlichung und Verharmlosung des real existierenden SED-Sozialismus samt seiner Marx- und Murks-Wirtschaft selber glaubt? Wohl kaum. Aber so steht’s halt im neuen Parteiprogramm der Linken. Warum? Damit alle DDR-Nostalgiker sich in ihren Reihen heimisch fühlen. Auch dürfen mit Blick auf die vielen Genossinnen und Genossen, die wie ihre Vorsitzende Gesine Lötzsch „neue Wege“ zum Kommunismus suchen, die Errungenschaft der DDR nicht schlecht gemacht werden.

Eines muss man der Linken konzedieren: Sie ist eine pluralistische Partei. Da wirken Männer und Frauen mit, die durchaus in die SPD passen würden. Es gibt aber auch Anhänger einer grundlegenden Umgestaltung der herrschenden Verhältnisse, wobei die „neue Ordnung“ bewusst nie genau beschrieben wird. Obendrein tummeln sich dort jede Menge Wirrköpfe, die die „Menschenrechte“ auf Kuba preisen, das Selbstbestimmungsrecht arabischer Despoten gegen den US-Imperialismus verteidigen und mit kurdischen oder palästinensischen Terroristen sympathisieren.

Darf der Verfassungsschutz eine solche Partei beobachten? Ja, er muss es sogar. Jedenfalls dann, wenn die Behörde ihren gesetzlichen Auftrag ernst nimmt, Informationen zu sammeln und auszuwerten über „Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (…) gerichtet sind“.  

Dürfen dabei auch frei gewählte Abgeordnete ins Visier der Verfassungsschützer geraten? Selbstverständlich! Um zu wissen, welche Vorstellungen von einer anderen Republik in einer Partei herumgeistern, muss man auch auf deren führende Köpfe schauen und nicht nur das Treiben des Hausmeisters beobachten.

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Der Artikel ist an Dummheit

Der Artikel ist an Dummheit kaum noch zu überbieten. Zwar lassen sich gerade in der Linken durchaus einige wirrköpfe finden, die die DDR verherrlichen, aber es ist doch klar, dass sich im Osten Deutschlands eine gewisse Ernüchterung eingestellt hat. Nach der vollkommen verfehlten Wirtschaftspolitik im Vorfeld und nach der Wiedervereinigung (Wechselkurs etc.) ist es nur legitim anzweifeln ob dieses übereilte Überstülpen einer neuen Wirtschaftsordnung, die die gesamte Wirtschaft implodieren lies, nicht ein gigantischer Fehler war. Diese Fehler machen es einigen eben leicht zu sagen in der DDR war alles besser. Besonders schlimm finde ich die Gleichsetzung von Linksextremismus und Rechtsextremismus, die in der Aussage gipfelt: "Ein Linksextremist ist nicht per se ein besserer Mensch als ein Rechtsextremist" Also auch wenn ich Linksextremismus natürlich nicht gutheisen mag (wobei sich meine Definition von Linksextremismus diametral von der des Verdassungsschutzes unterscheidet) Ein Linksextremist mag sicherlich auch durch unangebrachte Mittel Menschen verletzen oder Einschüchtern. Der Entscheidende Unterschied ist erstens, dass der Linksextremist dies tut weil er eine gerechtere Weltordnung will. Der Rechtsextremist tut dies erstens aus weniger löblicheren Motiven (Rassenhass, überlegene Herrscherrassen) und befürworten im allgemeinen eine Welt von überlegeneren Völkern die die anderen das moralischhe Recht haben andere zu knechten. Außerdem ist ein qualitativer unterschied der Straftaten zu beobachten. Während man ständig lesen kann dass Rechtsextremisten Afrikaner angegriffen und manchmal auch getötet haben (wobei unsere Justiz häufig diese zusammenhänge gar nicht erkennt, sondern von betrunkenen Jugendlichen die Rede ist) beschränken sich Straftaten aus dem Linksextremistischen Spektrum meist nur auf Sachbeschädigungen, verstöße gegen dass Versammlungsrecht etc. sicherlich kommt es auch dort zu körperverletzungen, sind aber im Vergleich eher selten und von Morden hört man sowieso nie.

P.S.: Ich bin stinksauer dass hier so eine bodenlose Dummheit abgedruckt wird!

  • Antworten
Wütender Leser!25.01.2012 | 15:44 Uhr

Der Schoß ist fruchtbar noch ...

"...Ein Linksextremist mag sicherlich auch durch unangebrachte Mittel Menschen verletzen ... Der Entscheidende Unterschied ist erstens, dass der Linksextremist dies tut weil er eine gerechtere Weltordnung will. Der Rechtsextremist tut dies erstens aus weniger löblicheren Motiven ..."
Das ist die Denke, aus der Unterdrückung, Folter, Massenmord kommen ... selten so offen gelesen.
Es ist alles erlaubt, weil es ja der gerechten Sache dient... Die gleiche Denke, die den braunen und den roten Terror ermöglicht hat (übrigens, weltweit hat das "linke" millionenfach mehr Opfer gefordert als die faschistischen/nationalSozialistischen Verbrecher zusammen). Ihre Denke ist die gleiche, die normale Bürger zu Spitzeln, Folterknechten und Mördern werden lasst.

  • Antworten
Rid Cully28.01.2012 | 17:53 Uhr

Der Kommentar ist ... auch nicht zu überbieten

Von linksextremen Morden hört man sowieso nie, und ein paar Autos anzünden oder Bullen verprügeln ist schon so o.K., deswegen ist Linksextremismus auch o.K.

Das ist die Quintessenz dieses Kommentars.

Früher sagte man gelassen: Geh doch rüber....

  • Antworten
Wütender Leserbriefbeantworter28.01.2012 | 18:50 Uhr

Nichts ist OK

Nichts ist OK. Auch nicht Ihr Beitrag. Denn der verdreht Fakten und diffamiert die Meinung Anderer. Aber Sie leben nun mal hier in einer pluralistischen Gesellschaft. Als muss und werde ich Sie ertragen ...müssen.

  • Antworten
ambros31.01.2012 | 00:03 Uhr

Ich wundere mich

...dass Ihr Beitrag ins Netz gestellt wurde. Da hat der Administrator wohl einen guten Tag gehabt.
Sie haben Recht, auch wenn ich von der sozialen Marktwirtschaft in meinem Leben bescheiden aber auskömmlich profitiert habe. Der Markt, der das möglich machte, war ein sozialer und nicht ein entfesselter, wie heute.
Ja, auch ich bin ein wütender Leser, weil sich Cicero so einen Hetzartikel hat unterschieben lassen. Will Cicero Focus und Bild rechts überholen?

  • Antworten
ambros30.01.2012 | 23:59 Uhr

Es sind doch verschiedene

Es sind doch verschiedene Rechtfertigungen dafür, ob es einen Verfassungschutz ganz allgemein braucht, oder ob die willkürliche -? - und stark einseitige Beobachtung auf realen Notwendigkeiten beruhen.

Die CSU, die CDU, die SPD ! Da täte eine Beobachtung sicherlich not. Ein Sarrazin und seine genetisch determinierte Wohlfürsorge wäre ejn geeigneter Aussagenträger für menschenverachtende politische Umwälzungsversuche.

Unser Bundespräsident, der den Sinn von Gesetzen aushöhlt - wäre mit nachdienstlichen Methoden schneller das Handwerk zu legen.

.... Bitte kommen sie mal auf dem Niveau an, sich zu solch einem Thema adäquat zu äußern. Die Notwendigkeit einer Einrichntung rechtfertigt doch nicht gleichzeitig den willkürlich, oder einseitigen Einsatz.

Außerdem wäre es ebenso naiv zu glauben, der schützende Rechtsstaat könnte nicht zum grenzüberschreitend-ausufernden 'Rechts'staat ausgehöhlt werden.
Nur weil der Staat das Gewaltmonopol inne hat, ist der Gewalteinsatz nicht per se für jeden Einzelfall gerechtfertigt, und auch nicht abgewägt.
27 Personen. Das ist erschreckend und besorgniserregend. Zu recht sollte hier geprüft werden, ob die Einrichtung gemäß der Verfassung agiert.

  • Antworten
Mangoline25.01.2012 | 15:55 Uhr

Die Linke fordert die korrekte Anwendung unseres Grundgesetzes

Die Linke und verfassungsfeindlich? Wirklich? Keineswegs.
Nehmen wir die Artikel 14 und 15 unseres Grundgesetzes.
Artikel 14 ist überschrieben mit "Eigentum - Erbrecht - Enteignung" und Artikel 15 mit "Vergesellschaftung" (auch als Sozialisierung bezeichnet).

Seit Bestehen der BRD werden diese Verfassungsbestimmungen sträflich mißachtet, obwohl dies elementare Grundrechte sind.

Wenn Die Linke also eine Vergesellschaftung beispielsweise der Energiekonzerne fordert, entspricht dies ganz klar dem Verfassungsgebot und ist keineswegs verfassungsfeindlich.

Die etablierten Parteien befürchten zu Recht, daß immer mehr Wählerinnen und Wähler erkennen, daß sie von CDUCSUSPDFDP getäuscht und hinters Licht geführt wurden; Die Grünen als ursprüngliche Anti-Kriegs-Partei haben ihre frühen Ideale ebenfalls schmählich verraten.

Was also bleibt, um zu einer sozial-gerechteren Gesellschaft zu gelangen, in der der jedwede Tätigkeit, ob mit Kopf und/oder Hand, angemessen entlohnt wird. Heute tragen lediglich Kapital und Vermögen reichlich Früchte, nämlich hohe Dividenden; Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schauen überwiegend in die Röhre, denn Löhne und Gehälter sind hierzulande seit Jahren, seit Jahrzehnten inflationsbereinigt eher gesunken als gestiegen.

Wenn also Die Linke beabsichtigt, unsere Verfassungsbestimmungen endlich wirksam durchzusetzen, ist die mehr als notwendig und keinesfalls verfassungswidrig.

Autor Hugo Müller-Vogg, Befürworter eines Herr-im-Hause-Standpunktes und Verfechter einer kapitalistischen Gesellschaftsordnung, stellt insoweit die Dinge auf den Kopf - und nicht Wenige nehmen ihm dies sogar ab, aus fehlender Sach- und Politikkenntnis. Eigentlich schlimm.

  • Antworten
Yvonne Walden25.01.2012 | 17:04 Uhr

Beobachtung auf jeden Fall!

Sehr geehrte Frau Walden,
eine Missachtung dieser von Ihnen genannten Gesetze wurde vom Bundesverfassungsgericht bisher nicht festgestellt.
Im Gegenteil, diese Gesetze wurden bisher bei Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht angewandt (vgl. BVerfGE 52, 113)
Da Sie eine „Missachtung“ dieser Gesetze sehen, empfehle ich eine Verfassungsklage vor dem Bundesverfassungsgericht. Sie persönlich, die Linkspartei oder die Linksfraktion im Deutschen Bundestag haben die Möglichkeiten eines Organstreitverfahren (Verfahrensart nach § 13 Nr. 5 BVerfGG: Sie sehen die Pflichten der Bundesorgane, diese Gesetze nicht zu „missachten“, wie Sie sagen, als verletzt an/streiten über die Auslegung des Grundgesetzes). Wenn also das Gesetz vernachlässigt oder gar missachtet wurde, wäre das vor dem Bundesverfassungsgericht feststellbar und festzustellen.
Die Auslegung des Bundesverfassungsgerichts dieser von Ihnen genannten Gesetze (die im Übrigen das Recht auf privates Eigentum festschreibt – was in einem kommunistischen System nach Marx und Lenin abgeschafft würde) sind ebenfalls mehrfach höchstrichterlich getätigt worden (vgl. o.g. BVerfGE sowie BVerfGE 21, 73 (79)) „Das Gebot sozialgerechter Nutzung aus GG Art. 14 Abs. 2 ist in erster Linie eine Richtschnur für den Gesetzgeber, bei der Regelung des Eigentumsinhalts das Wohl der Allgemeinheit zu beachten.“ --> eine höchstrichterliche teleologische Auslegung des Art. 14 Abs. 2 GG
Sie legen das Gesetz nach dem Wortlaut aus, was durchaus legitim ist, allerdings genügte in der Argumentation dem entgegen schon die Anwendung der historischen sowie der teleologische Auslegung des Gesetzes.
Allein bei der historischen Auslegung dürfte Ihnen klar werden, dass es sich bei den Vätern des Grundgesetzes weder um Sozialisten noch um Kommunisten gehandelt hat (eines der letzten, was Adenauer wollte, war ein sozialistisches oder kommunistisches System, zumal Deutschland vor Gründung der Bundesrepublik Deutschland zwölf Jahre unter einer anderen sozialistischen Form der Diktatur gelitten hat) und somit eine entsprechende grammatische Auslegung ohne weiteres widerlegt werden könnte. Die teleologische Auslegung hat das Bundesverfassungsgericht getätigt (s.o.)

Die von Herrn Müller-Vogg angesprochene mögliche Verfassungsfeindlichkeit (sie ist möglich – nicht höchstrichterlich bestätigt, hier besteht eine Parallele zu der von Ihnen gesehenen „Missachtung“) bezieht sich auf der Parteiengesetz Art. 21 II GG.
Um eine Verfassungsfeindlichkeit festzustellen, ist die Beobachtung (wohlgemerkt – im Unterschied zur „Überwachung“) mehrfach auch höchstrichterlich für legitim befunden worden:

Die Beobachtung von Abgeordneten der Linkspartei wurde im übrigen vor erst 1½ Jahren vom BVerwG für legitim erklärt: „Danach überwiegen die Vorteile einer Beschaffung von Informationen über den Kläger die diesem dadurch erwachsenden Nachteile. Diese verbleibenden Nachteile hinzunehmen, ist dem Kläger zuzumuten.“ – nachzulesen in der JZ 2011, 39, „BVerwG vom 21.07.2010“.
Damals schon hatten sich Abgeordnete beschwert, mit den selben Argumenten wie in dieser Debatte (sie würden in ihrer Freizügigkeit unzumutbar eingeschränkt). Mich wundert die geheuchelte „Überraschtheit“ über die „Ausmaße“ der Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Die Funktionäre der Partei DIE LINKE verstehen es, die innere Aufregung darüber erst dann herauszulassen, wenn die öffentliche Debatte angeregt wurde. (Die Frage nach einer „Salamitaktik“ stellt hier merkwürdigerweise niemand.)

  • Antworten
Beschränkt Geschäftsfähiger26.01.2012 | 19:04 Uhr

Nur die halbe Wahrheit

Ob der BVerfG Spruch Bestand haben wird, bewertet gerade das Bundesverfassungsgericht. Nicht gewusst? Der entfesselte Kapitalismus und seine Macher sowie Profiteure sind die wahren Feinde der Demokratie. Der kalte Krieg ist eigentlich Geschichte, aus der man beginnen sollte zu lernen. Auch ich habe einmal das hohe Lied auf den Kapitalismus gesungen. Bis die Finanzmärkte zuschlugen, die Privatisierungsorgien fröhliche Urständ' feierten. Blauäugigkeit, Scheuklappen, nichts dazu lernen wollen... bitte nicht nach alledem.

  • Antworten
ambros31.01.2012 | 00:13 Uhr

Ich entnehme diesem Artikel,

Ich entnehme diesem Artikel, dass eine Partei, die "Wirrköpfe" mit nicht duldbaren Ansichten beherrbergt, beobachtungswürdig im Sinne des Verfassungsschutzes sein soll.
Warum ist dann die CDU nicht beobachtet worden, die wohl den größten Teil aller verbliebenen Altnazis nach dem Krieg aufgenommen hat und immer noch Mitglieder hat, die man auf Nazi-Demos sieht, wenn die Linke hier schon mit der NPD verglichen wird.

Dass ein Linksextremist per se kein besserer Mensch sein muss als ein Rechtstextremist mag man ja beurteilen wie man will, ob z.B. Umverteilungsfantasien ein dem Rassenhass ebenbürtiges Vergehen gegen die Menschlichkeit darstellen, im statistischen Mittel hat er allerdings sehr viel weniger Menschen getötet.

Wenn also der eingangs zitierte Absatz aus dem Parteiprogramm die Beobachtung durch den VS rechtfertigen soll, dann ist der Extremismus der Mitte endgültig gefestigt.

Enttäuschend, hier solches zu lesen.

  • Antworten
Haarbob25.01.2012 | 17:48 Uhr

Ein schmaler Grad

Zugegeben, es gibt immer noch Kommunisten in der Linken. Das Problem bei diesen Leuten ist, dass die meisten ganz nett sind und wenn man relativ kompetente, disziplinierte Leute braucht, die die Organisation voran bringen, greift man gern auf sie zurück. Die Frage ist doch, wo steht der Verfassungsschutz? Mit beiden Beinen auf dem Boden des Grundgesetzes, wenn er demokratisch gewählte Abgeordnete auch mit Geheimdienstmethoden bespitzelt? Der Verfassungsschutz war jahrzehntelang mit der Abwehr der Unterwanderung des Staates durch Linke beschäftigt. Könnte es sein, das da die Perspektiven ein bisschen verrutscht sind und man mit großem Eifer Demokraten überwacht, während man sich bei den rechtsradikalen bis auf die Knochen blamiert? Ja diese mit falschen Ausweisen versorgt ... ach ja, das war der BND. Vom VS gab es Geld und wenn dann mal ein ehemaliger VS-Landespräsident zweifelhafte Bücher über die Kriegsschuld Deutschlands in rechtsradikalen Verlagen veröffentlicht und selbst das Verfassungsgericht bei der NPD nicht mehr zwischen dem politischen Input des Verfassungsschutzes und dem "originären" Rechtsradikalismus zu unterscheiden vermag, ist doch jeder ein Schelm, der Arges dabei denkt. Eine gewisse Befangenheit und mangelnde Objektivität vermutet ... Genau wie bei dem Autor dieses Arttikels übrigens auch, denn auch die eingeschränkte Gleichsetzung einer friedlichen Linkspartei und der NPD, die von rechtsradikalen Gewalttätern und Terrorhelfern durchsetzt ist, stimmt mich nachdenklich. Ich sehe da was die Bedrohung meiner Grundrechte angeht einen enormen Unterschied.

  • Antworten
Christoph Kuhlmann25.01.2012 | 18:24 Uhr

Fehlendes Verständnis

Der Verfassungsschutz geht ja nicht einfach her und meint, er müsse jetzt mal die Gruppe X oder Y überwachen. Das gibt es ein parlamentarisches Kontrollgremium und dieses hat mehrheitlich der Beobachtung zugestimmt. Somit kein Anlaß zur Häme.

Eine friedliche Linkspartei? Ganz nette Kommunisten? Die Nachfolgepartei der SED mit teilweise den selben Köpfen, auf jeden Fall der selben Ideologie wie anno 1989 als friedlich zu bezeichnen, empfinde ich als grotesk. Ich verweise hier auf die FAZ vom 24.01.2012 und zitiere mal:

Ein extremistischer Zusammenschluss

Vorbildlich ist vielen Mitgliedern von Arbeitskreisen innerhalb der Linkspartei die untergegangene DDR, die sie als „legitimen Versuch“ einer sozialistischen Staatsordnung werten. Sie verteidigen „den gewesenen Sozialismus nicht aus nostalgischen Gründen, sondern um der Zukunft willen“. Dieser Satz steht in einer Mitteilung der „Kommunistischen Plattform“ der Linkspartei und besagt: „Die DDR ist nicht bloß unsere Vergangenheit, sondern auch unsere Zukunft.“ Andere, etwa die Arbeitsgemeinschaft „Cuba Si“, die nach Angaben des BfV 500 Mitglieder hat, sehen in der Castro-Diktatur die Menschenrechte vorbildlich verwirklicht und glauben, die brutale Unterdrückung der dortigen Opposition sei nicht etwa menschenverachtend und autoritär, sondern stellt fest: „Der Kampf Kubas gegen die konterrevolutionären Organisationen ist ein legitimer Kampf für die Menschlichkeit.“ So war es 2010 auf ihrer Homepage zu lesen. Zitat Ende.

Mich gruselt es bei diesem Weltbild. Wer unter starker Verdrängung oder Linksblindheit leidet, der kann sich hier: http://www.orte-der-repression.de/ mal schlau machen, was diese Partei bzw. diese Ideologie schon einmal angerichtet hat.

Übrigens hat ja auch die Linke ihre Autonomen und meint, deren "Kampf" sei gerechtfertigt. Wobei sich dieser gegen Bushäuschen, Telefonverteiler oder Privatautos richtet...

Alles in allem wundert es mich nicht, dass die Linke beobachtet wird. Ich finde, das Geld dafür ist gut angelegt, denn in einer DDR 2.0 möchte ich ebenso wenig leben (müssen) wie in einem IV. Reich!

  • Antworten
Mauermer26.01.2012 | 15:55 Uhr

Verfassungsschutz

Ach, was war die DDR so schön und gut:
"Keine REICHEN, keine VERMÖGENDEN, keine privaten BANKEN, keine privaten GROSS-KONZERNE, keine privaten GROSS-GRUNDBESITZER - d.h. man
mußte a la Grundgesetz (und Frau Walden) niemand besteuern und enteignen - billige Mieten, zentral festgelegte 'gerechte' Löhne, keine Arbeitslosen, keine neo-liberal-kapitlistische Ausbeutung, ein
weltweit fürhrender Lebensstandard, keine Armen, eine weltweit führende mendizinische Versorgung der gesamten Bevölkerung, ein weltweit führender Umweltschutz ('MULDE'), ene kleines Mäuerlien und ----pleite! Absolut pleite!
Wir wollen unsere ALTE DDR wieder haben. Weg mit der neo-liberal-kapitalistischen Aubsbeuter-BRDäääääääää!.....mit dem miesesten Sozialstaat der Welt, wo so gut wie nichts für "Soziales" ausgegeben wird. Nieder mit der ökonomisch-mentalen Hölle BRDäääääää!
Hurra, Hurrä, Hurrä..!

  • Antworten
Wolfram Wiesel26.01.2012 | 17:52 Uhr

Sieg des Kapitalismus über den Sozialismus...

das ist doch ihr Credo, ja? Warten Sie doch einfach ab, was die entfesselten Finanzmärkte weiterhin anrichten. Das wird die echte soziale, humane und monetäre Pleite. Dagegen war die Pleite der DDR eine Lachnummer.

  • Antworten
ambros31.01.2012 | 00:17 Uhr

Verfassungsschutz beobachtet die Linke zu Recht?

Wer mit tödlicher Sicherheit auf dem rechten Auge jahrelang blind war und ist, muss zwangsläufig nach links gucken. Der Verfassungsschutz MUSS die Linke beobachten, sonst macht er sich selbst überflüssig. Das kann wirklich nur jemand beurteilen, der selbst lange in einer sich verselbständigten Großbehörde gewirkt hat. Die Executive ist eine zu große Macht im Staate geworden.

  • Antworten
ambros30.01.2012 | 23:47 Uhr

Besser den gierigen Kapitalismus und seine Macher beobachten!

Die entfesselten Finanzmärkte kratzen heftig an Europa und der Demokratie und der Cicero mit seinem einseitigen BILD-Mann MüllerVogg glaubt, die Linke würde zu Recht beobachtet. Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Weil die Linke diese Finanzgangster intensiv scharf kritisiert, wird sie halt weiter beobachtet. Kapilogisch.

  • Antworten
ambros30.01.2012 | 23:53 Uhr

Angst der Herrschenden vor dem Verlust von Privilegien

Woher rührt denn überhaupt die Furcht der etabliertgen Parteien vor der Linkspartei und deren Protagonistinnen/Protagonisten?
Doch wohl daher, weil die derzeit Herrschenden um ihre Privilegien und um ihre Riesenvermögen fürchten?
Gäbe es keine Superreichen und keine Großkonzerne, die von einigen Wenigen (Aktionärinnen und Aktionären und deren Familienclans) beherrscht werden, gäbe es auch keine Parteispenden an diese etablierten Parteien, die als Dank dafür alles daransetzen, die herrschenden Zustände niemals zu verändern.
Und die etablierten Parteien freuen sich über Millionenspenden und könnten ihre Apparate und Parteizentralen ohne diese Zuwendungen kaum unterhalten. Natürlich freuen sich auch einzelne Abgeordnete über die eine oder andere Gratifikation "von reichen Freunden". Es darf nur nicht öffentlich werden.

Alles dies gilt es aus der Sicht von CDUCSUFDP und auch von Teilen der SPD zu erhalten und zu verfestigen.
Darum also die Angst der etablierten Parteien vor einem Erkenntnisgewinn der Wählerinnen und Wähler und einem möglichen Erstarken der Partei Die Linke. Darum die "vorsorgliche" Beobachtung, um linke Kreise an den Pranger stellen und mit dem Finger auf "diese linken Schmuddelkinder" zeigen zu können.
Der "deutsche Michel" durchschaut dieses raffinierte Spiel kaum, zumal die Presse bekanntlich auf der Seite der herrschenden Klasse angesiedelt ist.

  • Antworten
Yvonne Walden31.01.2012 | 12:01 Uhr

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