Vor der Entscheidung zum ESM und Fiskalpakt sprach Cicero Online mit dem Verfassungsrechtler Christoph Möllers. Er meint, dass Karlsruhe in der Eurokrise an Grenzen stoße und dennoch dem Drahtseilakt zwischen Recht und Politik gewachsen sei
Herr
Möllers, das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesrepublik
wesentlich mitgeprägt, vor allem Grundrechte ausgeweitet, teils neu
geschaffen und vor Angriffen verteidigt. Stößt das höchste deutsche
Gericht in der Eurokrise nun an Grenzen?
Ja. Das kann man schon sagen. Es ist klar, dass das Gericht
Entscheidungen, die sich auf die gesamte Europäische Union
beziehen, nicht mit der gleichen Intensität prüfen kann, wie es bei
innerstaatlichen Entscheidungen der Fall ist. Es kann immer wieder
passieren, dass Entscheidungen eines Gerichts über den nationalen
Rechtsraum hinausweisen, aber in der Deutlichkeit wie in diesem
Fall ist es etwas ganz Besonderes und auch ein Problem für das
Gericht.
Während die Regierung Merkel indes auf schnelle
Krisenmechanismen drängt, hat sich Gerichtspräsident Andreas
Voßkuhle für die ESM-Prüfung so viel Zeit wie nur möglich
ausbedungen. Kann sich das in Zukunft als problematisch erweisen,
wenn auf Marktentwicklungen noch rascher reagiert werden
muss?
Kann es, aber grundsätzlich ist klar, dass es keinen eindeutig
richtigen Umgang mit solchen Krisenmechanismen geben wird. Es ist
angemessen, wenn Voßkuhle darauf besteht, dass politische und
juristische Prozesse nicht einfach nur die Krisenszenarien an den
Märkten nachvollziehen können. Deswegen finde ich es erst einmal in
Ordnung, dass sich das Gericht nicht auf schnelle Antworten
einlässt.
Die meisten EU-Staaten haben den ESM-Vertrag
ratifiziert, nur Deutschland hinkt noch hinterher. Wäre ein Stopp
des Rettungsschirms durch Karlsruhe eine dramatische Signalwirkung
in Richtung Europa?
Ja, vom Effekt her wäre das natürlich dramatisch. Aber das
Verfassungsgericht ist nicht blind für die Folgen seiner
Entscheidungen und sollte es auch nicht sein. Erstens haben wir in
Deutschland eine starke Tradition der Verfassungsgerichtsbarkeit.
Das haben andere europäische Länder nicht so. Dass wir sie deshalb
aufgeben sollten, erschließt sich mir nicht. Zweitens haben wir
einen politischen Prozess, der die Kritik an der europäischen
Integration nicht gut abbildet. Ich persönlich bin eher
europafreundlich, aber ich sehe auch, dass Bürger, die kritisch
sind, im politischen Diskurs wenig Gehör finden. Das Gericht nimmt
hier eine gewisse Ersatzfunktion ein.
Kann die jüngste Entwicklung bei der Europäischen
Zentralbank (EZB), unbegrenzt Anleihen aufzukaufen, die
Entscheidung am Mittwoch noch beeinflussen?
Das ist eine strittige Frage. Die eine Seite wird sagen, dass
dadurch de facto neue Schulden geschaffen werden, für die letztlich
auch der Bund eintritt und wenn dem so ist, dann geht es um
denselben Streitgegenstand. Die andere Seite und so auch ich würden
sagen, dass das zwei verschiedene Fragen sind. Entscheidungen der
EZB können nicht in diesem Verfahren beanstandet werden. Sie sind
nicht durch das Bundesverfassungsgericht justiziabel. Höchstens der
Europäische Gerichtshof könnte sich dieser Thematik annehmen.
Problematisch scheint mir, dass sich die Bundesregierung nicht eindeutig positioniert hat. So übernimmt sie keine Verantwortung für eine Entscheidung, die wohl kaum gegen ihren ausdrücklichen Willen hätte ergehen können.
Teilweise greift Karlsruhe tief in politische
Grundsatzentscheidungen ein. Überzieht das Gericht sein Mandat, die
Verfassung zu hüten?
Das ist eine schwierige Angelegenheit. Man hat in der Entscheidung
für ein Verfassungsgericht von vornherein bewusst eine Institution
geschaffen, die genau in diesem Zwischenbereich zwischen Recht und
Politik agiert. Es ist eben nicht einfach nur ein Amtsgericht, das
relativ klare Regeln anwendet. Das kann man den Verfassungsrichtern
nicht vorwerfen. Umgekehrt gilt auch: Wenn das Gericht ein Gesetz
des Bundestags aufhebt, kann man das Bundestag oder Bundesregierung
auch nicht als moralisches Versagen vorhalten. Das Gericht macht
das auch nicht. Es ist eben eine Form von Kooperation, in der man
in verschiedenen Verfahren auf ein und dasselbe Problem schaut.
Dass der Bundestag und die Bundesregierung nicht stets die neueste
Rechtsprechungsentwicklung aus Karlsruhe vorhergesehen haben, weil
sie diese nicht vorhersehen konnten, das wissen alle Beteiligten.
Das wird bloß der Öffentlichkeit manchmal nicht so vermittelt,
indem man immer wieder dramatisiert und so tut, als sei eine
Niederlage vor Gericht Ausdruck eines bewussten Fehlverhaltens, was
es meistens nicht ist.
Da gibt es jüngst doch ein prominentes Gegenbeispiel:
Derzeit steht die Bundesrepublik ohne gültiges Wahlgesetz da.
Voßkuhle nannte das vorgelegte Gesetz von Schwarz-Gelb
„ernüchternd“. Steht es um das Verhältnis von Berlin und Karlsruhe
wirklich so gut?
Das war ein ungewöhnliches Verfahren, sicherlich nicht besonders
gelungen. Die gute Tradition, dass das Bundeswahlgesetz im
Einvernehmen der politischen Lager verabschiedet wird, wurde hier
verlassen. Das gesamte Gesetzgebungsverfahren blieb unter den
Möglichkeiten.
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