Die Euro-Rettung bedroht mittlerweile die Strukturprinzipien des Grundgesetzes. Den Karlsruher Richtern wird allerdings jetzt schon keine andere Wahl bleiben, als den ESM für verfassungsgemäß zu erklären. Das Dilemma zwischen realer Krisenpolitik und dem Verfassungsrecht zerreißt das Grundgesetz
Der 26. Oktober 2011 ist ein Datum für das Geschichtsbuch. Wenn eines Tages die schwerste Finanz- und Wirtschaftskrise im 21. Jahrhundert durch Historiker aufgearbeitet wird, ist dieses Datum ein Eckpfeiler in der Krisenchronik der Europäischen Union. Was war passiert? Augenscheinlich nichts weiter als lediglich einer von bisher 25 Krisengipfeln in Brüssel. Die Staats- und Regierungschefs Europas leisteten jedoch in der Nacht auf dem 27. Oktober vor der Bank- und Finanzwirtschaft ihren politischen Offenbarungseid.
Neben dem zweiten Griechenlandpaket wurde die bis dahin lang diskutierte Gläubigerbeteiligung an der Krise vereinbart. Es war die Rede davon, Angela Merkel und Nicolas Sarkozy hätten die Bankenlobby, die damals mit dem internationalen Bankenverband (IIF) auf dem EU-Gipfel vertreten war, nach zähen Verhandlungen einen freiwilligen Verzicht von 50 Prozent ihrer Forderungen gegenüber Griechenland abringen können. Endlich wurden die Verantwortlichen der Krise zur Kasse gebeten. Oder nicht?
Dieser Gipfel liegt gerade einmal acht Monate zurück. In diesen Zeiten ist das eine halbe Ewigkeit. Inzwischen regiert im Élysée-Palast ein Sozialist, François Hollande, und über direkte Gläubigerbeteiligung spricht in Europa niemand mehr. Die 50 Prozent Schuldenerlass der Banken erscheinen teuer erkauft.
Aus der Banken- und Finanzkrise ist fortan eine Staatsschuldenkrise geworden. Eilig haben die Staats- und Regierungschefs der EU die überschuldeten Haushalte der südeuropäischen Staaten und Irland fokussiert und ihre Krisenpolitik auf die Bekämpfung der Staatsschulden ausgerichtet. Wie konnten sich die verantwortlichen Banken so aus der Affäre stehlen? Der Verdacht drängt sich auf, dass Merkel und Sarkozy auf dem Krisengipfel vom 26. Oktober 2011 das erste und letzte Mal versucht haben, die Finanzwirtschaft an dem Schlamassel zu beteiligen. Mehr ist anscheinend nicht drin gewesen.
Dieser Versuch ist aus heutiger Sicht krachend gescheitert. Die 50 Prozent Forderungsverzicht wirken in diesem Lichte wie ein erfolgreich durchgeführter Ablasshandel, ein Deal, der je länger die Krise andauert, umso mehr den Banken und Hedgefonds in die Hände spielt.
Sie sind die Gewinner der europäischen Krisenpolitik. Sie erscheinen mittlerweile so übermächtig, dass sich die europäischen Regierungen gezwungen sehen, einen permanenten Rettungsschirm zu etablieren, um Angriffe der Finanzwirtschaft auf krisengeschüttelte EU-Mitglieder abzuwehren.
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