Nach zwei Jahren Prozess wurde die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker wegen Beihilfe am Mord des Generalbundesanwalts Siegfried Bubacks verurteilt. Das ist weniger, als Bubacks Nachkommen gehofft hatten. Ermittelten die Behörden wirklich objektiv? Oder gibt es um die RAF ein ähnliches Problem mit dem Verfassungsschutz wie bei der NSU?
Dieser Prozess war ganz sicher nicht gewollt. Er kam erst durch den öffentlichen Druck zustande, den seit fünf Jahren Michael Buback, der Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts, erzeugt hat. Nachdem er sein Buch „Der zweite Tod meines Vaters” veröffentlicht hatte, wollte man offenbar der allenthalben verbreiteten öffentlichen Schelte nicht mehr länger zusehen und bereitete 2009 eine Anklageschrift gegen das einstige RAF-Mitglied Verena Becker vor.
Als die Bundesanwaltschaft dann im September 2010 ihre Anklage vorlegte, stellte sich heraus, dass diese von vornherein eingeschränkt worden war. Es ging nicht um Täter-, sondern um Mittäterschaft. Der Angeklagten warf man zwar vor, den Tatort ausgespäht, Bekennerschreiben verschickt und mit anderen zusammen zum Mord aufgehetzt zu haben. Jedoch war darin keine Rede mehr von dem Verdacht, dass es sich mit Becker auch um die Todesschützin gehandelt haben könnte. Und genau das war die Überzeugung Michael Bubacks, der vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht als Nebenkläger auftrat.
Und in der Tat, eine Vielzahl von Indizien sprachen dafür, dass Becker vom Soziussitz einer Suzuki die tödlichen Schüsse abgegeben haben könnte: Sie war zusammen mit Günther Sonnenberg im Besitz einer Maschinenpistole vom Typ Heckler&Koch, der Tatwaffe, festgenommen worden. Sie hatte einen Schraubenzieher dabei, der von der Suzuki stammte. Am Fundort des Motorrads fand sich eine Schuhspur, die genau auf ihre Schuhgröße passte, es gab eine Haarspur an Beckers Haarbürste, die mit einer im Motorradhelm aufgefundenen Haarspur identisch war und zahlreiche Zeugen wollten eine kleine, zierliche, eher weibliche Person auf dem Soziussitz gesehen haben. Es gab also viele Zeugenaussagen, die auf Verena Becker gepasst hätten.
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Doch all diese Einlassungen wurden – wie es kürzlich der Rechtsanwalt von Horst Buback, dem Bruder des Ermordeten, betonte – von der Bundesanwaltschaft geradezu „reflexartig zurückgewiesen”. Fast jeder Zeuge, der Belastendes über die Angeklagte vorbrachte, wurde von den Vertretern der Karlsruher Behörde in die Schranken gewiesen. Bei zahlreichen Beobachtern verdichtete sich deshalb mehr und mehr der Eindruck, die Anklagevertretung habe in Wirklichkeit die Aufgabe der Verteidigung übernommen. Der Journalist Thomas Moser sprach in seinem Kommentar deshalb sogar von einer „Symbiose zwischen Anklage und Angeklagter” sowie von „Strafvereitelung im Amt”.
Die Angeklagte selbst schwieg vom ersten Prozesstag an eisern. Erst kurz vor Beendigung des Verfahrens gab sie im Mai eine Erklärung ab. Darin behauptete sie, dass sie am Tag des Attentates überhaupt nicht in Deutschland, sondern im Nahen Osten gewesen sei. Sie könne deshalb nicht sagen, wer den Generalbundesanwalt erschossen habe. Sie räumte allerdings ein, Mitglied der RAF gewesen zu sein und den geplanten Mord an Siegfried Buback wie alle anderen auch gebilligt zu haben. Fragen ließ sie keine zu.
Besonders auffällig war, dass sie in ihrer Erklärung mit keinem einzigen Wort ihre Kooperation mit dem Verfassungsschutz erwähnte. Das Thema war für sie ein schwarzes Loch. Und genau das war die Achillesferse des gesamten Prozesses. Obwohl das in Karlsruhe begangene Verbrechen schon weit über dreißig Jahre zurückliegt, hat sich ein Bundesinnenminister nach dem anderen beharrlich geweigert, die Akten des Verfassungsschutzes freizugeben, in der Beckers Aussagen festgehalten worden sind. Doch ohne diese Dokumente wird dieser Fall nicht aufgeklärt werden können.
Was der Becker-Prozess mit der Verfassungsschutzkrise um die NSU zu tun hat...











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