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picture alliance, Collage Cicero

Urteil zum ZDF - Triumph des Staatsfunks

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zur Besetzung des Fernseh- und Verwaltungsrates des ZDF zwar Grundsatzfragen aufgeworfen, sie aber nicht abschließend behandelt. Die Parteien verlieren ihren Einfluss nicht. Es bleibt bei der Staats-PR.

Alexander Kissler

Autoreninfo

Alexander Kissler ist Redakteur im Berliner Büro der NZZ. Zuvor war er Ressortleiter Salon beim Magazin Cicero. Er verfasste zahlreiche Sachbücher, u.a. „Dummgeglotzt. Wie das Fernsehen uns verblödet“, „Keine Toleranz den Intoleranten. Warum der Westen seine Werte verteidigen muss“ und „Widerworte. Warum mit Phrasen Schluss sein muss“.

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Karlsruhe sorgt für mehr Distanz von der Politik, so heißt es in den ersten Kommentaren zum ZDF-Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Doch in Wirklichkeit fehlt den Verfassungsrichtern die Courage. Sie machen auf halber Strecke kehrt. Das Gericht zementiert den Staatsfunk, an dem es zugleich Kritik übt. Im Fernseh- und Verwaltungsrat des Zweiten Deutschen Fernsehens, urteilten die Richter, müsse der Anteil der Politiker und der „staatsnahen Personen“ von 44 auf 33 Prozent reduziert werden. Auch muss die Politik sich künftig zurückhalten bei der Nominierung der übrigen Räte, die die berühmten gesellschaftlich relevanten Gruppen repräsentieren. Der Fernsehrat – bei den Anstalten der ARD heißt er Rundfunkrat – dient der „Programmbeobachtung und –thematisierung“. Er soll sicherstellen, dass das vorgegebene „Programmprofil auch tatsächlich erreicht worden ist“. Zu diesem Zweck muss er laut Selbstverpflichtung „die in der Gesellschaft bestehende Meinungsvielfalt“ ausdrücken.

Eben diesem Anspruch, so Karlsruhe, wird das Gremium in seiner bisherigen Zusammensetzung nicht gerecht.

Das ZDF ist überflüssig


Folgerichtig ist das Urteil insofern, als es den Parteien vor diesem Hintergrund ein wenig auf die Finger klopft, ohne zum Generalangriff zu blasen. Auch ein Drittel ist ein gewaltiger Anteil. Es ließe sich fragen, warum Parteien überhaupt stärker gewichtet sein sollen als sonstige Interessenverbände, die ebenfalls eine klar erkennbare weltanschauliche Prägung haben. Wäre es nicht an der Zeit, die Räte radikal zu reformieren und zu beschneiden? Müssen es stattliche 77 Mitglieder beim ZDF sein, 58 beim NDR oder 47 beim BR? Diese Grundsatzfrage hat Karlsruhe aufgeworfen, aber nicht erschöpfend behandelt. Nun müssen, wie es in der Entscheidung heißt, Anstalt und Politik gemeinsam der „Dominanz von Mehrheitsperspektiven sowie einer Versteinerung der Zusammensetzung der Rundfunkgremien entgegenwirken“. Damit die „verschiedenen Perspektiven des Gemeinwesens insgesamt“ angemessen berücksichtigt werden.

Der in diesem Fall federführende Vizepräsident des Gerichts, Ferdinand Kirchhof, wird mit den Worten zitiert, der öffentlich-rechtliche Rundfunk dürfe nicht zum „Staatsfunk“ werden. Und damit beginnt die Naivität. Zum einen ist gerade das ZDF ein pures Politikum, reines Fleisch von den staatlichen Lenden, ins Leben gerufen als Korrektiv für die angeblich politisch unzuverlässige ARD und ergo überflüssig. Längst nämlich kann davon keine Rede mehr sein. ARD und ZDF übertreffen sich gegenseitig im modernen Fünfkampf der öffentlich-rechtlichen Anstalten, der aus den Disziplinen Trivialisierung, Skandalisierung, Personalisierung, Verbraucherberatung und Staatsnähe besteht. Ausnahmen ausgenommen.

Die innere Selbstgleichschaltung vieler Journalisten kann durch keine Strukturreform behoben werden.

Öffentlich-Rechtliche geben publizistischen Geleitschutz für Staatshandeln


Heute Abend etwa, zur allerbesten Sendezeit, direkt nach der „Tagesschau“ in der ARD, darf eine sensationell hässlich geschminkte Katja Riemann als Steuerfahnderin Karola Kahane zur Hatz auf zu Staatsfeinden erklärte „Steuersünder“ blasen. Der Ankauf von Hehlerware ist ein sachdienliches Erkenntnismittel, die „Steuer-CD“ frommt allemal. Das sind 90 Minuten als Spielfilm getarnte Dauer-PR für den Staat und seine Steuergesetze, abgerundet vom Selben noch einmal: „Direkt im Anschluss an den Fernsehfilm folgt eine Ausgabe des Magazins Plusminus zum Thema Steuerfahndung.“

Nichts Anderes weiß jede zweite öffentlich-rechtliche Talkshow und jeder dritte „Tatort“ derzeit zu verkünden: dass vieles schlimm ist unter der Sonne, nichts aber schlimmer als Steuerbetrug, Steuerflucht, Steuerhinterziehung. Jede Staatsferne, die auf Staatskritik verzichtet, ist ein Etikettenschwindel. Der Staatsfunk triumphiert.

Binnenpluralität war auch bei der Berichterstattung zur „Rettungspolitik“ des ESM und der „Bankenunion“ mit der Lupe zu suchen. Die regierungsamtliche Devise von der Alternativlosigkeit pflanzte sich subkutan in die Hirne und Herzen der Fernseh- und Rundfunkmacher fort. Kaum anders verhielt es sich bei den Debatten um die Osterweiterung der EU, den „Arabischen Frühling“, den syrischen Bürgerkrieg oder die Flüchtlingspolitik. Vom publizistischen Geleitschutz für diese und jene „Reform“ des Sozialstaates gar nicht zu reden. Wenn künftig 33 statt 44 Prozent der Fernsehratsmitglieder von den staatstragenden Parteien stammen, wird sich daran nichts ändern.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts war in der Sache geboten, wird aber wirkungslos bleiben. Die Große Koalition der Regierungsfreunde und Staatsversteher bleibt am Ruder.

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