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Terrorbekämpfung - Ein Gesetz für den Komposthaufen

Die Bundesregierung will schon die Absicht, in ein Terrorcamp zu reisen, unter Strafe stellen. Doch der Gesetzentwurf ging gründlich daneben. Die Polizei lacht sich ins Fäustchen. Ein Kommentar

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Petra Sorge ist freie Journalistin in Berlin. Von 2011 bis 2016 war sie Redakteurin bei Cicero. Sie studierte Politikwissenschaft und Journalistik in Leipzig und Toulouse.

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Die Angst ist ein schlechter Ratgeber, aber ein guter Spion, heißt es geflissentlich. Dass dieser Aphorismus durchaus Substanz hat, zeigt eine Anti-Terror-Posse, die derzeit die Bundesregierung beschäftigt. Justizminister Heiko Maas (SPD) will schon die reine Absicht, in ein Terrorcamp zu reisen, unter Strafe stellen. Zudem sollen schon kleinere Spenden an den „Islamischen Staat“ verboten werden. Am Mittwoch entscheidet das Bundeskabinett über den Entwurf.

Klar, in Deutschland herrscht Angst. Terrorangst. 57 Prozent der nicht-muslimischen Bundesbürger empfinden den Islam als eine Bedrohung, hat die Bertelsmann-Stiftung jüngst erforscht. Da liegt es nahe, dass sich die Bundesregierung zum Handeln bemüßigt fühlte – und sich zum unerschrockenen Sheriff gegen den Islamismus aufschwang.

Doch der Gesetzentwurf ist überflüssig, nutzlos. Im besten Sinne: purer Aktionismus. Im schlimmsten: gefährlich.

Denn die Frage, wie man einem Dschihadisten nachweisen will, dass er die Absicht habe, sich im Ausland zur islamistischen Kämpfer ausbilden zu lassen, ist noch völlig ungeklärt. Man kann den Verdächtigen ja schlecht unter den Schädel gucken.

Für Gerichte und Ermittler dürfte das äußerst schwer werden. Der Bund deutscher Kriminalbeamter spricht von einer „praktisch unüberwindbaren Hürde“, von „handwerklichen Fehlern“ und urteilt: „Einwandfrei für die Galerie gearbeitet“.

Gesetz macht Polizeiarbeit angreifbar
 

Andersherum könnten auf diesem Weg junge Muslime, die mal eben in die Türkei reisen, viel leichter in Verdacht geraten. Dieses Gesetz verlagert die Polizeiarbeit in eine Grauzone und macht sie juristisch angreifbar. Hier kann es kaum Beweise geben, sondern nur Mutmaßungen und Anschuldigungen. So kann das Ganze ganz schnell in eine Hexenjagd abrutschen.

Heiko Maas, der bislang tapfer gegen die Vorratsdatenspeicherung kämpft, ist wohl unter dem Druck der Koalition eingeknickt. Hintergrund ist eine Vereinbarung, die die Vereinten Nationen im September einstimmig beschlossen haben: UN-Resolution 2178 zum Kampf gegen „Foreign Fighters“ verpflichtet die Mitgliedsstaaten, härter gegen IS-Unterstützer vorzugehen. Insbesondere die CSU mahnte eine schnelle Umsetzung in Form eines umfassenden Anti-Terror-Paketes an.

Doch der Bundesjustizminister hätte sich ruhig ein bisschen mehr Zeit lassen können: Denn bislang hat lediglich Frankreich die UN-Vorgabe umgesetzt. Und die Resolution zielte auch weniger auf die europäischen denn auf die arabischen Staaten, die sich in der Bekämpfung und Bestrafung von Islamisten bislang auffällig zurückhielten.

Obendrein reicht das geltende Bundesrecht längst aus, um ausreisewillige Islamisten zu bestrafen. Seit dem 11. September gelten da strengere Regeln: Wer etwa Kontakt zu einer islamistischen Gruppierung aufnimmt, verstößt gegen das Gesetz. Unter bestimmten Voraussetzungen kann einem Dschihadisten auch der Reisepass entzogen werden.

Es bleibt zu hoffen, dass der Entwurf schnell dort landet, wo auch einst Schilys Luftsicherheitsgesetz landete: auf dem Komposthaufen der Rechtsgeschichte.

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