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 > Was ist Beate Zschäpe nachzuweisen?

Berliner Republik

Terror-TrioWas ist Beate Zschäpe nachzuweisen?

Von Frank Jansen21. August 2012
Zwickauer Terrorzelle, Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos,Trio
Ist sie die zentrale Figur? Beate Zschäpe, die einzige Überlebende des Thüringer Trios
Schrift:

Die Bundesanwaltschaft will Beate Zschäpe nachweisen, dass sie die Morde ihrer Kumpanen der Zwickauer Terrorzelle unterstützte. Warum ist das so schwierig?

Gespannt erwartet die Bundesanwaltschaft das Ergebnis der Haftprüfung im Fall Beate Zschäpe. Die Behörde des Chefanklägers der Republik, Harald Range, hat vergangene Woche dem Bundesgerichtshof (BGH) mehr als 600 Ordner mit Ermittlungsakten übergeben, um den 3. Strafsenat davon zu überzeugen, die 37 Jahre alte Frau aus dem Untergrundtrio „Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)“ in Untersuchungshaft zu behalten. Es wäre auch eine große Überraschung, sollten die Karlsruher Richter Zschäpe aus der Zelle in Köln herausholen – doch vier mutmaßliche Komplizen kamen bereits frei. Wann der BGH entscheidet, ist offen.

Was wird Zschäpe genau vorgeworfen?

Die Bundesanwaltschaft hält Zschäpe, die einzige Überlebende des Thüringer Trios, für eine zentrale Figur. Sie soll mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt 1998 gemeinsam in den Untergrund gegangen und dann die terroristische Vereinigung NSU gegründet haben. Und als NSU-Mitglied zumindest Beihilfe zum Mord an zehn Menschen geleistet haben. Die zwei Kumpanen Zschäpes hatten von 2000 bis 2007 neun Kleingewerbetreibende und Angestellte türkischer und griechischer Herkunft erschossen sowie in Heilbronn eine Polizistin getötet, ein zweiter Beamter erlitt bei dem Angriff lebensgefährliche Verletzungen. Dass Zschäpe bei den Morden dabei war, ist ihr bislang nicht nachzuweisen. Doch für die Bundesanwaltschaft steht fest, dass die Rechtsextremistin das Geld verwaltet hat, das Mundlos und Böhnhardt bei insgesamt 14 Banküberfällen erbeutet hatten – mehr als 600 000 Euro. Und mit dem Geld, sagen Ermittler, wurden die Taten im Bundesgebiet und das Leben im Untergrund finanziert.

Bildergalerie: Rechte Gewalt- und Mordserie erschüttert Deutschland
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Zschäpe soll zudem gemeinsam mit Mundlos und Böhnhardt eine Waffe entgegengenommen haben, die Holger G. nach Zwickau gebracht hatte, wo sich das Trio versteckte. Holger G. gilt als ehemaliger Helfer des NSU und hat nach seiner Festnahme im November 2011 ein Geständnis abgelegt.

Aus Sicht der Ermittler ist Zschäpe schon hochgradig belastet, weil sie fast 14 Jahre mit Mundlos und Böhnhardt im Untergrund lebte. Dass die Frau, die wie die beiden Männer bis 1998 der Neonazi-Truppe „Thüringer Heimatschutz“ angehörte, von den Morden, Banküberfällen und zwei Sprengstoffanschlägen, die Mundlos und Böhnhardt zugerechnet werden, nichts mitbekam und unbeteiligt blieb, gilt als weltfremd. Deshalb ist für die Bundesanwaltschaft auch nicht zu bezweifeln, dass Zschäpe kurz vor ihrer Festnahme am 11. November 2011 mehr als ein Dutzend Exemplare der unsäglichen Paulchen-Panther-DVD verschickte, auf denen sich der NSU mehrerer Morde und der Sprengstoffanschläge rühmt.

Die Liste der Vorwürfe ist allerdings noch länger. Zschäpe zündete am 4. November die konspirative Wohnung in Zwickau an. Es kam zu einer Verpuffung, das Haus stürzte teilweise ein. Nur knapp entging eine Rentnerin dem Tod. Aus Sicht der Bundesanwaltschaft hat sich Zschäpe der besonders schweren Brandstiftung und des versuchten Mordes an der Seniorin schuldig gemacht. Zschäpe hat, so argumentieren Ermittler, die Wohnung angezündet, um Spuren zu beseitigen, die auf die gemeinsamen, terroristischen Aktivitäten mit Mundlos und Böhnhardt hinweisen. Das gelang allerdings nur bedingt. Aus den Trümmern holte die Polizei tausende Beweisstücke.

Wo liegen die Schwierigkeiten der Anklage?

Zschäpe, die sich am 8. November 2011, vier Tage nach der Selbsttötung von Mundlos und Böhnhardt, der Polizei gestellt hatte, schweigt zu den Vorwürfen der Ermittler. Die Bundesanwaltschaft ist gezwungen, zahllose Indizien zusammenzutragen und aus der Fülle der Erkenntnisse Beweise zu destillieren. Mutmaßungen reichen vor Gericht prinzipiell für einen Schuldspruch nicht aus. Es muss demnach Zschäpe nachgewiesen werden, dass sie von jedem Mord, jedem Sprengstoffanschlag und vermutlich auch von jedem Raub nicht nur Kenntnis hatte, sondern zumindest unterstützend mitgewirkt hat. Ohne Geständnis eine mühsame Puzzle-Arbeit.

Sollten die Beweise nicht reichen, würde die Bundesanwaltschaft jedoch auf dem Vorwurf beharren, Zschäpe habe zumindest „psychische Beihilfe“ geleistet. In einem anderen, prominenten Fall reichte dieser Anklagepunkt für eine Verurteilung. Im Juli verhängte das Oberlandesgericht Stuttgart vier Jahre Haft gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker. Die Richter hielten Becker für schuldig, die Todesschützen, die 1977 Generalbundesanwalt Siegfried Buback erschossen, bestärkt und damit unterstützt zu haben. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Offen bleibt ebenfalls, ob Zschäpe alleine angeklagt wird oder zusammen mit mutmaßlichen Komplizen.

Besteht die Gefahr, dass Zschäpe freikommen könnte?

Der 3. Strafsenat des BGH hat zwei Beschuldigte aus der U-Haft entlassen, bei zwei weiteren bewirkte die Bundesanwaltschaft selbst, dass sich die Gefängnistore öffneten. Ermittler halten allerdings das Risiko, Zschäpe könnte in den nächsten Tagen freikommen, für gering. Doch zumindest ein Beschluss des BGH hat die Bundesanwaltschaft irritiert: Im Juni hob der Strafsenat den Haftbefehl gegen André E. auf, der neben Wohlleben vermutlich den engsten Kontakt zu dem untergetauchten Trio hielt – offenbar bis zuletzt. Wenn jemand wie E. freikomme, sei zumindest theoretisch alles denkbar, heißt es in Sicherheitskreisen. Andererseits wird auf den Beschluss verwiesen, mit dem der BGH im Februar die Haftbeschwerde verwarf, die Zschäpes Anwälte eingereicht hatten.

Es bestehe der „Haftgrund der Schwerkriminalität“, sagten die Richter. Und sie bekundeten ihre Sorge, Zschäpe werde im Fall einer Freilassung angesichts der dennoch zu erwartenden, hohen Strafe den „nicht unerheblichen Fluchtanreizen schließlich nachgeben“. Außerdem stand für den Strafsenat zumindest damals fest, Zschäpe habe „durch die Erledigung anstehender logistischer Aufgaben bewusst und gewollt zur Förderung der Ziele des ,NSU’ beigetragen“. Im Mai drängten die Richter die Bundesanwaltschaft, nach einem halben Jahr U-Haft nun bald eine Anklage vorzulegen. Das könnte, heißt es aus Sicherheitskreisen, Ende September oder im Oktober geschehen.

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..."Besteht die Gefahr, dass Zschäpe freikommen könnte", zeugt von einem äußerst bedenklichen Demokratieverständnis des Autors."Frei" kommt man, wenn die Unschuld erwiesen ist, bzw. "in dubio pro reo"! Vorverurteilungen außerhalb eines Schuldbeweises erinnern mich an finstere deutsche Zeiten der vergangenen 67 Jahre.

  • Antworten
Denk-mal21.08.2012 | 09:44 Uhr

„psychische Beihilfe“

Es wirkt alles sehr merkwürdig: 10 Morde und zahllose Banküberfälle, aber nach einem Dreivierteljahr noch keine stichhaltigen Beweise. Trotzdem gab es aufgrund des Falls bereits einen staatlich angeordneten Anti-Rassismus-Gendenktag. Da scheint etwas nicht zu stimmen. Vergessen wir nicht, dass auch die von den Behörden behauptete Selbsttötung der mutmaßlichen Mörder immer wieder in Zweifel gezogen worden ist. Es ist m.E. durchaus möglich, dass sich die zuständigen staatlichen Stellen verrannt haben oder aber den — bislang eben bestenfalls im Ansatz gelösten — Fall politisch instrumentalisieren wollen.

  • Antworten
Tuvia Deuczman21.08.2012 | 11:09 Uhr

Heiße Luft

Zschäpe MUSS überführt werden, weil sich ansonsten die Mär der "terroristischen Vereinigung" erledigt hat, die laut Definition aus mindestens 3 dauerhaften Mitgliedern bestehen muß. Die ganze, für die Justiz ohnehin schon peinliche Geschichte könnte also noch peinlicher werden. Die Bundesanwaltschaft hat nichts in der Hand, schlägt jetzt aber voll zu und will die einsitzende Beate Zschäpe wegen Beteiligung an zehn Morden und an 14 Banküberfällen ihrer Zwickauer Bett- und Tischgenossen, Böhnhardt und Mundlos, sowie einem versuchten Mord im Zusammenhang mit schwerer Brandstiftung anklagen. Das ist das Maximum, was sie aus 680 Aktenordnern bislang herausfischte. In der Hand hat die Bundesanwaltschaft nämlich nichts, was jetzt sogar der sich selber als Star fühlende “Chefaufklärer” Leyendecker von der Süddeutschen zugibt.

In der jüngsten Zusammenfassung des Prantl-Blattes zum Stand der Dinge liest man das:

Obwohl es weiterhin keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass sie unmittelbar an den Verbrechen beteiligt war, will die Anklagebehörde Zschäpe auch wegen der zehn Morde und wegen der 14 Banküberfälle der Bande anklagen. Die Ermittler des BKA beschäftigen sich in ihrem Vermerk intensiv mit der angeblichen Position von Zschäpe in der terroristischen Vereinigung.

Von einer BGH-Entscheidung bezüglich des Haftprüfungstermins ist noch nichts bekannt. Aber angeblich hat die Bundesanwaltschaft noch bis Montag an der Anklage geschrieben, bevor man die 680 Aktenordner (andere Blätter schreiben von 313 wichtigen) einreichte, um Zschäpe im Knast zu halten. Und die Bundesanwaltschaft strickt mit heißer Nadel weiter. Wie soll eigentlich der BGH soviele Aktenordner in fünf Tagen lesen. Schon das zeigt, wie Bundeskriminalamt und Bundesanwaltschaft mit dem Rücken zur Wand stehen.

Selbstverständlich können alle Anklagepunkte stimmen. Ich möchten an dieser Stelle deshalb nicht die vielen Ungereimtheiten wiederholen, aber spätestens vor und während dem Prozeß werden alle bisherigen Justizwindungen und seltsamen Vorgänge in diesem Fall zu Tage treten. Für einen Staranwalt muß es ein Genuß sein, die Anklage gegen Zschäpe zu zerpflücken. Der aktuelle “Beweis” für ihre Beteiligung an zehn Morden besteht aus zwei Fingerabdrücken auf einem Zeitungsartikel!

  • Antworten
Chrischan7421.08.2012 | 11:42 Uhr

Unfähige Justiz und unkontrollierbare Geheimdienste

Grundsätzlich stehe ich Geheimdiensten und Geheimorganisationen, in die der Staatsbürger keinen Einblick hat, äusserst kritisch gegenüber. Was die deutsche Justiz betrifft, so halte ich sie für chronisch befangen: Auf jeden Fall war sie nicht fähig oder willens, den Tod von Barschel und Möllemann zu ergründen.

  • Antworten
Ernst Laub21.08.2012 | 16:18 Uhr

Fragen zu Tschäpe

War am Anfgang der Geschichte nicht die Rede davon, dass ein Geheimdienst involviert gewesen sein muss?
Welcher Geheimdienst könnte das sein, etwa der bei Barschel und evtl. Möllemann seine schmutzigen Pfoten mit im Spiel hatte?
Warum sollten sich die beiden Männer erschießen? Wer die Nerven hat, so viele Morde zu begehen, erschießt sich nicht. Waren da vielleicht ein paar Führungsoffiziere beteiligt, denen dann die ganze Sache zu heiß wurde und die dann die Reißleine gezogen haben? (Entschuldigung, der entsprechende Geheimdienst setzt immer nur einen auf eine Person oder Gruppe an). Im Buch von Victor Ostrovsky wird so ein Fall beschrieben (googeln nach "Ostrovsky Barschel").
Warum stellt sich die Tschäpe der Polizei nachdem sie vorher durch ganz Deutschland geirrt war? Fühlte sie sich bei der Polizei sicherer als vor irgendwelchen Verfolgern?
"Psychische Unterstützung" heißt doch wohl, dass sie von allem wusste und die Männer noch bestärkt hat oder?

  • Antworten
Paul17.03.2013 | 18:24 Uhr

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