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Rot-Grüne Steuerpläne - Wer muss zahlen?

Falls sie die Wahl gewinnen, wollen SPD und Grüne eine „gerechtere Gesellschaft“ formen. Die gibt es nicht umsonst. Wer wird zahlen?

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Sirleschtov, Antje

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„Wir wollen eine gerechte Gesellschaft“. Dieser Anspruch der SPD steht über dem vierten Kapitel des Wahlprogrammes für den Herbst 2013 – dem Kapitel, das seit Wochen am härtesten der Kritik ausgesetzt ist. Denn es geht darin um die Steuerpolitik einer rot-grünen Regierung mit Peer Steinbrück an der Spitze – und um die Frage, wen Steinbrück und seine Partner in Zukunft belasten werden, um ihre Versprechen einer „gerechteren Gesellschaft“ einlösen zu können.

Für die rot-grünen Wahlkämpfer ist klar: Der Staat braucht Geld, um mehr in Bildung investieren und die Schulden rascher abbauen zu können und die Vermögenden und Gutverdiener in Deutschland haben zu viele Möglichkeiten, um sich aus der Finanzierung des Gemeinwohls zu verdrücken.

Dem soll ein Riegel vorgeschoben werden.

Für Union und FDP, aber auch für Unternehmerverbände und den Bund der Steuerzahler sind Steinbrücks Steuerpläne Teufelszeug. Sie werfen ihm vor, nicht nur die Reichen zur Kasse bitten zu wollen, wie er es ankündigt, sondern in Wahrheit auch die Mittelschicht der Bevölkerung zu belasten. Sozialdemokraten und Grüne weisen das vehement zurück. „Niemand mit einem zu versteuernden Einkommen von 64 000 Euro wird bei uns mehr belastet“, argumentierte der SPD-Kanzlerkandidat in den letzten Tagen. Alles andere sei Unsinn.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist für Sozialdemokraten und Grüne gleichermaßen der Ort, an dem sie zeigen wollen, dass sie die Gesellschaft gerechter machen. Wer mehr verdient, soll auch mehr an der Finanzierung des Staates beteiligt werden. Die SPD will den Bürgern garantieren, dass die Mehreinnahmen ausschließlich zum Abbau der Staatsschulden und zur Finanzierung von Bildung verwendet werden.

Die SPD will den Spitzensteuersatz, den die Regierung unter Gerhard Schröder (SPD) einst auf 42 Prozent gesenkt hatte, auf 49 Prozent anheben. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 64 000 Euro für Alleinstehende (Verheiratete immer das Doppelte) soll der Grenzsteuersatz angehoben werden. Ab 100 000 Euro müssen Betroffene schließlich 49 Prozent zahlen. Dass davon eine ganze Reihe von Arbeitnehmern betroffen sein würden, also die klassische Mittelschicht, um deren Stimmen ja der Kanzlerkandidat Steinbrück erst werben soll, wies SPD-Chef Sigmar Gabriel kurz vor Ostern zurück. Der Durchschnittsverdienst in Deutschland liege weit unter 3000 Euro im Monat, argumentierte Gabriel. Weshalb Normal-Arbeitnehmer nicht betroffen seien. Und außerdem belaste man nur rund „10 Prozent der Steuerzahler“.

Das allerdings stimmt so nicht ganz. Zunächst die Zahl der Betroffenen: Setzt die SPD ihre Erhöhungspläne um, wird zwar nur ein geringer Prozentsatz der Steuerpflichtigen in Deutschland Mehrbelastungen tragen müssen. Allerdings sind davon sehr wohl Arbeitnehmer und Angestellte betroffen, die sich zur deutschen Mittelschicht zählen und keineswegs das Gefühl haben, zu den Reichen zu gehören, die sich nicht angemessen an der Finanzierung der Gesellschaft beteiligen. So lagen die durchschnittlichen Bruttogehälter von Ingenieuren mit einiger Berufserfahrung 2011 nach Erhebungen des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) zwischen 70 000 und 90 000 Euro im Jahr. Auch ältere Facharbeiter in boomenden Industriezweigen, vor allem im Süden der Republik, bringen es schon mal auf 15 bis 16 Monatsgehälter und damit auf gut 60 000 Euro, rechnet man die Jahresgratifikationen ein. Und auch der zu versteuernde Jahresgewinn von Personengesellschaften, den kleineren Mittelständlern und Handwerkern, beläuft sich durchaus auf Summen in dieser Größenordnung.

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Noch mehr sogenannte „Mittelschicht-Vertreter“ müssen mit Belastungen rechnen, wenn sich die Grünen mit ihren Plänen zur Anhebung der Einkommensteuer durchsetzen. Im Gegensatz zu der SPD, die Kleinverdiener im Gegenzug überhaupt nicht entlasten will, planen die Grünen zwar eine Anhebung des steuerfreien Existenzminimums von 8130 auf 8700 Euro, was Kleinverdiener Steuern sparen lässt. Am anderen Ende der Einkommensskala jedoch sollen bereits Steuerzahler mit einem zu versteuernden Einkommen von 60 000 Euro rund 45 statt heute 40 Prozent Steuer zahlen und Einkommensbezieher ab 80 000 Euro den Spitzensteuersatz von 49 Prozent zahlen. Das kann Leute mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 5500 Euro rasch 1000 Euro mehr im Jahr kosten.

Auch die Umgestaltungen, die die SPD im Bereich des Kindergelds vornehmen will, werden keinesfalls nur die „Reichen“, also die „Oberen 10 000 der Gesellschaft“ treffen. Zur Finanzierung eines höheren Kindergelds für Kleinverdiener will die SPD den steuerlichen Freibetrag zur Betreuung von Kindern gänzlich streichen. Das jedoch schmälert den Kreis der Alleinerziehenden und Familien im mittleren Einkommensbereich, bei dem am Jahresende das Kindergeld „virtuell“ vom Finanzamt wieder gestrichen wird, dafür aber den Freibetrag zur Existenzsicherung anerkannt wird. Wer 45 000 Euro im Jahr zu versteuern hat und ein Kind allein erzieht, den kann Rot-Grün dadurch fast 400 Euro im Jahr kosten.

Sozialversicherungsbeiträge

In der letzten Woche bekräftigte Peer Steinbrück noch einmal sein Ziel: Im Fall eines Wahlsiegs will er den Beitrag der Arbeitnehmer zur Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte anheben. Es müsse „mehr Geld ins System“, begründete Steinbrück den geplanten Zugriff. Derzeit liegt der Beitragssatz bei 2,05 Prozent des Bruttoeinkommens, 2,3 Prozent zahlt, wer keine Kinder hat. Im Klartext heißt das: Jeder Arbeitnehmer – auch die Geringverdiener – und auch jeder Rentner muss unter Steinbrück mehr bezahlen. Wer 40 000 Euro im Jahr verdient, also brutto rund 3000 Euro, muss 200 Euro im Jahr mehr zahlen. Wer ein Einkommen von 60 000 Euro hat, zahlt sogar 350 Euro mehr im Jahr.

Noch vollkommen unklar ist, welche Auswirkungen die Veränderungen haben, die SPD und Grüne bei der Einführung einheitlicher gesetzlicher Krankenversicherungen, der sogenannten Bürgerversicherung, haben werden. Angekündigt haben die Grünen lediglich, dass sie die Beitragsbemessungsgrenzen anheben werden, ab denen zusätzliches Einkommen nicht mehr verbeitragt wird. Das heißt, dass auf Mittelschichtfamilien auch hier Zusatzbelastungen zukommen können.

Vermögensteuer

Sowohl SPD als auch Grüne wollen große Vermögen stärker zur Finanzierung der sozialen Aufgaben heranziehen. Die Stichworte dazu sind Grundsteuer, Vermögen- und Erbschaftsteuer und Ertrags-Abgeltungssteuer. Die Grundsteuer, die beim Verkauf von Immobilien fällig wird, legen die Kommunen fest. Die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge soll nach dem Willen der SPD und der Grünen von 25 auf mindestens 30 Prozent angehoben werden. Bei der Erbschaftsteuer haben sich SPD und Union bereits in der vergangenen Legislaturperiode schwergetan, eine Besteuerungsweise zu finden, bei der mittelständisches Vererben von Betrieben nicht völlig unlukrativ wird. Der damalige Finanzminister Steinbrück will dennoch die Steuermasse beim Vererben erhöhen, die Grünen die Einnahmen sogar verdoppeln. Unklar ist der Weg einer rot-grünen Vermögensteuer. Steinbrück will unternehmerisches Vermögen schonen, will keine „Substanz besteuern“. Die Grünen haben einen praktischen Vorschlag gemacht: Die zeitlich begrenzte Vermögensabgabe für Millionäre, die nur dann bei Unternehmen eingefordert wird, wenn diese auch Gewinn machen. Allerdings bleiben viele Fragen offen: Zum Beispiel die Erhebung der Steuer und Bewertungsfragen. Wird zum Beispiel eine Oma in Zukunft eine Vermögensabgabe auf ihr Elternhaus zahlen müssen, das vor 100 Jahren nichts wert war und wegen seiner Lage heute ein kleines Vermögen wert ist? Und wer bewertet Schmuck und Kunstgegenstände und zu welchem Stichtag, um daraus die Steuerlast zu berechnen?

nächste Seite: Überblick – Was wollen SPD und Grüne?

Was will die SPD?

Einkommensteuer

Anhebung des Spitzensteuersatzes von 42 auf 49 Prozent ab 100 000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen.

Keine Entlastung von Geringverdienern.

Neugestaltung des Kindergeldes (Anhebung für Geringverdiener), Abschaffung des Freibetrags für Betreuung – damit faktische Senkung des Kindergelds für Besserverdienende.

Abschaffung Ehegattensplitting

Abschaffung für Neuehen.

Vermögensteuer

Besteuerung hoher Vermögen, Freibeträge für Privatvermögen, Regelungen zum Schutz von kleinen Unternehmen.

Erbschaftsteuer

Abschaffung von „Privilegien“ von Reichen.

Pflegeversicherung

Anhebung des Beitragssatzes um 0,5 Prozentpunkte.

Abgeltungsteuer

Anhebung des Pauschalsatzes von 25 auf 32 Prozent.

 

Was wollen die Grünen?

Einkommensteuer

Anhebung des steuerfreien Existenzminimums für Erwachsene auf 8700 Euro.

Anhebung des Spitzensteuersatzes von 42 auf 49 Prozent ab 80 000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen.

Ehegattensplitting

Deckelung des Splittingvorteils, Abschaffung des Splittings für neue Ehen, Ersatz durch Individualbesteuerung mit Übertragbarkeit lediglich des Grundfreibetrags.

Vermögensteuer

Einführung einer zeitlich begrenzten Abgabe auf Vermögen über eine Million Euro. Zahlung bei Unternehmen nur im Gewinnfall.

Maximale Steuer: 35 Prozent des Gewinns.

Erbschaftsteuer

Abschaffung von Ausnahmetatbeständen zur drastischen Steigerung der Einnahmen.

Sozialbeiträge

Einführung einer Bürger-Krankenversicherung. Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen.

Abschaffung von Steuersubventionen

Keine Subvention von großen Dienstwagen mehr.

Abschaffung der ermäßigten Mehrwertsteuer für Schnittblumen, Fast-Food und Skilifte.

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