Um den Streit ums Betreuungsgeld in der Union zu schlichten, sagte CDU-Fraktionschef Volker Kauder: "Wir wollen, dass Frauen, die Kinder vor 1992 geboren haben, dafür auch mehr Rentenversicherungszeiten anerkannt bekommen." Was für ein verrückter Vorschlag, meint die Rentnerin Renate Fuchs und schrieb einen satirischen Brief an Herrn Kauder
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, lieber Herr Kauder,
Ihre Idee, zusätzlich zum bayerischen Betreuungsgeld uns deutsche Alt-Eltern mit einer Art Kindergeld-Nachzahlung in Höhe von mehreren Milliarden Euro zu belohnen, ist rundweg großartig. Fabelhaft. Dass es viel zu teuer wird, glaube ich nicht. Die ostdeutschen Eltern haben ja ihre Kinder zu 90 Prozent in die sozialistischen Kitas delegiert, sie kommen als Zuwendungsempfänger natürlich nicht infrage. Außerdem wählen die sowieso die Gysi-Partei. Es ist jedenfalls schön, dass Ihnen dieser post-pädagogische Rentenzuschlag für uns Westdeutsche eingefallen ist.
Bestimmt hatten Sie die Sterbetafel der deutschen Versicherungen im Auge, als Sie die Idee hatten, neben der unsinnigen Kita-Finanzierung allen Eltern, die vor 1992 Kinder in die Welt gesetzt hatten, eine Art monatliche Geburtenprämie, gewissenmaßen ein Betreuungsgeld a posteriori, zu gewähren. Es ist ja absehbar, dass dies keine teure Verpflichtung für die Ewigkeit ist. Aber so lange wir Alt-Eltern leben, in meinem Falle wahrscheinlich noch 15 Jahre, werden wir Sie und Ihre Gerechtigkeitspartei wählen.
Ich bin Rentnerin, Herr Kauder, und wahrscheinlich geht es Ihnen bald genauso wie mir: Ich verstehe die so genannten „Entgeltpunkte“, die der Berechnung meiner Rente zugrunde liegen, ebenso wenig wie meine Altersgenossen. Aber ein Zuschlag ist immer willkommen. Wir haben hart gearbeitet und wir danken der katholischen Soziallehre, der dynamischen Rentenanpassung und der CDU, dass sie uns ein würdiges Leben bis zum absehbaren Tod ermöglichen.
Natürlich werden die Verfassungsrichter noch klären wollen, ob das Stichjahr 1992 dem grundgesetzlichen Gleichheitsprinzip gehorcht. Dafür ist es ja da, und ich habe auch persönliche Bedenken, die ich nicht verhehlen will. Meine jüngere Schwester hat erst 1993 ein Töchterlein zur Welt gebracht. Soll sie wirklich leer ausgehen? Und wie verhält es sich mit jenen Frauen, deren Wehen am 31. Dezember 1992 einsetzten, deren Kinder aber erst am 1. Januar 1993 zur Welt kamen? Und, noch ein Sonderfall, was kommt auf die Eltern von Zwillingen oder gar Drillingen zu? Dreifach Zahlungen? Nun, ihre Beamten können das noch ausarbeiten.
Man liest ja, dass die Kanzlerin sparen will. Das kann so schwer nicht sein. Zur „Gegenfinanzierung“ Ihres Alt-Eltern-Erziehungsnachschlags ließe sich die Höhe des geplanten bundesweiten Betreuungsgeldes reduzieren. Und damit Ihre Koalition nicht platzt (um Gotteswillen!), stelle ich mir eine konfessionelle Ausnahmeregel vor: Für die bayerischen Eltern und CSU-Wähler ließe sich gleichzeitig ein höheres Betreuungsgeld festschreiben. Allerdings unter bestimmten Voraussetzungen. Warum zum Beispiel sollen die unchristlichen Einwanderer, die doch freiwillig gekommen sind und sowieso viel zu viele Kinder haben, mit diesem Betreuungsgeld bevorteilt werden? Wissen wir denn, wo ihre Kinder gezeugt wurden und ob die überhaupt Bayern sind? Kurzum, katholische Kindseltern unter 35 Jahren könnten unter Vorlage eines bischöflichen Einverständnisscheins ein erhöhtes Betreuungsgeld erhalten, sofern sie über einen echten Herd verfügen.
Seite 2: Ein Segen dank der „Lex Seehofer“











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