Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit gilt nicht ein bisschen oder manchmal oder immer dann, wenn wir es gut finden und es uns passt. Es gilt immer und zu hundert Prozent, deswegen muss Beschneidung verboten bleiben. Ein Kommentar
Das Kölner Landgericht hat in einem Ende Juni gefällten Urteil die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen als strafbare Handlung gewertet. Seitdem tost die Debatte darüber durchs Land. Man sollte sich jedoch genau anschauen, wo, bei wem und wie heftig der Hut hochgeht. Und wo er schwer auf dem Schädel liegen bleibt.
Der Diskurs wird seltsam leise geführt auf der Seite der Juristen, abwartend wortkarg seitens der Mediziner; wortreich empört und herausgefordert dagegen zeigen sich Muslime und Juden, achselzuckend und schweigend verharrt die Seite des christlichen Publikums; pflichtschuldigst ein schnelles Zurückrudern kündigen verschreckte Politiker aus fast allen Parteien an, irgendwie müsse man da was machen, neu regeln, juristisch anders fassen, das Ganze geschickt deichseln. Damit möglichst alles bleiben kann, wie es war.
Viele suggerieren, die Sicht auf die Dinge sei trüb wie im Dampfbad. Falsch. Die Sache ist politisch-gesellschaftlich so klar wie eine von beiden Seiten frisch geputzte Glasscheibe. Die Kölner Richter haben halt nur an etwas erinnert, was der politischen Korrektheit nicht passt: Das Primat des Politischen gilt sogar dann, wenn es archaischem Brauchtum in die Quere kommt. Sogar dann, wenn es Imperative der Religion betrifft. Erstaunlich ist – für die intellektuelle wie die ethisch-moralische Debatte im Lande –, dass man offenbar die Unteilbarkeit von Grundrechten begründen und rechtfertigen muss.
Das Grund- und Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit, das Grundrecht der individuellen Selbstbestimmung gilt nicht nur ein wenig, manchmal ein bisschen, mitunter gar nicht, und überhaupt am bestem im Wesentlichen immer dann, wenn wir es gut finden, wenn es uns passt und es traditionelle Handlungen nicht wirklich stört.
Nein, so schnippisch, so gelegenheitsethisch und dosiert demokratisch, so ausschnitthaft und volatil geht man mit Grundrechten nicht um. Ganz und gar so, wie niemand ein bisschen tot oder ein bisschen schwanger ist, so ist Selbstbestimmung keine Sache von vierzig Prozent, von sechzig oder achtzig Prozent Wirklichkeitsgrad – sondern ausschließlich von hundert Prozent.
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