Der Untersuchungsausschuss des Bundestages zu den NSU-Morden nimmt seine Arbeit auf. Die Pannenserie bei der Bekämpfung des rechten Terrors wirft erneut die Frage auf, darf die Bundesrepublik den Schutz ihrer Verfassung dem Verfassungsschutz überlassen?
Wir haben die Dimension ihres Hasses ebenso unterschätzt wie ihren Willen zur Tat.“ Das sagte jüngst Heinz Fromm, der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), vor einem Jugendkongress des Zentralrats der Juden in Deutschland. Im Blick hatte der oberste Verfassungsschützer das braune Terrortrio aus Zwickau, wenige Wochen, nachdem die rechtsextreme Mordserie bekannt geworden war. Selbstkritisch merkte er bei der Veranstaltung Ende vergangenen November in Weimar an, den Sicherheitsbehörden sei es weder gelungen, das Abtauchen der Mitglieder des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) zu verhindern, noch Hinweise auf deren Unterstützer zu finden. Vor allem, klagte er, „wurde die Mordserie nicht als rechtsextremistisch erkannt“.
So begrüßenswert es ist, wenn ein Amtsleiter die Arbeit der eigenen Behörde hart hinterfragt, die Mittel, mit denen Fromm dem Treiben der rechten Mörder ein Ende bereiten möchte, sind problematisch. Die Szene, führte er aus, müsse „weiter aufgeklärt“ werden, und zwar mit allen „zur Verfügung stehenden nachrichtendienstlichen Mitteln“. Dazu gehören, wie er ausdrücklich hinzufügte, auch die sogenannten „Vertrauensmänner“ des Verfassungsschutzes, kurz „V?Leute“ genannt. Sie sind aus Sicht des BfV?Präsidenten „unverzichtbar“.
Brandstiftung, Mordaufrufe, Waffenhandel oder die Gründung einer terroristischen Vereinigung – das sind nur einige der Straftaten, die V?Leute im Schutz ihrer Legende begehen. Sie waren es auch, die an führender Stelle in der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) tätig wurden – und damit das Verbotsverfahren gegen die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht 2003 zu Fall brachten. Für das Verfassungsgericht war es nach langer Beratung zu schwierig geworden, den Unterschied zwischen einer „echten“ NPD und einer vom Verfassungsschutz unterwanderten NPD auszumachen.
Was die Karlsruher Richter am meisten erboste: V?Leute des Verfassungsschutzes hatten als Funktionäre der Partei viele der belastenden Belege mitproduziert, die zur Begründung eines Verbots herhalten sollten. Rund 130 dieser V?Leute der verschiedenen Verfassungsschutzämter sollen auch heute noch in den unterschiedlichen Gliederungen der NPD tätig sein. Bestätigt wird diese Zahl von den Behörden nicht, sie erscheint aber plausibel. Vor dem Bundesverfassungsgericht war seinerzeit die Rede von etwa 30 führenden NPD-Funktionären im Dienste des Inlandsgeheimdiensts.
Dass diese klandestinen Mitarbeiter keine Ehrenmänner sind, deren Einsatz die Demokratie, die Verfassungsordnung oder nur den menschlichen Anstand retten und verteidigen soll, ist hinlänglich bekannt. Auch im rechtsextremen Milieu gilt, wer Kameraden anschwärzt, darf keine besondere Sympathie erwarten. Weitgehend verdrängt wird häufig, dass die V-Leute trotz ihrer behördlichen Anbindung weiter Rechtsextreme bleiben und ihre Ziele verfolgen.











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