Jeder will wissen, wer für das Debakel um die Eröffnung des Flughafens BER verantwortlich ist. Aber Dokumente, die das belegen könnten, werden verschlossen gehalten. Nur ein Gremium könnte Glück haben
Immerhin die Mitglieder des Verkehrsausschusses im Deutschen Bundestag können sich Hoffnungen machen. Denn denen wurde vom Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Rainer Bomba, zugesichert, Einsicht in die Controlling-Berichte der Flughafengesellschaft zu erhalten. Dabei handelt es sich um Berichte, die dem Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft vorgelegt werden und in denen die aktuellen Bauentwicklungen dokumentiert sind. Allerdings ist noch offen, in welcher Form und wie viele Berichte die Ausschussmitglieder erhalten: nur die, die in der bislang letzten Aufsichtsratssitzung am 20. April vorgelegt wurden oder auch Controlling-Berichte aus früheren Sitzungen.
Unklar ist auch, wann die Ausschussmitglieder die Unterlagen erhalten. Es wird aber allgemein erwartet, dass es bis zur nächsten Ausschusssitzung in zwei Wochen geschieht. Die Abgeordneten erhoffen sich dadurch mehr Aufschluss über die Ursachen des Debakels um die BER-Eröffnung zu erhalten.
Die Piraten im Berliner Abgeordnetenhaus fordern, einen deutlichen Schritt weiterzugehen. Sie verlangen die komplette Offenlegung der Dokumente. „Es ist jetzt absolut notwendig, dass die Protokolle der Aufsichtsratssitzungen und auch die Controlling-Berichte, die der Aufsichtsrat erhalten hat, öffentlich gemacht werden, um Transparenz herzustellen, damit für jeden nachvollziehbar ist, wer was wusste und wann informiert worden ist. Diese Dokumente dürfen keine Verschlusssache sein“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Berliner Piratenfraktion, Martin Delius, dem Tagesspiegel. Insgesamt zeige der Fall BER einmal mehr, wie wichtig es sei, Öffentlichkeit herzustellen. „Denn wäre frühzeitig über die Probleme diskutiert und beraten worden – und zwar öffentlich, gäbe es jetzt nicht so einen großen Aufschrei.“ Akzeptanz könne so niemand erwarten.
Die anderen Parteien sind zurückhaltender. „Wichtig ist, dass die Parlamente, also Abgeordnetenhaus, Landtag in Potsdam und der Bundestag informiert werden“, sagt der für Verkehr zuständige CDU-Fraktionsvize Arnold Vaatz. Viele zweifeln, dass man den Aufsichtsrat zur Offenlegung juristisch zwingen kann. Und tatsächlich handelt es sich bei dem Aufsichtsrat nicht um eine Behörde, bei der man mithilfe des Informationsfreiheitsgesetzes eine Einsicht erwirken könnte.












