Der Bundestag wartet auf die Entscheidung aus Karlruhe. Damit ordnet sich das Parlament bereitwillig dem Verfassungsgericht unter und verabschiedet sich sang- und klanglos. Es verliert dabei nicht nur Rechte, sondern auch einen Ruf
Das Karlsruher Verfassungsgericht soll darüber entscheiden, was das Parlament in Berlin für Rechte zur Mitsprache in Europa hat – vor allem, wenn es um die Mitfinanzierung von verschuldeten Staaten geht. Das sieht nach einer klaren Rollenverteilung aus: Das Gericht entscheidet über den weiteren Weg zur Europäisierung. Aber der Eindruck täuscht, Verfassungsgericht und Parlament sitzen in einem Boot. Sie müssen sich nicht neu erfinden, aber doch umgründen.
„Mich wird es nicht mehr erwischen!“ Mit diesen Worten, gestand der frühere Vizepräsident des Verfassungsgerichts Wilfried Hassemer erst jüngst freimütig Günter Jauch, habe er auf die Debatte reagiert, ob im Zuge der zunehmenden Europäisierung das höchste nationale Gericht in Karlsruhe nicht allmählich seine Kompetenzen an europäische Gerichte abtreten müsse.
Diese Bemerkung kommt in den Sinn im Blick auf die Entscheidung, die der Präsident des Gerichts, Andreas Voßkuhle, für den Zweiten Senat für Mittwoch vorbereitet hat. In einem Eilverfahren, für welches das Gericht sich aus guten Gründen einige Zeit nahm, war darüber zu entscheiden, ob der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) und der Fiskalpakt ratifiziert werden dürfen; ein endgültiges Urteil soll später folgen.
Am Mittwoch wird die Kanzlerin in der Haushaltsdebatte des Bundestages die traditionelle Regierungserklärung abgeben, an die sich eine Generalaussprache anschließt. Zu deutsch: die Herbstsaison des Parlaments – ein Jahr vor der Bundestagswahl – wird damit eröffnet. Verfassungsgericht und Parlament „gehört“ diese Woche, indirekt stehen beide aber selbst zur Debatte – ich sage nicht, zur Disposition.
Ich möchte aber noch einen Schritt weiter gehen: In beiden Fällen, den nationalen Institutionen Bundestag und Verfassungsgericht, geht es indirekt, aber spürbar auch darum, ob sie Kompetenzen einbüßen, an Europa also Souveränitätsrechte übertragen, und wie sie damit umgehen. Keine Sorge, Brüssel wird nicht einfach ein Superstaat, und die Europäische Union nicht einmal ein föderalistischer Bundesstaat nach dem Muster der Bundesrepublik. Klar sehen muss man aber dennoch, dass beide zunehmend Rechte verlieren. Einerseits stimmt es: Je nachdrücklicher der Bundestag beteiligt wird an der Vergabe von Geldern für die EU beziehungsweise für europäische Rettungsschirme oder andere Fonds, umso mehr nationalstaatliche Souveränität bleibt gewahrt, und das wiederum garantiert dann auch dem Bundesverfassungsgericht, dass es ein Maximum seiner Hoheitsrechte behält.
Insofern war das Urteil zum Vertrag von Lissabon im Jahr 2009, das einer fortgesetzten europäischen Integration ohne Zustimmung des Bundestages nicht erlaubte, natürlich auch so etwas wie ein Stück Existenzsicherung für das Gericht selber. Andererseits : Laut Grundgesetz ist dieser Staat nun einmal „offen für Europa“, das wissen die Richter. Wenn sie daraus also nur ableiten, die Bürger dürften nicht eines Tages „aufwachen und feststellen, dass diejenigen, die sie gewählt haben, nichts mehr zu entscheiden haben“ (Voßkuhle), so ist das durchaus legitim. Es heißt zunächst nur, was immer geschehe an Kompetenzverlagerung, müsse bewusst geplant und gebilligt werden. Einverstanden! Der Gerichtspräsident zeigte sich sogar bereit, den zweiten Schritt zumindest schon einmal zu denken: Wenn die Grenzen des Grundgesetzes beim Integrationsprozess überschritten würden, argumentierte er, und dies könne unter bestimmten Umständen „richtig und gewollt“ sein, müsse Deutschland sich per Volksabstimmung eine neue Verfassung geben.











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