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 > Parlamentarier, rührt euch – endlich!

Berliner Republik

ESM-EntscheidungParlamentarier, rührt euch – endlich!

Von Gunter Hofmann11. September 2012
picture alliance
Bundestag,ESM,Karlsruhe,Bundesverfassungsgericht
Bundestag in Wartestellung
Schrift:

Der Bundestag wartet auf die Entscheidung aus Karlruhe. Damit ordnet sich das Parlament bereitwillig dem Verfassungsgericht unter und verabschiedet sich sang- und klanglos. Es verliert dabei nicht nur Rechte, sondern auch einen Ruf

Seite 1 von 3

Das Karlsruher Verfassungsgericht soll darüber entscheiden, was das Parlament in Berlin für Rechte zur Mitsprache in Europa hat – vor allem, wenn es um die Mitfinanzierung von verschuldeten Staaten geht. Das sieht nach einer klaren Rollenverteilung aus: Das Gericht entscheidet über den weiteren Weg zur Europäisierung. Aber der Eindruck täuscht, Verfassungsgericht und Parlament sitzen in einem Boot. Sie müssen sich nicht neu erfinden, aber doch umgründen.

„Mich wird es nicht mehr erwischen!“ Mit diesen Worten, gestand der frühere Vizepräsident des Verfassungsgerichts Wilfried Hassemer erst jüngst freimütig Günter Jauch, habe er auf die Debatte reagiert, ob im Zuge der zunehmenden Europäisierung das höchste nationale Gericht in Karlsruhe nicht allmählich seine Kompetenzen an europäische Gerichte abtreten müsse.

Diese Bemerkung kommt in den Sinn im Blick auf die Entscheidung, die der Präsident des Gerichts, Andreas Voßkuhle, für den Zweiten Senat für Mittwoch vorbereitet hat. In einem Eilverfahren, für welches das Gericht sich aus guten Gründen einige Zeit nahm, war darüber zu entscheiden, ob der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) und der Fiskalpakt ratifiziert werden dürfen; ein endgültiges Urteil soll später folgen.

Am Mittwoch wird die Kanzlerin in der Haushaltsdebatte des Bundestages die traditionelle Regierungserklärung abgeben, an die sich eine Generalaussprache anschließt. Zu deutsch: die Herbstsaison des Parlaments – ein Jahr vor der Bundestagswahl – wird damit eröffnet. Verfassungsgericht und Parlament „gehört“ diese Woche, indirekt stehen beide aber selbst zur Debatte – ich sage nicht, zur Disposition.

Ich möchte aber noch einen Schritt weiter gehen: In beiden Fällen, den nationalen Institutionen Bundestag und Verfassungsgericht, geht es indirekt, aber spürbar auch darum, ob sie Kompetenzen einbüßen, an Europa also Souveränitätsrechte übertragen, und wie sie damit umgehen. Keine Sorge, Brüssel wird nicht einfach ein Superstaat, und die Europäische Union nicht einmal ein föderalistischer Bundesstaat nach dem Muster der Bundesrepublik. Klar sehen muss man aber dennoch, dass beide zunehmend Rechte verlieren. Einerseits stimmt es: Je nachdrücklicher der Bundestag beteiligt wird an der Vergabe von Geldern für die EU beziehungsweise für europäische Rettungsschirme oder andere Fonds, umso mehr nationalstaatliche Souveränität bleibt gewahrt, und das wiederum garantiert dann auch dem Bundesverfassungsgericht, dass es ein Maximum seiner Hoheitsrechte behält.

Insofern war das Urteil zum Vertrag von Lissabon im Jahr 2009, das einer fortgesetzten europäischen Integration ohne Zustimmung des Bundestages nicht erlaubte, natürlich auch so etwas wie ein Stück Existenzsicherung für das Gericht selber. Andererseits : Laut Grundgesetz ist dieser Staat nun einmal „offen für Europa“, das wissen die Richter. Wenn sie daraus also nur ableiten, die Bürger dürften nicht eines Tages „aufwachen und feststellen, dass diejenigen, die sie gewählt haben, nichts mehr zu entscheiden haben“ (Voßkuhle), so ist das durchaus legitim. Es heißt zunächst nur, was immer geschehe an Kompetenzverlagerung, müsse bewusst geplant und gebilligt werden. Einverstanden! Der Gerichtspräsident zeigte sich sogar bereit, den zweiten Schritt zumindest schon einmal zu denken: Wenn die Grenzen des Grundgesetzes beim Integrationsprozess überschritten würden, argumentierte er, und dies könne unter bestimmten Umständen „richtig und gewollt“ sein, müsse Deutschland sich per Volksabstimmung eine neue Verfassung geben.

Seite 2: Das Parlament muss aufs „Königsrecht“ bestehen

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"Wie man das künftige

"Wie man das künftige Staatsgebilde namens „Europa“ nennen will, steht dahin. Dass aber die stolzen Einrichtungen des klassischen Nationalstaates – Bundestag und Bundesverfassungsgericht – dazu irgendwie quer stehen und insofern nicht recht zeitgemäß wirken, wird man trotzdem sagen dürfen."

Sagen darf man in diesem Land (Gottseidank, noch und und auch nur fast) alles - wer in diesem Sinne handeln möchte, dem halte ich entgegen:

Grundgesetz
Artikel 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

  • Antworten
M. W.11.09.2012 | 13:50 Uhr

Europabau

Na prima! Es gibt das Euro-Europa mit 17 Staaten, dann gibt es das ohne-Euro-Europa mit 10 Staaten. Dann gibt es die wohlhabenden sogen. Nordstaaten und die sanierungsbedürftigen Südstaaten. Und zu diesem Zeitpunkt sollen das Bundesverfassungsericht und das Parlament im Wege stehen? Gerade jetzt sind sie wichtiger als je zuvor. Wem sollen denn die Befugnisse in Brüssel übertragen werden? Vielleicht nur Nord- oder mehr Südeuropa oder doch allen 27? Schwierig ist und bleibt es.

  • Antworten
rehse11.09.2012 | 13:59 Uhr

geordnete Selbstauflösung?

Obwohl ich mir nicht sicher bin, ob diese Meinung die Cicero-Zensur überstehen wird, äußere ich sie trotzdem. Als zugegeben politisch sehr interessierter Mensch bin ich seit einigen Jahren erschüttert darüber, wie sich das vom "Souverän" gewählte Parlament als Verfassungsorgan der parlamentarischen Demokratie fast widerstandslos von der Exekutive und anderen Verfassungsorganen ausbooten, überfahren, verbiegen und vorführen lässt. Und alles unter der Maßgabe einer angeblich alternativlosen Politik, die offensichtlich in den Rang eines wissenschaftlich begründeten Naturgesetzes erhoben werden soll. Als eine der rühmlichen Ausnahmen möchte ich dabei noch die Fraktion "Die Linke" erwähnen; eine Opposition der anderen "Blockparteien" findet doch praktisch nicht mehr statt. Als örtlich und zeitlich in
der SBZ geborener Mensch hatte ich vom Bundestag der Bonner Republik einen völlig anderen Eindruck gewonnen, da gab es noch die sog. "Sternstunden" des Parlamentarismus. Es ist doch ein Treppenwitz der Geschichte, dass in der letzten Legislatur nicht einmal ein Wahlgesetz verabschiedet werden konnte, was vor dem BVG Karlsruhe Bestand hatte. Man muss leider den Eindruck
gewinnen, dass sich der Bundestag freudevoll und genussvoll entmachten lässt. Ein solches Parlament haben die Menschen in Deutschland wirklich nicht verdient! Zu einer Selbstauflösung wird sich der Bundestag allerdings aus versch. und speziell aus monetären Gründen allerdings auch nicht durchringen können; wie er sich jetzt jedoch darstellt und präsentiert,könnte auf ihn verzichtet werden.

  • Antworten
Gerhard Wichta11.09.2012 | 17:59 Uhr

Müßig

Geschätzter Herr Hofmann,
Ihre Überlegungen sind aller Ehren wert, aber leider müßig. Denn inzwischen übernimmt die EZB rechtswidrig die Funktion des ESM und halst uns unter Anwerfen der Notenpresse die Schulden Südeuropas auf. Was hier mühsam erarbeitet wird, druckt man sich so selbst, in offenem Rechtsbruch, und die Bundesbank kann schon von Malta und Zypern überstimmt werden. Übrigens dürfte kaum eine Nation außer uns bereit sein, ernsthaft Souveränität abzugeben. Wer stoppt diesen Wahnsinn?

  • Antworten
Helgoo12.09.2012 | 09:01 Uhr

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