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Berliner Republik

Der Fall NSULernt der Verfassungsschutz aus seinen Fehlern?

Von Robert Birnbaum, Christian Tretbar7. Juli 2012
picture alliance
NSU,Akten,Vernichtung,Untersuchungsausschuss,Verfassungsschutz,Bundesamt
Die Akten des Neonazi-Untersuchungsausschusses
Schrift:

Die Pannen bei der Fahndung nach dem rechten Terror-Trio haben das Ansehen des Geheimdienstes nachhaltig beschädigt. Die Frage bleibt: Kann er aus seinen Fehlern lernen?

Der Brötchen-Kellner hat in der Nacht zu Freitag den Dienst längst quittiert, als der Bundestags-Untersuchungsausschuss zum „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) immer noch weiter arbeitet. Die Abgeordneten hatten vom scheidenden Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Heinz Fromm, ernüchternde Auskünfte über den Zustand des Dienstes erhalten. Der nächste Zeuge zeichnet kein schöneres Bild. Was der ehemalige Leiter der Abteilung Rechtsextremismus, Wolfgang Cremer, nächtens berichtet, lässt einmal mehr die Einsicht aufkommen, dass es so wie bisher nicht weitergeht. Die Frage ist nur: wie dann?

Welche Aufgaben hat der Verfassungsschutz?

Das Verfassungsschutzgesetz fasst es knapp zusammen: „Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder.“

Bund und Länder haben dafür eigene Ämter, die unabhängig voneinander arbeiten. Der Verfassungsschutz darf geheimdienstliche Methoden anwenden, muss dabei allerdings auch Grenzen beobachten. Abhör- und Auskunftsmaßnahmen etwa muss der Innenminister genehmigen, die Parlamentarischen Kontrollgremien der Parlamente haben eine – in der Praxis aber recht beschränkte – Kontrollfunktion. Einmal im Jahr erstellt das Bundesamt den Verfassungsschutzbericht, in dem es Trends und Entwicklungen zusammenfasst.

Welche Fehler wurden gemacht?

Der Zeuge Wolfgang Cremer, der zu Zeiten der NSU-Verbrechen die Abteilung Rechtsextremismus geleitet hat, fasst vor dem Ausschuss den zentralen Fehler in seinem Haus so zusammen: „Wir waren nicht hartnäckig genug.“ Gemeint war das Auftreten der Bundesbehörde gegenüber den Landesämtern für Verfassungsschutz. Es habe im Bundesamt durchaus eine Sensibilität für die Gefahr eines rechten Terrors gegeben. Nur hat man sich nicht in Angelegenheiten der Länder einmischen wollen, und die hätten sich das auch verbeten. „Einige Landesämter sind doch sehr selbstbewusst aufgetreten“, sagt Cremer.

Tatsächlich kann er belegen, dass die Kölner wenigstens eine Ahnung von der Gefahr hatten. In der internen Zeitschrift „BfV spezial“ warnte das Bundesamt im Jahr 2004 vor einer „sehr gefährlichen“ Gruppe um die Neonazis Uwe Bönhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe. Ihre Affinität zu Sprengstoffanschlägen wurde thematisiert und auch die Tatsache, dass die Gruppe seit Jahren untergetaucht ist. Einen Monat vor dem Erscheinen des Artikels hatte genau dieses Trio einen Sprengstoffanschlag mit 30 Verletzten auf eine türkische Einrichtung in Köln verübt. Ein Mitarbeiter des Verfassungsschutzes hatte sogar bereits wenige Stunden nach der Tat direkt bei der Polizei angerufen. Ein absolut ungewöhnlicher Vorgang. „Es war wohl ein Mitarbeiter von uns, der sehr betroffen war, weil das in seiner Heimatstadt passiert ist“, sagt Cremer. Nur brachte auch der Bundesverfassungsschutz Theorie und Praxis nie zusammen. Es wurde keine Verbindung hergestellt zu den Anschlägen und auch nicht zu den Morden.

Wo liegen die strukturellen Probleme?

Auch die theoretische Aufmerksamkeit hatte Grenzen. Aus dem Bundesinnenministerium gab es 2003 eine Anfrage, ob es eine Art „Braune Armee Fraktion“ gebe. Das Thüringer Trio kannten die Verfassungsschützer, doch sie verneinten. Die Begründung: Das Merkmal der linksextremen Roten Armee Fraktion sei die Illegalität gewesen. Der Verfassungsschutz sei aber, hat Fromm erläutert, bei den drei Thüringern nicht mal sicher gewesen, ob sie überhaupt noch lebten. Auch habe es Hinweise auf eine Flucht nach Südafrika gegeben. Das Bundesamt ging nicht vom Untertauchen aus und stellte die Fahndung nach dem Trio 2001 ein.

Eins ist jetzt schon absehbar: Der Fall NSU stellt vor allem die Zusammenarbeit der Behörden in ein denkbar schlechtes Licht. Dass Verfassungsschutz und Polizei organisatorisch strikt getrennt sind, ist nach den historischen Erfahrungen mit der Willkür der Gestapo nur zu verständlich. Aber in dem Grenzbereich, in dem der Verfassungsschutz nicht nur warnen und beobachten, sondern auch vor konkreten Gefahren schützen soll, schafft die Barriere Probleme. „Es gibt vor allem ein großes Defizit in der Kooperation zwischen Verfassungsschutz und Polizei“, so Cremer. Auch Fromm hat das in seiner stundenlangen Vernehmung immer wieder betont. Eigentlich ist der Austausch von Informationen nicht verboten. Aber das Selbstverständnis beider Behörden wirkt offenbar noch stärker auf Abschottung hin, als das Gesetz es befiehlt.

Dazu kommt die föderale Struktur der Sicherheitsbehörden. Ein Bundesamt, das keine Weisungen erteilen darf, dazu 16 Landesämter, die weder den Bund noch den Nachbarn bei sich reinschauen lassen – bei Fällen, die die Landesgrenzen überschreiten, muss das geradezu zu Informationspannen führen. Mitteilung über operative Aktionen muss zwar das Bundesamt dem zuständigen Landesamt machen, den umgekehrten Dienstweg gibt es aber nicht. Nimmt man dann noch den Militärischen Abschirmdienst (MAD), eine Art Verfassungsschutz der Bundeswehr, hinzu, außerdem das Bundeskriminalamt mit seinen 16 Landesämtern, ist man rasch bei drei Dutzend höheren Sicherheitsbehörden, von denen meist die eine nicht weiß, was die andere tut.

Wie könnten die Strukturen reformiert werden?

Erste Schritte wurden bereits gemacht – oder besser: beim Thema Rechtsextremismus nachgeholt. Denn im Bereich islamistischer Terror ist man deutlich weiter, schneller und auch sensibler gewesen. Erst jetzt ist eine Verbunddatei Rechtsextremismus auf den Weg gebracht worden, die sich am Vorbild der Anti-Terror-Datei orientiert. Dort verknüpfen Polizeien und Verfassungsschutzämter Erkenntnisse über mutmaßlich gefährliche Islamisten. Erst jetzt werden zentral Informationen auch über gewaltbereite Rechtsextremisten und deren Kontaktpersonen gesammelt und abgeglichen.

Dem gleichen Zweck dient das kurz nach Bekanntwerden des NSU im November 2011 eröffnete „Gemeinsame Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus“. Dort treffen sich Vertreter nahezu jedes sicherheitsrelevanten Amts zum Informationsaustausch: die Landeskriminalämter, das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei, Europol, die Bundesanwaltschaft, die Landesbehörden für Verfassungsschutz, das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Militärische Abschirmdienst und, bei Auslandsbezügen, auch der Bundesnachrichtendienst.

Doch so wichtig dieser eigentlich selbstverständlich wirkende Austausch ist, kann er höchstens einen gewissen Beitrag leisten, um das Hauptproblem anzugehen. Der scheidende Verfassungsschutzchef Fromm hat es in die Formulierung gekleidet, die Schützer der Verfassung seien „zu borniert“ gewesen. Gefangen in ihren Kategorien und Gewohnheiten, allzu selbstsicher und routiniert, hat man sich einen braunen Terror schlicht nicht vorgestellt. Derlei Betriebsblindheit gibt es überall. Nur hat diese hier Menschen das Leben gekostet.

Über die Konsequenzen herrscht keine Einigkeit. Mit rein organisatorischen Eingriffen ist es nicht getan. Zwar gibt es im Bundesamt seit langem Verfechter der Theorie, dass man mit mehr Zentralisierung weiter käme. Aber politisch ist das nicht durchsetzbar, und Großorganisationen sind oft noch weniger innovativ. Auch die radikale Lösung in die Gegenrichtung wirkt wenig überzeugend – wenn man den Verfassungsschutz auflöst, gibt es keine Verfassungsschutzpannen, aber auch niemand mehr, der die Feinde der Verfassung im Blick hat. Wenn Fromm mit der bitteren Eigendiagnose „borniert“ recht hat, liegt die Aufgabe eher im Inneren: Die Ämter müssen Wege finden, die Köpfe von Routinedenken zu befreien.

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