Der NPD gehört der Parteistatus aberkannt. Es ist nicht länger vermittelbar, warum wir eine antidemokratische Organisation mit Steuergeldern finanzieren. Die Demokratie muss sich wehren – jetzt! Ein Kommentar
Sie sind zutiefst beschämt. Im Bundestag. Abgeordnete aller Parteien. Spät, fast zu spät finden sie in einer gemeinsamen Erklärung gemeinsame Worte, die die Fassungslosigkeit über die neonazistisch motivierten Taten des Zwickau-Trios zum Ausdruck bringen sollen. Die Attentäter propagierten „Taten statt Worte“. Jetzt ist es an den politisch Handelnden, den Worten politische Taten folgen zu lassen. Es gilt zu reagieren, an allen politischen Fronten. Dazu gehört auch und gerade ein Verbot der NPD.
Natürlich macht ein NPD-Verbot aus keinem Nazi einen Demokraten. Das ist auch nicht Ziel eines Verbots. Die Gesinnung muss an anderen Fronten bekämpft werden. Ein Verbot dient der Zeichensetzung. Ein Signal, das da lautet: Wir dulden keinen Rechtsextremismus, keine neonazistische Organisation, die unter Zuhilfenahme des Parteienstatus den Schutz der Verfassung sucht. Die NPD ist aber als verfassungsfeindliche, rassistische, antisemitische Organisation kein schützenswerter Bestandteil der Demokratie.
Im Kampf gegen die braune Gefahr müssen daher alle demokratischen Möglichkeiten in Betracht gezogen werden. Dazu zählt auch das Verbot. Natürlich darf die Diskussion um ein erneutes Verbotsverfahren nicht zulasten der Aufklärung der Morde und Motive im Falle der NSU gehen und auch nicht auf Kosten einer gesamtgesellschaftlichen Debatte über die Problematik rechter Gesinnung. Eine Dreifachstrategie ist daher sinnvoll: Der Kampf gegen rechts sollte folgerichtig auf gesellschaftlicher, politischer aber auch auf verfassungsrechtlicher Ebene geführt werden. Wir brauchen ein "sowohl als auch" und kein "entweder, oder". Klar ist aber auch: Für ein Verbotsverfahren müssen die Voraussetzungen geschaffen werden. Ein erneutes Scheitern darf es nicht geben.
Das Verbotsverfahren gegen die NPD, das Mitte März 2003 eingestellt wurde – das dritte Verbotsverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik überhaupt – scheiterte seinerzeit, noch bevor es überhaupt begonnen hatte. Ob und inwieweit die NPD die freiheitlich demokratische Grundordnung durch ein verfassungswidriges Verhalten gefährdet, wurde allerdings gar nicht erst verhandelt. Das Verfahren scheiterte an der Präsenz der V-Leute in den Vorständen der NPD.
So urteilten die Karlsruher Richter und benannten damit den eigentlichen Skandal, der dann auch ins Zentrum der jetzigen Debatte rückt: Die Verflechtung der NPD mit staatlichen Institutionen. Acht Jahre später gerät nun diese Kooperation zwischen Hütern und Feinden der Demokratie erneut auf die politische Agenda. Acht Jahre in denen nichts passierte. Es bedurfte schrecklicher Taten, um dieses folgenschwere Verhältnis nun auf seine Rechtmäßigkeit hin überprüfen zu lassen und Strukturen des Verfassungsschutzes in Frage zu stellen.











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