Bei der Bundestagsabstimmung über die Hilfen für Spanien könnte Merkel zum dritten Mal die Kanzlermehrheit verfehlen. Eigentlich müsste das für Schwarz-Gelb Konsequenzen haben. Doch der Kanzlerin ist es egal. Sie regiert in Sachen Europa längst mit einer Großen Koalition der Verantwortung
Angela Merkel wird es auch diesmal nicht stören. Am Donnerstag kommt der Bundestag zu einer Sondersitzung zusammen. Auf der Tagesordnung steht diesmal die Rettung der spanischen Banken. Wieder geht es bei der Eurorettung um Milliardenhilfen. Wieder werden zahlreiche Abgeordnete des Regierungslagers ihrer Kanzlerin die Gefolgschaft verweigern. Wieder wird Merkel die Kanzlermehrheit verfehlen und auf die Stimmen der Opposition angewiesen sein, wie zuvor am 27. Februar beim zweiten Griechenlandpaket oder am 29. Juni bei der Verabschiedung von Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und Fiskalpakt.
Eigentlich wäre das nun der Zeitpunkt, an dem die Kanzlerin sich der eigenen Mehrheit vergewissert. Eigentlich wäre es überfällig, dass die Bundeskanzlerin nach Artikel 68 des Grundgesetzes im Bundestag die Vertrauensfrage stellt und die eigenen Reihen schließt. Es geht bei der Eurokrise letztlich nicht um eine beliebige politische Sachfrage. Es steht im Bundestag nicht irgendein einfaches Gesetz auf der Tagesordnung.
Die milliardenschweren Rettungspakete haben vielmehr eine herausragende politische Bedeutung. Sie berühren die politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Grundfesten Deutschlands und Europas. Eigentlich müsste in solchen Zeiten die Regierungsmehrheit stehen. Doch stattdessen hebt die Eurokrise eine in sechs Jehrzehnten bewährte parlamentarische Praxis aus den Angeln.
Angela Merkel denkt schließlich überhaupt nicht daran, die Vertrauensfrage zu stellen. Sie verlässt sich darauf, dass die Oppositionsparteien SPD und Grüne jener staatspolitischen Verantwortung nachkommen, die Teile des eigenen Lagers ihr mittlerweile verweigern. In Sachen Europa regiert in Berlin längst nicht mehr Schwarz-Gelb, sondern eine „Koalition der Verantwortung“. Viel spricht dafür, dass die Kanzlerin sich mit dieser bis zum Ende der Legislaturperiode schleppen wird, um sich nach der Bundestagswahl in eine Große Koalition mit den Sozialdemokraten hinüber zu retten.
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Die Chronik der jüngsten Ereignisse im Parlament lässt auch für Donnerstag nichts Gutes erahnen. So erklärt Merkel am frühen Abend des 29. Juni im Bundestag in einer gut 20-minütigen Rede die Veränderungen zum ESM, die auf dem davor stattgefundenen EU-Gipfel mit Italien und Spanien vereinbart worden sind.
Müde und abgekämpft von einem nächtlichen Verhandlungsmarathon spricht sie im Bundestag von „Memorandum of Understanding“ und „Preferred Creditor Status“ und dass sich im Prinzip die deutschen Interessen in Brüssel durchgesetzt hätten. So richtig folgen können ihr im Plenarsaal nur wenige Abgeordnete.
Es ist der Tag, an dem der Bundestag und der Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit den ESM und den Fiskalpakt verabschieden. Zwei Gesetze, die zu diesem Zeitpunkt schon überholt sind, von eben jenen vorangegangen nächtlichen Entscheidungen in Brüssel. Kurz nach Mitternacht, am 30. Juni, wird vermeldet, dass in der Abstimmung zu ESM und Fiskalpakt aus den Reihen von CDU/CSU und FDP 300 Abgeordnete mit „Ja“ gestimmt haben.
Damit hat die Kanzlerin nach dem Griechenlandpaket im Februar schon zum zweiten Mal in der Euro-Rettung die Kanzlermehrheit verfehlt. Der Rückhalt für die Kanzlerin schwindet im schwarz-gelben Lager zusehends. Im Februar stimmten immerhin noch 304 schwarz-gelbe Abgeordnete für die Euro-Rettungsmaßnahmen.
Als Kanzlermehrheit wird die Mehrheit der Mitglieder des Bundestags bezeichnet. Mit Überhangmandaten hat der Bundestag in der laufenden Legislaturperiode 620 Abgeordnete, das heißt, dass diese qualifizierte Mehrheit gegenwärtig bei 311 Stimmen liegt. Schwarz-Gelb kommt zusammen auf 330 Volksvertreter, so dass sich Merkel sogar bequem 19 Abweichler erlauben könnte.
Doch die Kanzlerin schert es wenig, dass es mittlerweile mehr sind. Für sie gilt das Motto „Mehrheit ist Mehrheit“. Im ZDF-Sommerinterview sagte sie dazu, „wenn ich zur Kanzlerin gewählt wurde, habe ich die Kanzlermehrheit jeweils gehabt. Wenn eigene Mehrheiten notwendig waren, bekomme ich sie. Wir bekommen immer die Mehrheiten, die wir brauchen.“ Die Kanzlermehrheit also nur zur Kanzlerwahl?
Formal hat Merkel recht. Dennoch war die parlamentarische Praxis bislang eine andere. Jahrzehnte lang war es die vornehmste Aufgabe der Parlamentarischen Geschäftsführer der Regierungsfraktionen, bei wichtigen Entscheidungen die Kanzlermehrheit sicherzustellen. Gelang dies nicht, war die Aufregung groß und eine Regierungskrise nicht weit. Doch plötzlich heißt es nun, darauf käme es nicht an, eine solche Mehrheit sei nicht erforderlich. Die Vertrauensfrage stellt sich der Kanzlerin nicht.
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