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 > Verfassungsschutz hat nichts vorzuweisen

Berliner Republik
Rechtsstaat

Verfassungsschutz hat nichts vorzuweisen

von 
Michael Naumann
25. Januar 2012
picture alliance
Linke, Verfassungsschutz, Beobachtung
Die Linken stehen unter Beobachtung.

Michael Naumann über die Beobachtung der Linken durch den Verfassungsschutz, über die ungeklärten Fälle desselben und die Frage, was die Organisation historisch eigentlich geleistet hat

Seite 1 von 3

Die seltsamen und geheimen Hüter unseres Grundgesetzes, die deutschen Verfassungsschützer, beobachten 27 der 76 Bundestagsabgeordneten der Linken, unter ihnen Gregor Gysi und die Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau. „Wer den Systemwechsel fordere“, dürfe sich nicht wundern. Sagt der CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe. Was für ein Demokratie-Verständnis!

Gewählte Abgeordnete, deren Aufgabe es unter anderem ist, den Geheimdiensten auf die Finger zu schauen – also die Haushaltsführung und Gesetzestreue dieser staatlichen Behörden zu kontrollieren – werden selbst überwacht, womöglich sogar mit nachrichtendienstlichen Mitteln, als da wären:  Datenspeicherung, Telefon- und Postkontrolle. Warum nicht gleich auch die Wähler observieren, die einige dieser linken Abgeordneten direkt ins Parlament delegiert haben? Und wer sagt, dass nicht auch andere Parlamentarier (zum Beispiel der SPD?) observiert werden?

Wenn sich staatlicher Verdacht gegen diejenigen wendet, die dem Staat und seinen Machtstrukturen mit parlamentarischem Misstrauen begegnen, gerät die Balance der demokratischen Kräfteverhältnisse, die Gewaltenteilung in Gefahr.

Zu den großvolumigen Aufgaben des Verfassungsschutzes zählt die Sorge um die „freiheitliche demokratische Grundordnung“. Zu ihr zählt vor allem das Recht des Volkes, seine Vertreter in freien, geheimen Wahlen in die Parlamente zu entsenden, aber auch das Recht auf Bildung einer parlamentarischen Opposition. Deren Meinungsfreiheit ist durch das Grundgesetz gesichert. Dass der Bundesinnenminister die Überwachung der linken Abgeordneten mit dem Argument zu legitimieren sucht, sieben von ihnen hätten in einem Aufruf den syrischen Diktator Assad unterstützt, ist juristisch haltlos und intellektuell so peinlich wie der Aufruf selbst. Assad bedroht nicht die deutsche demokratische Grundordnung.

Die klassische linke Forderung – unter anderem diejenige der „Kommunistischen Plattform“ – die Produktionsmittel zu vergesellschaften, gehörte einmal zu den Programmpunkten der Volksparteien der Nachkriegszeit.  Artikel 14 des Grundgesetzes erinnert daran. Diese Forderung ist inzwischen so unrealistisch wie die Sanierung des griechischen Haushalts – sehen wir vom Rest-Anteil mancher Kommunen und Länder an Energieproduzenten oder am VW-Konzern ab.  Es handelt sich um eine linke Proseminar-Utopie auf der Suche nach dem revolutionären proletarischen Subjekt, deren Benotung durch anonyme Verfassungsschützer so überflüssig ist wie die Behörde selbst. Gewiss gibt es in Oberbayern noch kleine monarchistische Zirkel, die auf die Wiederkehr ihres „Kinni“  Ludwig II hoffen: Systemwechsler im Wolkenkuckucksheim.

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Wer schützt uns vor dem Verfassungsschutz?

Endlich einmal jemand, der - wie auch der zitierte Heribert Prantl (Süddeutsche) - dem Verfassungsschutz "die Leviten liest". Dabei sind die sogenannten Verfassungsschutz-Behörden nur ausführende Organe, hinter denen insbesondere konservative Politiker stecken, und zwar die Innenpolitiker, allen voran der Bundesinnenminister.

Der wahre Zweck und die wahre Funktion der sogenannten Verfassungsschützer ist nicht etwa die behauptete Extremisten-Abwehr, (denn: wer ist überhaupt ein Extremist) sondern die Verteidigung unserer kapitalistisch Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung.

Ist etwa diejenige/derjenige Extremistin/Extremist, die/der sich auf Artikel 15 unsere Grundgesetzes beruft und eine Vergesellschaftung bestimmter Monopol-Unternehmen fordert? Aus Sicht konservativer Kreise offensichtlich schon.

In Wahrheit geht es den etablierten Parteien und deren politischen Protagonisten einzig darum, die bestehende Gesellschafts- und vor allem Wirtschaftsordnung mit Zähnen und Klauen zu verteidigen.
Denn wer das Geld hat, hat die (Staats-)Macht. So soll es sein, so soll es auch bleiben, jedenfalls nach Ansicht etablierter Politikerinnen und Politiker und deren Parteien/Organisationen.

Eine sogenannte Wirtschafts-Demokratie muß aus Sicht der etablierten Parteien deshalb unter allen Umständen verhindert werden, denn eine solche Demokratisierung würde die "Herr-im-Hause-Macht" der Habenden und Besitzenden gefährden, wenn nicht abschaffen.

Wenn also Die Linke eine Demokratisierung des Wirtschaftslebens in Deutschland fordert, handelt sie in den Augen dieser Kreise "verfassungsfeindlich" und deshalb so verwerflich.

Die etablierten Parteien verstecken ihre wahren Ziele hinter ihrem "Verfassungsschutz", zum Schutz ihrer Privilegien und Pfründe.
Wer diese "Ordnung" zu beseitigen versucht, ist und bleibt also ein "Verfassungsfeind".

Gut, daß es Chefredakteure wie Micheale Naumann gibt, die derlei Ungeheuerlichekeiten immer wieder vom Kopf auf die Füße zu stellen versuchen, auch wenn die Gegenseite alles daransetzt, die wahren Verhältnisse zu verschleiern und "Sperrfeuer zu schießen".

Unsere Demokratie ist eigentlich erst dann vollendet, wenn eine demokratische Gesellschafts- und auch Wirtschaftsordnung erreicht ist. Ob Die Linke dazu die nötige Unterstützung erhalten wird, bleibt zu hoffen, ist aber keineswegs ausgemacht.

Vielleicht erledigt sich diese kapitalistische Ordnung ja auch von selbst, denn die politische Erkenntnisfähigkeit wächst gerade in der derzeitigen Wirtschafts- und Finanzkrise und könnte irgendwann auch Wahlergebnisse beeinflussen. Hoffentlich.

  • Antworten
Yvonne Walden25.01.2012 | 18:00 Uhr

Außer vielen Überstunden...

Die Abschaffung dieser Behörde wäre auch ein Beitrag zur Humanisierung der Arbeitswelt. Sich bei Wind und Wetter auf Demonstrationen herumtreiben zu müssen, ist wahrlich nicht erfreulich. Auf der Bonner Demonstration gegen den NATO-Doppelbeschluss im Herbst 1981 begrüßte Erhard Eppler wenigstens noch die „Zuhörer vom Verfassungsschutz“.

Bei einem Treffen einer NPD-Ortsgruppe muss man schon selbst etwas tun, denn meistens hat man dort eine Funktion inne. Die Dienststunden müssen am Abend und am Wochenende geleistet werden, was die Frage nach dem Freizeitausgleich stellt. Und zudem muss dies ja auch besoldungsmäßig abgerechnet werden, so dass Planstellen bei einer Auflösung der Chorweiler Behörde entfielen. Nicht zuletzt macht die Arbeit beim Verfassungsschutz einsam. Seiner Frau darf man nichts sagen. Da braucht der Verfassungsschützer eine geduldige Eva B., die daheim auf den Kämpfer für die nationale Sache wartet. Humanisierung der Arbeitswelt, Bürokratieabbau und ein Mehr an Lebensqualität – gute Gründe für die Auflösung des Bundesamtes.

Fazit: Eine Verfassung wird geschützt von Verfassungspatrioten. Für den Rest gibt es die Justiz und die Polizei. Und für die pensionierten Schlapphüte das Rentnergedeck: Kölsch und Körnchen.

  • Antworten
Katharina Kellmann26.01.2012 | 00:57 Uhr

Verfassungsschutz

Der Name ist schon irreführend, man sollte die Dinge so benennen, dass Wesen der Sache deutlich wird. Hier geht es um Spionage im Innland, die uns Bürgern viel Geld kostet. Sofern jedoch das Tätigkeitsergebnis keinen Erfolg im Sinne höherer Sicherheit für die Bürger bringt und die demokratischen Institutionen keinen Einblick haben, muss man die grundsätzliche Frage nach den Sinn dessen stellen.

  • Antworten
Otmar Schütze26.01.2012 | 09:46 Uhr

Der Ton macht die Musik

Ihre Argumentation in allen Ehren - die spitze Anmerkung, dass "[v]ielleicht [...] ein IQ-Test neben dem üblichen handschriftlichen Lebenslauf und lückenlosen Vereinszugehörigkeitszeugnisse als Voraussetzung zur Mitarbeit derlei Unsinn in Zukunft verhindern [könnte]", schmälert den Wert des gesamten Artikels.
Dieser völlig überflüssige persönliche Angriff auf die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes steht in keinem Verhältnis zu den von ihnen erörterten Fehlleistungen der Institution an sich und erreicht, völlig unerwartet, in Mitten eines sehr guten Artikels für einen kurzen Moment Stammtischniveau.

So etwas muss doch nicht sein.

  • Antworten
Florian Haake26.01.2012 | 10:24 Uhr

Na ja, da fällt mir nur Max

Na ja, da fällt mir nur Max Frisch ein: "Nimmer verdient Schicksal zu heißen: Der Blödsinn, der nimmer zu löschende einst." (Biedermann und die Brandstifter)

  • Antworten
michael naumann27.01.2012 | 11:56 Uhr

Irgendeiner muss die Arbeit machen ...

Es gibt alle möglichen Radikalen. Irgendeiner muss da beobachten um terroristischen Tendenzen vorzubeugen. Allerdings hat sich unsere Demokratie als stark genug erwiesen, um friedlichen "Systemfeinden" Paroli bieten zu können. Es gibt allerdings einen gewaltbereiten Terrorismus und es gibt politische Vordenker dieses Terrorismus. Genau hier sehe ich die Aufgabe des VS. Die Bespitzelung von Demokraten, die eine tragende Funktion in der Demokratie ausüben, ist jedoch verfassungsfeindlich. Die Demokratie muss den Bürgern nun mal eine breite politische Palette anbieten, sonst ist sie keine Demokratie. Die Linke hat in verschiedenen Koalitionen bewiesen, das sie durchaus zu staatstragender Politik willens und in der Lage ist. Die Gefahr, dass durch den VS missliebige politische Kräfte auf undemokratische Weise diskriminiert und diffamiert werden, ist im Falle der Linken, aus meiner Sicht sehr viel größer, als die Gefahr der Unterdrückung der Freiheit politisch Andersdenkender durch diese Partei. Unrter diesem Aspekt könnte man nämlich bei allen großen Parteien, mit ihrem Einfluß auf die Besetzung von Beamtenstellen, mit weitaus mehr Berechtigung spitzeln.

  • Antworten
Christoph Kuhlmann26.01.2012 | 11:35 Uhr

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