Michael Naumann über die Beobachtung der Linken durch den Verfassungsschutz, über die ungeklärten Fälle desselben und die Frage, was die Organisation historisch eigentlich geleistet hat
Die seltsamen und geheimen Hüter unseres Grundgesetzes, die deutschen Verfassungsschützer, beobachten 27 der 76 Bundestagsabgeordneten der Linken, unter ihnen Gregor Gysi und die Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau. „Wer den Systemwechsel fordere“, dürfe sich nicht wundern. Sagt der CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe. Was für ein Demokratie-Verständnis!
Gewählte Abgeordnete, deren Aufgabe es unter anderem ist, den Geheimdiensten auf die Finger zu schauen – also die Haushaltsführung und Gesetzestreue dieser staatlichen Behörden zu kontrollieren – werden selbst überwacht, womöglich sogar mit nachrichtendienstlichen Mitteln, als da wären: Datenspeicherung, Telefon- und Postkontrolle. Warum nicht gleich auch die Wähler observieren, die einige dieser linken Abgeordneten direkt ins Parlament delegiert haben? Und wer sagt, dass nicht auch andere Parlamentarier (zum Beispiel der SPD?) observiert werden?
Wenn sich staatlicher Verdacht gegen diejenigen wendet, die dem Staat und seinen Machtstrukturen mit parlamentarischem Misstrauen begegnen, gerät die Balance der demokratischen Kräfteverhältnisse, die Gewaltenteilung in Gefahr.
Zu den großvolumigen Aufgaben des Verfassungsschutzes zählt die Sorge um die „freiheitliche demokratische Grundordnung“. Zu ihr zählt vor allem das Recht des Volkes, seine Vertreter in freien, geheimen Wahlen in die Parlamente zu entsenden, aber auch das Recht auf Bildung einer parlamentarischen Opposition. Deren Meinungsfreiheit ist durch das Grundgesetz gesichert. Dass der Bundesinnenminister die Überwachung der linken Abgeordneten mit dem Argument zu legitimieren sucht, sieben von ihnen hätten in einem Aufruf den syrischen Diktator Assad unterstützt, ist juristisch haltlos und intellektuell so peinlich wie der Aufruf selbst. Assad bedroht nicht die deutsche demokratische Grundordnung.
Die klassische linke Forderung – unter anderem diejenige der „Kommunistischen Plattform“ – die Produktionsmittel zu vergesellschaften, gehörte einmal zu den Programmpunkten der Volksparteien der Nachkriegszeit. Artikel 14 des Grundgesetzes erinnert daran. Diese Forderung ist inzwischen so unrealistisch wie die Sanierung des griechischen Haushalts – sehen wir vom Rest-Anteil mancher Kommunen und Länder an Energieproduzenten oder am VW-Konzern ab. Es handelt sich um eine linke Proseminar-Utopie auf der Suche nach dem revolutionären proletarischen Subjekt, deren Benotung durch anonyme Verfassungsschützer so überflüssig ist wie die Behörde selbst. Gewiss gibt es in Oberbayern noch kleine monarchistische Zirkel, die auf die Wiederkehr ihres „Kinni“ Ludwig II hoffen: Systemwechsler im Wolkenkuckucksheim.
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