Neben der finanziellen Gleichstellung fehlt nur noch das Adoptionsrecht, dann bestehen keine Unterschiede mehr zwischen der klassischen Ehe und der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Das Bild von Ehe und Familien in Deutschland verändert sich still
Die Ehe zwischen Mann und Frau ist seit Jahrtausenden die Keimzelle der Familie. Der gemeinsame Überlebenskampf und Fortpflanzung bestimmten seit der Frühzeit die klassische Verantwortungsgemeinschaft zwischen Mann und Frau. Doch längst sind Ehe und Familie in Deutschland nicht mehr deckungsgleich. Zudem drängen sich in Deutschland 23.000 eingetragene Lebenspartnerschaften von Schwulen und Lesben ins kollektive Bewusstsein und zwingen die Gesellschaft über die Ehe und die Familie völlig neu nachzudenken. Zehn Jahre Homo-Ehe haben das althergebrachte Familienbild ins Wanken gebracht.
In den letzten Wochen hat sich eine Debatte um die eingetragene Lebenspartnerschaft zwischen Schwulen und Lesben weiter bahngebrochen. Flankiert durch einige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts haben 13 CDU-Abgeordnete Position bezogen. Sie wollen das Ehegattensplitting auch für die Homo-Ehe möglich machen. Seit 2009 hat Karlsruhe eingetragene Lebenspartnerschaften in verschiedenen steuer- und sozialrechtlichen Feldern zur klassischen Ehe rechtlich gleichgestellt. Zu nennen sind beispielhaft die Gleichstellung im Versorgungsrecht für Beamte, bei der Grunderwerbssteuer für Verfügungen unter Lebenspartnern sowie weitere steuerrechtlichen Anpassungen.
Es ist nicht mehr zu übersehen, die eingetragene Lebenspartnerschaft geht mehr und mehr in der bürgerlichen Ehe auf. Nur noch wenige rechtliche Unterschiede trennen heterosexuelle Ehepartner und schwul-lesbische Lebenspartnerschaften davon, vollkommen gleichgestellt zu sein. Dies wirkt sich nun auch auf das Familienbild in der Gesellschaft aus. Damit wird zugleich eine sehr grundsätzliche Frage aufgeworfen: Soll lediglich die Ehe zwischen Mann und Frau verfassungsrechtlichen Schutz genießen oder sollte dieses Privileg auch eingetragene Lebenspartnerschaften umfassen.
Dieser Trend war 2001, als das Lebenspartnerschaftsgesetz gegen den erbitterten Widerstand der Unionsparteien durch die Regierung Schröder verabschiedet wurde, so noch nicht abzusehen. Vor zehn Jahren, im Juli 2002, hat Karlsruhe dem Lebenspartnerschaftsgesetz in Deutschland den verfassungsrechtlichen Segen erteilt. Mit einer knappen Senatsmehrheit von fünf zu drei Stimmen hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts dieses Gesetz für vereinbar mit Artikel 6 des Grundgesetzes erklärt. Dieses ermöglicht es schwulen und lesbischen Paaren sich rechtlich zu binden und füreinander Sorge zu tragen. Sie können einen gemeinsamen Namen führen, sind gegenseitig Familienangehörige, sind im Güter – und Erbrecht gleichgestellt und die Beendigung der Lebenspartnerschaft bedarf wie bei der Scheidung der Ehe eines gerichtlichen Gestaltungsurteils. Seit 2005 sind Lebenspartner auch zum „nachpartnerschaftlichen“ Unterhalt verpflichtet.
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