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 > Lesben und Schwule kapern die Institution Ehe!

Berliner Republik

GleichstellungLesben und Schwule kapern die Institution Ehe!

Von Daniel Martienssen23. August 2012
picture alliance
schwules_paar,kind,herbst
Eine ganz normale Familie
Schrift:

Neben der finanziellen Gleichstellung fehlt nur noch das Adoptionsrecht, dann bestehen keine Unterschiede mehr zwischen der klassischen Ehe und der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Das Bild von Ehe und Familien in Deutschland verändert sich still

Seite 1 von 3

Die Ehe zwischen Mann und Frau ist seit Jahrtausenden die Keimzelle der Familie. Der gemeinsame Überlebenskampf und Fortpflanzung bestimmten seit der Frühzeit die klassische Verantwortungsgemeinschaft zwischen Mann und Frau. Doch längst sind Ehe und Familie in Deutschland nicht mehr deckungsgleich. Zudem drängen sich in Deutschland 23.000 eingetragene Lebenspartnerschaften von Schwulen und Lesben ins kollektive Bewusstsein und zwingen die Gesellschaft über die Ehe und die Familie völlig neu nachzudenken. Zehn Jahre Homo-Ehe haben das althergebrachte Familienbild ins Wanken gebracht.

In den letzten Wochen hat sich eine Debatte um die eingetragene Lebenspartnerschaft zwischen Schwulen und Lesben weiter bahngebrochen. Flankiert durch einige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts haben 13 CDU-Abgeordnete Position bezogen. Sie wollen das Ehegattensplitting auch für die Homo-Ehe möglich machen. Seit 2009 hat Karlsruhe eingetragene Lebenspartnerschaften in verschiedenen steuer- und sozialrechtlichen Feldern zur klassischen Ehe rechtlich gleichgestellt. Zu nennen sind beispielhaft die Gleichstellung im Versorgungsrecht für Beamte, bei der Grunderwerbssteuer für Verfügungen unter Lebenspartnern sowie weitere steuerrechtlichen Anpassungen.

Es ist nicht mehr zu übersehen, die eingetragene Lebenspartnerschaft geht mehr und mehr in der bürgerlichen Ehe auf. Nur noch wenige rechtliche Unterschiede trennen heterosexuelle Ehepartner und schwul-lesbische Lebenspartnerschaften davon, vollkommen gleichgestellt zu sein. Dies wirkt sich nun auch auf das Familienbild in der Gesellschaft aus. Damit wird zugleich eine sehr grundsätzliche Frage aufgeworfen:  Soll lediglich die Ehe zwischen Mann und Frau verfassungsrechtlichen Schutz genießen oder sollte dieses Privileg auch eingetragene Lebenspartnerschaften umfassen.

Dieser Trend war 2001, als das Lebenspartnerschaftsgesetz gegen den erbitterten Widerstand der Unionsparteien durch die Regierung Schröder verabschiedet wurde, so noch nicht abzusehen. Vor zehn Jahren, im Juli 2002, hat Karlsruhe dem Lebenspartnerschaftsgesetz in Deutschland den verfassungsrechtlichen Segen erteilt. Mit einer knappen Senatsmehrheit von fünf zu drei Stimmen hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts dieses Gesetz für vereinbar mit Artikel 6 des Grundgesetzes erklärt. Dieses ermöglicht es schwulen und lesbischen Paaren sich rechtlich zu binden und füreinander Sorge zu tragen. Sie können einen gemeinsamen Namen führen, sind gegenseitig Familienangehörige, sind im Güter – und Erbrecht gleichgestellt und die Beendigung der Lebenspartnerschaft bedarf wie bei der Scheidung der Ehe eines gerichtlichen Gestaltungsurteils. Seit 2005 sind Lebenspartner auch zum „nachpartnerschaftlichen“ Unterhalt verpflichtet.

Auf der nächsten Seite: Karlsruhe verhilft zur Gleichstellung 

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Sehr traurig

"Sachliche Gründe, schwule und lesbische Lebenspartner im Adoptionsrecht zu benachteiligen bestehen nicht. Gleichgeschlechtliche Lebenspartner sollten nicht aufgrund ihrer sexuellen Orientierung schlechter gestellt werden als ein heterosexuelles Paar in bürgerlicher Ehe. Im Adoptionsverfahren haben objektive Kriterien zu gelten, die am Wohl des Kindes zu bemessen sind." Gleichgeschlechtliche Eltern, ob schwul oder lesbisch, sind demnach gleich geeignet oder ungeeignet wie heterosexuelle Paare."
Pure Propaganda und Populismus. Es hat einen Grund, weshalb Kinder lediglich durch Mann und Frau entstehen. Das männliche und weibliche Element in Zeugung und Erziehung läßt sich nicht negieren oder substituieren. Wenn man nach Kindeswohl geht, so kann man nur Äpfel mit Äpfel vergleichen, und in diesem Falle ist ein gutes heterosexuelles Elternpaar einem guten homosexuellen auf jeden Fall vorzuziehen. Es kann alles sein, ein tolles gleichgeschlechtliches Paar, voll bester Absichten, liebevoll, fürsorglich etc, aber eben kein gemischtgeschlechtliches. Und dieser Makel ist es, den sie auch mit allen guten Absichten nicht wettmachen können. Wenn es lediglich um Versorger ginge, wären wir alle Zwitter und es hätten sich nicht zwei Geschlechtstypen herausgebildet, die nur heterosexuell Kinder hervorbringen können. In jeder Erziehung, führe als Referenz lediglich Dr. Winterhoff an, ist das männliche sowie das weibliche Element vonnöten. Fehlt dieses durch Scheidung oder Alleinerziehung, stellt es einen Mangel dar, und kein strukturelles Problem, welches durch "Normalisierung" auf einmal wünschenswert ist. Wenn der Temperaturwert des Innenraums von einem Zug zwischen minus zwanzig Grad und olus sechzig Grad angegeben wird, haben wir kein Problem mehr mit ausfallenden Klimaanlagen und Heizungen. Falsche Logik fernab des Kindeswohles wird propagiert um Eigeninteressen zu fördern -- ich finde das sehr traurig.

  • Antworten
Jerome Weber23.08.2012 | 13:46 Uhr

Völlig aus der Luft gegriffen

Die Behauptung, Kinder würden durch Fehlen eines gemischtgeschlechtlichen Elternpaares mit psychischen Schäden aufwachsen, ist eine haltlose Behauptung ohne jegliche Grundlage. Dieser Einwand wird regelmäßig von Gegnern der Adoption für Homo-Paare vorgebracht, ist gleichzeitig aber vollkommen an der Realität vorbei argumentiert.
Es gibt bereits etliche Studien zu diesem Thema, darunter eine Langzeitstudie, die bereits seit 26 Jahren durchgeführt wird. Dabei konnten keine Nachtteile für die Kinder aus solchen Familien festgestellt werden.
Wenn man schon objektiv argumentieren will und das Wohl des Kindes hochhebt, woher nimmt man dann bitte die Dreistigkeit, über den Kopf der Kinder hinweg, dieses Urteil zu fällen? Fragt doch erstmal die Kinder aus solchen Familien und dann fangt an zu reden! Denn solche Kinder gibt es bereits viele und es werden zum Glück immer mehr. Irgendwann können diese dann selber das Wort ergreifen und dann versteht auch der letzte Konservatist mit Scheuklappen, dass eine Familie mit Mann und Mann und mit Frau und Frau als gleichwertige Familie anerkannt werden MUSS. Denn das einzige Argument dagegen sind dann nur noch verbohrte Vorurteile in den Köpfen der Alten.

  • Antworten
Philipp Hoffeld23.08.2012 | 20:35 Uhr

Kommentar.

Guten Abend Herr Weber,
ich stimme Ihnen in ihrer Wahrnehmung vollends zu und bin darüber froh zu lesen, dass zum Glück nicht allzu viele dieser Propaganda der Regierung und der ihr dienenden Medien erlegen sind.

Viele Grüße,
de Rothschild, Student, 22 Jahre.

  • Antworten
Thijs de Rothschild26.08.2012 | 20:24 Uhr

In Island ist die Homo-Ehe

In Island ist die Homo-Ehe und Adoption 2010 legalisiert worden. In Danemark ist die volle Adoption seit 2009, die Homo-Ehe (zivil-und kirchrechtlich) seit Juni dieses Jahres legal. Nachstes Jahr folgt Frankreich. Die Schweiz diskutiert zur Zeit die Stiefkindadoption, Grossbritanien - die Homo-Ehe.

  • Antworten
Kornelijus Norvidas23.08.2012 | 15:41 Uhr

Wir kapern nichts! Nur wollen

Wir kapern nichts! Nur wollen das in einem demokratischen Staat bekommen, auf was wir als Burger ein Recht haben - namlich gleiche Rechte fur alle Familien und Partnerschaften. Nur die Homo-Ehe kann die beste Garantie dafur sein - und die gibt es zur Zeit in der Bundesrepublik leider nicht, da kann man mit der falschen Verwendung dieses sonst so schonen Wortes sich selbst und andere belugen so lange wie man will. Oder kann die Sprache die Wirklichkeit in der Tat schaffen, wie einst der homosexuelle Ludwig Wittgenstein argumentiert hat?

  • Antworten
Kornelijus Norvidas23.08.2012 | 16:52 Uhr

Der Autor schreibt: "Das

Der Autor schreibt: "Das Grundgesetz steht hinter dieser gesellschaftlichen Entwicklung zurück. Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes schützt die Ehe zwischen Mann und Frau. Die Verfassung garantiert somit die Ehe als Rechtsinstitut."
Im Grundgesetz steht:"(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung."
Im Grundgesetz steht somit nicht, dass die Ehe aus Mann und Frau bestehen muss.

  • Antworten
Karl-Heinz Nissen23.08.2012 | 18:47 Uhr

"Ehe" auch als gleichgeschlechtliche Partnerschaft

"Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung." (Artikel 6 Absatz 1 GG).
Also genießt auch eine "Ehe", also eine auf Dauer angelegte Verbindung zweier homosexuell veranlagter Menschen diesen besonderen Schutz.
Und wenn diese beiden Menschen schließlich eine "Familie" gründen, also ein Kind oder mehrere Kinder adoptieren, genießt auch diese "Familie" den beonderen staatlichen Schutz.

Das ergibt sich aus der Logik unserer Verfassung, des Grundgesetzes.

Ob eine Ehe, die kinderlos ist oder bleibt, einer besonderen finanziellen Förderung bedarf (Stichwort: Ehegatten-Splitting), steht auf einem anderen Blatt.

Eigentlich sollten sich staatliche Fördermaßnahmen ausschließlich auf Eltern bzw. Adoptiveltern mit Kindern erstrecken und nicht auch kinderlose Eheleute begünstigen, und zwar nicht gießkannenartig wie etwa beim sogenannten Kindergeld geschieht, sondern gezielt aufgrund der persönlichen finanziellen Einkommensverhältnisse.

Ob eine künftige rot-grüne Bundesregierung hier Abhilfe schafft? Es bleibt jedenfalls zu hoffen.

  • Antworten
Yvonne Walden24.08.2012 | 18:50 Uhr

Geht nicht

Es ist so wie es ist
Das Grundgesetz erlaubt das nicht und fertig

  • Antworten
Martin G27.08.2012 | 02:24 Uhr

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