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 > Kompromiss bei der Beschneidung?

Berliner Republik

Religion vs. GrundgesetzKompromiss bei der Beschneidung?

Von Jost Müller-Neuhof, Claudia Keller, Andrea Dernbach11. August 2012
picture alliance
Beschneidung, Frage des Tages
Schnipp-schnapp?
Schrift:

Baden-Württemberg und Berlin setzen beim Thema Beschneidung auf eine Kompromisslösung. Wie könnte sie aussehen?

Seite 1 von 2

Weil ein Kölner Gericht in einem Urteil die rituelle Knabenbeschneidung im Grundsatz als strafbare Körperverletzung erklärt hat, wurden vielerorts die Eingriffe gestoppt – nicht nur in Deutschland. Ärzte mussten Anklagen befürchten, sollten allein religiöse Motive der Eltern den Ausschlag für die Operation gegeben haben. Nach Baden-Württemberg will sich jetzt auch Berlin auf eine Linie für die Staatsanwaltschaft verständigen, wie mit etwaigen Strafverfahren umzugehen ist. In Baden-Württemberg sollen rituelle Beschneidungen von Jungen weiterhin grundsätzlich straffrei bleiben, wenn sie medizinisch korrekt ausgeführt werden. Das heißt, dass in solchen Fällen auch in Zukunft nicht ermittelt würde.

In Berlin angekündigte Richtlinien könnten ähnlich aussehen.

Wollen auch andere Bundesländer so vorgehen?

Bislang ist das noch nicht absehbar. Für das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen zum Beispiel steht schon fest, dass es keine Weisungen geben wird. Die Generalstaatsanwaltschaft in Hamm, mit mehr als einer halben Million Ermittlungsverfahren im Bezirk die größte in Deutschland, kündigte am Freitag an, darauf verzichten zu wollen. „Anweisungen zur Bearbeitung der Verfahren werden hier nicht erarbeitet oder angestrebt“, sagte Sprecher Martin Botzenhardt dem Tagesspiegel. Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Beschneidungen seien im Bereich der Behörde bislang nicht bekannt geworden. Die „aktuell diskutierten und vielschichtigen Rechtsfragen“ hätten daher keiner abschließenden Prüfung bedurft. „Bedeutsam ist in diesem Zusammenhang auch, dass die strafrechtliche Bewertung sich jeweils an den Umständen des konkreten Einzelfalls orientieren muss“, erklärte Botzenhardt. Auch die Generalstaatsanwaltschaften in Köln und Düsseldorf hatten zuvor betont, es werde im Einzelfall entschieden, unabhängig von Direktiven.

In anderen Bundesländern wie Bayern, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, aber auch im Stadtstaat Hamburg sind nach derzeitigem Stand keine gesonderten Regelungen geplant. Zumeist wird das damit begründet, dass es keine konkreten Fälle gebe.

Verletzen Richtlinien für Staatsanwälte nicht das Prinzip der Gewaltenteilung?

Der Umgang mit Beschneidungsfällen könnte im Zweifel durchaus per Erlass von oben durchgesetzt werden. Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben laut Gesetz den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen. Das oberste Leitungsrecht hinsichtlich aller staatsanwaltschaftlichen Beamten eines Bundeslandes hat aber die Justizverwaltung und damit der Chef des Ressorts, der Minister oder Senator. Theoretisch ist er damit befugt, Handlungsanleitungen für bestimmte Fallgruppen abzufassen oder sich gar in einzelne Fälle einzuschalten. Dieses sogenannte externe Weisungsrecht wird in Justizkreisen seit langem als Bruch der Gewaltenteilung kritisiert und deshalb zurückhaltend ausgeübt. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise hat sich das Ministerium vor zehn Jahren selbst verpflichtet, sich aus Ermittlungen der Strafverfolger herauszuhalten – deshalb sprechen dort ausschließlich die Generalstaatsanwaltschaften für sich.

Auch in Berlin legt Justizsenator Thomas Heilmann Wert darauf, keine Vorgaben zu machen, sondern mit den Staatsanwälten eine gemeinsame Lösung finden zu wollen.

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Überschrift macht keinen Sinn

Religion vs. Grundgesetz? Die Religionsfreiheit ist im Grundgesetz genauso verankert wie die körperliche Unversehrtheit. Deshalb geht es nicht um "Religion gegen Gesetz" sondern praktisch um "Gesetz gegen Gesetz" Das macht die Debatte ja so schwer...

  • Antworten
LK11.08.2012 | 12:06 Uhr

Beschneidung ist keine Körperverletzung

Hier gibt es keinen Gesetzeskonflikt, denn eine Beschneidung ist genausowenig eine Körperverletzung wie eine Impfung.

  • Antworten
Alfred Klose11.08.2012 | 16:05 Uhr

Doch , sie ist

Jede Impfung ist tatbestandlich eine vollendete Körperverletzung. Ohne mit einer spitzen Nadel in einen bis dahin unversehrten Menschen zu stechen, läßt sie sich in der Regel nicht durchführen. Nur ist diese Körperverletztung durch die zulässige Einwilligung des Verletzten gerechtfertigt. Deshalb entfällt die Strafbarkeit der tatbestandlich erfüllten Körperverletzung. Beschäftigen Sie sich ruhig mal ein bisschen mit dem Strafrecht, bevor sie irgendwelche Glaubenssätze in die Welt bringen, die sich mit unserer Rechtsordnung gerade nicht in Einklang bringen lassen.

  • Antworten
ein_Liberaler12.08.2012 | 21:47 Uhr

Alfred Klose, Sie haben keine Ahnung:

beides wird unstreitig von den Gerichten als "Körperverletzung" eingestuft, jedoch wird die Impfung in der Regel als "medizinisch notwendig oder sinnvoll" angesehen und bleibt deshalb straffrei.

  • Antworten
Miro Slav13.08.2012 | 08:58 Uhr

Gott schuf den Mann mit einer Penisvorhaut

Was ist von Religionen und religiösen Bräuchen zu halten, nach deren Prinzipien nur diejenigen Knaben bzw. Männer in die Religionsgemeinschaft aufgenommen werden, deren Penisvorhaut beschnitten, also entfernt worden ist?
Wenn es zutrifft, daß Gott den Mann erschuf (Buch Genesis), dann erschuf er das männliche Geschlecht mit Geschlechtsteilen und das männliche Glied mit einer Vorhaut.
Diese Vorhaut besitzt gewissermaßen eine Schutzfunktion, um eine dauerhafte Reizung der darunterliegenden Eichel zu verhindern.
Warum sollte diese natürliche Schutzfunktion aufgehoben, außer Kraft gesetzt werden?
Darüber schwieg sich die Diskussion um das Kölner Beschneidungsurteil bislang aus.
Eine Entfernung der Penisvorhaut mag für viele ästhetischer wirken als ein zurückgestreifter Vorhautwulst; dies rechtfertigt jedoch in keiner Weise eine Verletzung der körperlichen Unversehrtheit bei männlichen Säuglingen oder Knaben, die selbst nicht in der Lage sind, selbstbestimmt darüber zu entscheiden. Denn rückgängig machen läßt sich eine Entfernung der Penisvorhaut bekanntlich nicht.

  • Antworten
Yvonne Walden11.08.2012 | 14:09 Uhr

Ich denke nicht dass religioese Rituale

mehr wert sind als das Recht auf koerperliche Unversehrtheit. Wer partout seine Religion ausleben will in dem er sich beschneiden laesst hat dazu den Rest seines Lebens Zeit. Deshalb sollte damit gewartet werden bis das Kind alt genug ist sich darueber zu entscheiden.Aber kleine Kinder sollten nicht beschnitten werden bis sie alt genug sind sich fuer die eine oder andere Religion entscheiden koennen.

  • Antworten
Lill-Karin Bryant11.08.2012 | 15:26 Uhr

Beschneidung

Das Urteil des Kölner Landgerichts verbietet keinesfalls die Beschneidung, es verbietet lediglich, eine ANDERE Person gegen oder ohne deren Einwilligung zu verstümmeln.
Bedenken Sie, es gibt auch friedliche, unblutige Religionen, die der Gewalt abgeschworen haben.
Islam, Christentum und Judentum gehören auf Grund gemeinsamer Genese nicht dazu.

  • Antworten
Rolf Schneider11.08.2012 | 19:25 Uhr

Marschrichtung liegt fest

Die Marschrichtung wurde schon letztes Jahr vorgegeben. Mit den gleichen, dümmlichen, höchstwahrscheinlich von interessierter Seite vorgekauten Argumenten die heute wieder auftauchen. Mit gebetsmühlenartiger Wiederholung.
Nur diesmal hat der online-Petitionsausschuss dazugelernt und veröffentlicht keine eingereichten Petitionen zum Thema mehr.

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition
Kennummer: 10061
Leider hat der Autor den(verständlichen?) Fehler gemacht es mit schwerer Körperverletzung gleichzusetzen.
Ablehnungsbegründung Zitat:
Abhängig von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls kann die Beschneidung
allerdings durch die Einwilligung (§ 228 StGB) gerechtfertigt sein, was eine
Strafbarkeit ausschließt. Die Einwilligung ist allerdings unbeachtlich, wenn die Tat gegen die guten Sitten verstößt. Bei der Abwägung zum Sittenverstoß finden alle die Tat begleitenden Umstände Berücksichtigung. Zu diesen Umständen gehören bei der religiösen Beschneidung männlicher Personen, die religiöse Motivation und Bedeutung des Vorgangs, die ihrerseits vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich garantierten Religionsfreiheit, insbesondere der ungestörten Religionsausübung (Artikel 4 Absatz 2 GG) bewertet werden müssen. Bei einem noch nicht religionsmündigen Kind hängt es von einer einzelfallbezogenen Prüfung ab, ob die Einwilligung der Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten zum Ausschluss der Strafbarkeit führt.
In all diesen Fällen kann die Vereinbarkeit mit den guten Sitten nur deswegen
überhaupt erwogen werden, weil die Beschneidung der Penisvorhaut keine schwerwiegenden körperlichen Folgen nach sich zieht. Bei sachgerechter
Handhabung durch einen Arzt werden körperliche Funktionen nicht auf Dauer
beeinträchtigt. Insbesondere können beschnittene Männer uneingeschränkt sexuelle Lust empfinden und werden in ihrem Sexualleben nicht behindert. Dies unterscheidet die Beschneidung männlicher von der Beschneidung weiblicher

  • Antworten
Isnogod12.08.2012 | 05:53 Uhr

Beschneidung

Das soll ein Kompromiss sein oder werden? Da bin ich skeptisch. Ohne Reformschritte in den und durch die Religionsgemeinschaften wird es keine gute Lösung geben... Wir leben im Jahr 2012! In der aufgeklärten und modernen Welt muss man in der Lage sein, eine jahrtausendealte Regel der Zeit angemessen zu modifizieren. Verantwortliche Politik sollte das jetzt - wo noch nichts entschieden ist - deutlich signalisieren.

  • Antworten
Alfred Bornhalm12.08.2012 | 10:22 Uhr

die hässlichen deutschen

Immer dieses Diktat das von Deutschland und seinen Bürgern ausgeht wie andere Kulturen und Religionen zu leben haben.
Noch, noch ist Deutschland 70 jahre nach dem Kriegs Ende nicht so zivilisiert das man mit Hochachtung auf die Deutsche Kultur aufsehen könnte. Es sind immer noch die Nachkommen deutscher Frauen und Männer die jüdische Kinder in die Krematorien geworfen haben.... schon vergessen...?
Und schon vergessen das sich Faschisten Schweine formieren und maschieren und noch viel Schlimmer immer noch im zivilisierten Deutschland unter staatlicher Aufsicht gemordet wird...! Alles vergessen...? Einfach die Fresse halten wäre besser für das Deutsche Volk....! Hat nicht unlängst der türkische Präsident an der Seite von Frau Merkel gesagt Assimilation ist eine Menschenrechtsverletzung...!
Der Mann hat voll Recht...!
Macht weiter mit den Religiösen Beschneidungen lasst euch ja nicht einschüchtern...!

  • Antworten
Eva Klingeberg12.08.2012 | 19:20 Uhr

Nazikeule

Richtige, sachliche Argumente haben Sie also nicht! Sonst hätten Sie es nicht nötig, die Nazikeule zu zücken. Dann wandern Sie doch in die Türkei aus und leben dort ohne Assimilation und mit Besuch Ihres Gotteshauses (Kirche, Synagoge, Tempel?).
Warum sind die betroffenen Religionen nicht so mutig, bei minderjährigen Kindern zunächst eine symbolische Handlung vorzunehmen und ihnen mit Volljährigkeit die Wahl zu lassen, die reale Tat dann nschzuholen? Dann wäre ohne Änderung der Gesetze alles durch die Grundrechte gedeckt.
Ein Gesetz für eine bestimmte Religion ist genauso schlecht wie eines gegen eine bestimmte Religion. Einfach mal nachdenken.
Gott beschneidet nicht! (danke Jack)

  • Antworten
Miro Slav13.08.2012 | 14:18 Uhr

Frau Klingeberg

Mal davon ausgehend, dass Frau klingenberg auch Frau Klingenberg ist,erlaubt sich der Antwortende die folgende Bemerkung:
Äh-gnädige Frau:
Deutsche Juden und rd.45 Prozent der in Rede stehenden Muslime sind Deutsche-die gehören keiner "anderen Kultur" an der "Deutschland" Ihren Worten zufolge angeblich irgendein Diktat diktiert. Und dem Ausland gegenüber? Da gelten deutsche Gesetze nicht,sie gelten in Deutschland. Und Gäste in einem Land-nun , die halten sich höflicherweise an die Gesetze ihres Gastlandes.Das machen Sie ,Frau Klingenberg, doch auch so, wenn Sie z.B. in den USA oder in China sind und im Nachbarort gerade einer im Gefängnis hingerichtet wird; dann schweigen Sie doch auch,oder?Und wenn Ihnen das zu "happig" war: Sie halten sich doch auch an die Geschwindigkeitsbegrenzung auf den Autobahnen in USA, die ja für Deutsche recht gewöhnungsbedürftig ist.Oder?

Es geht um einen erfreulicherweise mit großem Interesse am deutschem Recht und großer Seriosität der allermeisten Debattierer niveauvoll geführten echten Grundlagenstreit um fundamentales Grundlagenrecht. Streit ist das Futter der Demokratie-ohne Streit,auch manchmal heftigem Streit oder Dauerbrenner und Longseller, keine Demokratie!Oder wollen Sie, dass Ruhe im Land herrscht?

Man muß auch Sie, Frau Klingenberg, darauf hinweisen, dass mit den früher im pseudophilosphisch-politischem unhistorical Comedyzirkuss einer bestimmten Sorte dtsch. Kinderpolitiker und Kinderzimmerphilsphen, die jetzt in Amt und Würden sitzen, ja damals vielleicht ganz spaßigen aber eben an sich niveaulosen und schon damals nicht zutreffenden dümmlichen Fiktionen und Vorurteilen vom angeblich "ständig eisbeinessenden unangenehm sich benehmendem deutschen Touristen in hässlichen kurzen Hosen (sollte der in Italien im Juli im Wintermantel auftreten und langbehost in die Adria hüpfen?)"-der eben zdem auch antisemitisch ist irgendwie und irgendwie rassistisch usw.- spätestens heute eben kein Staat und eben auch keinerlei Argumentationsketten mehr zu machen, bzw. herzuleiten sind!

Mit diesem Kindergartenvorurteil des rassistischen eisbeinvertilgenden dickbäuchigen hässlichen Deutschen , der vordem Menschen ermordete und sich danach im Urlaub daneben benahm ,kann niemand mehr irgendwen beeindrucken! (Heute fallen eher die Befreier, also besoffene Tommies auf Mallorca aus dem Flieger,amerikan.Witwen rufen beim Sightseeing in Europe bei jedem Sch... "Howgh nice" -worüber sich selbst die amerik. Filmindustrie in zahllosen Spielfilmen lustig machte- und merkwürdige russische bullige Männer sitzen auf merkwürdigen Riesenyachten in Mittelmeerhäfen!)

Zu Ihrer und anderer Leute ganz sachlichen und absolut nicht ironischen oder sarkastischen Information:
Nicht das namenlose "deutsche Volk"-und in der falschen Fiktion dann auch noch schmerbäuchig und hosenträgertragend wie Mario Adorf in der Blechtrommelverfilmung - welches zu Nazizeiten ziemlich wenig Rechte hatte irgendwas zu sagen oder zu entscheiden im Vergleich zu Weimar, sondern die damaligen ,übrigens in Zivil immer sehr gut gekleideten (schauen Sie sich mal Aufnahmen von Goebbels an in heller Cashmere-Bundfaltenhose und engl. Club-Jacket vorm Völkerbundgebäude in Genf oder selbst den dicken Göring mit weichem Filzhut mit elegant geklappter Krempe im leicht fallendem Tweedanzug mit Mantel überm Arm) Eliten Deutschlands waren es , welche die damaligen Untaten planten, vorbereiteten und durchführten! Dem namenlosen und eben auch machtlosem deutschen "Michel" ist vorzuwerfen, das geduldet zu haben, das nicht geahnt zu haben,aus politisch-rechtsethischer Dummheit oder Mangelbildung jenen damaligen Eliten geglaubt zu haben, von deren Harmlosigkeit zu lange überzeugt gewesen zu sein.

Und damit das NIE WIEDER PASSIERT , liebe Frau Klingenberg und andere, DESHALB ist es ja gerade erfreulich, dass sich deutsches namenloses Volk innerhalb seiner sprachlichen Möglichkeiten und mit dem jeweiligem Wissenspotential mehr oder weniger ausgestattet ,um das humane deutsche Grundlagenrecht kümmert und kümmern will (das deutsche Volk scheint seine Lektion ,anders als andere Völker, gelernt zu haben!) und eine Verschlechterung,ein Zurdispositionsstellen desselben möglichst verhindern will; egal ob in kleinen Rechtssachen wie der Jungenbeschneidung oder in großen Rechtssachen wie ESM, Krieg, ökonomisch bewiesenermaßen kontraproduktivem Sinnvolles ja gerade verhinderndem Sozialdarwinismus und anderem.

Das nun ausgerechnet dem deutschen Volk dass sich kümmert anders als seine Vorfahren, der Vorwurf gemacht wird mit Hinweis auf Damaliges (wo es sich ja nicht kümmerte ,oder nicht konnte) ,sie seien ebenfalls "Rassisten", " Antisemiten" und wollten "andere" (was so ja nicht stimmt, die "andere" Seite im Beschneidungsstreit sind ,was die Juden betrifft ,keine "anderen" SONDERN DEUTSCHE Landsleute,bzw. teils Deutsche was die Muslime betrifft!) "diktatorisch" irgendwie kujonieren, ist bei Ihnen ,Frau Klingenberg, informativ zu beheben!

Anderen, die vom Fach sind und denen man unterstellen kann , dass die Bescheid wissen als gebildete Zeitgenossen und Zeitgenossinnen, wird diese in der Beschneidungsdebatte wie unterm brennglas sichtbar gewordene (und die Anwender damit über den fall hinaus entlarvt habende und auf Dauer politisch-journalistisch unglaubwürdig gemacht habende ) Taktik , die Einstiges,Furchtbares, Opfer allerorten nur EHRLOS und UNVERSCHÄMT und UNHISTORISCH instrumentalisiert und Geschehenes bagatellisiert, weit über den Sachverhalt selbst nicht mehr nachgesehen! So geht es nicht, liebe Leute, so nicht-aber man hat dort .auf der anderen Seite, den "Grand gespielt und sogar die Hosen runtergelassen und die Jungs auf den Tisch gelegt"! DAS wird noch manchem auf die sog. Butterseite fallen!

  • Antworten
RobertOswin16.08.2012 | 10:43 Uhr

Kompromiss bei der Beschneidung?

Wer entscheidet über die Religionszugehörigkeit des Kindes bei unterschiedlicher 'Anschauung' der Eltern? Kompromissvorschlag für die Beschneidung: die Hälfte der Vorhaut wird entfernt! Wo leben wir eigentlich?

  • Antworten
Klaus-D. Bachmann23.08.2012 | 20:52 Uhr

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