13 CDU-Bundestagsabgeordnete wollen schwulen und lesbischen Lebenspartnern das Ehegattensplitting möglich machen. Derzeit bedeutete dies eine Ausweitung der Steuersubvention für Besserverdienende. Das Ehegattensplitting ist ein Relikt aus vergangenen Zeiten. Es gehört abgeschafft und nicht ausgeweitet – Ein Kommentar
Ein solches Kunststück gelingt auch nur Volker Beck, Parlamentarischer Geschäftsführer von Bündnis 90/Die Grünen. Er ist zum einen dafür, das Ehegattensplitting auf eingetragene Lebenspartnerschaften von Lesben und Schwulen auszuweiten, „es muss für Lesben und Schwule das gleiche Steuerrecht wie für Heterosexuelle gelten.“ Im gleichen Atemzug fordert er zum anderen, die Steuerbegünstigung von Eheleuten abzuschaffen, „Die finanziellen Ressourcen unseres Staates sollten wir darauf konzentrieren, Menschen, die Kinder real betreuen und versorgen, zu unterstützen - aber nicht den Trauschein oder die Eintragung beim Standesamt.“
Im zweiten Teil des Statements liegt die Wahrheit begraben. Das Ehegattensplitting ist ein Relikt aus der Ära Adenauer. Als das Bundesverfassungsgericht 1951 die gemeinsame Veranlagung von Ehepartnern bei der Einkommenssteuer im Zusammenhang mit der Steuerprogression für verfassungswidrig erklärte, ersann die Regierung Adenauer 1958 das Ehegattensplitting. Es kompensierte den Missstand, dass höhere Einkommen von so genannten Alleinverdiener-Ehen unverhältnismäßig mehr besteuert wurden. Diese Steuersubvention soll nun, wenn es nach 13 Bundestagsabgeordneten von der CDU geht, auch gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften zugute kommen.
Es wäre ein weiteres Mosaiksteinchen in Richtung formaler Gleichstellung zwischen eingetragener Lebenspartnerschaft und herkömmlicher Ehe. Es wäre gleichzeitig aber auch eine Gleichberechtigung, die Ungerechtigkeiten im Steuersystem vertieft. Steuerliche Subventionen für Eheleute bedeuteten in den 1950ern noch fast automatisch steuerliche Subventionen für Kinder. Der Satz Adenauers, „Kinder kriegen die Leute immer“, gab damals nicht nur in der Rentenfrage die Richtung vor. Heute indes hat sich die Situation auf den Kopf gestellt. Die Geburtenrate ist rückläufig und viele Ehen werden mit aus der Motivation heraus geschlossen, Steuern zu sparen. Der hergebrachte Generationenvertrag steht längst zur Disposition. Eine pauschale Steuerentlastung für Ehen ist für sich genommen kaum mehr haltbar. Und nun soll diese Negativentwicklung ausgeweitet werden?
Richtig ist, dass Karlsruhe sukzessive die eingetragene Lebenspartnerschaft in steuerlichen Gesichtspunkten der Ehe angleicht. Aktuell hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft in Sachen Grunderwerbssteuer bei Verfügungen unter den Partnern für verfassungswidrig erklärt. Es gilt als nicht unwahrscheinlich, dass die Verfassungsrichter auch in Sachen Ehegattensplitting die strukturelle Ungleichbehandlung als verfassungswidrig einstufen.
Dann aber sollte der Bundestag die Konsequenzen ziehen und das Ehegattensplitting in eine Art Familiensplitting umgestalten. Auch so genannte Regenbogenfamilien, also gleichgeschlechtliche Eltern mit Kindern, partizipierten dann gleichberechtigt neben herkömmlichen Familien von der Steuererleichterung. Jetzt aber dafür einzutreten den Personenkreis zu erweitern, die von steuerlichen Vorteilen erfasst wären, ohne dass zwingend Kinder im jeweiligen Haushalt lebten, ist kontraproduktiv und schadet der Solidargemeinschaft.
Die wirtschaftliche Gesamtlage in Deutschland lässt es nicht zu, jetzt einem erweiterten zumeist besser verdienenden Personenkreis ihren Drittwagen zu alimentieren. Besserverdiener mit breiteren Schultern müssen auch stärker zur Einkommenssteuer herangezogen werden. Wer jetzt Gleichberechtigung zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft fordert, muss dafür eintreten zugunsten einer effektiven Familienförderung das Ehegattensplitting für kinderlose Ehen abzuschaffen. Dann herrscht auch sinnvolle Gleichberechtigung.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Textes hieß die Überschrift "Ehegattensplitting – Kein Drittwagen für Homo-Paare!". Dafür wurde CICERO ONLINE von einigen Lesern scharf kritisiert. Die Kritiker haben recht, deshalb haben wir die Überschrift geändert.











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