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Berliner Republik

Homo-EheGleichberechtigung ohne Ehegattensplitting

Von Daniel Martienssen9. August 2012
picture alliance
ehe,familie,symbol
Familien- statt Ehegattensplitting
Schrift:

13 CDU-Bundestagsabgeordnete wollen schwulen und lesbischen Lebenspartnern das Ehegattensplitting möglich machen. Derzeit bedeutete dies eine Ausweitung der Steuersubvention für Besserverdienende. Das Ehegattensplitting ist ein Relikt aus vergangenen Zeiten. Es gehört abgeschafft und nicht ausgeweitet – Ein Kommentar

Ein solches Kunststück gelingt auch nur Volker Beck, Parlamentarischer Geschäftsführer von Bündnis 90/Die Grünen. Er ist zum einen dafür, das Ehegattensplitting auf eingetragene Lebenspartnerschaften von Lesben und Schwulen auszuweiten, „es muss für Lesben und Schwule das gleiche Steuerrecht wie für Heterosexuelle gelten.“ Im gleichen Atemzug fordert er zum anderen, die Steuerbegünstigung von Eheleuten abzuschaffen, „Die finanziellen Ressourcen unseres Staates sollten wir darauf konzentrieren, Menschen, die Kinder real betreuen und versorgen, zu unterstützen - aber nicht den Trauschein oder die Eintragung beim Standesamt.“

Im zweiten Teil des Statements liegt die Wahrheit begraben. Das Ehegattensplitting ist ein Relikt aus der Ära Adenauer. Als das Bundesverfassungsgericht 1951 die gemeinsame Veranlagung von Ehepartnern bei der Einkommenssteuer im Zusammenhang mit der Steuerprogression für verfassungswidrig erklärte, ersann die Regierung Adenauer 1958 das Ehegattensplitting. Es kompensierte den Missstand, dass höhere Einkommen von so genannten Alleinverdiener-Ehen unverhältnismäßig mehr besteuert wurden. Diese Steuersubvention soll nun, wenn es nach 13 Bundestagsabgeordneten von der CDU geht, auch gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften zugute kommen.  

Es wäre ein weiteres Mosaiksteinchen in Richtung formaler Gleichstellung zwischen eingetragener Lebenspartnerschaft und herkömmlicher Ehe. Es wäre gleichzeitig aber auch eine Gleichberechtigung, die Ungerechtigkeiten im Steuersystem vertieft. Steuerliche Subventionen für Eheleute bedeuteten in den 1950ern noch fast automatisch steuerliche Subventionen für Kinder. Der Satz Adenauers, „Kinder kriegen die Leute immer“, gab damals nicht nur in der Rentenfrage die Richtung vor. Heute indes hat sich die Situation auf den Kopf gestellt. Die Geburtenrate ist rückläufig und viele Ehen werden mit aus der Motivation heraus geschlossen, Steuern zu sparen. Der hergebrachte Generationenvertrag steht längst zur Disposition. Eine pauschale Steuerentlastung für Ehen ist für sich genommen kaum mehr haltbar. Und nun soll diese Negativentwicklung ausgeweitet werden?

Richtig ist, dass Karlsruhe sukzessive die eingetragene Lebenspartnerschaft in steuerlichen Gesichtspunkten der Ehe angleicht. Aktuell hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft in Sachen Grunderwerbssteuer bei Verfügungen unter den Partnern für verfassungswidrig erklärt. Es gilt als nicht unwahrscheinlich, dass die Verfassungsrichter auch in Sachen Ehegattensplitting die strukturelle Ungleichbehandlung als verfassungswidrig einstufen.

Dann aber sollte der Bundestag die Konsequenzen ziehen und das Ehegattensplitting in eine Art Familiensplitting umgestalten. Auch so genannte Regenbogenfamilien, also gleichgeschlechtliche Eltern mit Kindern, partizipierten dann gleichberechtigt neben herkömmlichen Familien von der Steuererleichterung. Jetzt aber dafür einzutreten den Personenkreis zu erweitern, die von steuerlichen Vorteilen erfasst wären, ohne dass zwingend Kinder im jeweiligen Haushalt lebten, ist kontraproduktiv und schadet der Solidargemeinschaft.

Die wirtschaftliche Gesamtlage in Deutschland lässt es nicht zu, jetzt einem erweiterten zumeist besser verdienenden Personenkreis ihren Drittwagen zu alimentieren. Besserverdiener mit breiteren Schultern müssen auch stärker zur Einkommenssteuer herangezogen werden. Wer jetzt Gleichberechtigung zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft fordert, muss dafür eintreten zugunsten einer effektiven Familienförderung das Ehegattensplitting für kinderlose Ehen abzuschaffen. Dann herrscht auch sinnvolle Gleichberechtigung.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Textes hieß die Überschrift "Ehegattensplitting – Kein Drittwagen für Homo-Paare!". Dafür wurde CICERO ONLINE von einigen Lesern scharf kritisiert. Die Kritiker haben recht, deshalb haben wir die Überschrift geändert.

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KLischees?!?!?

ACH?!? Aber der Drittwagen für kinderlose HETEROSEXUELLE EHEPAARE ist ok?!?!?!
Diese Mär von den ach-so-toll-verdienenden Homo-Paaren ist zum k.otzen!!!!!!!!!!!
Warum?!? Weil es Männer sind?!?!
Es gibt genauso Paare in denen beide wenig verdienen. Wird einer arbeitslos - NIX mit Hartz IV!! Dann darf der eine für den anderen Aufkommen. Bei Ehepaaren gibt es für sowas das Ehegattensplitting.
Ihre Polemik ist einfach nur zum K.otzen!
Wenn sie schon mit dem Klischee des gutsituierten Paares kommen:
Es gibt es LESBISCHE Paare.
Da Frauen noch immer weniger verdienen als Männer, greift hier ihr Klischee nicht, im Gegenteil:
Das lesbische Paar steht finanziell von allen Konstellationen am schlechtesten dar! Und einige haben sogar Kinder.
Fordern Sie nun einen finanziellen Ausglich, damit sich das Paar wenigstens noch einen ERSTWAGEN leisten kann?!?

  • Antworten
Heuchelei09.08.2012 | 11:11 Uhr

Pauschalisierend, und der Titel polemisch

Homosexuelle sind also "zumeist Besserverdiener"? In Einem haben Sie aber völlig recht: Drittwagen sollten Heten vorbehalten sein.

  • Antworten
Björnar09.08.2012 | 12:14 Uhr

Peinliche Überschrift

Oops, da hat der Autor zuviele, schlechte Fersehserien konsumiert, in denen das gutsituierte, schwule Quotenpaar gerade über die neue Stofftapete für's Wohnzimmer streitet...

Für einen seriösen Journalisten ist sowas peinlich. Quotenheischende Überschriften helfen sicher, im Web schneller verlinkt zu werden, aber sie verfestigen Klischees, die so nicht existieren. Die Realität ist eine andere - siehe Vorredner. Ich kenne kaum schwule oder lesbische Paare, die für einen Drittwagen kämpfen. Und wer sollte den fahren bis das Regenbogenkind groß ist - der Dobermann?

Gehen Sie doch eher darauf ein, dass das Verfassungsgericht eine Diskriminierung auf Grund sexueller Orientierung für unvereinbar mit dem Grundgesetz hält. So unvereinbar, dass das sogenannte Abstandsgebot der Ehe zu anderen Lebendgemeinschaften offensichtlich den Verfassungsrichtern nicht schmeckt. Machen Sie als Journalist der Regierung Feuer unter den Hintern, dass sie ihre Hausaufgaben in Sachen Gleichberechtigung macht. Das ist alle mal besser als die Hälfte des Artikels mit billigen Klischees aus der unteren Mottenkiste zu füllen.

  • Antworten
NoName09.08.2012 | 13:27 Uhr

"Wer jetzt Gleichberechtigung

"Wer jetzt Gleichberechtigung zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft fordert, muss dafür eintreten zugunsten einer effektiven Familienförderung das Ehegattensplitting für kinderlose Ehen abzuschaffen. Dann herrscht auch sinnvolle Gleichberechtigung."

Richtig. Wobei sich unverheiratete Paare dann ernsthaft überlegen sollten, ob sich die Zivilehe überhaupt noch rechnet, wenn die rechtlichen "Pflichten" dann unter dem Strich die steuerlichen und sonstigen "Vorteile" voraussichtlich deutlich übertreffen.

Das Verhältnis Bürger-Staat leidet ohnehin schon genug darunter, dass der Staat die Leute je nach Kassenlage opportunistisch entweder als Individuen betrachtet, oder in eine Art Sippenhaft nimmt (Bsp. "Bedarfsgemeinschaften").

Ich denke bisher hielt sich das bei der Ehe einigermaßen die Waage.
Aber so?

  • Antworten
Ben09.08.2012 | 13:41 Uhr

Die Überschrift mag geändert

Die Überschrift mag geändert worden sein - der inkriminierte Satz gleichen Inhalts steht weiterhin unverändert am Ende des Kommentars:

"Die wirtschaftliche Gesamtlage in Deutschland lässt es nicht zu, jetzt einem erweiterten zumeist besser verdienenden Personenkreis ihren Drittwagen zu alimentieren."

-----------------------------

Also, was genau hat sich jetzt geändert? Der Autor Herr Martienssen bedient weiter homophobe Ressentiments durch unterirdisch tiefe Griffe in die Klischeekiste.

Was soll das?

  • Antworten
Bernd09.08.2012 | 16:48 Uhr

Nur wirklich Erziehende schützen

Einige Kommentare frönen der Wortklauberei. Der Kommentar von Daniel Martienssen trifft den Kern des Problems.
Im Grundgesetz (Artikel 6 Absatz 1) heißt es, daß "Ehe und Familie" unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen.
Daraus wäre richtigerweise zu folgern, daß eine Ehe nur dann einen "besonderen" staatlichen Schutz genießt, wenn sich daraus eine Familie entwickelt bzw. entwickelt hat.
Gleiches sollte auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften gelten.
Noch besser wäre die Formulierung (Artikel 6 Absatz 1 GG: "Eine Elternschaft (!) steht unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung".
Dann käme ein Steuerprivileg ausschliesslich wirklichen Eltern oder auch Adoptiveltern zu, nicht jedoch kinderlosen Eheleuten.
Ich hoffe, daß ein solcher Denkansatz endlich auch politisch umgesetzt wird.

  • Antworten
Yvonne Walden09.08.2012 | 17:31 Uhr

Stereotype

Also, das macht mich jetzt wirklich fast sprachlos, dass "Cicero" das Stereotyp vom reichen, hedonistischen Schwulen bedient. Da hat wohl jemand zu viel "Glööckler" geschaut.

Daniel Martienssen, ich kenne recht viele LGBTs, reiche und arme, ein Paar mit einem Drittwagen ist nicht dabei. Die gibt es zwar ziemlich sicher, aber eben wie bei Heteros auch.

  • Antworten
Ernst Gross09.08.2012 | 23:26 Uhr

Schwule und Gleichstellung

Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Staates. Warum? Weil die Familien mit Kindern die Basis unserer gesamten weitern Existenz sind. Die Geburtsrate der Schwulen ist gleich Null.

  • Antworten
Jürgen J.G.10.08.2012 | 20:10 Uhr

Noch was:

Noch was:
Auch wenn es von den Gründungsvätern so gedacht war:
Im Grundgesetz sind Ehe und Familie NICHT definiert, auch
nicht als ein und dasselbe Institut.

Lediglich Männer und Frauen sind als ehemündig erklärt.

  • Antworten
Heuchelei11.08.2012 | 23:11 Uhr

ja im grundgesetz steht : "

ja im grundgesetz steht : " die ehe und familie steht unter einen besonderen schutz" aber es steht nicht: " der mann und seine frau " !

  • Antworten
jens c.12.08.2012 | 13:22 Uhr

Offenbar ist es ok Schwulen

Offenbar ist es ok Schwulen (und Lesben) per se als ach-so-tolle Spitzenverdiener darzustellen, und ihnen die Fähigkeit zur Zeugung oder Empfängnis abzusprechen, aber nicht darauf hinzuweisen, dass dies falsch ist. Daher nochmal:

"Die Geburtsrate der Schwulen ist gleich Null."
Erzählen sie das mal den Kindern von schwulen Vätern. Die
werden sich wundern, wie die überhaupt existieren können.

Es gibt sogar homosexuelle FRAUEN. Jawohl, auch FRAUEN können homosexuell sein. Diese nennt man Lesben. Und diese
haben es noch einfacher Kinder zu bekommen, da eine Gebärmutter vorhanden ist. Zur Befruchtung bedarf es weder eines Trauscheins noch einer Beziehung zu einem Mann.
Man muss diese nur lassen, und nicht auch noch gesetzlich durch das
Verbot künstlicher Befruchtung erschweren!

"Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Staates."

Da steht was von "Ehe" UND etwas von "Familie". Und nicht "Eheundfamilie". Also sollte man sich dran halten und ganz schnell die Familien, in denen ein gleichgeschlechtliches Paar steuerlich wie Fremde behandelt wird, denselben Schutz zukommen lassen.

"Weil die Familien mit Kindern die Basis unserer gesamten weitern Existenz sind"

Ich dachte eine Familie setzt automatisch Kinder voraus. Oder seit wann gibt es Familien ohne Kinder? Seit wann zählt ein kinderloses Ehepaar als Familie? Und woraus und wozu leitet sich hieraus ein besonderer Schutz ab? Schutz vor was denn?

Und seit wann ist die Ehe notwendig um Kinder zu bekommen? Ich wusste nicht, dass die Natur zur Zeugung eines Kindes einen Trauschein verlangt, erst recht nicht dass die Geburt eines Kindes nur dann erfolgt wenn der Trauschein und Kindesvater vorhanden ist.
Aber vielleicht habe ich in Biologie nur nicht aufgepasst. Danke für die Aufklärung.

  • Antworten
Heuchelei12.08.2012 | 14:56 Uhr

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