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Große Koalition - Was ändert sich bei der Rente?

Bei Renten geizen Union und SPD nicht mit Neuerungen: 16 Milliarden Euro kosten die Segnungen. Was kommt und wer bezahlt?

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Eubel, Cordula

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Die Rentenvorhaben sind der mit Abstand größte Posten im schwarz-roten Koalitionsvertrag – und sie waren wegen der hohen Kosten bis zuletzt umstritten. Wir haben uns die Details angesehen.

Mütterrente


Sie war das Hauptanliegen der Unionsfrauen und ist der dickste Brocken im Rentenpaket. 6,7 Milliarden Euro wird die Besserstellung von Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, schon im ersten Jahr verschlingen. Sie erhalten pro Kind einen Entgeltpunkt obendrauf – was im Westen derzeit 28,14 Euro, im Osten 25,74 Euro ausmacht. Bisher gab es für sie nur einen Punkt. Volle Gerechtigkeit ist damit noch nicht erreicht, denn jüngere Eltern erhalten pro Kind drei Punkte gutgeschrieben.

Doch manche haben auch den kleinen Aufschlag dringend nötig. Vor allem im Westen hatten viele Frauen wegen ihrer Kinder den Job quittiert (es gab dort damals kaum Teilzeitjobs und Kinderbetreuungsangebote), nun reicht vielen die Rente nicht zum Leben. Allerdings kommt die Aufstockung per Gießkanne auch denen zugute, die sie kaum benötigen. Profitieren werden rund neun Millionen Rentner. Und finanzieren müssen die Aufstockung, obwohl Kindererziehung im Interesse aller ist, allein die Beitragszahler.

Rente mit 63


Wer auf 45 Beitragsjahre kommt, kann künftig, so hat es die SPD durchgesetzt, schon mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Unterm Strich ist das – auch wenn sich die Altersgrenze parallel zur Einführung der Rente mit 67 bis 2030 auf 65 Jahre erhöht – ein Vorteil von gut 20 000 Euro gegenüber gewöhnlichen Rentnern. Wie viele in den Genuss kommen werden, ist unklar. Es werden wenige, aber es wird auch kein verschwindend kleines Grüppchen sein. Laut Koalitionsvertrag zählen für die 45 Beitragsjahre nämlich nicht nur Phasen von Kindererziehung, Pflege, Wehrdienst oder Krankengeldbezug , sondern auch „Zeiten der Arbeitslosigkeit“. Geplant ist, davon pauschal bis zu fünf Jahre mitzuberücksichtigen. Das enthebt die Versicherer von dem Problem, zwischen Arbeitslosengeld- und Hartz-IV-Empfängern unterscheiden zu müssen, für die seit kurzem keine Beiträge mehr gezahlt werden. Die Hauptkritik allerdings, auch vorgetragen vom Präsidenten der Rentenversicherung, bleibt: Durch die großzügige Regelung für wenige mit sicherem Job fehlt das Geld denen, die es dringender benötigten: Langzeitarbeitslose, Alleinerziehende, Solo-Selbstständige. In der Spitze wird die 63er-Rente die Beitragszahler pro Jahr 4,4 Milliarden Euro kosten.

Lebensleistungsrente


Diese lange umstrittene Garantierente zum Schutz vor Altersarmut soll erst 2017 eingeführt werden. Wer 40 Jahre Beiträge gezahlt hat (auch hier werden bis zu fünf Jahre Arbeitslosigkeit anerkannt) und dennoch auf weniger als 30 Rentenentgeltpunkte kommt (im Westen entspricht das derzeit 844 Euro, im Osten 756 Euro), soll bis zu diesem Betrag einen Zuschuss aus Steuern bekommen. Bedingung ist aber, dass er oder sie noch zusätzlich Altersvorsorge betrieben hat – etwa per Riester- oder Betriebsrente. Insbesondere für Frauen, die länger im Job pausiert haben, dürfte es aber schwer sein, die lange Beitragszeit zu erfüllen. Und die meisten Geringverdiener haben keine zusätzliche Absicherung. In den ersten fünf Jahren wird der Zugang zur Lebensleistungsrente immerhin erleichtert: Fürs Erste reichen 35 Beitragsjahre, Zusatzvorsorge wird nicht verlangt. Die Lebensleistungsrente kostet anfangs nur 100 Millionen Euro, man rechnet für den Beginn mit rund 100.000 Leistungsempfängern. Bis 2030 steigen die Kosten dann auf gut 3,2 Milliarden.

Erwerbsminderungsrente
 

Auch für Rentner, die aus gesundheitlichen Gründen früher aus ihrem Job mussten, gibt es Verbesserungen. Sie werden ab Mitte 2014 so gestellt, als hätten sie bis zum 62. Geburtstag Rentenbeiträge gezahlt und nicht, wie bisher, bis zu ihrem 60. Für ihre Rente bedeutet das im Schnitt ein Plus von 45 Euro im Monat. Und ihr Anspruch verringert sich künftig auch nicht mehr, wenn sie wegen der sich anbahnenden Erwerbsminderung in den vier Jahren vorher kürzertreten mussten. Die Verbesserung kostet langfristig zwei Milliarden Euro pro Jahr, in dieser Legislatur aber jährlich nicht mehr als 500 Millionen. Und der Handlungsbedarf war unumstritten. Die Zahlbeträge nämlich sinken rapide, Erwerbsminderung ist zu einem der größten Armutsrisiken im Alter geworden. Erhielt ein erwerbsgeminderter Neurentner 2001 im Schnitt 676 Euro monatlich, kam er 2012 trotz Inflation nur noch auf 607 Euro. Inzwischen sind zwölf Prozent dieser Rentner auf Grundsicherung angewiesen. Bei gewöhnlichen Altersrentnern sind es nur 2,2 Prozent.

Finanzierung


Auch wenn es in den ersten Jahren noch nicht so dicke kommt: In der Spitze summieren sich die rentenpolitischen Versprechen der schwarz-roten Koalition auf mehr als 16 Milliarden Euro. Im Jahr wohlgemerkt. Davon wird allein die Lebensleistungsrente voll aus Steuern finanziert, die restlichen 13 Milliarden müssen die Beitragszahler stemmen. Um dies nicht allzu deutlich zu machen, steht davon nichts im Koalitionsvertrag. Und die ersten sechs Milliarden fließen schon mal dadurch, dass die vorgegebene Beitragssenkung von 18,9 auf 18,3 Prozent gestrichen wird. Zwei Tage nach der Merkel-Wahl will die Koalition im Bundestag das dafür nötige Gesetz auf den Weg bringen. Eine entfallene Entlastung schmerzt weniger als eine neue Belastung. Bedient man sich zudem der Milliardenreserven aus der Rentenkasse, könnte man bis zur nächsten Wahl grade so hinkommen, ohne die Beiträge erhöhen zu müssen. Doch danach, das sagen auch Unionsexperten, seien die beschlossenen Segnungen wohl nur mit weiter steigenden Beiträgen zu finanzieren.

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