In Deutschland werden linke Verfehlungen milder beurteilt als rechte. Das zeigte sich am vergangenen Wochenende mit besonderer Deutlichkeit, als der Bundestag Gregor Gysis Immunität aufhob
EIN Wochenende, ZWEI Nachrichten: Die Universität Düsseldorf hat der CDU-Politikerin Annette Schavan den Titel für ihre vor 33 Jahren geschriebene Doktorarbeit aberkannt – die Bundesbildungsministerin tritt von ihrem Amt zurück. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat gegen den Linken-Politiker Gregor Gysi ein Ermittlungsverfahren wegen eidesstattlicher Falschaussage eingeleitet – der Fraktionschef bleibt im Amt, die Partei spricht von einer Kampagne. Nach kurzer Aufregung wendet sich die Öffentlichkeit anderen Themen zu.
In Deutschland werden linke Verfehlungen milder beurteilt als rechte. Das zeigte sich am vergangenen Wochenende mit besonderer Deutlichkeit. Während es im Fall Schavan nur um deren wissenschaftliche Reputation ging, wird gegen Gysi wegen einer Straftat ermittelt. Und nicht Professoren und Studenten fällten über ihn eine Entscheidung, sondern eine Strafverfolgungsbehörde. Diese durfte das Ermittlungsverfahren erst dann einleiten, nachdem klar war, dass ein Anfangsverdacht vorliegt, und der Bundestag Gysis Immunität aufgehoben hatte.
Beim Fraktionschef der Linken geht es auch nicht darum, ob er in seiner Doktorarbeit sämtliche Zitate mit Fußnoten versehen hat. Er steht vielmehr im Verdacht, vor Gericht an Eides statt gelogen zu haben, was mit bis zu drei Jahren Haft bestraft wird. Trifft dieser zu, hat er sich möglicherweise noch eines viel gravierenderen Vergehens schuldig gemacht – nämlich seine Mandanten zu DDR-Zeiten an die Staatsmacht verraten.
Für Gysi wird es diesmal richtig eng. Im Unterschied zu früheren Auseinandersetzungen geht es nicht um den Vorwurf, er habe der DDR-Geheimpolizei als Spitzel gedient. Das hat er mit phantasievollen Erklärungen immer wieder zurückgewiesen (zum Beispiel damit, dass ein anderer Spitzel seine Anwaltsvermerke zur Stasi geschafft oder dass die Stasi aus seinen Berichten an das SED-Zentralkomitee innerhalb von 24 Stunden Spitzelberichte gefertigt haben müsse). Nachdem seine Akte 1989 offensichtlich ausgedünnt wurde, ist er erfolgreich gegen alle Journalisten vorgegangen, die seine Spitzeltätigkeit als „erwiesen“ dargestellt haben – so wie es der Bundestag schon 1998 getan hat.
Als der NDR-Journalist Hans-Jürgen Börner vor zwei Jahren seinen Fernsehfilm „Die Akte Gysi“ gedreht hat, hat er den Spitzelvorwurf deshalb nur am Rande erwähnt. Anhand verschiedener Fälle beschrieb er stattdessen, wie Gysi bei der Vertretung seiner Mandanten ganz offiziell als Erfüllungsgehilfe des SED-Staates agierte. Dieser zog daraufhin vor Gericht und erklärte, dass er "zu keinem Zeitpunkt über Mandanten oder sonst jemanden wissentlich und willentlich an die Staatssicherheit berichtet" habe. Im Bundestag hatte er sogar behauptet: "Ich brauchte keine Kontakte zur Staatssicherheit. Sie waren gar nicht nötig, entsprachen weder meinem Stil noch meiner Würde."
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