Das geplante Beschneidungsgesetz der Bundesregierung stößt auf Widerstand. Cicero-Autor Philipp Blom sieht rechtlich keinen Zweifel: Beschneidung bei einem Kind sei Körperverletzung. Ein Plädoyer für eine konsequente Säkularisierung der Werte
Selten hat ein Gerichtsurteil ohne unmittelbare strafrechtliche Auswirkungen so viel Entrüstung und so viele Kontroversen verursacht wie das Urteil des Kölner Landgerichts zur Beschneidung von Jungen. Beide Seiten der daraus resultierenden Debatte haben sich rhetorisch überboten, kein Klischee wurde ausgelassen, von A wie Antisemitismus und Auschwitz bis Z wie Zukunft von Islam und Judentum in Deutschland.
Juristisch gesehen kann kein Zweifel bestehen: Ein medizinisch nicht notwendiger chirurgischer Eingriff an einem Kind ist Körperverletzung, noch dazu, wenn er ohne Narkose vorgenommen wird. Keine Tradition und keine gute Absicht kann das ändern. Es gibt wohl keinen deutschen Arzt, der einem westafrikanischen Kind traditionelle Ziernarben in den Körper ritzen würde, auch wenn die Konsequenzen dieses Eingriffs weniger gravierend sind als die Entfernung der Vorhaut bei einem Jungen – und auch wenn die Eltern meinten, sie würden ihm ein identitätsstiftendes Geschenk machen.
Es lohnt sich daher kaum, die daran anschließenden Argumente noch einmal durchzuexerzieren, denn es geht nicht darum, ob ein beschnittener Mann sexuell eingeschränkt oder im Vorteil ist, was die hygienischen Aspekte sind und ob die Zeremonie von Kindern als traumatisch erfahren wird oder nicht und möglicherweise bleibende psychische Schäden hinterlässt.
Tatsächlich geht es um Machtverhältnisse: die Macht einer Gemeinschaft über ihre Kinder, die Macht einer Gesellschaft über ihre Minderheiten und den Stellenwert von religiösen Überzeugungen und Traditionen in einer zunehmend säkularen Gesellschaft. Diese Frage ist in den vergangenen Jahren in verschiedener Form immer wieder aufgetaucht, sei es bei der Debatte um Verschleierung und Burka und das Verbot in Frankreich, im niederländischen Streit um das Schächten von Vieh nach jüdischem oder islamischem Religionsgesetz (das heißt ein Kehlschnitt ohne Narkose, der in anderen Kontexten längst verboten ist) oder in der kürzlich in Deutschland neckisch aufgeworfenen Forderung nach einem Blasphemieverbot.
Diese Scharmützel zwischen religiösen Traditionen und weltlichen Werten stellen einen Kontext her, der hinter den oft hysterisch geführten Teildebatten ein größeres und wichtigeres Thema erkennen lässt: Wie können wir uns Regeln für eine Gesellschaft geben, deren Mitglieder nicht alle dieselbe Tradition haben, dieselben Werte und dieselben Ziele? Was kann und was muss in einer multikulturellen, von Migration geprägten Gesellschaft verbindlich sein und was verhandelbar?
Seite 2: Wie können wir Werte definieren, die für alle verbindlich sind?













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