Wolfgang Schäuble hat über ein Verfassungsreferendum in Deutschland nachgedacht und damit eine Debatte um mehr europäische Integration angeheizt. Mittlerweile kursieren mehrere Modelle. Ein Überblick
Das Grundgesetz war als Provisorium gedacht. Die Väter des Verfassungskonvents vom Herrenchiemsee waren sich im Jahre 1948 weitgehend einig, eine „richtige“ Verfassung erst zu verabschieden, wenn Deutschland wiedervereinigt sei. Diese Gelegenheit, eine neue Verfassung für Gesamtdeutschland zu erarbeiten, bot sich 1990 bei der Wiedervereinigung an.
Damals ist man in der Bundesrepublik Deutschland aber lieber den bequemen Weg gegangen und hat neue Bundesländer gründen lassen, die am 3. Oktober 1990 schlicht dem Grundgesetz beigetreten sind. Die Befürworter einer neuen Verfassung sind 1994 mit einer Mini-Reform des Grundgesetzes abgespeist worden. Nun währt das Provisorium Grundgesetz mehr als 63 Jahre und könnte ausgerechnet von der City of London und der New Yorker Wall Street zu Fall gebracht werden.
Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat die europäische Integration unfreiwillig beschleunigt. Wolfgang Schäuble ist vorgeprescht und hat ein Verfassungsreferendum über Artikel 146 des Grundgesetzes ins Spiel gebracht. Nun kursieren verschiedene Modelle, die das schwelende Demokratiedefizit überwinden können.
1. Modell: Verfassungskonvent ohne anschließende Volksabstimmung
Das Modell, ein Verfassungskonvent einzuberufen, würde ähnlich funktionieren wie die Wahl zum deutschen Bundestag. Es wären Wahlen zu einer so genannten verfassungsgebenden Versammlung, in der sich Parteien mit ihren Kandidaten – Politiker, Personen aus der Wissenschaft und Menschen aus der Bevölkerung – aufstellen ließen.
Genauso wie bei der Bundesversammlung müssten aus Bund und Ländern Repräsentanten entsendet werden. Sobald die Wahl durchgeführt wäre, könnte der Verfassungskonvent seine Arbeit aufnehmen und eine neue Verfassung erarbeiten, die letztlich den Weg frei macht, Deutschland mehr Kompetenzen nach Brüssel übertragen zu lassen.
Mittel- bis langfristig würde die Bundesrepublik als ein Gliedstaat unter mehreren EU-Ländern in einem europäischen Staatsgebilde aufgehen. Parallel müsste auch ein europäischer Verfassungskonvent einberufen werden, um die europäischen Institutionen wie Europäische Kommission und Europäisches Parlament voll demokratisch zu legitimieren und zu einer richtigen Regierung und Völkervertretung auszubauen.
Das Europäische Parlament hätte neben der Kommission gleichrangig die Gesetzesinitiative und der Rat der Europäischen Union, in der die Regierungen der Mitgliedsstaaten sitzen, könnte in eine Art Senat nach US-amerikanischen Vorbild umgewandelt werden.
Wahrscheinlichkeit: gering
Dieses Modell rückt allenfalls dann in den Mittelpunkt, wenn Karlsruhe im Zuge der ESM-Klage die rote Linie im Grundgesetz für mehr Integration erreicht sieht. Um die Kluft zwischen dem derzeitigen Staatenverbund Europäische Union und einem neuen Staatengebilde Europa zu überbrücken, könnte eine solche verfassungsgebende Versammlung von der Bevölkerung in Deutschland eingesetzt werden, die dann unter Hochdruck offeneres Grundgesetz erarbeiten müsste.
Eine Volksabstimmung über die neue Verfassung wäre nicht zwingend notwendig. Die verfassungsgebende Versammlung wäre durch die Wahleinsetzung prinzipiell hinreichend legitimiert.
Auf der nächsten Seite, wann eine anschließende Volksabstimmung unentbehrlich ist













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