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 > EU-Krise – eine Sache für das Volk?

Berliner Republik

ReferendumEU-Krise – eine Sache für das Volk?

Von Robert Birnbaum, Albert Funk4. Juli 2012
picture alliance
Volk, Europatag, Menschenmassen, Bevölkerung, Referendum, Volksabstimmung ESM
Sollte das Volk über so komplizierte Sachen wie ESM und Fiskalpakt abstimmen dürfen?
Schrift:

Rettungspaket, Schuldenlast, Fiskalpakt – die europäische Integration mutet den Deutschen viel zu. Nun wird diskutiert, ob die Deutschen über die Rettungsmaßnahmen oder gar eine neue Verfassung abstimmen sollten. Welche Argumente sprechen dafür, welche dagegen?

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Gerade entspinnt sich eine Debatte darüber, ob bei weiteren Macht- und Zuständigkeitsverlagerungen auf die EU-Ebene darüber der Souverän, das Volk, entscheiden müsse. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat es zu bedenken gegeben, SPD-Chef Sigmar Gabriel zeigt sich offen, die Linke nennt alles andere einen Putsch gegen das Grundgesetz. Doch so groß die Einigkeit scheint, so verschwommen wird das Bild, schaut man genauer hin. Jeder hat anderes im Sinn, wenn er von Euro-Volksabstimmung spricht.

Was sagt das Grundgesetz zu Volksabstimmungen und Europa?
Praktisch nichts. Zwar sagt der Artikel 20, dass alle Gewalt vom Volk ausgeht, und das diese Gewalt in „Wahlen und Abstimmungen“ ausgeübt wird, was grundsätzlich Plebiszite zulässt. Aber mit Ausnahme einer Länder-Neugliederung nach Artikel 29 ist ein Volksentscheid nirgends gefordert. Herauslesen ließe er sich eventuell aus dem Artikel 146 – der fordert für den Fall einer völlig neuen Verfassung, dass solch ein Grundgesetz 2.0 vom deutschen Volk „in freier Entscheidung“ beschlossen werden solle. Aber bis heute gibt es nicht einmal ein Volksabstimmungsgesetz. Das müsste vor einem Europa-Plebiszit erst einmal her. Und zuvor müsste wohl auch das Grundgesetz selbst ergänzt werden, um – analog zu den Landesverfassungen – die Grundzüge von Volksentscheiden festzulegen.

Ist beim Zusammenwachsen Europas der kritische Punkt erreicht, wo das Volk Ja oder Nein sagen muss?

Die einen sagen so und die anderen so. Generell neigen akademische Staatsrechtler eher zum Ja, während aktive Politiker finden, das Grundgesetz gebe viel mehr Europa her als man gemeinhin glaube. Im Grundsatz regelt das der Artikel 23: Deutschland ist frei, an einer Europäischen Union mitzuwirken, und darf an sie auch „Hoheitsrechte“ (das sind die Souveränitätsrechte, um die es in der aktuellen Debatte geht) übertragen. Grenzen sind dafür nicht festgelegt.

Problematisiert wird es aber gemeinhin an dem Punkt, an dem es ums Geld geht. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung das Haushaltsrecht des Bundestages als eine Art Haushaltspflicht interpretiert, die das Parlament unter keinen Umständen aus der Hand geben dürfe. Andererseits: Bisher plant niemand, dass in Brüssel die Haushalte der Mitgliedstaaten geschrieben werden. Und außerdem: Von Volksabstimmung steht auch im Europa-Artikel 23 nichts.

Warum war denn dann eine Zweidrittelmehrheit nötig für den Euro-Rettungsschirm und den ESM?

Weil der Artikel 23 verlangt, dass Entscheidungen für eine tiefere Integration auf europäischer Ebene, die das Grundgesetz dem Inhalt nach ändern oder eine Ergänzung verlangen, in Bundestag und Bundesrat mit einer Zweidrittelmehrheit abgesegnet werden müssen. Wie weit der Fiskalpakt und der ESM in unsere Verfassung eingreifen, darüber streiten die Gelehrten jedoch. Darum haben die Politiker vorsorglich entschieden: Sicher ist sicher.

Seite 2: Welche Rolle der Bundestag spielt

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Täglich grüßt der Politik-Journalist

Endlich mal etwas Sachliches, ohne den mittlerweile zum guten Ton gehörende ideologische und missionarische Unterbau - ob in die eine oder andere Richtung, die Diskussion ist unsäglich geworden.

Was mir absolut nicht in den Kopf will: Warum schreiben zwei (Politik-)Journalisten über ein Metier, nämlich das Verfassungsrecht, das sie verständlicher Weise - mögen sie es auch anders sehen - nur rudimentär erfassen können.

So würde eine Volksabstimmung nur dann interessant, wenn die Grenzen des Grundgesetzes erreicht sind. Über genau diese Frage hat jedoch das Bundesverfassungsgericht zu entschieden - und wird hierüber am 10. Juli mündlich verhandeln. Dabei wird es im Kern um das Demokratieprinzip aus Art. 20 Abs. 2 i.V.m. mit Art. 38 Abs. 1 GG gehen und der Frage, ob der ESM bzw. die ganze Rettungspolitik eben u.a. dieses Strukturprinzip, das durch Art. 79 Abs. 3 GG geschützt ist, verletzt.

Daher frage ich mich: Warum findet sich diese Überlegung nicht im Artikel wieder? Es gibt doch genügend Juristen in den Redaktionen? Und falls sich kein Fachkundiger finden lässt, warum dann nicht zwei Staatsrechtler zu Wort kommen lassen? Papier, der Vorgänger von Voßkuhle, beispielsweise sieht das Grundgesetz noch nicht ausgereizt (s. FAS vom 1.7); Schachtschneider, ein streitbarer Staatsrechtler, aber mit unbestreitbarer dogmatischer Kompetenz, sieht das seit Jahren anders. Beide haben sehr gute Argumente zur Hand.

Zu guter Letzt noch: Ob es bei einer Verfassungsänderung dem Volkswillen überhaupt bedarf, kann auch diskutiert werden. Dreyer, Staatsrechtler in Würzburg, hat in einem Artikel in der ZEIT mal die Volksabstimmung über eine neue Verfassung offen in Frage gestellt. Auch hierüber lohnt es sich juristisch nachzudenken. Aber, das gestehe ich zu, erst, wenn es hierzu kommen sollte.

Warten wir die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ab. Es könnte eine Zäsur bedeuten. Solange hoffe ich weiterhin, dass der Cicero oder Cicero Online einen fruchtbaren Artikel hervorbringt, der das verfassungsrechtliche Problem, d.h. dann die jeweiligen Argumente, auf den Tisch legt.

  • Antworten
Daniel E.04.07.2012 | 10:29 Uhr

Mehr Demokratie wagen

Um einen qualifizierten Kommentar zu diesem Thema abzugeben, sollte man Jura studiert und mindestens die Erste Staatsprüfung mit der Schwerpunktbereichsprüfung im „öffentlichen Recht“ Verfassungsrecht und vielleicht noch Vertragsrecht und Europarecht absolviert haben, am besten mit Prädikatsexamen, also mit einem erheblich über dem Durchschnitt bestandenen Ergebnis. Da ich keine juristische Ausbildung absolviert habe, bin ich sehr sehr vorsichtig mit laienhaften und vorschnellen Einordnungen und Urteilen. Die Redaktion „Cicero“, könnte aber zum Beispiel den Verfassungsrechtler Prof. Dr. Dr. Di Fabio befragen. Gelesen habe ich, dass man für Volksabstimmungen keine Grundgesetzänderung benötigt, ein fehlendes regelndes Ausführungsgesetz soll reichen. Dafür braucht man dann auch keine 2/3 Mehrheit im Bundestag.Volksabstimmungen sollen möglich sein. Bei der Verfassungsbeschwerde gegen die Entmachtung des Bundestages und die grundgesetzwidrige Verlagerung von Haushaltsangelegenheiten nach Brüssel soll gegen die „Ewigkeitsklausel“ unserer Verfassung, in Artikel 79 verankert, verstoßen, die Grundsätze wie das Demokratieprinzip jeglicher Änderung entzieht. Meine Hochachtung gegenüber unserem Rechtsstaat (wir Deutschen haben eines der weltbesten Rechtssysteme, auch ein Exportschlager), bedeutet für mich persönlich, dass ich ein großes Vertrauen in unser Bundesverfassungsgericht habe, gerade auch in der jetzigen aktuellen Situation und Lage. Meine persönliche Meinung ist, dass es keine politischen Konzepte, Entwürfe oder Visionen geben kann, die unsere Grundsätze wie etwa das Demokratieprinzip ändern wollen.

  • Antworten
bernhard jasper04.07.2012 | 11:23 Uhr

Zwei Dumme, ein Gedanke

Herr Jasper,

ich bin begeistert! Zwei Dumme, ein Gedanke. Mal schauen, ob sich der Cicero bewegt.

In einem Punkt würde ich Ihnen widersprechen: Ein Prädikatsexamen ist keine hinreichende oder notwendige Bedingung für ein scharfes juristisches Urteilsvermögen. Schauen Sie mal in die Vita der Politiker, dann schauen Sie, wer alles Jura studiert und mit Prädikat abgeschlossen hat, und dann setzen Sie das ins Verhältnis zu deren Äußerungen. Kein Jurastudium, auch kein Prädikat, schützt vor grenzlosem Unverstand.

Sie schreiben einen ganz interessanten Satz, ganz am Ende. Sie sagen sinngemäß: keine politische Notwendigkeit (sofern es derzeit überhaupt eine ist) darf unser Grundgesetz, namentlich das in ihm verankerte Demokratieprinzip (ver-)"ändern"; Art. 79 Abs. 3 GG spricht im Übrigen von "berühren". Die Auslegung von "berühren" ist nicht unumstritten. Das Bundesverfassungsgericht fasst diesen Begriff sehr eng - ein bisschen "berühren" ist gleichermaßen ausgeschlossen wie die faktische Auflösung der in Art. 20 Abs. 2 GG genannten Strukturprinzipien. Deswegen wohnt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes auch so viel Spannung inne, weil es den Rahmen selbst verengt hat und sich nun an seiner eigenen Rechtsprechung wird messen lassen müssen. Es ist mithin nicht nur eine Frage über die Grenzen des Grundgesetzes, sondern auch über die Konsistenz der Karlsruher Rechtsprechung.

Ich schweife ab. Zu Ihrem Satz: Ich stimme Ihnen vollends zu. Politisch kann nicht richtig sein, was rechtlich unzulässig ist. Das ist die Logik Ihres gesunden Menschenverstandes, lässt sich gleichwohl auch dogmatisch herleiten, wenn man die Position einnimmt: ohne Recht keine Demokratie. Wer das Recht unterwandert, der löst die Demokratie auf. Denn das Recht, insbesondere die Verfassung, ist unser Garant für Demokratie, so schützt es diese ausdrücklich und verwehrt sich gegen Angriffe von außen (vlg. "Ewigkeitsklausel"). Das Recht ist also gewissermaßen der Wächter unserer demokratischen Ordnung. Fängt man an, an diesem Brett zu sägen, löst man die Demokratie mit auf. Das macht es derzeit so effektiv. Das Bundesverfassungsgericht hat genau hierüber, abseits aller politischen Sachzwänge, zu wachen.

Das, was als Demokratie übrig bleibt, wenn das Recht einmal ganz gewichen ist (in Teilen schon passiert), wird eine Farce sein. Dann werden auch keine Volksabstimmungen mehr helfen. Auch keine neue Verfassung. Wir befinden uns am Scheitelpunkt: Muss die Politik der Verfassung oder die Verfassung der Politik gerecht werden, ist die zentrale Frage. Was für Merkel eine rhetorische Frage bedeutet, wird für Voßkuhle zur Bewährungsprobe.

Hoffen wir auf seinen juristischen Sachverstand. Prädikatsexamen hat er jedenfalls.

  • Antworten
Daniel E.04.07.2012 | 13:09 Uhr

Natürlich ist die EU-Krise eine Sache für das Volk

Eine sehr wichtige sogar denn es ist doch das Volk dass mit seinen Ersparnissen für die Auswirkungen der Krise haften muss.

  • Antworten
Lill-karinBryant04.07.2012 | 12:34 Uhr

Die Bewährungsprobe

Lieber Daniel E.,

erlauben Sie mir, dass ich Sie zitiere:
„Ohne Recht keine Demokratie. Wer das Recht unterwandert, der löst die Demokratie auf. Den das Recht, insbesondere die Verfassung, ist unser Garant für Demokratie, so schützt es diese ausdrücklich und verwehrt sich gegen Angriffe von außen. Das Recht ist also gewissermaßen der Wächter unserer demokratischen Ordnung.“ Schöner, lieber Daniel E., kann man es nicht sagen. Vielen Dank!

  • Antworten
bernhard jasper04.07.2012 | 17:32 Uhr

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