Der türkischstämmige Rechtsanwalt Mehmet Daimagüler hat Strafanzeige gegen den Verfassungsschutz erhoben. Er beklagt, dass die parlamentarischen Kontrollrechte bei der Aufklärung der Mordserie nicht richtig greifen
Herr Daimagüler, wann ist Ihnen in diesen Tagen der Kragen geplatzt?
Mir ist schon vor Monaten der Kragen geplatzt. Die Verwaltung unterstützt nur unzureichend die Arbeit der drei parlamentarischen Untersuchungsausschüsse, die eigentlich sehr engagiert zur Sache gehen. Ich hätte mir auch mehr erhofft, was die Auskunftsfreudigkeit der Innenminister der Länder anbetrifft.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz räumte am Donnerstag ein, dass Akten mit Bezug zur rechtsextremen Szene nicht nur einmal, sondern in zwei Schritten vernichtet wurden. Ein Großteil der Akten sei am 11. November geschreddert worden, ein kleinerer Rest wenige Tage später.
Dass das erst jetzt bekannt wurde, hat mich geschockt, aber nicht mehr aus den Socken gehauen.
Wie geht es den Opfern dabei?
Man kann das nur mit dem Wort „Unfassbarkeit“ umschreiben. Diese Menschen, die so viel Schreckliches erlebt haben, wollen ihrem Rechtsstaat vertrauen und müssen nun sehen, dass der Staat immer noch nicht alles tut, um diese Morde aufzuklären. Ich habe vor einigen Tagen Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt – weil ich glaube, dass es einen größeren Täterkreis als nur den einen Referatsleiter gab.
Dafür gibt es laut der Recherchen der Monitor-Kollegen zumindest Anzeichen.
Bisher diskutieren wir nur über das, was wir wissen. Ich halte die Schlussfolgerung des Bundestagsuntersuchungsausschusses, Angehörige der NSU seien nicht als V-Leute auf der Gehaltsliste des Verfassungsschutzes gewesen, übrigens für verfrüht.
Diese Erkenntnis schlossen die Parlamentarier aus den Akten, die ihnen zur Verfügung gestellt wurden.
Erst einmal: Die Akten, die sie gesehen haben, sind rekonstruiert worden, die Originale waren ja zerstört. Aber wenn sieben Ordner rekonstruiert wurden, wer sagt uns denn, dass es nicht einen achten oder neunten Ordner gab? Es gibt keine ordnungsgemäße Aktenführung, die uns gesagt hätte, wie viele Aktenordner es überhaupt gab. Die Aussagen des Ausschusses bezogen sich außerdem nur auf das Bundesamt für Verfassungsschutz. Was ist aber mit Sachsen und Thüringen? Was ist mit dem MAD? Eines hat der Verfassungsschutz schon jetzt geschafft: Sie haben genau diese Unsicherheit hineingebracht, die jetzt den Raum für Verschwörungstheorien öffnet.
Erwägen Sie angesichts der jüngsten Erkenntnisse jetzt noch weitere Klagen?
Wir werden uns weitere Schritte überlegen, abhängig davon, was noch herauskommt.
Was sagt das eigentlich über das Bundesamt für Verfassungsschutz aus, dass der zweite Vernichtungsvorgang erst nach hartnäckigen journalistischen Nachfragen bekannt wurde und nicht schon im Untersuchungsausschuss thematisiert wurde?
Das demonstriert einmal mehr, dass wir ein Kontrollproblem auf zwei Ebenen haben. Erstens weiß die Behördenleitung selbst nicht immer, was Teile des Apparates tun. Zweitens haben wir offensichtlich keine umfassende und effektive parlamentarische Kontrolle der Verfassungsschutzämter. Die Untersuchungsausschüsse können nur da kontrollieren, wo ihnen Informationen vorgelegt werden. Das ist ein systemimmanentes Problem: De jure haben wir vollkommene Kontrolle, de facto aber nicht.











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