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Berliner Republik

BundesverfassungsgerichtErste Adresse für Querulanten

Von Benno Stieber18. Juni 2012
picture alliance
Bundesverfassungsgericht,Karlsruhe,Voßkuhle,Klage,Beschwerde
Die markanten roten Roben des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe
Schrift:

Über 6000 Verfassungsbeschwerden erreichen das Bundesverfassungsgericht jedes Jahr. Jetzt wollen die Karlsruher Richter eine Gebühr erheben, um Querulanten abzuschrecken

Seite 1 von 4

Die Antwort ist knapp, gerade mal eine Seite lang. „Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.“ Punkt. Darunter die Unterschriften von drei Verfassungsrichtern. Und der Hinweis: „Die Entscheidung ist unanfechtbar.“ Rainer Hoffmann betrachtet verächtlich das amtlich gesiegelte Papier. „Nicht einmal eine Begründung.“ Er streicht sich über den Kopf: „Das Bundesverfassungsgericht verweigert mir mein verfassungsmäßiges Recht.“

Hoffmanns verfassungsmäßiges Recht hat eine Adresse: Schlossbezirk Nummer drei in Karlsruhe. Wer sich in seinen Grundrechten verletzt fühlt, kann dorthin schrei­ben und Beschwerde einlegen. Doch für viele Bürger ist das oberste Gericht nur ein Kummerkasten. Mehr als 6000 Beschwerden landen hier jedes Jahr, die meisten davon haben keine Aussicht auf Erfolg.

Trotzdem müssen alle Briefe gelesen und beurteilt, die Beschwerdeflut kanalisiert, die aussichtslosen von den begründeten Fällen unterschieden werden. Das macht Egon Hiegert. Er hat auch Hoffmanns Anliegen gesichtet und weitergereicht. Hiegert, ein rundlicher Mann mit ausgeglichenem Gemüt, ist der Eingangsbeamte. Man könnte ihn (freundlich) den Schleusenwärter des höchsten Gerichts nennen oder (weniger freundlich) den Türhüter, der in Franz Kafkas makabrer Parabel „vor dem Gesetz“ steht und „den Mann vom Land“, der sich nach seinem Recht erkundigen will, so lange vor der Tür warten lässt, bis er stirbt.

Bis zu 80 Fälle bekommt Hiegert täglich auf seinen Schreibtisch, auf dem an der einen Ecke eine Europafahne steht. Er scheidet die hoffnungslosen Beschwerden von jenen, die juristische Substanz haben könnten.
Die ganz abseitigen landen gleich im allgemeinen Register, einem schmalen Raum mit Regalflächen, auf denen lauter gelbe Kladden liegen: Briefe und Faxe von Leuten, die berichten, man habe ihnen einen Chip ins Gehirn implantiert oder sie sähen Engel. Eine Frau fordert für einen erlittenen Missbrauch eine Milliarde Schadenersatz. Andere sehen ihre Bürgerrechte verletzt, weil in ihrem Stadtviertel Tempo 30 eingeführt wurde oder weil sie beim Falschparken erwischt wurden. Manche Schriftsätze sind in Versform verfasst, andere bemalt. Neulich bekam Hiegert eine Beschwerde mit einem großen Smiley drauf: „Ruf doch mal an.“ Er muss alles lesen, bis zur letzten Seite.

Es gibt die eindeutigen Fälle. Da wurden ganz offensichtlich die strengen Fristen nicht eingehalten, oder die Person ist nicht klageberechtigt, weil sie von dem behaupteten Verstoß gegen die Verfassung nicht selbst betroffen ist. Aber die Erfolgsquote ist gering. Selbst bei denen, die nicht gleich aussortiert, sondern an die Richter weitergereicht werden, liegt sie bei gerade mal 2,7 Prozent. Hiegert, selbst jahrelang Zivil- und Strafrichter, sagt lakonisch: „Es gibt viele Möglichkeiten, hier zu scheitern.“

Der Schleusenmann schlurft die Regalreihen mit den gelben Kladden entlang. In einer dieser gelben Kladden liegt auch Rainer Hoffmanns letzte Verfassungsklage. „Verfassungsbeschwerde“, korrigiert Hoffmann. Er hat in den vergangenen Jahren gelernt, genau zu formulieren. Er sitzt in seinem Arbeitszimmer eines sauber geklinkerten Einfamilienhauses in Recklinghausen. Hinter ihm stehen Aktenordner in zwei Reihen. Man könnte sagen, es ist sein Lebenswerk. Er würde sagen, zwischen den Aktendeckeln liegen die Beweise dafür, dass sich Richter, Anwälte und Behörden gegen ihn verschworen haben.

Lesen Sie weiter, warum es so leicht ist, in Karlsruhe zu klagen...

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Grundrechtsverletzungen noch und noch und immer mehr....

Verfassungsbeschwerden sind demnach zu mehr als 50% berechtigt:

Richterin ( http://blog.justizfreund.de/?p=1388 ):
… dass der Beschluss vielleicht nicht den Vorgaben des BVerfG entsprochen habe. Aber die obersten Hüter der Verfassung hätten „keine Ahnung von der Realität“. Die Justiz habe weder genügend Zeit, noch genügend Personal, um Beschlüsse so zu prüfen, wie das Verfassungsgericht es sich vorstellt.

„Barrelt/Ehlert sind in einer Untersuchung zu dem Ergebnis gekommen, dass mehr als die Hälfte der von ihnen befragten Richter eingeräumt hat, wegen ihrer Arbeitsbelastung nicht sorgfältig genug zu arbeiten“. Zöller/Schneider ZPO 18 Auflg. 1993 §536 Rdn 3

In Baden-Württemberg hat ein Richter für einen Hausdurchsuchungsbeschluß gerade mal 36 Minuten Zeit, in Bayern sind es sogar nur dürftige 2 Minuten. …

Nun ist aber auch die Frage, wer die Beweislast für eine Rechtsverletzung trägt. Richter verstehen es Sachverhalte, Protokolle usw. so zu fälschen, dass am Ende eine Entscheidung dabei herauskommt die vom BVerfG nicht beanstandet wird auch wenn man schwer in seine Grundrechten verletzt worden ist. Wenn Richter wie vorstehend nicht genügend Zeit haben, dann verletzen diese bereits bei der Entscheidungsfindung Artikel 103 GG, den Anspruch auf rechtliches Gehör etc.

Alle diese Entscheidungen verletzen die Prozessparteien in Ihren Grundrechten und nachweisen kann es vor dem BVerfG bereits fast keiner:

Rechtsbeugung durch Richter im Minutentakt, Die Rechtsbeugung durch Verletzung formellen Rechts, 2010

Das BVerfG hat zudem die Grundrechte durch eigene Rechtsprechung mittlerweile selbst so ausgedehnt, dass diese auch berechtigte Grundrechtsverstösse nicht mehr bearbeiten müssen.

Auch berechtigte Verfassungsbeschwerden werden im Einzelfall abgewiesen obwohl ganz eindeutig Grundrechte verletzt werden. Das ist zB. der Fall wenn über eine gleiche Sache bereits entschieden worden ist. Dann ist bereits grundsätzlich entschieden, dass eine Grundrechtsverletzung vorliegt und das muss dann in einem weiteren Einzelfall nicht noch einmal entschieden werden:

Richard Schmid in „Letzter Unwille”, 1984, Seite 14:
„Was an dem Urteil (des Bundesverfassungsgerichts) mich besonders enttäuschte und auch in späteren Entscheidungen auftaucht, ist das raisonnement (die Überlegung), wonach nicht jede Verfassungsverletzung, sondern nur solche von grundsätzlicher Bedeutung, zur Aufhebung einer verfassungswidrigen Entscheidung eines Gerichts führen könne.
Was sich hier zeigt oder anbahnt, ist nichts anderes als die Abwendung von dem im Einzelfall betroffenen Menschen, der doch die Zentralfigur des Grundgesetzes ist, zugunsten eines allgemein staatlichen oder gar rechtswissenschaftlichen Interesses.”

Auch Urteile des BVerfG sind teilweise falsch:

Ein skandalöses Urteil des BVerfG, Karlsruher Leseschwäche von 3 Verfassungsrichtern Dr. Christine Hohmann-Dennhardt (SPD) – Prof. Dr. Reinhard Gaier – Prof. Dr. Andreas L. Paulus (FDP), 14.09.2011

Ist das Bundesverfassungsgericht noch gesetzlicher Richter?, BVerfG existenzbedrohte Zerfallserscheinung und mehr Schein als Sein, NJW Heft 6, 2001, S. 419-421

Präsident des Menschenrechtsgerichts mahnt Deutschland, keine dauerhafte Beseitigung von immer wieder gleichen Menschenrechtsverletzungen, 08.12.2006

Sinnlose und nutzlose Gehörsrügen (§321a ZPO, Artikel 103 Abs. 1 GG) wegen richterlicher Berufskrankheit der eigenen Selbstgerechtigkeit und Selbstherrlichkeit

40 mal hat das BVerfG die Bürger im Einzelfall in ihren Grundrechten verletzt:

Schadenersatz bei überlanger Verfahrensdauer, Justiz- Bananenrepublik Deutschland über 40 mal vom Europäischen Gerichtshof verurteilt, 20.10.2012

Hans-Jürgen Papier aber auch auch Herr Vosskuhle beschreiben das ganze grundrechtsverletzende Bürger ruiniernde Theater so:

Neue Westfälische, Nr. 86 14.04.2009, Seite 3, Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier (CDU):
Lob von höchster Stelle, Gesetzgebung in Deutschland aus Sicht der Karlsruher Verfassungsrichter besser als ihr Ruf
Papier sprach von der besten Verfassung, die Deutschland je hatte. Dass die Erfolgsquote bei Beschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht seit Jahrzehnten deutlich unter 3% liegt, wertete er als Beweis für die praktisch flächendeckende Umsetzung der Grundrechtestandards in Deutschland. Die im Grundgesetz garantierten Grundrechte seien mehr als bloss abstrakte Zielvorstellungen, allgemeine Verheissungen oder programmatische Aufträge an die Gesetzgebung. Vielmehr begründeten sie unmittelbar geltende und von jedem einklagbare Rechte. Die geringe Erfolgsquote der Verfassungsbeschwerden liege auch daran, dass in den allermeisten Fällen der Grundrechtsschutz von Gesetzgeber, Verwaltung und Gerichten sichergestellt werde.
“Meines Erachtens ist diese nicht nur tehoretische, sondern praktisch realisierte und von den einzelnen Menschen notfalls einklag bare Inpflichtnahme des Staates auf die Grundrechte etwas, auf das Deutschland stolz sein kann.”

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F. Lorenz04.12.2012 | 17:06 Uhr

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