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 > Entschädigung für einen Mörder?

Berliner Republik

Der Fall Gäfgen Entschädigung für einen Mörder?

Von Jost Müller-Neuhof11. Oktober 2012
picture alliance
Gäfgen, metzler, Mord, Bankierssohn, Frage des Tages
Magnus Gäfgen, der Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler
Schrift:

Magnus Gäfgen, der Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler, bekommt vor Gericht eine Entschädigung zugesprochen. Warum hat er darauf Anspruch?

Seite 1 von 2

Magnus Gäfgen stand wieder vor Gericht. Seit Jahren prozessiert der Mörder des damals elfjährigen Bankierssohns Jakob von Metzler um Entschädigung, weil ihm Polizisten bei der Suche nach dem Kind Gewalt angedroht hatten. Jetzt hat das Oberlandesgericht Frankfurt das Urteil der Vorinstanz bestätigt und Gäfgen Recht gegeben.

Wie kam es zum Streit zwischen Magnus Gäfgen und dem Land Hessen?

Gäfgen geht es ums Prinzip. Mit seiner Klage wollte der verurteilte Kindermörder klargestellt wissen, dass Folter in Deutschland verboten ist und Opfer zu entschädigen sind.

Das Frankfurter Landgericht hatte Gäfgens Klage vor einem Jahr in erster Instanz teilweise stattgegeben, weil der heute 37-Jährige in seiner Menschenwürde verletzt worden sei, als ihn die Polizei zu einer Aussage zwang. Er sollte verraten, wo er das Kind versteckt habe. Das Land Hessen sollte ihm für das erlittene Unrecht 3000 Euro plus Zinsen zahlen. Innenminister Boris Rhein (CDU) ging in die Berufung, die jetzt abgewiesen wurde. Zuvor hatte das Oberlandesgericht einen Vergleich angeregt, um das leidige Verfahren zu beenden. Das Land sollte 2000 Euro zahlen, Gäfgen diese Summe spenden und im Gegenzug auf weitere Ansprüche verzichten; denn ursprünglich wollte er bis zu 10000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld. Obwohl Rhein es nach eigener Aussage für wichtig hält, dem Mörder keine Bühne zu bieten, ließ er sich nicht darauf ein; so kam es zu der Verhandlung. Ob Gäfgen die zugesprochene Summe behalten darf, ist unklar. Seinem Anwalt Michael Heuchemer zufolge soll dies nun das Landgericht Marburg klären. Gäfgen ist pleite und hatte Verbraucherinsolvenz angemeldet.

Wie verhielt sich Gäfgen vor Gericht?

Diesmal lag es nicht an ihm, dass es zum erneuten Prozess kam. Gäfgen und sein Anwalt Michael Heuchemer hatten den Vergleich akzeptiert. Heuchemer sagte am Mittwoch, es sei „zwingend, dass es zumindest eine geringe Entschädigung gibt“. Sein zu lebenslanger Haft verurteilter Mandant sucht seit Jahren die Öffentlichkeit. Er schrieb ein Buch, in dem er weinerlich sein Schicksal beklagte, äußerte zugleich Reue und wollte eine Stiftung für Opfer von Straftaten gründen – was die Behörden nicht zuließen. Jetzt erschien es, als wollte er keinerlei Angriffsfläche bieten.

Gekleidet in einen dunklen Anzug mit weißem Hemd, verzog er buchstäblich keine Miene. Mit durchgedrücktem Kreuz und gesenkten Lidern ließ er im Sitzen das Blitzlicht der Fotografen über sich ergehen. Kein Wort, keine Regung. Er schien nicht einmal zu atmen. Der Urteilsverkündung am Nachmittag blieben er und sein Anwalt fern.

Seite 2: Wie begründen die Richter ihr Urteil?

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