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 > Eine selbstbewusste Demokratie braucht kein NPD-Verbot

Berliner Republik

ContraEine selbstbewusste Demokratie braucht kein NPD-Verbot

Von Christoph Seils5. Dezember 2011
picture alliance
NPD-Verbot, Rechtsextremismus, Neonazis, Kundgebung Gera, Thor Steinar
Ein NPD-Verbot würde die Gewalt von rechts nicht eindämmen.
Schrift:

Die Parteien fordern ein neues NPD-Verbotsverfahren. Doch gegen Terror von rechts hilft das nicht. Der Ausgang eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht wäre völlig ungewiss. Eine selbstbewusste Demokratie sollte stattdessen auf die schonungslose Aufklärung des staatlichen Versagens drängen

Seite 1 von 2

Das V-Wort ist in der Politik mal wieder ganz groß in Mode. Seit vor einem Monat die schrecklichen ausländerfeindlichen Morde einer neonazistischen Terrorzelle erstmals Schlagzeilen machten, rufen Politiker aller Parteien laufstark nach einem Verbot der NPD. Dabei hätten sie eigentlich jeden Grund, zunächst um die Opfer zu trauern, sich für die desaströse Ermittlungsarbeit der Polizei zu schämen und die mögliche Verwicklungen von V-Leuten des Verfassungsschutzes aufzuklären.

Für Politiker ist die Forderung nach einem NPD-Verbot jedoch so etwas wie eine Allzweckwaffe im Kampf gegen den Rechtsextremismus. Wann immer rechtsextreme oder ausländerfeindliche Gewalttaten Schlagzeilen machen, wird sofort nach einem Verbot der neonazistischen Partei gerufen. Während die immer neuen Enthüllungen über die Gewaltspur des Terror-Trios, ihrer Helfer und Helfershelfer kein Ruhmesblatt für die Sicherheitsbehörden sind, lässt sich mit der Verbotsforderung staatliche Handlungsfähigkeit demonstrieren. Das ist billiger Aktionismus. Die Politik kann so vom Versagen des Staates und der möglichen Verwicklung von V-Leuten in die Terrortaten ablenken.

Darüber hinaus gibt noch einen weiteren Grund, warum die Forderung nach einem NPD-Verbot in beiden politischen lagern so populär ist. Für die Oppositionsparteien SPD, Grüne und Linke ist der Kampf gegen den Rechtsextremismus identitätsstiftend. Er schweißt die eigenen Reihen zusammen und mobilisiert Wähler. Die Unionsparteien wiederum fischen gerne im trüben Wählerreservoir am rechten Rand der Gesellschaft. Vor allem im Wahlkampf greifen sie deshalb schon mal zu einem ausländerfeindlichen Spruch oder schüren Ressentiments gegen den Islam. Zuletzt machte etwa Familienministerin Kristina Schröder mit einer zweifelhaften Studie zur Zwangsheirat Stimmung gegen muslimische Mitbürger. All das fällt CDU und CSU leichter, wenn sie sich gleichzeitig als knallharte Kämpfer gegen die NPD profilieren können.

Dass die Politik im Jahr 2003 schon einmal mit einem Verbotsverfahren vor dem Verfassungsgericht gescheitert ist und sich bis auf die Knochen blamiert hat, stört die ganz große Koalition der Bundestagsparteien nicht. Die Gefahr, dass das ein zweites Mal passiert, wird gleichzeitig völlig unterschätzt.

Tatsächlich ist es gar nicht so einfach, eine Partei zu verbieten. Die Hürden für ein Verbot liegen sehr hoch – und das zu Recht. Der Artikel 21 des Grundgesetzes sichert den Parteien eine besondere Stellung im Verfassungsstaat. Nur das Bundesverfassungsgericht kann darüber entscheiden, ob eine Partei verboten wird. In ihrem KPD-Urteil von 1956 formulierten die Richter grundsätzliche und strenge Voraussetzungen für ein Parteienverbot. Demnach können proklamierte Ziele für ein Verbot nicht ausschlaggebend sein, eine Partei kann nicht deshalb verboten werden, weil sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnt. „Es muss vielmehr eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung hinzukommen“, so die Richter damals. 

Es also reicht nicht, dass einzelne Funktionäre einer Partei in Gewalttaten verwickelt sind, vielmehr muss die Organisation als ganzes darauf gerichtet sein. Im Falle der NPD bedeutet dies: es reicht nicht, dass einzelne NPD-Mitglieder das Terrortrio oder andere Gewalttaten unterstützt haben. Für einen erfolgreichen Verbotsantrag müssten die Antragsteller nachweisen können, dass die NPD als Partei unmittelbar an der Vorbereitung der Terrortaten beteiligt oder in andere rechtsextremen Straftaten verwickelt war. Dieser Nachweis wird schwer zu erbringen sein. Angesichts der großen V-Mann-Dichte in der NPD hätte dies den Sicherheitsbehörden schließlich irgendwann auffallen müssen.

Lesen Sie auf der nächsten Seite, warum ein NPD-Verbot rechte Gewalt nicht stoppen würde.

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Es ist tatsächlich der Schlüssel für einen weiteren NPD-Verbotsantrag: Erst einmal die wichtigen Einlassungen aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgericht lesen.

  • Antworten
Dennis Klüver05.12.2011 | 11:47 Uhr

Warum nicht?

Natürlich ist ein NPD-Verbot keine Versicherung gegen braunen Terror, doch die ganze VS-Spitzelei hat diesen auch nicht verhindern können. Die Verflechtung zwischen dem braunen Terror und der NPD wird jedenfalls immer deutlicher. Es geht nicht nur um einzelne Funktionäre, es geht um breite Gruppen gewaltbereiter Aktivisten, die diese Partei als politisches Sprachorgan und Plattform benutzen. Das Ganze erinnert mich ein wenig an Sinn Fein und IRA in Irland. Eine feine Aufgabenteilung, die einen machen den Terror, die anderen verwerten ihn politisch. Ich weiß nicht ob eine Demokratie das aushalten muss, aber ich weiß genau, dass ich mir das als Staatsbürger nicht bieten lassen will... und wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg. Diese Doppelstrategie von Gewalt auf der Straße, braunem Terror und Staatsmann im feinen Zwirn kommt mir noch so bekannt vor. War da nicht was in Weimar?

  • Antworten
Christoph Kuhlmann05.12.2011 | 12:42 Uhr

Paradox: ohne NPD womöglich ungemütlicher

Die NPD ist als Partei der Ewig-Gestrigen Faschos derart diskreditiert, dass sie bundesweit kaum über die Promille hinauskommt. Wenn sie verboten wird, macht sie Platz für neue geschicktere Formationen à la Front national oder Vlaamse Block, die im populistischen Ton einen weit größeren Erfolg erzielen würden...

  • Antworten
Troubleshooter05.12.2011 | 15:02 Uhr

Nein zum NPDVerbot ??

Im Umkehrschluss hieße es, ja zum legalem und demokratischen finanzieren einer Nazipartei in der BRD über das Parteienfinanzierungsgesetz. Da fällt mir doch gleich das Potsdamer Abkommen der Allierten und der Nürnberger Prozess ein. Ein Roll Back ...

  • Antworten
h.olberg12.12.2011 | 19:54 Uhr

NPD-Verbot ist notwendig

Die Verfassungswidrigkeit der NPD lässt sich sehr gut anhand von deren Programmatik und ungezählter Äußerungen ihrer Spitzenleute nachweisen.
Die ärgerliche V-Mann-Problematik läßt sich leicht ändern: Abschalten und abbrechen. Keiner der vielen V-Leute hat einen Hinweis auf die Terrorserie des Zwickauer Trios gegeben, offensichtlich wird der Verfassungschutz von den NPD-V-Leuten genarrt, getäuscht, finanziell ausgenutzt und betrogen. Neben der unerträglichen gesetzlichen Finanzierung dieser Partei wird sie anscheinend auch über die V-Leute finanziert. Dies muß ein Ende haben. Die Demokratie muß ihre Todfeinde nicht auch noch bezahlen. Und ohne diese Bezahlung wird es für die Braunen wesentlich schwieriger, ihr Gedankengut zu verbreiten.

  • Antworten
Achim Stelzer23.12.2011 | 08:56 Uhr

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