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Berliner Republik

Zukunft Europas„Eine neue Verfassung wäre eine Revolution“

Interview mit Ulrich Häde10. September 2012
picture alliance
bundesverfassungsgericht,esmentschedung,sitzungssaal
Am Mittwoch schaut die Welt nach Karlsruhe
Schrift:

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über den ESM und den Fiskalpakt. Eine Zäsur? Der Prozessvertreter der Bundesregierung, Ulrich Häde meint, der Weg zu einer neuen Verfassung sei nicht so einfach, wie es politische Akteure derzeit suggerieren

Seite 1 von 3

Herr Häde, Sie sind seit geraumer Zeit in verschiedenen Verfahren zur Eurokrise Prozessvertreter der Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht. Was erwarten Sie für Mittwoch: Wird Karlsruhe die Anträge der ESM-Gegner abweisen?

Als Prozessvertreter der Bundesregierung hoffe ich natürlich, dass unsere Position beim Gericht Eindruck hinterlassen hat. Über die konkreten Ergebnisse möchte ich nicht spekulieren.

Was ist denn Ihre Position?
Bei dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) handelt es sich um einen Mechanismus, der im Hinblick auf die verfügbaren Instrumente der verfassungsmäßigen Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) nachgebildet ist. Die Parlamentsbeteiligung, die im ESM-Finanzierungsgesetz geregelt ist, wird sehr intensiv sein. Wenn der Bundestag in diesem Bereich nicht ganz die Aufgaben der Regierung übernehmen sollte, ist kaum noch eine stärkere Einbeziehung möglich. Vor diesem Hintergrund gehe ich davon aus, dass alle Anforderungen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erfüllt sind.

Der ESM ist doch aber so konstruiert, dass die Parlamente der Mitgliedsstaaten im Eilfall kaum ihrer Kontrollfunktion gerecht werden können. Gerät der ESM nicht doch mit den verfassungsmäßigen Rechten des Bundestags in Kollision?
Deutschland hat aufgrund seines großen Stimmanteils im Ergebnis ein Vetorecht in den Organen des ESM. Und bei allen wichtigen Entscheidungen und vor allem bei solchen, die die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestags berühren, darf der deutsche Vertreter im Gouverneursrat oder im Direktorium (die zentralen Gremien des ESM, Anm. d. Red.) nach dem deutschem ESM-Finanzierungsgesetz nur dann zustimmen, wenn der Bundestag vorher mit dieser Angelegenheit befasst wurde und ausdrücklich zustimmt hat. Dafür gibt es auch bei Eilbeschlüssen keine Ausnahme. Das Bundesverfassungsgericht geht davon aus, dass der Bundestag sehr zügig entscheiden kann. Er kann in die eine oder andere Richtung entscheiden. Das Parlament ist also immer Herr des Geschehens. Deshalb sehe ich hier kein Problem der parlamentarischen Kontrolle.

Sehen Sie größere Verwerfungen, wenn Karlsruhe den ESM einstweilen stoppen würde?
Über das Ausmaß der Verwerfungen möchte ich nicht spekulieren. Aber dass die Märkte negativ reagieren würden, wenn die Ratifizierung nicht nur vorübergehend, sondern auf unbestimmte Zeit verschoben werden müsste, erscheint mir nahe liegend.

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat dieser Tage ein Programm aufgelegt, unbegrenzt Staatsanleihen von krisengeschüttelten Euroländern aufkaufen zu wollen. Vor diesem Hintergrund erscheint die Entscheidung der Karlsruher Richter nur noch von nachrangiger Bedeutung.
Ich habe auch in der Presse gelesen, dass es die Ansicht gibt, dass man die Karlsruher Entscheidung gar nicht mehr so wichtig nehmen müsse. Aber man muss doch sehr wohl unterscheiden zwischen dem, was die unabhängige EZB tut und dem, was die neue internationale Organisation „ESM“ betrifft. Immerhin wird diese von den Mitgliedsstaaten gegründet und von deren Parlamenten kontrolliert. Es mag sein, dass die Maßnahmen der EZB und des ESM ökonomisch relativ ähnlich wirken können. Aber das Bundesverfassungsgericht entscheidet nicht über die Handlungen der EZB. Deshalb ist dies etwas, das mit dem Verfahren wirtschaftlich-funktional zusammenhängen kann, rechtlich aber doch getrennt zu beurteilen ist.

Unter Ökonomen herrscht Uneinigkeit über die Dauer der Krise. Es gibt Stimmen, wie die von Max Otte, die meinen, in zwei bis drei Jahren wäre die Krise überstanden, die Karawane würde dann schon weiterziehen. Rechtfertigt diese Ungewissheit einen permanenten Rettungsschirm praktisch als unabdingbar zu etablieren?
Das ist eine politische Entscheidung, die die Mitgliedstaaten getroffen haben. Man muss in diesem Zusammenhang berücksichtigen, dass andere Schritte – wie eine Änderung der europäischen Verträge – am Veto Großbritanniens gescheitert sind. Die Mitgliedsstaaten mussten beim ESM und vor allem beim Fiskalpakt völkerrechtlich miteinander kooperieren, weil Änderungen der EU-Verträge mit Zustimmung aller 27 Mitgliedsstaaten derzeit nicht möglich sind.

Eine neue deutsche Verfassung ist nur über eine revolutionäre Umwälzung erreichbar 

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Ahem,

"Er hat die Bundesregierung bei verschiedenen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten" und fast alle verloren.

  • Antworten
Very Serious Sam10.09.2012 | 19:52 Uhr

Echte Soziale Marktwirtschaft

Ohne ESM bricht die Wirtschaft sofort zusammen (globale Liquiditätsfalle); mit ESM kann das Elend (Zinsumverteilung von der Arbeit zum Besitz) vielleicht noch für kurze Zeit verlängert werden. Worüber regt man (oder Frau) sich also auf?

http://opium-des-volkes.blogspot.de/2012/01/2012.html

Stattdessen wäre es wünschenswert, dass das einstige Volk der Dichter und Denker seinen Restverstand zusammenkratzt, um endlich die Soziale Marktwirtschaft zu verwirklichen:

http://opium-des-volkes.blogspot.de/2012/08/personliche-freiheit-und-sozialordnung.html

  • Antworten
Stefan Wehmeier11.09.2012 | 03:54 Uhr

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