Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über den ESM und den Fiskalpakt. Eine Zäsur? Der Prozessvertreter der Bundesregierung, Ulrich Häde meint, der Weg zu einer neuen Verfassung sei nicht so einfach, wie es politische Akteure derzeit suggerieren
Herr Häde, Sie sind seit geraumer Zeit in verschiedenen Verfahren zur Eurokrise Prozessvertreter der Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht. Was erwarten Sie für Mittwoch: Wird Karlsruhe die Anträge der ESM-Gegner abweisen?
Als Prozessvertreter der
Bundesregierung hoffe ich natürlich, dass unsere Position beim
Gericht Eindruck hinterlassen hat. Über die konkreten Ergebnisse
möchte ich nicht spekulieren.
Was ist denn Ihre Position?
Bei dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) handelt es sich
um einen Mechanismus, der im Hinblick auf die verfügbaren
Instrumente der verfassungsmäßigen Europäischen
Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) nachgebildet ist. Die
Parlamentsbeteiligung, die im ESM-Finanzierungsgesetz geregelt ist,
wird sehr intensiv sein. Wenn der Bundestag in diesem Bereich nicht
ganz die Aufgaben der Regierung übernehmen sollte, ist kaum noch
eine stärkere Einbeziehung möglich. Vor diesem Hintergrund gehe ich
davon aus, dass alle Anforderungen der bisherigen Rechtsprechung
des Bundesverfassungsgerichts erfüllt sind.
Der ESM ist doch aber so konstruiert, dass die
Parlamente der Mitgliedsstaaten im Eilfall kaum ihrer
Kontrollfunktion gerecht werden können. Gerät der ESM nicht doch
mit den verfassungsmäßigen Rechten des Bundestags in
Kollision?
Deutschland hat aufgrund seines großen Stimmanteils im Ergebnis ein
Vetorecht in den Organen des ESM. Und bei allen wichtigen
Entscheidungen und vor allem bei solchen, die die
haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestags berühren,
darf der deutsche Vertreter im Gouverneursrat oder im Direktorium
(die zentralen Gremien des ESM, Anm. d. Red.) nach dem
deutschem ESM-Finanzierungsgesetz nur dann zustimmen, wenn der
Bundestag vorher mit dieser Angelegenheit befasst wurde und
ausdrücklich zustimmt hat. Dafür gibt es auch bei Eilbeschlüssen
keine Ausnahme. Das Bundesverfassungsgericht geht davon aus, dass
der Bundestag sehr zügig entscheiden kann. Er kann in die eine oder
andere Richtung entscheiden. Das Parlament ist also immer Herr des
Geschehens. Deshalb sehe ich hier kein Problem der
parlamentarischen Kontrolle.
Sehen Sie größere Verwerfungen, wenn Karlsruhe den ESM
einstweilen stoppen würde?
Über das Ausmaß der Verwerfungen möchte ich nicht spekulieren. Aber
dass die Märkte negativ reagieren würden, wenn die Ratifizierung
nicht nur vorübergehend, sondern auf unbestimmte Zeit verschoben
werden müsste, erscheint mir nahe liegend.
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat dieser Tage ein
Programm aufgelegt, unbegrenzt Staatsanleihen von
krisengeschüttelten Euroländern aufkaufen zu wollen. Vor diesem
Hintergrund erscheint die Entscheidung der Karlsruher Richter nur
noch von nachrangiger Bedeutung.
Ich habe auch in der Presse gelesen, dass es die Ansicht gibt, dass
man die Karlsruher Entscheidung gar nicht mehr so wichtig nehmen
müsse. Aber man muss doch sehr wohl unterscheiden zwischen dem, was
die unabhängige EZB tut und dem, was die neue internationale
Organisation „ESM“ betrifft. Immerhin wird diese von den
Mitgliedsstaaten gegründet und von deren Parlamenten kontrolliert.
Es mag sein, dass die Maßnahmen der EZB und des ESM ökonomisch
relativ ähnlich wirken können. Aber das Bundesverfassungsgericht
entscheidet nicht über die Handlungen der EZB. Deshalb ist dies etwas,
das mit dem Verfahren wirtschaftlich-funktional zusammenhängen
kann, rechtlich aber doch getrennt zu beurteilen ist.
Unter Ökonomen herrscht Uneinigkeit über die Dauer der
Krise. Es gibt Stimmen, wie die von Max Otte, die meinen, in zwei
bis drei Jahren wäre die Krise überstanden, die Karawane würde dann
schon weiterziehen. Rechtfertigt diese Ungewissheit einen
permanenten Rettungsschirm praktisch als unabdingbar zu
etablieren?
Das ist eine politische Entscheidung, die die Mitgliedstaaten
getroffen haben. Man muss in diesem Zusammenhang berücksichtigen,
dass andere Schritte – wie eine Änderung der europäischen Verträge
– am Veto Großbritanniens gescheitert sind. Die Mitgliedsstaaten
mussten beim ESM und vor allem beim Fiskalpakt völkerrechtlich
miteinander kooperieren, weil Änderungen der EU-Verträge mit
Zustimmung aller 27 Mitgliedsstaaten derzeit nicht möglich
sind.
Eine neue deutsche Verfassung ist nur über eine revolutionäre Umwälzung erreichbar











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