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 > Ein Volksentscheid droht an Parolen zu scheitern

Berliner Republik

Contra EU-PlebiszitEin Volksentscheid droht an Parolen zu scheitern

Von Manfred Löwisch20. Juli 2012
Picture Alliance
Europaflagge,Europablau,Blumenschau Chrysanthema,EU-Referendum,EU-Volksentscheid Deutschland,europäische Integration
Der Volksentscheid über Europa ist in Deutschland nicht wirklich der richtige Weg
Schrift:

Wie könnte man zu den Vereinigten Staaten von Europa kommen? Über eine neue Verfassung – oder einen Volksentscheid? Der Jurist Manfred Löwisch sieht beides kritisch. Käme es zu einem Referendum über mehr Europa in Deutschland, könnten die Sachargumente etwa von Parolen überlagert werden. Ein Gastbeitrag

Seite 1 von 2

Manfred Löwisch ist Anwalt für u.a. Wirtschafts- und Vertragsrecht und emeritierter Rechtsprofessor der Universität Freiburg. Er klagte bereits gegen den Volksentscheid zum Bahnhofsprojekt „Stuttgart 21“. Denn der Abschluss von Verträgen sei Sache der Regierung, argumentierte er damals. Der Staatsgerichtshof Baden-Württemberg hatte die Klage jedoch abgewiesen, weil in einem Organstreit nur Regierung oder Landtag klagen dürften, nicht jedoch der einzelne Bürger.

 

Heute – morgen – übermorgen: Inzwischen wird nicht mehr das Ob, sondern schon das Wann eines Volksentscheids über mehr Europa diskutiert.

Als Ausgangspunkt dieser Diskussion gilt das sogenannte Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht hat dort den Satz aufgestellt, selbst Grundgesetzänderungen reichten nicht aus, um den Schritt zum europäischen Bundesstaat verfassungsrechtlich zu legitimieren. Dem stehe die „Ewigkeitsgarantie“ (in Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes) entgegen.

Diese hält eine Grundgesetzänderung unter anderem dann für unzulässig, wenn sie den (in Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz niedergelegten) Grundsatz berührt, dass die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat ist.

Kernbereich demokratischer Gestaltung eines Bundesstaats sind schließlich die Finanzen, urteilte das Bundesverfassungsgericht. In anderen Worten: die Entscheidung über Einnahmen und Ausgaben einschließlich der Kreditaufnahme. Zwar beschneide nicht jede europäische oder internationale haushalterische Verpflichtung die Rechte des Bundestages. Entscheidend sei aber, „dass die Gesamtverantwortung mit ausreichenden politischen Freiräumen für Einnahmen und Ausgabennoch im Deutschen Bundestag getroffen werden kann“.

Bildergalerie: Der Vertrag von Lissabon
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Soweit ist es trotz Rettungsschirmen heute und wohl auch morgen noch nicht. Politisch ist das Karlsruhe-Urteil eher Munition der Bundesregierung in ihrem Kampf gegen die Vergemeinschaftung der Schulden notleidender Euro-Mitgliedstaaten.

Das Kabinett kann darauf verweisen, dass ihm verfassungsrechtlich die Hände gebunden sind. Aber das Fernziel – eine europäische Fiskalunion mit eigener europäischer Haushaltsgesetzgebung und allseits verbindlichen Regeln für die Kreditaufnahme – stößt an die bundesstaatlichen Schranken, die das Bundesverfassungsgericht formuliert hat.

Lassen sich diese Schranken nun durch einen Volksentscheid überwinden? Die Richter äußerten sich dazu eher dunkel. Sie sagen, wenn Deutschland die Schwelle zum Bundesstaat überschreite, brauche es „eine freie Entscheidung des Volkes jenseits der gegenwärtigen Geltungskraft des Grundgesetzes“.

Seite 2: Wird das Grundgesetzes durch eine neue Verfassung abgelöst?

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Unser Grundgesetz setzt die Regeln

Vielen Dank Herr Löwisch, vielen Dank liebe Cicero-Readaktion, für den außerordentlich guten Beitrag. Das Grundgesetz setzt Regeln, die niemand ändern darf. Alle Grundrechte sind „unveräußerlich". Sie haben „Ewigkeitscharakter" (Art. 79 Grundgesetz). Ich bin zwar kein Jurist, aber das gehört eigentlich zur Allgemeinbildung. Grundsätzlich begrüße ich immer die Suche nach einem zukunftsorientierten Entwurf, wenn es um das eigene Land geht und die Lebensverhältnisse der deutschen Bürgerinnen und Bürger sich dadurch verbessern, oder die einem überlebensförderndem Handeln (Anpassung an neue Situationen) dienen. In diesem Sinne bin ich Modernitätstraditionalist. Jedoch ist schon die Fähigkeit der Nationalstaaten, ihre sogenannten „Staatsziele“ wie die Daseinsvorsorge zu erfüllen gering, wie soll das auf einer supranationalen Ebene funktionieren? Auch die Lücke zwischen funktionalen nationalen Eigeninteressen (Haushalts-, Steuer- und Sozialpolitik) und Europa (Zentralisierung des Haushalts- und Verschuldenswesens) scheint zu groß, als dass sie in einem größeren Konsens geschlossen werden könnte, auch nicht mit einer neuen Verfassung. Schon im Hinblick auf die unterschiedliche kulturelle und ökonomische Substanz der einzelnen Länder, kann das nicht gut gehen. Wir beklagen doch schon auf nationaler Ebene gerade eben dies, dass nichts so richtig zu gelingen scheint. Dabei ist unser Zutrauen in die politische konzeptionelle Ausführungs-Kompetenz und Gestaltung der Politik gleichwohl schon im eigenen Land gering entwickelt (Stichworte Energiewende, Krippenplätze etc.) Die Politik ist immer groß mit ihren Ankündigungen. Oft sind es auch unüberprüfbare fiktive Faktoren, die über die Medien in die Wirklichkeit einfließen. Mit einem postmodernem Pluralismus, nämlich Beliebigkeit, die Pluralität tilgt, die Gleichheit und Beliebigkeit verrührt, wird aufgeklärte kritische Rationalität verhindert. Im Großen und Ganzen hat sich unser Grundgesetz bewährt und ist lebenstauglich.

  • Antworten
bernhard jasper20.07.2012 | 15:41 Uhr

Schade,

das die Befürworter von mehr europäischer Integration jetzt schon nicht einmal mehr auf den Willen der Bevölkerungsmehrheit Rücksicht nehmen wollen.

Schade, dass sie sich nicht verpflichtet fühlen, und sich wahrscheinlich nicht mehr zutrauen, die Bevölkerungsmehrheit in einer offenen Diskussion durch Argumente zu überzeugen.

Wer die Bundesrepublik Deutschland abschaffen und durch einen europäischen Bundesstaat ersetzen will, der muss unbedingt die grosse Mehrheit der Bevölkerung hinter sich haben. Sonst wird das nichts.

Aber offensichtlich haben unsere EUphoriker und EUROmantiker aus dem Schicksal des EU-Verfassungsprojektes in Frankreich und den Niederlanden überhaupt nichts gelernt.

Was sind das für Demokraten, die Angst vorm Volk haben und ihm eine Verfassung auch gegen seinen Willen aufnötigen wollen wie zu Kaisers Zeiten!

"Ihr seid mir schöne Republikaner!" (historisches Zitat von 1918)

  • Antworten
Andreas Thomsen20.07.2012 | 17:44 Uhr

Ich habe große Zweifel an einem Vereinigten Staaten von Europa

weil Europa aus Ländern besteht die sehr unterschiedliche Kulturen und Interessen haben die historisch verankert sind.Auch die wirtschaftliche Stärke ist sehr unterschiedlich und werden Schwierigkeiten bereiten unter einen Hut
zu kriegen.Selbst in der BRD besteht ein großes Gefälle weil einige Bundesländer Transferleistungen an weniger
erfolgreiche Bundesländer machen müssen und sind darüber sehr verärgert.
Wir sollten fuer Deutschland das Grundgesetz behalten .Es hat uns bis heute sehr gut gedient.

  • Antworten
Lill-Karin Bryant21.07.2012 | 00:16 Uhr

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