Wie könnte man zu den Vereinigten Staaten von Europa kommen? Über eine neue Verfassung – oder einen Volksentscheid? Der Jurist Manfred Löwisch sieht beides kritisch. Käme es zu einem Referendum über mehr Europa in Deutschland, könnten die Sachargumente etwa von Parolen überlagert werden. Ein Gastbeitrag
Manfred Löwisch ist Anwalt für u.a. Wirtschafts- und Vertragsrecht und emeritierter Rechtsprofessor der Universität Freiburg. Er klagte bereits gegen den Volksentscheid zum Bahnhofsprojekt „Stuttgart 21“. Denn der Abschluss von Verträgen sei Sache der Regierung, argumentierte er damals. Der Staatsgerichtshof Baden-Württemberg hatte die Klage jedoch abgewiesen, weil in einem Organstreit nur Regierung oder Landtag klagen dürften, nicht jedoch der einzelne Bürger.
Heute – morgen – übermorgen: Inzwischen wird nicht mehr das Ob, sondern schon das Wann eines Volksentscheids über mehr Europa diskutiert.
Als
Ausgangspunkt dieser Diskussion gilt das sogenannte Lissabon-Urteil
des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht hat dort den Satz
aufgestellt, selbst Grundgesetzänderungen reichten nicht aus, um
den Schritt zum europäischen Bundesstaat verfassungsrechtlich zu
legitimieren. Dem stehe die „Ewigkeitsgarantie“ (in Artikel 79
Absatz 3 des Grundgesetzes) entgegen.
Diese hält eine Grundgesetzänderung unter anderem dann für unzulässig, wenn sie den (in Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz niedergelegten) Grundsatz berührt, dass die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat ist.
Kernbereich demokratischer Gestaltung eines Bundesstaats sind schließlich die Finanzen, urteilte das Bundesverfassungsgericht. In anderen Worten: die Entscheidung über Einnahmen und Ausgaben einschließlich der Kreditaufnahme. Zwar beschneide nicht jede europäische oder internationale haushalterische Verpflichtung die Rechte des Bundestages. Entscheidend sei aber, „dass die Gesamtverantwortung mit ausreichenden politischen Freiräumen für Einnahmen und Ausgabennoch im Deutschen Bundestag getroffen werden kann“.
Soweit ist es trotz Rettungsschirmen heute und wohl auch morgen noch nicht. Politisch ist das Karlsruhe-Urteil eher Munition der Bundesregierung in ihrem Kampf gegen die Vergemeinschaftung der Schulden notleidender Euro-Mitgliedstaaten.
Das Kabinett kann darauf verweisen, dass ihm verfassungsrechtlich die Hände gebunden sind. Aber das Fernziel – eine europäische Fiskalunion mit eigener europäischer Haushaltsgesetzgebung und allseits verbindlichen Regeln für die Kreditaufnahme – stößt an die bundesstaatlichen Schranken, die das Bundesverfassungsgericht formuliert hat.
Lassen sich diese Schranken nun durch einen Volksentscheid überwinden? Die Richter äußerten sich dazu eher dunkel. Sie sagen, wenn Deutschland die Schwelle zum Bundesstaat überschreite, brauche es „eine freie Entscheidung des Volkes jenseits der gegenwärtigen Geltungskraft des Grundgesetzes“.
Seite 2: Wird das Grundgesetzes durch eine neue Verfassung abgelöst?











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