Es war ein ungewöhnlicher Wechsel: Peter Müller wurde vom Ministerpräsidenten zum Verfassungsrichter. Nun urteilt er über den ESM, die Wahlmänner in der Bundesversammlung und womöglich über ein NPD-Verbot. Doch er ist erst einmal befangen – wegen seiner politischen Vergangenheit
Die scharlachroten Roben sind vielen Richtern ein Graus. Mal verheddert sich das weite Gewand in den Rollen des Richterstuhls, mal vergessen sie das Barett abzusetzen. Nur wenigen Richtern gelingt es, in der Robe eine gute Figur zu machen. Bei Peter Müller, wenn er meist ganz links auf der Richterbank sitzt, wirkt die Robe, als wäre sie ein Stück zu groß.
Man hat ihn noch als selbstbewussten saarländischen Landesvater in Erinnerung. Jetzt ist er Teil des wohl mächtigsten Kollektivs des Landes. Müller ist in bewegten Zeiten gekommen. Das Gericht muss über die Zukunft des Euro mitentscheiden oder gleich der ganzen Europäischen Union – wer weiß das in diesen Tagen schon so genau.
Bei der mündlichen Verhandlung zum ESM im Sommer saß er auf der Richterbank und stellte seinen ehemaligen Parteifreunden kritische Fragen zu den Abläufen im Bundestag bei dieser historischen Entscheidung. Aber seine neue Rolle ist für beide Seiten noch ungewohnt. In der Verhandlung wurde er von fast jedem Parlamentarier als „Herr Verfassungsrichter“ Müller angesprochen – als einziger der acht Richter. Gleichgültig, ob das als kleine Spitze gegen den ehemaligen Kollegen Ministerpräsidenten gemeint ist, der von ihren Gnaden auf seinen Posten kam, oder ganz unbewusst. Peter Müller werden diese Feinheiten nicht entgangen sein.
Müller hat im Sauseschritt die Seiten gewechselt. Kaum vier Monate lagen damals zwischen seinem Rücktritt in Saarbrücken und seinem Amtsantritt in Karlsruhe, der von bösen Kommentaren begleitet wurde. Es wurde seine mangelnde Qualifikation für das höchste Richteramt im Land kritisiert.
Seine einschlägigen Erfahrungen beschränken sich tatsächlich auf zwei Jahre als Amtsrichter in Ottweiler und zwei Jahre beim Landgericht Saarbrücken. Wissenschaftliche Veröffentlichungen von bleibender Bedeutung sind von ihm nicht bekannt. Kritiker fürchteten, hier würde ein amtsmüder Ministerpräsident auf einem Richtersessel entsorgt. Es war von politischem Kuhhandel die Rede.
Aber der wohl schwerwiegendste Vorbehalt, warum es vielleicht keine gute Idee ist, einen amtierenden Ministerpräsidenten zum krönenden Abschluss seiner Karriere zum Verfassungsrichter zu machen, wurde schon bald offenkundig.
Beim jährlichen Presseempfang des Gerichts im Februar, bei dem traditionell die Fälle präsentiert werden, die die Senate im laufenden Jahr zum Abschluss bringen wollen, trug Müller eine Verfassungsbeschwerde gegen die Wahl der letzten Bundespräsidenten vor, die in seinem Dezernat liegt.










