Der vom Bundestag beschlossene Gesetzentwurf zur Reform des Wahlrechts ist verfassungswidrig, sagt der Staatsrechtler Hans Meyer. Denn CDU und CSU sicherten sich damit Privilegien. Im CICERO-ONLINE-Interview spricht der frühere Präsident der Berliner Humboldt-Universität von einem „Skandal“.
Herr Meyer, Sie haben das bestehende Wahlsystem mit der von Ihren vertretenen Klage 2008 vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall gebracht. Jetzt hat der Bundestag mit den Stimmen von CDU, CSU und FDP – und gegen die Opposition – ein neues Wahlrecht beschlossen. Was halten Sie von dem Gesetzesentwurf?
Überhaupt nichts. Er ist verfassungswidrig. Er behebt das Problem des sogenannten negativen Stimmgewichts nicht.
Was bedeutet das?
Die Voraussetzung für das negative Stimmgewicht ist, dass das Wahlergebnis in einem Land sich auf das Wahlergebnis in einem anderen Land auswirken kann. In dem neuen Entwurf sind zwar die Landeslisten nicht mehr miteinander verbunden, aber die Landeswahlergebnisse. Sie beeinflussen sich gegenseitig. Praktisch kann es etwa so sein, dass 10.000 Zweitstimmen für die SPD in Bremen der Partei nicht viel helfen, weil sie genügend Direktmandate gewinnt. Aber dafür könnte ein Mandat aus Sachsen-Anhalt oder Nordrhein-Westfalen nach Bremen wandern – und das muss kein SPD-Mandat sein. Es kann ein beliebiges Mandat sein. Dann hätten wir also Ergebnisse, die dem Wählerwillen völlig widersprechen. Die Reform eröffnet ein neues Feld des negativen Stimmgewichts. Das hat die Koalition verschwiegen.
Und wie bewerten Sie die Vorschläge von der Opposition, die allesamt abgelehnt wurden?
Bei den Entwürfen von Linken und Grünen hätte es das nicht gegeben, und in meinen Augen auch nicht bei dem SPD-Vorschlag, der mit Ausgleichsmandaten arbeitet.
Müsste man die Überhangmandate abschaffen?
Ja. Und genau das wollte die Union nicht. Denn sie profitiert davon.
Inwiefern?
Die Union hat bei der Bundestagswahl 2009 insgesamt 24 Überhangmandate erworben. 21 für die CDU und drei für die CSU. Nehmen wir zwei Beispiele: 2005 hatte die CDU in Baden-Württemberg drei Überhangmandate. Vier Jahre später hat sie 400.000 Zweitstimmen verloren, aber zehn Überhangmandate gewonnen. Und die CSU hat in Bayern überhaupt zum ersten Mal Überhangmandate bekommen, weil sie über 600.000 Zweitstimmen verloren hat. Das heißt, der Verlust an Anhängerschaft wurde durch Überhangmandate vergütet. Das ist wie bei den Bänkern, die Boni bekommen, weil sie das Finanzsystem gegen die Wand gefahren haben.
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