Dabei kann niemand den Bundestagsabgeordneten vorwerfen, dass sie einen Beruf haben, dass sie neben ihrem Mandat anderen Tätigkeiten nachgehen und niemand kann es ihnen verwehren. Zwar muss laut Abgeordnetengesetz das Mandat „im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Bundestagsabgeordneten“ stehen, dafür bekommt er seine Diäten, aber „Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art“ sind neben dem Mandat zulässig. Abgeordnete sind eben keine staatlichen Amtsträger, denen eine Nebentätigkeit verboten ist, sondern sie sind Vertreter des ganzen Volkes. Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil bestätigt. Aber die Karlsruher Richter haben auch festgestellt, das Volk habe Anspruch darauf zu wissen, „von wem – und in welcher Größenordnung – seine Vertreterinnen und Vertreter Geld oder geldwerte Leistungen entgegennehmen.“
Natürlich dürfen die Wähler wissen wollen, wie die Bundestagsabgeordneten ihr Geld verdienen, praktikablere Veröffentlichungsregeln als die geltenden sind dringend notwendig. Doch niemand kann von Politikern absolute Transparenz verlangen, etwa die Veröffentlichung von Verträgen, Steuererklärungen oder privaten Terminkalendern. Schließlich ließe dies tiefe Einblicke in die individuelle Lebensführung zu, selbst Ehepartner wären davon betroffen. Politiker haben zudem nicht nur das Recht auf ein Privatleben, sondern auch auf freie Berufsausübung. Und neben den berechtigten Interessen der Wähler gibt es deshalb auch für Abgeordnete schützenswerte Grundrechte, etwa das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Hinzu kommt, Rechtsanwälte, die neben dem Mandat weiter ihre Kanzlei führen, wird niemand zwingen können, ihre Mandanten preiszugeben. Für Selbstständige oder Freiberufler könnte es den Konkurs bedeuten, wenn sie ihre Auftragsbücher oder Verträge offenlegen müssten.
Die Forderung nach einem gläsernen Abgeordneten ist totalitär und undemokratisch. Sie schlösse zudem bestimmte Berufsgruppen von der aktiven politischen Betätigung und der Übernahme von Mandaten aus. Der Bundestag würde endgültig zu einem Parlament der Beamten, Lehrer und Berufspolitiker.
Im Übrigen wird der Lobbyismus auch nicht dort zur Gefahr, wo Ex-Minister Vorträge halten, meist vor einem großen Publikum und anschließend häufig für jedermann nachlesbar. Interessanter wäre es da schon, wenn man wüsste, in welchen klandestinen Zirkeln sich aktive Politiker und Interessenvertreter in der Hauptstadt begegnen, wo finanzstarke Interessengruppen direkt in Ministerien hineinwirken oder gar an Gesetzestexten mitschreiben. Der Bundestag könnte zum Beispiel ein Lobbyregister einführen und Lobbyisten dazu verpflichtet werden, ihre Einnahmen, ihre Kunden und die Themen, zu denen sie arbeiten, offenzulegen.
Doch genauso wenig wie die Nebentätigkeit von Bundestagsabgeordneten lässt sich der Lobbyismus verbieten. An ihm ist im Übrigen auch gar nichts ehrenrühriges. Interessenverbände und die organisierte Einflussnahme auf politische Entscheidungen gehören vielmehr zur politischen Willensbildung, sie sind in einem demokratischen Gemeinwesen eine Selbstverständlichkeit. Dass daraus ein Spannungsverhältnis entsteht, muss die Demokratie aushalten. Wer stattdessen die Debatte über die Nebeneinkünfte des Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück so hysterisch, populistisch und verlogen führt, wie Union und FDP in den letzten Tagen, muss sich nicht wundern, wenn die Politik- und Politikerverdrossenheit weiter zunimmt.











7 Kommentare