Während Merkel am Parlament vorbeiregiert und über die tatsächliche Finalität Europas geschwiegen wird, tritt einzig Karlsruhe auf die Bremse. Die Verfassungsrichter machen die Dimension des nächsten Schrittes klar und verlangen demokratische Legitimation. Anders sei „Mehr Europa“ nicht zu haben
Man bedenke: Erstmals überhaupt, seit wir uns auf dem Weg zu einem „geeinten Europa“ befinden, flackert nun ernsthaft eine Debatte über das reale und das künftige Europa auf. Was ist es, was könnte daraus werden, was droht zu scheitern? Mit dieser „demokratischen Frage“, genauer: dem demokratischen Defizit - möchte ich mich hier befassen, und zwangsläufig also auch damit, wie die Regierung damit umgeht.
Als eine Art störenden Randbetrieb haben das Kanzleramt und seine Satrappen, die Fraktionschefs der Koalition, während der Finanzmarkt- und -Euro-Krise das Parlament behandelt. Geradezu symbolkräftig wird das noch einmal vorgeführt am Ende dieser Woche, wenn der Bundestag sich nach der Verabschiedung des europäischen Fiskalpakts mit der erforderlichen Zweidrittel-Mehrheit in die Sommerpause verabschiedet.
Verzögern wird auch die Opposition die Sache nicht, aus Sorge um ihren europäischen Leumund, aber auch, weil ja objektiv Eile geboten ist. Selbst größte EU-Mitgliedsländer wie Spanien, bald vermutlich auch Italien suchen Zuflucht unter einem Rettungsschirm. Das heißt: Das Parlament sieht sich wohl oder übel zum „Ja“, aber es sieht sich auch zur Eile gezwungen in einer hochkomplizierten Sachfrage, die ohnehin die Sachkompetenz der meisten Abgeordneten übersteigt.
Allein dem Bundesverfassungsgericht ist augenblicklich zu danken, dass noch Bremsen eingezogen und der Abstimmungsprozess verlangsamt wird. In seinem jüngsten Urteil hatte es die Regierung – man muss schon sagen: erneut – hart gerüffelt, den Bundestag nicht „umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt“ über wichtige Angelegenheiten der Europäischen Union nach Artikel 23 des Grundgesetzes zu unterrichten, ihn damit also um seine Mitwirkungsrechte zu bringen und vor vollendete Tatsachen zu stellen. Wenn der Bundespräsident nach der Entscheidung des Parlaments am Freitag das Gesetz nicht eilends unterschreibt, so hängt auch das mit Karlsruhe zusammen. Denn die Richter haben – absolut ungewöhnlich, aber verständlich, da in Notwehr – halböffentlich ihr „Entsetzen“ durchblicken lassen darüber, dass Joachim Gauck das international verbindliche Gesetz unterschreiben und damit wirksam werden lassen wollte, obwohl beim Gericht noch ein Verfahren gegen das Gesetz selbst geprüft wird.
Zugegeben, es gab Zeiten, in denen auch ich als Journalist mit einigem Bangen nach Karlsruhe geblickt habe. Wo in Nachbarländern wie Frankreich, Dänemark, Irland Referenden dazu dienten, zumal im Konflikt um eine neue Verfassung Ressentiments einzusammeln und Stimmen gegen den Integrationsprozess zu mobilisieren, da konnten sich die deutschen Europa-Skeptiker scheinbar auf das höchste Gericht verlassen: Es legte, zuletzt eben beim sogenannten Lissabon-Urteil, die Hürden so hoch und machte eine parlamentarische Zustimmung derart zwingend, dass man den Verdacht haben konnte, insgeheim werde da an den Bundestag appelliert, nationale Souveränitätsrechte mit Zähnen und Klauen zu verteidigen, ohne zu sehen, womit sie in Europa kompensiert werden – und weshalb das Projekt sich lohnt.











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