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Berliner Republik

Blasphemie-VerbotDeutschlands Religionspolizei

Von Alexander Marguier27. Juni 2012
picture alliance
Blasphemie,Gotteslästerung,Jesus,Mosebach
Ist Gotteslästerung bald strafbar?
Schrift:

Der Schriftsteller Martin Mosebach will Gotteslästerei unter Strafe stellen. Aber was wohl als intelligente Provokation gedacht war, ist das Dokument eines intellektuellen Scheiterns

Seite 1 von 2

Martin Mosebach ist ein Mann mit vielen Talenten: Buchautor, Reisereporter, Essayist und Ghostwriter mit dem Spezialgebiet „Afrikanischer Adel“. Sein Wiedererkennungsmerkmal aber besteht in der Pose des Salonreaktionärs – was ja kein Fehler ist, denn dem Zeitgeist wird in den Medien genug gehuldigt. Wobei man sich fragen kann, ob die Ablehnung des Zweiten Vatikanischen Konzils inzwischen nicht selbst zu einer Modeerscheinung innerhalb der katholischen Kirche geworden ist, eine Art klerikaler Retro-Chic.

Was das Frankfurter Universalgenie mit eingelegtem Rückwärtsgang allerdings vor ein paar Tagen ausgerechnet in der nicht gerade für ihre Kirchentreue bekannten „Frankfurter Rundschau“ zum Besten gegeben hat, lässt Zweifel an einer in den Feuilletons viel besungenen Kardinaltugend Martin Mosebachs aufkommen, und zwar an seiner Stilsicherheit.

Es geht um ein Plädoyer für die Strafbarkeit von Blasphemie – als Sujet also durchaus geeignet, um die unique selling position eines schriftstellernden Katholiken mit besonderem Faible für den lateinischen Ritus zu festigen. Doch mit diesem Geschwurbel, das sich nicht zwischen amateurhaftem Rechtsgutachten und billigem Moralisieren entscheiden kann oder will, ist Mosebach auf das Format eines Westentaschen-Dávila geschrumpft, dem man nur noch gute Besserung wünschen und verlegen das parfümierte Stofftaschentuch reichen will. Es ist wirklich zum Heulen.

Also: Mosebach findet, Gotteslästerei gehört geahndet (womit, lässt er wohlweislich offen), und er zieht zur Rechtfertigung dieser Fatwa, jawohl, das Grundgesetz heran. Viel weiter als bis zur Lektüre der Präambel scheint er freilich nicht gekommen zu sein, wenn er in Frage stellt, dass Deutschland ein weltanschaulich neutraler Staat sei. Dort steht tatsächlich etwas vom „Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen“, in dem das deutsche Volk sich seine Verfassung gegeben habe.

Aber eine Präambel entfaltet für sich genommen keine normative Kraft, weshalb der gelernte Jurist Mosebach sich noch mühsam bis zu Artikel 1 vorkämpft und die darin postulierte Menschenwürde mal schnell dem Christentum auf der Habenseite verbucht, und zwar komplett: Diese sei „ohne christliche Inspiration nicht vorstellbar“. Eine kühne These durchaus, aber als juristischer Kniff dann doch etwas problematisch. Denn „vorstellbar“ ist ja in dieser Hinsicht noch so einiges mehr (zumindest, wenn man nicht Martin Mosebach heißt). Ich beispielsweise könnte mir vorstellen, dass Menschenwürde prima facie auch ohne christlichen Background zuerkannt werden kann und gebe zu bedenken, dass „Inspiration“ ein ziemlich unbestimmter Rechtsbegriff ist. Ansonsten empfehle ich wieder einmal, im Grundgesetz bis zu Artikel 140 vorzublättern. Könnte in diesem Zusammenhang jedenfalls ganz hilfreich sein.

Da Mosebach offenbar selbst bemerkt hat, auf welch wackeligem Grund er seine juristische Argumentation aufbaut, macht er behelfsweise ein paar praktische Gründe geltend. Das klingt dann so: „Aber auch für den weltanschaulich strikt neutralen Staat könnte sich die Notwendigkeit einer Bekämpfung der Blasphemie ergeben, wenn die staatliche Ordnung durch sie gefährdet wird.“ Dies könne geschehen, „wenn eine größere Gruppe von Gläubigen sich durch die Blasphemie in ihren religiösen Überzeugungen so verletzt fühlt, dass ihre Empörung zu einem öffentlichen Problem wird“.

Mal davon abgesehen, dass die Empörung kleinerer Gruppen für Mosebach offenbar hinnehmbar wäre und er somit einem Zwei-Klassen-Blasphemieverbot (die Zeugen Jehovas fallen schon rein zahlenmäßig als potenzieller Wut-Mob nicht ins Gewicht) das Wort redet, heißt dies: Auf das offenkundig gewordene Gewaltpotenzial in Deutschland lebender Salafisten sollte der deutsche Rechtsstaat endlich angemessen reagieren. Nämlich, indem er Blasphemie verbietet. Dann besteht zumindest Hoffnung darauf, dass die sich nicht mehr ständig durch vorlaute Laizisten provoziert fühlen müssen. Hurra, wir kapitulieren!

Seite 2: Mosebach fordert ein allgemeines Provokationsverbot

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Blasphemie-Verbot. Deutschlands Religionspolizei.

Ach ach, Herr Mosebach! Lesen Sie doch mal Art. 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, § 166 StGB, § 48 der Stellungnahme des Menschenrechtskomitees der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2011 und Jean-Jacques Rousseau an seinem heutigen 300. Geburtstag. In Art. 1 (1) Grundgesetz heißt es: 'Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.' Im Übrigen sind Art. 2 bis 5 und Art. 20 (4) Grundgesetz für den Gesetzgeber und auch für Sie bindend. Wir leben in einem Rechtsstaat, nicht in einem Gottesstaat. Himmelherrgott! Was wollen Sie eigentlich?

  • Antworten
Gunter Stolzenbach28.06.2012 | 08:30 Uhr

Von Grass bis Mosebach

Auf solche Gedichte, Gedanken oder Mitteilungen kann die Gesellschaft doch verzichten. Habe bewußt "alternder Personen" unterschlagen, ist solches doch nie Altersbedingt, bin ja auch schon ein alter Knochen!

Irgendwie fehlt der klare Kopf, eine humanistische demokratische Einstellung, beispielsweise die Aktzeptanz von GG oder Menschenrechtcharta der UN oder man will einfach nur Aufmerksamkeit für das eigene Ego oder für den Verkauf eines neuen Buches!

  • Antworten
Konrad B.28.06.2012 | 10:07 Uhr

Kann man Gott lästern?

Mosebach bezieht sich auf die Präambel, in welcher der Gottesbezug erwähnt wird, geht aber nonchalante darüber hinweg, dass dieser ohne konfessionellen Bezug bleibt.
Aus der Sicht einer spinozistischen Auffassung von Christentum möchte ich folgende Überlegung dazustellen: Wenn Gott allmächtig und allgegenwärtig ist, muss dann nicht auch die Gotteslästerei als solche für einen Modus Gottes selbst gelten? Mit anderen Worten: Zur Vollkommenheit der Schöpfung gehört die kritische Distanz zur selben dazu!
Dieser Schluss ergibt sich aus der Auffassung, dass der Schöpfer, welcher sich in der Schöpfung ausdrückt, vollkommen ist. Zu der Schöpfung gehört aber der Mensch, der zum kritischen Denken fähig ist. Vollkommenheit schließt den Widerspruch aus - nur der Mensch ist in sich widersprüchlich. Es gibt also zwei Deutungen: a) Gott, der Schöpfer hat den Menschen zusammen mit den Widersprüchen geschaffen - der Widerspruch ist Inhalt der göttlichen Vollkommenheit, oder b) Der gotteslästerliche Mensch lästert in Wirklichkeit nicht Gott, sondern nur sich selbst, weil er die göttliche Vollkommenheit in sich nicht erkennen will.

  • Antworten
Guido Hartmann28.06.2012 | 11:18 Uhr

Krise der FR

Gottogott, geht schon wieder das Abendland unter, wenn Mosebach zu scherzen beliebt? Eine am Rande des Untergangs dümpelnde FR engagiert einen Reaktionär, um sich im Gespräch zu halten. Es ist die Krise eines einstmals fortschrittlichen Blattes, die sich hier offenbart. Der gewiß miserabel bezahlte Autor sieht nur die Gelegenheit, den linken Spiessern mal den Spiegel vorzuhalten; Denn demokratisch ist die FR schon lange nicht mehr, gerade sie hat über Jahre allerlei reaktionäre islamische Positionen gefeiert. Die FR geriert sich intolerant und spiessig-links.

Sie wurde dann vor Jahren von der FAZ links überholt; Es bleibt ihr heute nur noch der Schritt nach rechts, um im Markt zu überleben.

Daher ist es nur folgerichtig, dass nun auch christliche Fundis zu Wort kommen statt der ewigen, gestrigen Asshauerfatwas. In punkto Demokratieferne bleibt sich die Zeitung also treu. Und Mosebach grinst sich was.

  • Antworten
Claus Ernst29.06.2012 | 18:08 Uhr

Knallerbsenintektueller

Die Erwiderung hört sich für mich in vielen Punkten ganz schlüssig an. Doch dies Lächerlichmachen ("Knallerbsenintektueller", "Geschwurbel") gibt mir zu denken. Wer wirklich gute Argumente hat, hat dies nicht nötig. Mir scheint, der Herr Mosbach hat mehr recht, als Herr Marguier zugeben mach.

  • Antworten
Kurt Saum27.07.2012 | 13:51 Uhr

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