Die staatlichen Hilfen für Asylbewerber sind zu niedrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt. Doch das Problem ist nicht nur ein monetäres, sondern auch ein moralisches: Denn das Asylrecht ist darauf angelegt, die Hilfesuchenden möglichst schlecht zu behandeln – und abzuschrecken
Das Leben als Asylbewerber in Deutschland ist trist, man könnte auch sagen: menschenunwürdig. Das hat nun sogar das Bundesverfassungsgericht bestätigt.
Die staatlichen Hilfen für Asylbewerber, Geduldete und Kriegsflüchtlinge reichen nicht zur Sicherung des Existenzminimums aus. Seit 1993 wurden die Beträge aus dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht mehr verändert – und lagen zuletzt rund 40 Prozent unter denen von Hartz-IV-Empfängern. Künftig müssen die Sätze für Arbeitslose und Asylbewerber annähernd angeglichen werden, urteilten die Richter am Mittwoch.
Doch das erschreckend niedrige Niveau, auf das Asylbewerber hierzulande herabgesetzt werden, hat Methode. Es geht nicht um Geiz oder Sparsamkeit, sondern schlicht und einfach darum, den Hilfe suchenden Menschen das Leben so unangenehm wie möglich zu machen. Die unausgesprochene Hoffnung: Wenn die Asylbewerber jahrelang unter erbärmlichen Zuständen hausen, gehen sie vielleicht irgendwann freiwillig wieder in ihre Herkunftsländer zurück. Um weiterer Migration vorzubeugen, soll sich dort dann auch noch herumsprechen, wie restriktiv Deutschland mit den Flüchtlingen umgeht.
Geld ist dabei nur ein Teil des Problems. Noch immer werden Asylbewerber in überfüllte Unterkünfte gesteckt, weitab von der Zivilisation.
Beispielsweise die Gemeinschaftsunterkunft außerhalb des Dorfes Möhlau in Sachsen-Anhalt. Die Straße dorthin führt zwei Kilometer lang über kaputte Betonplatten, bis zum Waldrand hinaus. Es gibt hier keine Nachbarn, keinen Supermarkt, keinen Arzt. Der graue Plattenbau, in dem die Asylbewerber leben, war früher eine Sowjetkaserne. Ein verblasstes Relief im Hof zeigt einen Soldaten mit Stahlhelm. Um das Gelände herum stehen Stacheldrahtzäune.
Hier ist Seat Hida, ein junger, in Deutschland geborener Kosovo-Roma, groß geworden. Der Junge mit Basecap und Kapuzenpulli musste jeden Morgen um fünf Uhr aufstehen, um pünktlich zur Schule zu kommen. Für den mehr als anderthalb Stunden langen Weg musste er mit Fahrrad, Bus und Bahn fahren. In die nächstgelegene Stadt Wittenberg ziehen durften er, sein Bruder und seine Eltern nicht. Das wiederum regelt die sogenannte Residenzpflicht im Asylverfahrensgesetz: Asylbewerbern ist es demnach verboten, den Landkreis zu verlassen, in dem die zuständige Ausländerbehörde sitzt.
Die Hidas flohen 1995 während des Jugoslawienkrieges nach Deutschland, doch eine Aufenthaltsgenehmigung erhielten sie nicht. Sie landeten in der Duldungs-Falle: Das heißt, sie sind hier nicht länger erwünscht, sondern ausreisepflichtig. Nach der Duldung kommt nur noch die Abschiebung. Seat sagte damals, wenn er zurück in den Kosovo müsse – ein Land, das er nur aus den Nachrichten kannte –, sei seine „Zukunft zu Ende“. Immer wieder mussten die Hidas ihren Stempel vom Ausländeramt holen, mal vierteljährlich, mal monatlich. So wie die vierköpfige Familie verharren mehr als 60.000 Menschen bereits länger als sechs Jahre in sogenannten Kettenduldungen. Gesetzesinitiativen, die diesen Missstand beheben wollten, kamen längst nicht allen Betroffenen zugute.
Um den Asylbewerbern das Leben unangenehm zu machen, dient noch ein weiterer Hebel: Die Duldung enthält grundsätzlich keine Arbeitserlaubnis. Der Flüchtling darf neben den geringen Sozialleistungen, die Karlsruhe jetzt für zu niedrig befunden hat, nichts hinzuverdienen. Es gibt wenige Ausnahmen – Freiwilligendienste, Ausbildungsstellen und geringbezahlte Jobs, für die sich kein Deutscher finden konnte (das regelt die sogenannte Vorrangprüfung). Auf diese Weise hatte Seats Vater Severdjan fünf Arbeitsangebote erhalten – alle außerhalb Sachsen-Anhalts. Weil aber die Residenzpflicht griff, durfte er die Jobs teilweise nicht annehmen.
Fälle wie diese wiederholen sich täglich, zu Tausenden. Der Gesetzgeber will gut integrierten Ausländern, die sich selbst versorgen können, zwar langfristig den Aufenthalt gewähren – heißt es vollmundig. Die Praxis sieht jedoch ganz anders aus. Und gleicht einem Bürokratenritt ähnlich des Hauptmanns von Köpenick: Ohne Arbeit gibt es keine Aufenthaltserlaubnis, ohne Aufenthaltserlaubnis keine Arbeit.











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