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Berliner Republik

Andreas VoßkuhleDer Präsident im Hintergrund

Von Reinhard Müller2. Mai 2012
picture alliance
Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Bundespräsident, Joac
Ginge es nach Merkel, wäre Andreas Voßkuhle heute Bundespräsident
Schrift:

Er war Angela Merkels Wunschkandidat für die Nachfolge von Christian Wulff. Aber Andreas Voßkuhle wollte nicht. Kein Wunder, denn als Präsident des Bundesverfassungsgerichts verfügt der 48-Jährige über deutlich mehr politischen Einfluss. Porträt eines uneigentlichen Staatsoberhaupts

Seite 1 von 6

So schnell kann es gehen: Vor kurzem noch ein weithin unbekannter Professor, dann Kandidat der Bundeskanzlerin für das Amt des Staatsoberhaupts. Doch Andreas Voßkuhle bleibt Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Dabei hätten offenbar die Spitzen aller Bundestagsfraktionen (außer der Linken) seiner Inthronisierung zugestimmt. Er hätte nur noch Ja sagen müssen. Doch – anders als Joachim Gauck – sagte Voßkuhle ab. Die Kanzlerin war verschnupft, er überlegte noch einmal kurz, blieb aber dabei.

Wie kann man so ein Angebot ausschlagen? Ganz einfach: Voßkuhle ist ja schon Präsident. Als Repräsentant des Bundesverfassungsgerichts ist er nach dem Protokoll zwar nur der Fünfte im Staate. Aber eigentlich ist er der Erste. Jedenfalls steht er dem mächtigsten Gremium vor. Denn keine wichtige politische Entscheidung wird ohne Karlsruher Einfluss getroffen. Zum einen wird schon präventiv sehr stark darauf geachtet, dass nicht nur Gesetze mit der Rechtsprechung der beiden Senate des Verfassungsgerichts kompatibel sind. Das Handeln von Regierung und Gesetzgebung, mitunter auch des Bundespräsidenten, wird regelmäßig und gründlich von Karlsruhe durchleuchtet.

Natürlich auf Antrag. Aber ein Kläger findet sich immer. Und die Richter entscheiden recht frei darüber, was sie annehmen und was nicht. So hat etwa das österreichische Verfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen den Vertrag von Lissabon, die in Deutschland zu einem bahnbrechenden wie umstrittenen Urteil zur Zukunft der europäischen Integration wurde, auf wenigen Seiten abgebügelt. Anders Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht gibt seit langem jedem Bürger die Möglichkeit, unter Berufung auf sein Wahlrecht zum Bundestag jedwede Übertragung von Hoheitsrechten nach Brüssel überprüfen zu lassen. Und äußert dann umfassend, wie weit Berlin auf welchen Politikfeldern künftig gehen darf.

Gewiss, Andreas Voßkuhle ist nur einer von acht Richtern im Zweiten Senat. Er sitzt ihm zwar vor, hat aber nur eine Stimme. Ein zusätzliches Sachargument geben ihm weder der Vorsitz noch das Präsidentenamt; einige Richter sind bekannter geworden als ihre Kollegen mit eigenem Dienstwagen. Theoretisch kann der Vorsitzende stets überstimmt werden. Aber gerade Voßkuhle hat mit dem Lissabon-Urteil gezeigt, wie wichtig der Vorsitzende als Moderator ist: Er band den so unterschiedlichen Senat zusammen; jeder konnte sich einbringen, konnte seine fachlichen Steckenpferdchen pflegen. Heraus kam ein einstimmiges Urteil, das Freund und Feind überraschte.

Lesen Sie weiter, wie das Amt Andreas Voßkuhle verwandelt...

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Andreas Voßkuhle "Der Präsident im Hintergrund"

Herr Müller, so sehr ich die Eloquenz im vg. Artikel schätze,mit dessen Inhalt gehe ich nicht konform, den zum einen haben wir keine Verfassung sondern das von Siegerrecht geprägte Grundgesetz und zum andern ist Voßkuhle ein schlichter Parteisoldat, der -nur weil es der Politik opportun erscheint- offenkundig völkerrechtswidriges Handeln unserer Regierungsmarionetten konstant heilig spricht, auch um den Preis, dass er Recht beugt.
Sie hätten - ehe Sie solche unverantwortlichen Lobhudeleien über Vosskuhle von sich geben, vorher googeln und dort
"Die Causa Vosskuhle" eingeben müssen, mit Sicherheit wären Sie dann
zu einem anderen Beitragsergebnis gelangt.
Zur Erweiterung Ihres Verständnishorizonts empfehle ich ebenfalls bei
Google einzugeben:
"Die Anonymen im Bundesverfassungsgericht, Hilfsrichter ohne Gesicht
und Legitimation"
Danach werden Sie, da bin ich mir absolut sicher, Ihr "Voßkuhle-Weltbild" gewaltig zurecht rücken müssen.

MfG
Stubafü

  • Antworten
Stubafü03.05.2012 | 11:03 Uhr

Falsches Bild

Es ist einfach nur grauenhaft, mit welcher Arroganz dieser oberste Verfassungsrichter (welche Verfassung) das Recht beugt. Sei es bei der Absegnung der Milliarden ans Ausland trotz No-Bailout-Klausel im Lissabonvertrag oder die Anbiederung an das EuGH trotz Bruch unseres Grundgesetzes. Dieser Präsident ist nichts weiter als ein Schoßhund der aktuellen Regierung. Ich habe in diesen Mann jedes Restvertrauen verloren. Sehen Sie sich die aktuellen Urteile zu dem EU-Wahnsinn an. Ich hoffe Sie werden dann den obigen Artikel bereuen.

  • Antworten
Inselfreund03.05.2012 | 15:24 Uhr

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