Er war Angela Merkels Wunschkandidat für die Nachfolge von Christian Wulff. Aber Andreas Voßkuhle wollte nicht. Kein Wunder, denn als Präsident des Bundesverfassungsgerichts verfügt der 48-Jährige über deutlich mehr politischen Einfluss. Porträt eines uneigentlichen Staatsoberhaupts
So schnell kann es gehen: Vor kurzem noch ein weithin unbekannter Professor, dann Kandidat der Bundeskanzlerin für das Amt des Staatsoberhaupts. Doch Andreas Voßkuhle bleibt Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Dabei hätten offenbar die Spitzen aller Bundestagsfraktionen (außer der Linken) seiner Inthronisierung zugestimmt. Er hätte nur noch Ja sagen müssen. Doch – anders als Joachim Gauck – sagte Voßkuhle ab. Die Kanzlerin war verschnupft, er überlegte noch einmal kurz, blieb aber dabei.
Wie kann man so ein Angebot ausschlagen? Ganz einfach: Voßkuhle ist ja schon Präsident. Als Repräsentant des Bundesverfassungsgerichts ist er nach dem Protokoll zwar nur der Fünfte im Staate. Aber eigentlich ist er der Erste. Jedenfalls steht er dem mächtigsten Gremium vor. Denn keine wichtige politische Entscheidung wird ohne Karlsruher Einfluss getroffen. Zum einen wird schon präventiv sehr stark darauf geachtet, dass nicht nur Gesetze mit der Rechtsprechung der beiden Senate des Verfassungsgerichts kompatibel sind. Das Handeln von Regierung und Gesetzgebung, mitunter auch des Bundespräsidenten, wird regelmäßig und gründlich von Karlsruhe durchleuchtet.
Natürlich auf Antrag. Aber ein Kläger findet sich immer. Und die Richter entscheiden recht frei darüber, was sie annehmen und was nicht. So hat etwa das österreichische Verfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen den Vertrag von Lissabon, die in Deutschland zu einem bahnbrechenden wie umstrittenen Urteil zur Zukunft der europäischen Integration wurde, auf wenigen Seiten abgebügelt. Anders Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht gibt seit langem jedem Bürger die Möglichkeit, unter Berufung auf sein Wahlrecht zum Bundestag jedwede Übertragung von Hoheitsrechten nach Brüssel überprüfen zu lassen. Und äußert dann umfassend, wie weit Berlin auf welchen Politikfeldern künftig gehen darf.
Gewiss, Andreas Voßkuhle ist nur einer von acht Richtern im Zweiten Senat. Er sitzt ihm zwar vor, hat aber nur eine Stimme. Ein zusätzliches Sachargument geben ihm weder der Vorsitz noch das Präsidentenamt; einige Richter sind bekannter geworden als ihre Kollegen mit eigenem Dienstwagen. Theoretisch kann der Vorsitzende stets überstimmt werden. Aber gerade Voßkuhle hat mit dem Lissabon-Urteil gezeigt, wie wichtig der Vorsitzende als Moderator ist: Er band den so unterschiedlichen Senat zusammen; jeder konnte sich einbringen, konnte seine fachlichen Steckenpferdchen pflegen. Heraus kam ein einstimmiges Urteil, das Freund und Feind überraschte.
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