Karlsruhe düpiert die Regierung. Das aktuelle Wahlrecht ist verfassungswidrig und ungültig, urteilte das Bundesverfassungsgericht und stoppte den Versuch von CDU und CSU, das Wahlrecht zu ihren Gunsten zu manipulieren. Jetzt kann es nur noch eine Konsequenz geben: Überhangmandate gehören abgeschafft. Ein Kommentar
Das ist ein politischer Paukenschlag und für die Regierungsparteien CDU, CSU und FDP eine schallende Ohrfeige. 14 Monate vor der Bundestagswahl hat das Bundesverfassungsgericht an diesem Mittwoch das geltende Wahlrecht für verfassungswidrig erklärt. Es gibt auch keine Übergangsfrist mehr. Stattdessen erklärten die Karlsruher Richter, zentrale Bestimmungen des Gesetzes verletzten den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung und die Chancengleichheit der Parteien. Sie seien „mit sofortiger Wirkung“ ungültig.
Peinlich, peinlich. Eine der Musterdemokratien der westlichen Welt steht plötzlich ohne Wahlrecht da und zugleich am Rande einer Verfassungskrise. Die Zeit für die nun notwendige Wahlrechtsreform bis zum Herbst 2013 ist knapp bemessen. Sollte es gar vorgezogene Neuwahlen geben, was sich nie völlig ausschließen lässt, würde Deutschland endgültig auf das Niveau einer Bananenrepublik hinabsinken. Denn es gibt derzeit keine gesetzliche Regelung, nach der ein neuer Bundestag gewählt werden könnte.
Vor allem die Unionsparteien stehen nun blamiert da. Schließlich konnten CDU und CSU bei der Wahlrechtsreform im Herbst vergangenen Jahres nicht der Versuchung widerstehen, den Wählerwillen zu ihren Gunsten zu manipulieren und sich im Wahlrecht mit Unterstützung der FDP einen machtpolitisch entscheidenden Vorteil zu sichern.
CDU und CSU wollten partout nicht auf die Überhangmandate verzichten. Schließlich profitiert von diesen Mandaten in einem Vielparteiensystem fast ausschließlich die stärkste Partei. Bei der Bundestagswahl 2009 erhielten CDU und CSU 24 Überhangmandate, im kommenden Jahr hätten es mit dem nun in Karlsruhe gescheiterten Wahlrecht noch mehr werden können. Bei einem knappen Wahlausgang hätte es somit passieren können, dass nicht die Zahl der Zweitstimmen über die Machtverteilung entscheidet, sondern die der Überhangmandate. In bestimmten Situationen hätte diese somit den Wählerwillen in sein Gegenteil verkehren können. Bei allen Diskussionen über das Wahlrecht erweckten CDU und CSU in den vergangenen Jahren den Eindruck, als würden sie genau darauf spekulieren.
Überhangmandate sind ein kleiner Tribut des bundesdeutschen Verhältniswahlrechts an das Mehrheitswahlrecht. Sie entstanden bislang immer dann, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate gewann, als ihr nach dem Anteil der Zweitstimmen Parlamentssitze zustanden. Wobei es bei den Wahlen immer häufiger zu der paradoxen Situation gekommen ist, dass eine Partei aufgrund von Überhangmandaten durch Stimmensplitting mit weniger Zweitstimmen mehr Mandate erzielen konnte.
Seite 2: Warum nicht gleich die Überhangmandate ganz abschaffen?











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