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Berliner Republik

Plagiatsdebatte„Das ist das Ende der Geisteswissenschaft“

Interview mit Philipp Theisohn17. Oktober 2012
picture alliance
Person und Gewissen, Annette Scha
Die Doktorarbeit der Wissenschaftsministerin: „Zu großes Thema"
Schrift:

Wenn korrektes Zitieren zum einzigen Kriterium für eine wissenschaftliche Arbeit wird, haben wir ein Problem, meint Plagiatsforscher Philipp Theisohn. Annette Schavans Arbeit bewege sich in einer Grauzone

Seite 1 von 2

Sie unterstellen den Politikern, die Plagiatsvorwürfen ausgesetzt sind, sie hätten sich für die eigenen Doktorarbeiten zu wenig interessiert. Wie kommen Sie darauf?
Das trifft nicht nur auf Politiker zu. Es gibt in einigen Fächern eine Vielzahl von Promotionen, die nicht in die Wissenschaft führen, sondern nur gemacht werden, um später auf anderen Wegen von der Reputation zu profitieren. Es geht dann tatsächlich nur noch um den Titel und das damit verbundene Prestige. Wenn man nur ein oberflächliches Interesse am Gegenstand hat, kann es leicht dazu kommen, dass man sich mit der Materie auch nur soweit wie nötig auseinandersetzt. Deutsche Politiker, die promovieren, haben doch ein grundsätzliches Problem: Auf der einen Seite müssen sie sich in ihrer Partei profilieren, regional präsent sein und Einsatz zeigen, auf der anderen Seite verlangt ihnen die Wissenschaft viel ab, nicht zuletzt auch ein gehöriges Maß an Mobilität, wenn sie es gut machen wollen. Es handelt sich schlichtweg um zwei verschiedene Lebensentwürfe, die nur sehr schwer miteinander kombiniert werden können. Dementsprechend sollte es niemanden wundern, dass die Arbeiten von „Karrieredoktoren“ dann letztlich auch so aussehen können und so zustande kommen wie die von Frau Koch-Mehrin oder Herrn zu Guttenberg.

Trifft das auch auf Frau Schavan zu?
Ich würde Frau Schavan nicht zur Gruppe der Karrieredoktoren zählen.

Hat sich die Bildungsministerin denn zu wenig mit ihrem Promotionsthema „Person und Gewissen“ auseinandergesetzt?
Wie gesagt, Frau Schavan ist nicht mit den bisher diskutierten Fällen vergleichbar. Sie hat nicht, während sie schon Parlamentarierin war, promoviert. Es wäre durchaus noch im Bereich des Möglichen gewesen, dass sie in die Wissenschaft geht. Auch wenn ihre Arbeit nach heutigen Maßstäben zweifellos grundlegende Schwächen aufweist – unabhängig von der Plagiatsdebatte.

Einer der Hauptvorwürfe gegen Frau Schavan lautet, sie habe Freud nicht im Original gelesen und Überlegungen aus Sekundärliteratur als eigene ausgegeben. Sollte sie ihren Job verlieren, nur weil sie Freud offenbar zu wenig kennt?
Als Geisteswissenschaftler kann ich ihr vorwerfen, dass man Freud nicht primär rezipiert. Wenn ich gemein sein wollte, könnte ich auch sagen: Sie war als Geisteswissenschaftlerin – zumindest zum Zeitpunkt der Dissertation – nicht satisfaktionsfähig. Das universitätsrechtliche Problem bei dieser Arbeit ist jedoch ein anderes: Sie hat vorgegeben, Freud rezipiert zu haben.

Sie hat die Nutzung von Sekundärliteratur nicht kenntlich gemacht. Klarer Fall – ein Plagiat. Oder?
Es ist immer die Rede von „eindeutigen Plagiaten“. Plagiate sind nie eindeutig. Denn es handelt sich viel mehr um ein Narrativ: Der Autor eines Textes hat einem anderen Text absichtlich eine Passage ohne Kenntlichmachung entnommen. Das Problem ist das Nachweisen dieser Absicht. Sogar bei Guttenberg, bei dem das Plagiieren deutlich eindeutiger erscheint, ist es eigentlich eine Geschichte, die wir erzählen. Während die Öffentlichkeit davon spricht, dass er sich im Internet bedient hat, sagt er einfach, es sei ihm „unterlaufen“, ein Versehen sozusagen. Beweisen kann man weder das eine noch das andere. Es gibt nur glaubhafte Erzählungen und weniger glaubhafte.

Herr Professor Rohrbacher schreibt, dass Frau Schavan an einigen Stellen durchaus korrekt zitieren kann und es an den strittigen Stellen nicht tut. Daraus leitet er eine bewusste Täuschungsabsicht ab…
Das ist eine seltsame Umkehrargumentation, die eigentlich nicht ausreicht. Aber die Universität muss zu einem Urteil kommen. Das heißt: Wenn ich der Meinung bin, dass man den Titel aberkennen muss, dann kann ich das nur mit der schwerwiegendsten aller Annahmen begründen, Spielraum für Relativierungen bleibt da wenig, auch wenn es derer bedürfte. Der Promotionsausschuss muss also eine Entscheidung treffen, die ich nicht gerne übernehmen möchte. Allerdings halte ich die gesamte Herangehensweise ans Thema für hochproblematisch. Man muss den Entstehungskontext solch einer Arbeit viel stärker miteinbeziehen und die Doktorarbeit auch in ihrer inhaltlichen Konstitution beurteilen.

Sie haben die Arbeit gelesen. Was meinen Sie?
Es handelt sich um eine Dissertation, die von einer 23-jährigen Frau Ende der 1970er Jahre verfasst wurde. Wenn man ehrlich ist, dann wird man einräumen müssen, dass ein so extrem und interdisziplinär anspruchsvolles Thema wie das Gewissen einer gewissen intellektuellen Reife bedarf, die man von einer so jungen Promovendin, die zudem noch keinen anderen Abschluss vorzuweisen hat, nicht erwarten kann. Gäbe es die grundständige Promotion heute noch, dann wäre diese Arbeit sicherlich ein gutes Argument für ihre Abschaffung. Ein Großteil des Problems liegt da sicher auch in der damaligen Organisation des Promotionsstudiums und nicht zuletzt im völlig überdimensionierten Zuschnitt der Doktorarbeit. Aus der Überforderung resultiert die Unsicherheit im Schreiben, aus der Unsicherheit das stete Entlanghangeln an der Sekundärliteratur. Auf sicherem Terrain fühlt man sich dann nur noch, wenn man andere Texte paraphrasiert. Und dann hört man irgendwann damit auf, sich die Primärtexte anzuschauen und selbst Thesen zu formulieren und bleibt gleich ganz bei der Paraphrase – und da hört dann die geistige Arbeit auf und es wird unredlich.  

Seite 2: Das eigentliche Problem ist, dass das Gutachten öffentlich wurde

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Um das Niveau zu heben,

Um das Niveau zu heben, brauchen wir vor Allem Arbeiten auf höherem Niveau. Die finden sich - auch mit richtiger Zitierweise - dann doch eher selten.

  • Antworten
Franz Huber17.10.2012 | 12:04 Uhr

Doktorarbeiten

Irgendwas kann doch nicht stimmen; denn 1. werden m. E. nach nur Arbeiten von gegenwärtigen Regierungsmitgliedern auf Plagiatsvorwürfe untersucht und 2. erstaunt es mich immer, dass die Doktorväter dieses angeblich nicht erkennen können oder wollen. Früher galt es, dass solche arbeiten der Einstieg in die wissenschaftliche Laufbahn waren und heute? Man hat auch oft den Eindruck, dass es gewissen Lauten Freude macht, bei Anderen einen Fehler oder Klecks zu suchen. Schade für diese Entwicklung!

  • Antworten
Werner Sadowski17.10.2012 | 13:26 Uhr

Unterstellung

Hier wird unterstellt, dass irgendwelche finsteren Gestalten arglosen Regierungsdoktoren, ihre Dissertationen um die Ohren hauen wollen.
Glauben Sie im ernst, dass nicht Horden von Jungunionisten und Jungliberalen die Doktorarbeiten von sinistren Sozialisten gesichtet haben.
Sie haben wohl nichts gefunden.
So´n Pech aber auch.

  • Antworten
Indigo19.10.2012 | 13:56 Uhr

Deitschland ist Weltmeister - in jeder Hinsicht.

Wie gut, dass es in diesem Land keine anderen Probleme gibt. Also, befassen wir uns mal öffentlich,eingehend und gründlich mit einer Doktorarbeit, die vor 32 Jahren verfasst wurde. Der Inhalt spielt dabei natürlich keine Rolle. Chapeau!!!

  • Antworten
Domingo17.10.2012 | 13:27 Uhr

Doktorwürde..

Wann endlich wird die Doktorarbeit "unseres" Papstes zerflückt!!???

  • Antworten
Felix Krull21.10.2012 | 21:22 Uhr

Schavan. Minderleistung hat sich gelohnt.

Bekanntlich gehört nach Karl Popper die Beschäftigung mit Literatur und Kultur nicht zur Wissenschaft, aber muß man wirklich - wie der Autor - auch die Psychologen in die Bewertung von Arbeiten aus diesem Gebiet mit einbeziehen, so wie das in zunehmendem bis unerträglichem Ausmaß in Strafprozessen geschieht? Ob nun bei der heutigen Bildungs- und Kultusministerin damals Täuschungsabsicht vorgelegen hat oder nicht: die Leistung ist schlecht und schlechte Leistung ist nicht zu honorieren.
Jeder sieht täglich, dass diese Haltung zu Leistung nicht die Meinung der Politiker ist. Allein, daß sich ein Vertreter aus dem Universitätsbetrieb nicht entblödet, diese Politikerpraxis auch für die Bewertungspraxis an Universitäten zu reklamieren, zeigt exemplarisch, wie runtergekommen das Bildungssystem insgesamt geworden ist.
Als Lösung aus der Misere käme wohl nur für alle Studenten mindestens 4 Semester Mathematikstudium einschließlich Vordiplom in Frage, aber nicht nach Bologna-Richtlinien.
Mal bei Aristoteles nachlesen! Muß nicht gleich auf Griechisch sein.

  • Antworten
Paul Pyrens17.10.2012 | 14:38 Uhr

unter Niveau

Was unser Bildungssystem betrifft, kann ich Ihre Darstellung nur unterstreichen. Was aber Niemanden erstaunen kann, da man das Niveau so weit runtergedrückt hat, dass jeder Baumschüler das Abitur schaffen kann. Sicherlich ist dies für ein Kulturvolk eine traurige Tatsache, aber man soll ja in Europa nicht herausstechen.
Auch die unterschiedlichen Anforderungen der Universitäten(14 Scheine in H., für das gleiche Lernfeld in L. nur 6 Scheine pro Semester, zeigen auf, dass es billige und gute Universitäten gibt.
Leider gilt dies auch für die Journalisten, ich muss mich immer wieder wundern, wie die deutsche Grammatik , auch in "guten Zeitungen" verunstaltet wird.
Ansonsten ist mir egal, was Jemand vor 35 Jahren geschrieben hat, allein die abstoßende Vorgehensweise sollte dazu führen, dass der/die Angeklagte nicht "verurteilt" wird.

  • Antworten
kultura18.10.2012 | 17:03 Uhr

Notwendige Entzauberung der Doktortitel

Die ganze Diskussion um Plagiate hat dann doch ein Gutes: Sie entzauber den Doktortitel und zwar nicht nur bei denjenigen die geschummelt haben. Wer den wissenschaftlichen Betrieb kennt, wusste schon immer von dem zweifelhaften Wert, nicht nur einiger sondern vielleicht sogar der überwiegenden Anzahl der Doktorarbeiten. Sie werden geschrieben, um den Doktortitel zu haben, eben weil das "dumme" Volk glaubt, es stecke dahinter eine besondere Qualifikation. Dabei steckt vor allem Fleiß dahinter und ein gutes Verhältnis zum Doktorvater, was bedeutet, dass eigenes Denken kontraproduktiv ist. Ich wurde auch gefragt, ob ich bei meinem Prof den Doktor machen will, mit dem unverholenen Hinweis, dass ich dann aber auch seine Meinungen zu verschiedenen Problemen teilen müsse. Habe abgelehnt - noch nicht einmal dankend.

  • Antworten
querdenker17.10.2012 | 18:44 Uhr

Zur Rechtslage

Bedeutsam für dieses Verfahren ist es, dass der "Gemeinsame Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes (Art. 95 Abs. 3 GG)" entschieden hat, dass dann ... wenn eine Person aufgrund besonderer Erfahrung und Sachkunde in erster Linie berufen erscheint, ausserrechtliche Gesichtspunkte zu beurteilen, diese Person einen ... von der Rechtsprechung nicht nachprüfbaren "Beurteilungsspielraum" besitzt. Dieses Recht haben nun, aufgrund der gestrigen Erklärung des Uni-Rektors, der Vorsitzende des Promotionsausschusses und alle Gutachter, am Ende auch der Fakultätsrat.

Ich übernehme zur Entscheidungspraxis der Gerichte einen Text aus einem anderen Forum: "Ein Blick in Urteilsbegründungen zu einschlägigen Verwaltungsgerichtsentscheidungen zeigt,dass immer dann ein vorsätzlicher Täuschungsversuch anzunehmen ist, wenn nicht zitierte Textpassagen teilweise geändert wurden. In dem hier im Forum gelinkten Teil der Arbeit ist das der Fall. Auch ist der Anteil der plagiatierten Stellen irrelevant. Ein Täuschungsversuch ist ein Täuschungsversuch auch wenn er nur an einer Stelle vorgenommen wird."

Die Veröffentlichung interner Vorgänge ist nicht immer zulässig. Dennoch, die Fakten unveröffentlicht hätte man abweichend von allen Regeln besser "mauscheln" können.

Ich sehe in diesem Fall im Hinblick auf die Rechtsprechung und die 40 Seiten mit Textpassagen bei vroniplag keinen Spielraum mehr und den jüdischen Gutachter deshalb im Ergebnis umstimmen zu wollen, das halte ich für unseriös. Und ich bin gespannt, ob sich weitere Gutachter an die vorhandene Rechtsprechung halten. Abweichende Meinungen kann die Wissenschaft äussern. Bei Gutachten und im Forschungsbetrieb müssen sich Hochschulen an die Rechtsordnung und die Rechtslage halten, auch bei Verwaltungsakten.

  • Antworten
alphacentauri201218.10.2012 | 08:44 Uhr

"jüdischen Gutachter" (sic!)

@alphacentauri2012
Was soll der "jüdische Gutachter" in Ihrem Beitrag? Geht es noch?

  • Antworten
Nota bene 20.10.2012 | 11:37 Uhr

Zu viele Mängel

Jeder kann mal was übersehen. Aber hier geht es darum, dass ich nach Durchsicht von 20 der 60 beanstandeten Seiten zu dem Ergebnis komme, es wurde nicht sorgfältig darauf geachtet, von Dritten übernommene Textpassagen als Leistung Dritter zu kennzeichnen. Teilweise sind Verweise vorhanden, es wird nachfolgend weiter zitiert ohne dies kenntlich zu machen. Damit erscheinen die nicht kenntlich gemachten Übernahmen als eigene Leistung. Und in der Gesamtzahl solcher Mängel drängt sich die Frage auch, ob dahinter ein System, eine Absicht, bestand. Abwegig sind die Einschätzungen des Gutachters also nicht und er hat ja n.m.M. einen Beurteilunngsspielraum. Es geht um das Amt der Bundesministerin für Wissenschaft. Sie ist auch Professorin. Und in einer Demokratie muss man sich über solche Vorgänge informieren könnnen. Sonst könnte ja jeder irgendwas behaupten und damit das Vertrauen der Wähler erhalten. Das Leben eines Politikers ist eben mitunter sehr hart.

  • Antworten
alphacentauri201218.10.2012 | 11:17 Uhr

Viel Wagner, wenig Faust

Die peinliche Enthüllungswelle schamloser Plagiate bei Dissertationen offenbart den kläglichen Zustand vieler Fachbereiche an deutschen Universitäten nicht weniger als die mangelnde "Satisfaktionsfähigkeit" ihrer Urheber. Es dominiert ein beflissenes, epigonales Wissenschaftsgetue, das sich in Repetitionen und Wiederauflagen von längst Bekanntem erschöpft. Daß Wissenschaft die edelste Ausformung der menschlichen Neugier ist, daß sie das faustische Streben, zu wissen, was die Welt im Innersten zusammenhält, verkörpert – davon ist oft nicht das Geringste zu spüren. Die Alma mater war schon in Goethes Augen ein Institut für unbegabte Wagners vom Sammler- und Zettelkasten-Typ.

Pöstchengeschacher und –geschiebe ist es, was in den Köpfen vieler Dozenten und Professoren beträchtlichen Raum beansprucht. Forscherpersönlichkeiten, die ein Leben lang ihren wissenschaftlichen Gegenständen mit Leidenschaft und Verve nachgehen, begegnet man kaum häufiger als weißen Raben.

  • Antworten
Hans-Jörg Rechtsteiner19.10.2012 | 13:12 Uhr

Zustimmung

Außerdem braucht eine gute Idee keine 350 Seiten! Auf 20 Seiten wäre sie gut aufgehoben und auch einfacher zu lesen. Womit also die restlichen Seiten füllen?

Ich findes es außerdem bezeichnend, dass das Gutachten und eigentlich nicht einmal das, sondern nur der belastende Teil öffentlich gemacht wurde. Nach dem Motto mal sehen ob das so durch geht. Wenn es schief geht, dann hat der Herr Gutachter bestimmt auch noch entlastende Bemerkungen in seinem Gutachten, wenn es aber klappt, dann schlagen wir alle noch mal kräftig drauf.

  • Antworten
S. Bernstein19.10.2012 | 15:37 Uhr

Es handelte sich nicht um ein Gutachten

Der Rektor der Uni Ddf. hat inzwischen darauf hingewiesen, es handele sich bei der Bewertung der Arbeit um kein Gutachten, sondern um eine "Expertise".

Ausserdem sei kürzlich vereinbart worden strenger zu prüfen.

Ein einziger dieser gefundenen Mängel reicht und reichte aber in Deutschland offenbar schon vor 30 Jahren für den Entzug des Titels aus. Und wenn von Dritten gefordert wird in diesem Fall andere Maßstäbe anzulegen, so muss man fragen, ob dies dann nur für Spitzenpolitiker gelten soll oder auch für ihre Kinder, die Verwandten, die Parteigenossen, ihre Wähler.

Das Gleichbehandlungsgebot beinhaltet zwar die Verpflichtung Gleiches gleich zu behandeln und Ungleiches ungleich. Dies bezieht sich aber auf Gleichbehandlung in einer bestimmten Lebenssitation, hier die Prüfung einer Doktorarbeit vor 30 Jahren. Die Berücksichtigung des Ministeramtes und der politischen Brisanz wären dsbzgl. sachfremde Erwägungen.

  • Antworten
alphacentauri201221.10.2012 | 07:09 Uhr

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