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CSU und Asylstatistik - Die Ein-Prozent-Lüge

CSU-Politiker haben in den vergangenen Wochen immer wieder behauptet, „nur ein Prozent“ der Flüchtlinge erhalte in Deutschland Asyl. Damit wurden Fakten aus dem Zusammenhang gerissen und Stimmung gemacht

Autoreninfo

Petra Sorge ist freie Journalistin in Berlin. Von 2011 bis 2016 war sie Redakteurin bei Cicero. Sie studierte Politikwissenschaft und Journalistik in Leipzig und Toulouse.

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An die teils aggressive Rhetorik der CSU in der Flüchtlingsdebatte hat man sich ja schon fast gewöhnt. Horst Seehofers schrille Warnungen, dass ein Weiter so in der Asylpolitik an die „Existenz von CDU und CSU“ gehe, seine Lobhudeleien für Viktor Orbán, seine Fantastereien über eine Transitzone: Man kennt das.

Abseitige, auch unrealistische Kommentare sind Teil des politischen Machtspiels. Es gilt – in der Politik wie im Journalismus – das Motto des „Guardian“-Veterans Charles Prestwich Scott: „Comment is free, but facts are sacred.“

Die Meinung ist frei, aber Fakten sind heilig.

Während man der CSU die Meinungsfreiheit von Herzen gönnen mag, hat es die Partei des christlichen Sozialen mit der Heiligkeit in jüngster Zeit nicht so genau genommen.

In der Flüchtlingsdebatte haben sie wiederholt Fakten aus ihrem Kontext herausgelöst, verkürzt, verbogen.

Nur die halbe Wahrheit über die Asylstatistik


Es geht um die Zahl der anerkannten Asylbewerber, die, glaubt man den Aussagen der CSU, so verschwindend gering ist, dass man eigentlich von einem hunderttausendfachen Missbrauch ausgehen müsste.

So untermauerte Bayerns Finanzminister Markus Söder am Samstag in einem „Bild“-Interview seine Forderung nach einer konsequenteren Abschiebepraxis mit dieser Behauptung: „[E]s kann nicht sein, dass bei einer Asylanerkennungsquote von nur ein bis zwei Prozent trotzdem fast alle in Deutschland bleiben.“

Der Leser mag sich da empören: Nur ein Prozent? Eine Sauerei ist das! Aufenthaltserschleichung!

Das Problem: Söder sagt nur die halbe Wahrheit. Oder, ganz genau: 38,1 Prozent trennen ihn von der ganzen Wahrheit.

Denn Söder bezieht sich mit dieser Aussage nur auf diejenigen, denen das Recht auf politisches Asyl nach Artikel 16a des Grundgesetzes zugebilligt wurde. Tatsächlich gibt es aber viel mehr Menschen, die rechtmäßig als Flüchtlinge anerkannt werden – die der CSU-Mann aber einfach unter den Tisch fallen lässt.

39,1 Prozent aller Asylanträge wird stattgegeben


Wie ist das möglich?

Dazu ist ein Blick in die Statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge nötig, die auf der Webseite des Bundesinnenministeriums für jedermann offen einsehbar ist.

Demnach haben im laufenden Jahr rund 303.443 Personen in Deutschland Asyl beantragt (plus 123,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr), die meisten davon aus Syrien. 39,1 Prozent aller Anträge zwischen Januar und September waren berechtigt. Abgelehnt wurden etwas weniger Fälle, und zwar 38,4 Prozent. Die übrigen Anträge wurden entweder zurückgenommen oder an andere EU-Länder im Rahmen der Dublin-Verordnung weitergeleitet, wo die Personen möglicherweise auch einen Flüchtlingsstatus erhalten.

Vier von zehn Asylbewerbern dürfen also ganz legal in Deutschland bleiben. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unterscheidet dabei vier verschiedene Schutzgründe:

- 0,9 Prozent der Antragsteller wurden als Asylberechtigte nach Artikel 16a des Grundgesetzes anerkannt, weil sie in ihrem Herkunftsland politisch verfolgt werden.

- 36,7 Prozent der Schutzsuchenden wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention zugesprochen. Dieses UN-Abkommen vom 28. September 1951, das Verfolgung wegen der Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe definiert, haben Deutschland und die meisten EU-Staaten unterzeichnet.

- 0,7 Prozent der Asylbewerber erhielten „subsidiären Schutz“ (§ 4 des Asylverfahrensgesetzes), weil ihnen in der Heimat Folter, Todesstrafe oder Gefahr für Leib und Leben drohen. Auch Krieg- und Bürgerkriegsflüchtlinge fallen darunter.

- In 0,8 Prozent der Fälle wurde ein Abschiebungsverbot erteilt. Diese Verbote gelten etwa für bestimmte Staaten oder dort, wo dem Flüchtling Schaden drohen könnte.

Das Asylrecht wurde in den Neunzigern massiv eingeschränkt


Die Zahlen sprechen also eine ganz andere Sprache, als es die CSU-Vertreter in ihren öffentlichen Auftritten tun.

Dennoch sagte CSU-Fraktionschef Thomas Kreuzer in der Talkshow von „Anne Will“ am 27. September: „Wir müssen handeln und müssen die Flüchtlingszahlen begrenzen. Es geht nicht um das Asylrecht. Asyl genießt der einzeln politisch Verfolgte bei uns. Dies sind nur ein Prozent der Flüchtlinge.“

Dass Söders und Kreuzers Aussagen nicht richtig sind, bestätigte das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) auf Cicero-Anfrage. Die Behörde spreche eben auch dann von einer „Asylgewährung“, wenn ein Flüchtling unter die Genfer Flüchtlingskonvention fällt, erklärte der Berliner UNHCR-Sprecher Stefan Telöken. „Für die Betroffenen macht es keinen Unterschied, ob sie nach Artikel 16a des Grundgesetzes oder der EU-Qualifikationsrichtlinie bzw. der Flüchtlingskonvention anerkannt werden.“ Sowohl die Gründe der Anerkennung als auch die Rechtsfolgen seien nicht unterschiedlich. „Also ist der damit verbundene Aufenthaltsstatus derselbe.“

Telöken erinnerte auch daran, dass der Wirkungsgrad des Artikels 16a im Jahr 1993 erheblich eingeschränkt wurde. Damals wurde mit einer Grundgesetzänderung die sogenannte sichere Drittstaatenregelung eingeführt.

So erklärt sich auch die Mini-Zahl von etwa einem Prozent der politisch Verfolgten: Eine Anerkennung nach Artikel 16a sei seitdem „praktisch nur möglich, wenn man direkt aus dem Verfolgerstaat nach Deutschland einreist“, sagt Telöken. Die meisten Flüchtlinge kommen aber nicht mit dem Flugzeug, sondern zu Fuß hierher – und passieren dabei zwangsläufig andere Staaten.

Warum diese Irreführung?


Auf Cicero-Nachfrage erklärte CSU-Fraktionschef Kreuzer per E-Mail: Seine Kritik in der Sendung habe sich vor allem auf die EU-Richtlinie bezogen, wonach Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge „subsidiären Schutz“ erhalten. Er frage sich, „ob wir weiterhin auf Basis der europäischen Richtlinie unbeschränkt Menschen aufnehmen können und wollen. Dies gilt umso mehr, als die Menschen ja über – meist viele – sichere Staaten zu uns kommen“.

Kreuzers ausführliche, zahlengespickte Antwort zeigt: Er kennt die unterschiedlichen Fluchtgründe sehr genau und kann differenzieren. Warum machen er und seine Parteikollegen das dann nicht in der Öffentlichkeit? Soll hier bewusst der Eindruck einer marodierenden, illegalen Flüchtlingsschar vermittelt werden? Tatsache ist: Ein Migrant ist rechtlich gesehen erst dann illegal, wenn das Bundesamt den Flüchtlingsstatus nicht anerkannt hat und sich diese Person „aufenthaltsbeendenden Maßnahmen“ entzieht.

Am Sonntag gab Bayerns Innenminister Joachim Herrmann dem Berliner „Tagesspiegel“ ein Interview. Auch er nannte irreführende Zahlen, als er eine Registrierung der Flüchtlinge an der Grenze forderte: „Aber bei dieser Erfassung können wir auch sofort feststellen, wenn ein Flüchtling aus einem sicheren Herkunftsland kommt. Diese Menschen haben mit 99-prozentiger Sicherheit kein Anrecht auf politisches Asyl.“

Hier wird nicht nur erneut an der Ein-Prozent-Legende gestrickt. (Zur Erinnerung: 39,1 Prozent der Flüchtlinge sind laut Gesetz schutzbedürftig.) Auch der Begriff des „sicheren Herkunftslandes“ ist irreführend. Denn wer aus einem sicheren Herkunftsland kommt, wird per Definition nicht verfolgt. Flüchtling aber ist ja gerade, wer in der Heimat nicht mehr sicher ist.

Die Teil-, Halb- und Fehlinformationen der CSU, die von den Medien weiter kolportiert werden, sind maliziös: Der Rezipient mag Meinungen von gezielten Unwahrheiten ja noch trennen können. Auf Fakten aber verlässt er sich. Wenn diese aus dem Zusammenhang gerissen werden, kann das Ergebnis gefährlich sein.

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