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Berliner Republik

Urteil zu Euro-HilfenKarlsruhe und die Grenzen des Grundgesetzes

Von Til Knipper7. September 2011
picture alliance
Bundesverfassungsgericht, Urteil, Griechenland, Rettungspaket, Euro, Krise
Die Richter des Bundesverfassungsgerichts bei der Urteilsverkündung
Schrift:

Deutschlands oberstes Gericht in Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerden der Eurokritiker zurückgewiesen und gleichzeitig dem Bundestag den Rücken gestärkt. Die Märkte reagierten erfreut und auch sonst können alle Beteiligten vorerst mit der Entscheidung leben – außer den notorischen Beschwerdeführern. Ein Kommentar

So richtig überraschend ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Eurorettungsschirm nicht - nicht einmal für die Beschwerdeführer selbst. Im Interview mit sueddeutsche.de hatte einer von ihnen, der Ökonom Joachim Starbatty, kurz vor der Entscheidungsverkündung leicht konsterniert festgestellt, dass Deutschlands oberste Richter „nun mal keine Helden“ seien. Warum es heldenhaft sein sollte, Griechenland per erfolgreicher Verfassungsbeschwerde in eine unkontrollierte Insolvenz und Europa in eine wirtschaftliche Katastrophe zu schicken, erklärte Starbatty nicht.

Insofern sollte man dankbar sein, dass in Karlsruhe keine „Helden“ im II. Senat des Bundesverfassungsgerichts sitzen. Die Richter sind stattdessen ihrer Rechtsprechung aus dem Lissabon-Urteil treu geblieben und haben erneut die Bedeutung der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Organe betont und gleichzeitig festgestellt, dass die vom Bundestag verabschiedeten Gesetze zur Rettung Griechenlands verfassungskonform sind, weil sie die Haushaltsautonomie des Parlaments zumindest nicht „evident“ überschreiten. Das war eines der Hauptargumente der Beschwerdeführer gewesen, dass mit der Einrichtung des Rettungsschirms und der damit verbundenen Haushaltsrisiken, der Bundestag sein wichtigstes Recht, das Budgetrecht, nach Brüssel transferiere.

Damit genau das nicht passiert, hat das Bundesverfassungsgericht eine Reihe von Voraussetzungen aufgestellt, die auch für die kommenden Rettungsaktionen gelten, wie den europäischen Rettungsschirm EFSF, über den das Parlament Ende September abstimmen wird: Der ist nur dann verfassungskonform, wenn zumindest der Haushaltsausschuss jeder einzelnen Tranche, die an ein Land ausbezahlt wird, zustimmt. Also auch in Zukunft können die Abgeordneten nicht quasi gezwungen werden, einmal der Einrichtung des EFSF zuzustimmen und 211 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen, ohne die Verwendung der Mittel des Fonds weiter kontrollieren zu können. Mit der Einbindung des Haushaltsausschusses wird auch Finanzminister Wolfgang Schäuble leben können, der vorher gewarnt hatte, eine Zustimmungserfordernis des Bundestages könne wichtige Entscheidungen zur  Eurorettung verzögern oder blockieren und langwierige, öffentliche Parlamentsdiskussionen könnten die Spekulation an den Märkten befördern. Durch das Delegieren der Kontrolle an den Haushaltsausschuss lassen sich diese unerwünschten Konsequenzen wohl vermeiden.

Dass das Bundesverfassungsgericht aber langsam an die Grenzen des Grundgesetzes stößt bei seinen Entscheidungen zu Europa, sieht man nicht zuletzt an der von ihm auch in diesem Urteil aufrecht erhaltenen Voraussetzung, solch weit reichende Entscheidungen wie die Einrichtung der Rettungsschirme müssten auch in Zukunft einvernehmlich von allen Mitgliedstaaten beschlossen werden. Indem sich die Richter erneut gegen Mehrheitsentscheidungen innerhalb der EU aussprachen, die Deutschland dazu zwingen könnten, gegen seinen Willen zu handeln, erschweren sie zum Beispiel die notwendige Verschärfung des Stabilitätspaktes, denn die Defizitsünder werden auch in Zukunft in der Regel gegen ihre Bestrafung stimmen.

Ähnlich wie das Maastricht- und das Lissabon-Urteil ist auch diese Entscheidung Wasser auf die Mühlen der Kritiker, die schon seit Jahren fordern, dass das Bundesverfassungsgericht vor seiner Urteilsverkündung bei europarechtlichen Problemen den Europäischen Gerichtshof einschalten muss. Das widerspricht allerdings völlig dem Selbstverständnis der Richter in Karlsruhe, was am eindrücklichsten der ehemalige Verfassungsrichter Paul Kirchhoff beschrieben hat: Wie über eine Brücke ströme von Brüssel her EU-Recht ins deutsche Hoheitsgebiet. Das Verfassungsgericht sitze "im Kontrollhäuschen" an der deutschen Brückenseite und habe darauf zu achten, dass nichts Falsches herüberkomme. Es bleibt fraglich, wie lange das Gericht diese Linie noch durchhalten kann. Bei einer weiter gehenden europäischen Integration, wie sie dieser Tage wieder lauter gefordert wird, bedürfte es wohl einer neuen Verfassung, über die dann auch das Volk abstimmen müsste, wie Heribert Prantl auf sueddeutsche.de richtig vermerkt.

 

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Das Verfassungsgericht hat konsequent geurteilt

Das Verfassungsgericht hat konsequent nach dem augenblicklichen Stand unserer Verfassung geurteilt, und die besagt nun einmal, der Bundestag (bzw. dessen Haushaltsausschuss) bestimmt, wann und wieviel Geld des Steuerzahlers verliehen oder gezahlt wird bzw. für welche Summen gebürgt wird. Dass den Transferunion-Befürwortern das Urteil des Verfassungsgerichts nicht ausreicht ist damit klar. Die Euro-Bond-Idee dürfte damit gestorben sein. Gut so!

Aber man kann ja einfach eine neue Verfassung verabschieden, mit der das dann geht.
Zitat: "Bei einer weiter gehenden europäischen Integration, wie sie dieser Tage wieder lauter gefordert wird, bedürfte es wohl einer neuen Verfassung, über die dann auch das Volk abstimmen müsste, wie Heribert Prantl auf sueddeutsche.de richtig vermerkt."

Ob in Deutschland eine solche Volksabstimmung dann auch erfolgreich wäre, bleibt abzuwarten, denn eine verstärkte Integration würde ja erst zustande kommen, weil den Ländern der Südperipherie das Geld ausgeht, vorher wollten sie gar nicht davon wissen. Das sind wahrlich keine tollen Bedingungen, um "Europa" hier in Deutschland attraktiver zu machen.
Als es um eine erste europäische Verfassung ging, da sind Volksabstimmungen in den europäischen Kernländern Frankreich und Niederlande gescheitert. Und da gab es die sogenannte Euro-Krise noch gar nicht.
Es wird noch viel Überzeugungskraft von Transferunion-Befürwortern wie Ihnen nötig sein, den "Nord"-Ländern der Euro-Zone eine Verfassung schmackhaft zu machen, in der es einen automatischen Länderfinanzausgleich mit der Südperipherie gibt, denn auf nichts Anderes würde es dann hinauslaufen.

  • Antworten
Grinario07.09.2011 | 15:42 Uhr

Urteil

Es hätte weder eine unkontrollierte Insolvenz Griechenlands noch eine wirtschaftliche Katastrophe für Europa gegeben. Unsere Richter, und das nicht nur in Karlsruhe, sind Angsthasen, die alle Frau Merkel dienen.

  • Antworten
19Flor4907.09.2011 | 16:52 Uhr

Das ist sehr vereinfacht

Das ist sehr vereinfacht ausgedrückt, aber leider wahr.

  • Antworten
Mischap07.09.2011 | 17:49 Uhr

Neues aus der Bütt

Also eine Schuldenbremse das ist klar. Aber wieso sind denn Bürgschaften bei denen wahrscheinlich ist, dass Deutschland dafür eintritt nicht genauso zu behandeln wie ein Kredit ? Für Griechenland u. Italien darf in jeder Höhe Kredit aufgenommen werden und für den eigenen Haushalt nicht ? Grotesk ! Und die Blaupause für jede Art des Humors, vor allem des Schwarzen. Das Bundesverfassungsgericht ist nutzlos. Es denkt einfach zuviel nach.

  • Antworten
Subwayslim09.09.2011 | 17:50 Uhr

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