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Berliner Republik

Verfassungsgericht Erst die Politik verleiht Karlsruhe seine Macht

Von Christoph Seils4. März 2013
picture alliance
Die Deutschen vertrauen dem Verfassungsgericht mehr als der Politik
Die Deutschen vertrauen dem Verfassungsgericht mehr als der Politik
Schrift:

Die Christdemokraten streiten weiter über die Homo-Ehe. Doch die eigentliche Frage stellt niemand: Warum bestimmt eigentlich Karlsruhe über die Gleichstellung von Homosexuellen, die Familienpolitik oder das Steuerrecht?

Seite 1 von 2

Jetzt ist also das Bundesverfassungsgericht an der vertrackten Lage der Union Schuld. Knapp zwei Wochen ist es her, seit die Karlsruher Richter in einem Urteil das Adoptionsrecht für homosexuelle Paare ausgeweitet haben. Aber noch immer ringen CDU und CSU darum, welche Folgen dies für die eigene Politik in der schwarz-gelben Bundesregierung haben könnte. Die CDU ist tief gespalten, die möglichen Folgen des Urteils berühren schließlich den Kern der christdemokratischen Identität. Der Schock sitzt vor allem bei konservativen Christdemokraten tief, zumal im politischen Berlin alle damit rechnen, dass das Bundesverfassungsgericht im Sommer gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften auch steuerlich der traditionellen Ehe gleichstellen wird.

In ihrer Not greifen Christdemokraten nun die Karlsruher Richter und allen voran Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle an. Sie werfen diesen vor, in ihren Urteilen gesellschaftspolitische Grundsatzentscheidungen zu fällen, die eigentlich der Politik vorbehalten wären. Das Urteil gebe „die gesellschaftliche Notwendigkeit und Realität nicht richtig wieder“, sagt der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer und die CDU-Bundestagsabgeordnete Erika Steinbach fragt via Twitter: „Wer schützt eigentlich unsere Verfassung vor den Verfassungsrichtern?"

Tatsächlich drängt sich die Frage auf, warum bestimmt eigentlich Karlsruhe über die vollständige Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften und nicht die Politik? Ist es nicht das ureigenste Recht der Politik und die ureigenste Aufgabe des Parlamentes, darüber zu entscheiden, welcher Bevölkerungsgruppe sie aus übergeordneten Erwägungen welche finanziellen Vorteile gewährt? Warum mischen sich die Verfassungsrichter in gesellschaftliche Debatten und parlamentarische Entscheidungsprozesse ein? Und überhaupt: Wie politisch darf das Verfassungsgericht sein?

Die Kritik am Bundesverfassungsgericht ist nicht neu. Im Gegenteil: Sie ist so alt wie das Bundesverfassungsgericht selbst. Doch der Kritik liegt ein Missverständnis zugrunde. Das Bundesverfassungsgericht war nie unpolitisch. Schon seit seiner Gründung im Jahr 1949 lag es immer wieder im Streit mit der Legislative und der Exekutive. Seit mehr als sechs Jahrzehnten steht das Gericht deshalb unter Generalverdacht der Einmischung in die Politik sowie der verfassungsrechtlichen Knebelung des Gesetzgebers. Die Kritik wird vor allem immer dann laut, wenn sich das Gericht in seinen Urteilen gegen die Bundesregierung und gegen die große Mehrheit der Bevölkerung stellt.

In den sechziger Jahren etwa verhinderte Karlsruhe die Pläne von Konrad Adenauer zur Gründung eines Regierungsfernsehens. In den siebziger Jahren empörte sich die sozialliberale Koalition über das Karlsruher „Nein“ zur Fristenregelung im Abtreibungsrecht. In den achtziger Jahren stoppten die Richter gegen den Willen fast aller Parteien die Volkszählung und prägten in einem weitreichenden Urteil das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“.

Als das Bundesverfassungsgericht den Spruch „Soldaten sind Mörder“ unter den Schutz der Meinungsfreiheit stellte, war die öffentliche Empörung genauso groß, wie nach der höchstrichterlichen Feststellung, dass Sitzblockaden vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gedeckt sein können. Nach dem Kruzifix-Urteil aus dem Jahr 1995 rief die CSU sogar zu einer Großdemonstration gegen das Urteil auf. Ein Jahrzehnt ist es schließlich her, dass Karlsruhe die gesamte politische Klasse mit dem Stopp des NPD-Verbotsverfahrens düpierte.

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Meines Erachtens ist es gut,

Meines Erachtens ist es gut, dass das Bundesverfassungsgericht die Macht besitzt, die es hat. Nur so ist der sichere Bestand von Grundrechten gegenüber einer wechselnden politischen Majorität gewährleistet. Minderheitenschutz hat nicht allein im Grundgesetz Vorrang. Er ist auch in vielen EU-Richtlinien, Urteilen des Europäischen Gerichtshofs, mehreren EU-Verträgen und anderen völkerrechtlichen Konventionen verankert. Und dort werden die Rechte sexueller Minderheiten explizit erwähnt und anerkannt.

  • Antworten
Jane Thomas04.03.2013 | 13:34 Uhr

Was wäre das Gericht denn...

...ohne diese Macht? Was könnte das Bundesverfassungsgericht denn ausrichten, wenn es nicht über die Politik entscheiden könnte? Wäre es nicht so, könnten wir uns das Bundesverfassungsgericht auch sparen.

Das Gericht macht ja keine Gesetze, diese Aufgabe liegt weiterhin bei der Regierung. Sie entscheiden nur, ob ein Gesetz in seiner vorliegenden Form mit der Verfassung in Einklang gebracht werden kann. Ist das nicht der Fall, dann muss die Bundesregierung nachbessern. Und es ist eben auch legitim, dass die Opposition bestimmte Gesetze vor dem Bundesverfassungsgericht Gesetze überprüfen lässt.

  • Antworten
Sven04.03.2013 | 15:10 Uhr

Vertrauen???

Dass die Bevölkerung dem BVerfG mehr vertraut als den Politikern wage ich zu bezweifeln. Mein Vertrauen hätten diese Richter, wenn sie sich gegen die vertragswidrigen Rettungen ausgesprochen hätten. Haben sie aber nicht, im Gegenteil - mit dem ESM haben sie noch richtig einen "draufgesetzt". Ich fühle mich von diesem Gericht jedenfalls verraten und verkauft.

  • Antworten
Margot05.03.2013 | 04:50 Uhr

Wenn schon zitieren, dann richtig

Das Bundesverfassungsgericht hat keineswegs den Spruch "Soldaten sind Mörder" unter den Schutz der Meinungsfreiheit gestellt. Das Tucholskizitat lautet korrekt " Soldaten sind potenzielle Mörder", ein kleiner, aber wohl entscheidender Unterschied, der darauf hinweist, daß Soldaten in einem verbrecherischen Regime sehr wohl zum Mörder werden können. Entweder ist der Artikel mangelhaft recherchiert oder Teil einer Meinungsmache mit dem Ziel, manche Urteile fragwürdig erscheinen zu lassen. Etwas mehr Sprachgefühl sollte man von einem Journalisten schon erwarten können, wenn das Weglassen eines Wortes die Aussage eines Urteils derart verfälschen kann.

  • Antworten
Lerche05.03.2013 | 20:04 Uhr

BVerfG

Das BVerfG tritt für die volle Gleichstellung ein. Das ist gut so !!

  • Antworten
Dieter Gieseking(K13online)06.03.2013 | 18:36 Uhr

Fehlerfreies BVerfG?

In Sachen Sorgerecht nicht ehelicher Väter musste sich das BVerfG das GG von den Ausländern beim EMRGH rückübersetzen lassen!

Die haben dem BVerfG ins Stammbuch geschrieben: §1626a BGB DISKRIMINIERT die Väter nicht ehelicher Kinder!

Dass dieser §1626 a BGB auch Art. 6, V, GG verletzt, also eine Ungleichbehandlung ehelicher und nicht ehelicher Kinder begründet, scheint die GG-Hüter nicht besonders zu kümmern:
- Im Urteil, das zur Änderung des §1626 a BGB führte (knapp 12 Jahre nach der Einführung der DISKRIMINIERUNG, 1998), hatte das BVerfG mit keinem Wort Art. 3 oder 6, V, GG erwähnt.

Daher müssen wir davon ausgehen, dass die Minderheit der Väter in DE durch die neue Regelung - sie müssen ihr NATÜRLICHES Recht auf Vatersein BEANTRAGEN - weiterhin DISKRIMINIERT werden soll, auch von der CDU und insbesondere durch die CSU in der Gestalt der Frau Dorothee Bär.

Das Bild der Familie, als Keimzelle der Gesellschaft, das der Verfassung zugrundeliegt besteht aus Vater, Mutter und Kinder. Eine Änderung dieses Bildes dürfte nur über ein Volksentscheid passieren, wenn wir den Anschein eines demokratisch legitimierten Rechtstaates aufrecht erhalten möchten.

Die bisherigen Änderungen, einschliesslich der vom BVerfG angestossenen, kommen aus recht kleinen Kreisen, den "runden Tischen", die keinerlei demokratische Legitimation haben. Über Familienrecht scheint ja heutzutage eine feministische Rechtsprofessorin mitzuentscheiden, Frau Susanne Baer, die mit der Familie im herkömmlichen Sinne wenig gemein hat.

Ehe und Familie im herkömmlichen Sinne wird aber noch immer von den meisten Menschen hierzulande gewünscht und auch gelebt. Eine Änderung dieses Bildes der Familie, allein durch die Rechtsprechung bedeutet eine nicht demokratische Änderung der GG-Grundlagen.

Daher sollte endlich eine klare, juristische Definition der Begriffe Ehe, Familie und Kindeswohl eingeführt werden. Dann würde vielleicht dem einen oder anderen Juristen vielleicht endlich klar, dass ein Vater zum "Kindeswohl" gehört und die Ehe würde die heutige Bedeutung (EHE = Errare Humanum Est) verlieren.

Solange der Vater aus den politischen Betrachtungen gänzlich ausgeklammert wird (siehe auch das Programm der neuen Partei "Alternative für Deutschland"), wird sowohl die Zahl der männlichen Singles, als auch die Zahl derer unter ihnen, die sich kein Kind wünschen (z. Zt. 67%) erheblich zunehmen.

Angesichts der 1 Billion, die uns die Energiewende bis 2040 kosten wird, sind das wahrlich keine rosa Aussichten.

  • Antworten
Michael Baleanu10.03.2013 | 17:28 Uhr

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