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(picture alliance) Protestaktion gegen Abgeordentenbestechung

Abgeordnetenbestechung - Bundestag verschleppt Verschärfung

Schwarz-Gelb blockiert. Rot-Grün übt sich in Aktionismus. Das Gesetz zur Abgeordnetenbestechung lässt weiter auf sich warten und befeuert die Politikverdrossenheit. Ein Kommentar

„Steine statt Brot“, resümiert der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag Siegfried Kauder (CDU). Es ist das Ende einer Expertenrunde, die Wege aufzeigen sollte, wie eine UN-Konvention gegen Korruption aus dem Jahre 2003 umgesetzt werden kann. Herausgekommen ist aus Sicht von Kauder nichts, zumindest nichts Neues, Steine statt Brot.

Es ist eine scheinbar unendliche Geschichte. Seit bald zehn Jahren warten die Vereinten Nationen darauf, dass der Bundestag eine UN-Konvention gegen Korruption ratifiziert und das bundesdeutsche Strafrecht verschärft. Zankapfel ist die Abgeordnetenbestechung, normiert in Paragraf 108 e des Strafgesetzbuches. Dort steht bisher nur der direkte Stimmenkauf bei Entscheidungen im Parlament unter Strafe. Wenn zu einer Wahl oder Abstimmung im Plenum einer Volksvertretung ein Abgeordneter seine Stimme an den meistbietenden Lobbyisten gegen Bares verscherbelt, um dann im Interesse und Willen desjenigen abzustimmen, wird dies mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft.

In seiner jetzigen Ausgestaltung ist die Norm allerdings reine Symbolgesetzgebung. Ein schöner Schein von Korruptionsbekämpfung. Denn die Abgeordneten werden dadurch kaum tangiert. Lediglich ein Kommunalpolitiker wurde 2007 in Brandenburg verurteilt. Der Anwendungsbereich ist schlicht zu eng gefasst. Selbst der Bundesgerichtshof hat angemahnt, gesetzgeberisch tätig zu werden, der jetzige Tatbestand privilegiere unverhältnismäßig stark Mandatsträger gegenüber Amtsträgern und Beamten. Doch Siegfried Kauder will davon nichts hören. „Wir sind nur dem Wähler verpflichtet, nicht den Gerichten“, sagt er.

Kauders Ausschussleitung wirkt merklich entrückt. Immer wieder kommentiert er schnippig die Einlassungen der Experten. Vor einer Dienstreise nach Afrika war er strikt gegen eine verschärfte Regelung. Inzwischen zeigt er sich offener, dennoch scheint ihm sein exzentrischer Charakter den Blick für die Fakten zu nehmen. 

Die UN-Konvention gegen Korruption verlangt, den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung über den bloßen Stimmenkauf hinaus deutlich zu erweitern. So soll beispielsweise jedes Verhalten im Rahmen der Mandatspflichten, die ein Abgeordneter als Gegenleistung für einen ungerechtfertigten Vorteil vornimmt oder unterlässt, strafrechtlich geahndet werden können. Zudem sollen sogenannte „Dankeschön-Spenden“ grundsätzlich strafbewehrt sein.

Abgeordnete dürfen dann nachdem sie bestimmte Mandatspflichten wahrgenommen haben, keine „Geschenke“ mehr annehmen. Letztlich sollen Volksvertreter Amtsträgern im wesentlichen gleichgestellt werden.  Wenn Abgeordneten ein noch nicht im Handel erhältliches Neufahrzeug kostenlos überlassen wird, kann das ähnlich wie beim Ehepaar Wulff staatsanwaltliche Ermittlungen nach sich ziehen. 

Ein Bild zu malen, die weit überwiegende Anzahl von Bundestagsabgeordneten sei korrupt, geht selbstverständlich am Thema vorbei. Deutschland rangiert im Korruptionsindex von Transparency International in den Top 20 auf Platz 14 und zählt somit zu den am wenigsten korrumpierten Ländern weltweit, noch vor Japan, Österreich und Großbritannien. Gleichzeitig wird immer wieder argumentiert, Deutschland stehe auf einer Stufe mit Nordkorea und Syrien, weil sie die Konvention noch nicht ratifiziert haben. Doch solche Vergleiche verzerren die Realität. Aserbaidschan hat die UN-Konvention schon im November 2005 ratifiziert. Und trotzdem rangiert es auf Platz 143 des internationalen Korruptionsindexes. So schlecht ist es um den Staat und seinen Einrichtungen in Deutschland also nicht bestellt. Vielmehr besitzt Deutschland eine Vorbildfunktion, wenn der Bundestag die Lücke um die Ratifizierung der Konvention nun schließen würde, wäre sogar ein Platz in den Top 10 der am wenigsten korrumpierten Ländern möglich. 

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Doch vor allem die Abgeordnete der schwarz-gelben Bundesregierung wollen von einer Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung nichts wissen. Sie verweisen vor allem auf zwei verfassungsrechtlichen Hürden.

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Erstens dürfe das im Grundgesetz verankerte freie Mandat des Abgeordneten durch ein verschärftes Strafgesetz nicht beeinträchtigt werden und zweitens wird vor der Gefahr der mangelnden Bestimmtheit in der Strafnorm gewarnt. Der Rechtsstaat erfordere es, dass Betroffene im Groben einschätzen können, ob sie sich mit einem bestimmten Verhalten strafbar machen oder nicht. Das gelte auch für Abgeordnete.

Solche Einwände scheinen vorgeschoben. Die Mehrzahl der Rechtsexperten war sich bei einer Bundestagsanhörung im Oktober sicher, dass alle verfassungsrechtliche Hindernisse ausgeräumt werden können. Nur der von den Regierungsparteien bestellte Sachverständiger Kyrill Schwarz, Juraprofessor an der Universität Würzburg, sekundiert Kauder und erklärte, ihm sei es lieber, „wir unterzeichnen die UN-Konvention nicht, als einen Verfassungsverstoß hinzunehmen.“

Kein Zweifel, die Abgeordneten der Regierungsparteien blockieren eine neue Regelung zur Abgeordnetenbestechung. Sie ducken sich weg und weichen der Gretchenfrage, wie man es als Politiker mit unlauterer Einflussnahme aus der Wirtschaft halte, aus. Doch die Oppositionsparteien sind auch nicht besser.

SPD und Grüne haben es nicht nur versäumt, das Thema zu ihrer Regierungszeit abzuräumen. Zwar erklärt etwa SPD-Abgeordnete Eva Högl, „die Bevölkerung, die Politik und nun auch die Wirtschaft fordern nachdrücklich, endlich ein deutliches und klares Zeichen auch in Deutschland zu setzen. Es ist höchste Zeit für eine effektive Bekämpfung von Korruption.“ Doch solche Appelle klingen wohlfeil. Zusammen mit den Linken betreiben sie mittlerweile billigen Oppositions-Aktionismus. Sie versuchen nicht auf die Regierungsparteien zuzugehen und mögliche Kompromisse auszuloten, sondern führen diese vor.

Zwar hat sich mittlerweile Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) dem Gesetzesvorhaben angenommen und allen Fraktionsgeschäftsführern ein eigenes Positionspapier zukommen lassen. Er fordert den Tatbestand der Abgeordnetenbestechung zu verschärfen und lehnt sich dabei an den Entwurf der Sozialdemokraten an, wie die Financial Times Deutschland berichtete. Doch Lammerts Initiative kommt vermutlich zu spät, schließlich rüsten sich die Parteien bereits für den Wahlkampf. Bis zur Bundestagswahl 2013 wird nicht mehr viel passieren. Peinlich, peinlich!

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