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Berliner Republik

Wahlrecht verfassungswidrigBundesrepublik im Schleudergang

Von Albert Funk26. Juli 2012
picture alliance
Wahlrecht, Überhangmandate, Bundesverfassungsgericht
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, v.l. Herbert Landau, Michael Gerhardt, Andreas Voßkuhle (Vorsitz), Gertrude Lübbe-Wolff, Peter Huber und Peter Müller, verkündet das Urteil über das neue Wahlrecht
Schrift:

Deutschland braucht ein neues Wahlrecht. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Was hat Bestand – und was muss neu geregelt werden?

Seite 1 von 2

In Teilen verfassungswidrig – mit diesem Stempel hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch die schwarz-gelbe Wahlrechtsreform von 2011 versehen. Allerdings wurde der Kern der Reform bestätigt – die Abschaffung der seit 1957 üblichen Verbindung der Landeslisten der Parteien.

Wie sah das Wahlrecht seit 2011 aus?

Das Wahlrecht seit 2011 sieht, wie bei den ersten beiden Bundestagswahlen, ein Auszählungsverfahren vor, bei dem die Landeslisten getrennt bleiben. Stimmen werden so nicht über die Länder hinweg verrechnet. Dadurch wird das negative Stimmgewicht (siehe Kasten) vermieden. Auch die Entscheidung von Schwarz-Gelb, die Fünfprozentklausel nicht landes-, sondern weiterhin bundesweit anzuwenden, trägt das Gericht mit.

Bei drei Aspekten muss der Bundestag nun allerdings nachbessern: bei der Verteilung der Sitze auf die Länder nach Wahlbeteiligung, bei der sogenannten Reststimmenverwertung und bei den Überhangmandaten. Schwarz-Gelb will die Opposition dafür ins Boot holen. Union und FDP müssen das aber nicht. Das Wahlrecht lässt sich mit einfacher Mehrheit ändern. Die Vorstellungen der Parteien driften auseinander. Neben dem schwarz-gelben Gesetz lagen damals jeweils eigene Entwürfe von SPD, Grünen und Linken vor.

Wie kam es zur Karlsruher Entscheidung?

2008 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Bundeswahlgesetz nicht mit der Verfassung vereinbar sei, weil das negative Stimmgewicht zu paradoxen Ergebnissen führen könne. Es machte einige Vorschläge für eine Reform, darunter die von Schwarz-Gelb umgesetzte Trennung der Landeslisten. Allerdings ging die Regierungskoalition einige Schritte weiter. So sah sie vor, die Sitzkontingente den einzelnen Ländern nicht nach der Bevölkerungszahl, sondern nach der tatsächlichen Wählerzahl zuzuteilen. Dadurch sollte der Effekt vermieden werden, dass in einem Land mit geringerer Wahlbeteiligung für die Erringung eines Mandats weniger Wählerstimmen nötig sind als in einem Land mit höherer Wahlbeteiligung. Dieser Verzerrung der – gerade von Karlsruhe stets sehr hoch bewerteten – Erfolgswertgleichheit der Wählerstimmen sollte entgegengewirkt werden. Dadurch aber wurde eine neue Möglichkeit für das negative Stimmgewicht geschaffen.

Zudem wurde eine „Reststimmenverwertung“ eingeführt, um die Sitzverteilung im Bundestag näher an die tatsächliche Stimmverteilung der Parteien heranzuführen, als das bei der getrennten Auszählung nach Ländern möglich ist. Reststimmen sind jene, die nicht mehr für die Zuteilung eines Sitzes an eine Partei reichen. Durch die bundesweite Addition werden Zusatzmandate geschaffen, die später auf die Länder verteilt werden.

Gegen diese beiden Neuerungen wandten sich die Klagen in Karlsruhe. Zudem wollten die Kläger – SPD, Grüne und 3057 Bürger (hinter denen der Verein Mehr Demokratie stand) – erreichen, dass Überhangmandate (siehe Kasten) ausgeglichen werden müssen.

Was hat Karlsruhe konkret entschieden?

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Danke!

Wieder einmal ist Recht von der Politik grob missachtet worden. Wie so oft. Ernüchternd! Vielen Dank, an das höchste deutsche Gericht, Hüter der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. In einem Rechtsstaat mit parlamentarischer Repräsentation gilt (theoretisch), dass das Volk über die herrscht, die es regieren. Die Bürgerinnen und Bürger haben die gegenwärtige Regierung ermächtigt für sie zu regieren.Wird diese Macht jedoch ständig mißbraucht, um des Machterhalts willen, wird die lebendige Macht des Staatsvolkes nicht mehr hinter ihr stehen, sie wird abgewählt. Ohne ein Staatsvolk gibt es keine demokratische Macht. Vielen Dank an das Bundesverfassungsgericht!

  • Antworten
bernhard jasper26.07.2012 | 09:49 Uhr

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