Der Bundesrat hat beschlossen, beim Bundesverfassungsgericht das Verbot der rechtsextremen NPD zu beantragen. Wieder versucht die Politik, ihre Ratlosigkeit und das Versagen der Sicherheitsbehörden an anderer Stelle mit Aktionismus und symbolischer Politik zu überdecken. Aus aktuellem Anlass ein Artikel aus unserem Archiv
Zu den Gründungsmythen der Berliner Republik gehört das selbstbewusste Bekenntnis von Staat, Politik und Gesellschaft, aus der mörderischen deutschen Geschichte gelernt zu haben.
Daran kann man zwar gelegentlich seine Zweifel haben. Zum Beispiel, wenn die Sicherheitsbehörden des Landes ein Jahrzehnt lang keine Ahnung davon haben, dass eine rassistische Terrorzelle eine mörderische Blutspur durch das Land zieht. Oder auch dann, wenn die deutschen Geheimdienste nach der Enttarnung des Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) nichts Besseres einfällt, als eilig jene Akten zu schreddern, die das NSU-Umfeld betreffen.
Die NPD wiederum war zuletzt so sehr mit V-Leuten durchsetzt, dass der Eindruck entstehen konnte, ohne die finanzielle, logistische und intellektuelle Unterstützung des Verfassungsschutzes ist die Partei gar nicht lebensfähig. Selbst das Bundesverfassungsgericht war ob des geballten V-Mann-Einsatzes bei der NPD so irritiert, dass es 2003 das erste Verbotsfahren gegen die Partei einstellte.
Das soll jetzt anders werden. Die V-Leute des Verfassungsschutzes in der NPD sind abgeschaltet und mittlerweile sieht es so aus, als sei der antifaschistische Zug in den deutschen Amtsstuben nicht mehr aufzuhalten. Selbst Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hat seinen Widerstand gegen ein neues NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht aufgegeben. Zwar gab er noch einmal seine Bedenken zu Protokoll, aber Friedrich will sich den Ländern nicht in den Weg stellen. Am Donnerstag dieser Woche wollen die 17 Ministerpräsidenten das Verfahren nun auch offiziell auf den Weg bringen.
Niemand zweifelt daran, dass sich Bundestag und Bundesregierung dem Drängen der Länder beugen werden. Schließlich will sich kein Politiker dem Vorwurf aussetzen, auf dem rechten Auge blind zu sein. Das kommt zwar gelegentlich vor, aber dann war es ein Versehen, ein Einzelfall oder schlicht und einfach Ermittlungspech.
Im kommenden Jahr wird das Bundesverfassungsgericht also erneut über ein Verbot der NPD verhandeln. Es wäre nicht das erste Mal, dass die Politik versuchen würde, ihre Ratlosigkeit und das Versagen der Sicherheitsbehörden an anderer Stelle mit Aktionismus und symbolischer Politik zu überdecken. Das war schon im Sommer 2000 so, als die Sicherheitsbehörden keine Ahnung hatten, wer hinter einem Rohrbombenanschlag auf eine Gruppe jüdischer Emigranten in Düsseldorf stand. Stattdessen brachte man das erste NPD-Verbotsverfahren auf den Weg. Das ist nun wieder so, weil die Politik das Entsetzen der Deutschen über die Mordserie des NSU an Immigranten und das Unvermögen von Polizei und Verfassungsschutz irgendwie kanalisieren muss.
Mit derselben administrativen Akribie, mit der vor einem Jahr bei den Verfassungsschutzbehörden Akten vernichtet wurden, wurden nun von den Innenbehörden der Länder auf 1000 Seiten exakt 2649 Belege für die Verfassungswidrigkeit der NPD zusammen getragen. Die Zitate-Sammlung mag beeindruckend sein, rund 400 NPD-Mitglieder wurden darin verewigt. Trotzdem bleibt zweifelhaft, ob das ausreicht, um die Karlsruher Richter zu überzeugen. Weder lässt sich mit der Zitate-Sammlung eine Wesensverwandtschaft der NPD mit der NSDAP noch von einer „aktiv kämpferischen, aggressiven Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung“, wie sie Voraussetzungen für ein Parteienverbot nach Artikel 21 Grundgesetz wären, begründen.
Ein erneutes Scheitern des Verbotsantrages ist also alles andere als ausgeschlossen











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